Monatsarchive: Februar 2017

Vortrag Jürgen Maier (Forum Umwelt und Entwicklung): TiSA – Der neoliberale Traum

Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen!

 

Veranstaltung, 14. Februar 2017
DGB-Gewerkschaftshaus, Keithstr. 1+3, 10787 Berlin
Referent: Jürgen Maier (Forum Umwelt & Entwicklung; http://www.forumue.de/)

TiSA – Der neoliberale Traum

Jürgen Maier, Forum Umwelt & Entwicklung, Berlin

Die weitreichenden Pläne der EU und der USA für die Liberalisierung des Welthandels finden in der Welthandelsorganisation WTO seit vielen Jahren keine Mehrheiten und erst recht keinen Konsens mehr. Die allermeisten Staaten finden das jetzige Liberalisierungs-Niveau ausreichend und zeigen wenig Bereitschaft, sich durch Handelsverträge eine weitere Marktöffnung oder Deregulierung von ganzen Sektoren wie den Dienstleistungsbranchen vorschreiben zu lassen. Daher wird in Europa und den USA offiziell von der »Lähmung« der WTO gesprochen – dabei ist die WTO alles andere als gelähmt, sie funktioniert und nach ihren Regeln verläuft der Welthandel. Was allerdings gelähmt ist, ist die vom neoliberalen Geist der letzten 20 Jahre geprägte Agenda der EU und der USA, immer weiter zu liberalisieren und immer mehr sogenannte »nichttarifäre Handelshemmnisse« abzubauen. Aus gesellschaftlicher Sicht sind das nämlich meist keine »Handelshemmnisse«, sondern sinnvolle Regulierungen, ob es Lebensmittelstandards sind oder Finanzmarktregulierung oder Datenschutzvorschriften.

Den Ausweg aus dieser Sackgasse sollen gemäß der EU-Handelsstrategie »Global Europe« aus dem Jahr 2006 bilaterale, regionale und sektorale Handelsabkommen außerhalb der WTO eröffnen. Damit soll der Druck v.a. auf Entwicklungsländer erhöht werden, sich einer Liberalisierungsagenda der EU-Kommission zu unterwerfen, die sie aus guten Gründen ablehnen. Dabei geht es keineswegs nur um Agrar- und Industriemärkte, sondern immer mehr auch um Dienstleistungen. Da gibt es für europäische Konzerne noch viele Marktanteile zu holen – und daran haben viele Entwicklungsländer kein Interesse. Indien braucht kein Lidl oder Aldi, Malaysia braucht keine DHL (vormals Deutsche Post), Südafrika braucht keine Veolia. Dazu muss man diese Länder auch nicht zwingen – das ist ihr gutes Recht solchen Konzernen keinen Marktzugang zu gewähren. weiterlesen

TiSA contra öffentliche Daseinsvorsorge? Veranstaltung 13. März 2017

Einladung zu Vortrag und Diskussion

TiSA contra öffentliche Daseinsvorsorge?

Mögliche Auswirkungen des plurilateralen Dienstleistungs­handelsabkommens auf öffentliche Dienste und demokratische Regulierung

mit Michael Fischer, Bereichsleiter Politik und Planung ver.di
im DGB-Gewerkschaftshaus, Keithstr. 1+3, am Wittenbergplatz

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Im Schatten von TTIP und CETA wird TiSA seit 2012 geheim verhandelt. Schon 2017 könnte das von 22 Staaten und der EU geplante „Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen“ (Trade in Services Agreement) ausverhandelt sein.
Mehr noch als TTIP und CETA zeigt TiSA die radikale Tendenz, die öffentliche Daseinsvorsorge und die damit verbundenen Dienstleistungen rein kommerziell zu betrachten. Damit droht die massive Einschränkung öffentlicher und demokratisch legitimierter Regulierungsmöglichkeiten sowie von Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards.

Höchste Zeit, dass die Auswirkungen von TiSA auf alle jetzigen und zukünftigen Dienstleistungen öffentlich diskutiert werden.

Veranstalter: Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen!

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Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! demonstriert vor EU-Vertretung für ein „Nein zu CETA“

Pressemitteilung vom 13.02.2017

Berliner Netzwerk demonstriert vor EU-Vertretung für ein „Nein zu CETA“

Ein breites Bündnis fordert von den EU-Parlamentariern bei der anstehenden abschließenden Abstimmung im Europäischen Parlament mit NEIN zu CETA zu stimmen. Denn gerade den Mitgliedern der deutschen Delegationen in den großen Fraktionen im Europäischen Parlament kommt eine entscheidende Rolle zu.

Bei der Kundgebung vor der deutschen Vertretung des Europäischen Parlaments machten die Vertreter des Netzwerks noch mal deutlich, dass das Abkommen zwischen Kanada und der EU kein gutes Abkommen für Mensch, Umwelt und Demokratie ist und von einem großen Teil der Bevölkerung abgelehnt wird.

13.02.17: Kundgebung: CETA im Europäischen Parlament stoppen!

Dazu Uwe Hiksch (Bundesvorstand NaturFreunde Deutschlands und Anmelder der Kundgebung): „Den deutschen Mitgliedern im Europäischen Parlament kommt eine entscheidende Rolle zu. Die NaturFreunde erwarten von ihnen, dass sie gegen den CETA-Vertrag stimmen. Dieser Vertrag wird die Demokratie weiter aushöhlen und soziale und ökologische Standards zerstören.“

Dazu Helga Reimund (Attac Berlin): „CETA gibt Investoren nach wie vor Klagerechte und weicht die Regulierung für die Finanzwirtschaft auf. Auch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes wurden nicht umgesetzt. Um zukünftige demokratische Wahlmöglichkeiten zu erhalten, muss CETA im Europäischen Parlament abgelehnt werden.“

Dazu Wolfgang Rebel (Berliner Wassertisch): „Wasser- und Energieversorgung, sowie Gesundheitswesen und andere öffentliche Dienste sind im CETA nicht hinreichend geschützt. Sind kommunale Unternehmen wie Stadtwerke oder Wasserversorger einmal privatisiert, kann das nicht mehr rückgängig gemacht werden. Am Gemeinwohl orientierte Politik ist dann kaum noch möglich.“

Dazu Christoph Röthlein (Greenpeace Berlin) „Freihandelsabkommen müssen auf Basis europäischer Werte und Standards verhandelt werden. CETA gefährdet unseren Verbraucher- und Umweltschutz, schafft eine Paralleljustiz und untergräbt unsere Demokratie. Wir erwarten daher von unseren Repräsentanten, die Position der deutschen Bevölkerung gegen CETA im Europaparlament zu vertreten.“

Und Carmen Schultze (BUND Berlin): „Mit CETA geraten Energiewende und Klimaschutz weiter unter Druck. Fracking und Erdöl aus Teersanden drücken saubere Energie aus dem Markt. Gentechnik und Pestizide haben damit ein weiteres Einfallstor auf unsere Äcker und Teller.“

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Kontakt:

Uwe Hiksch, Bundesvorstand der NaturFreunde Deutschlands
0176- 62 01 59 02 und hiksch@naturfreunde.de

Carmen Schultze, BUND Berlin
0179 – 593 59 12 und carmen.schultze@bund-berlin.de

Reaktionen auf das Inkrafttreten des Fracking-Gesetzespaket

BBU kritisiert Inkrafttreten der Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes: Freibrief für Fracking

(Bonn, Berlin, 11.02.2017) Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) hat das Inkrafttreten der Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) am heutigen Samstag scharf kritisiert. Der Umweltverband bezeichnet die neu in das WHG eingefügten Bestimmungen als einen Freibrief für ein flächendeckendes Fracking in Niedersachsen und die Vorbereitung für Schiefergasfracking in ganz Deutschland ab 2021. Der BBU fordert ein ausnahmsloses Fracking-Verbot, das im Bundesberggesetz festgeschrieben werden muss.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu: „Entgegen aller Beteuerungen von Umweltministerin Barabara Hendricks und der Regierungskoalition aus SPD und CDU/CSU wird mit Inkrafttreten dieser WHG-Änderungen der Weg für Fracking weiter frei gemacht. Fracking ist ab jetzt in spezifischen Sandgesteinen, sogenannten Tight-Gas-Reservoirs, zugelassen. Damit kann in Niedersachsen flächendeckend gefrackt werden. Dies hatte die Gasindustrie seit Jahren gefordert, obwohl es keine Auswertungen früherer Bohrungen auf Umweltschäden gibt und die Ursachen von Krebserkrankungen an Gasförderstandorten ungeklärt sind“.

Zu den weiteren Änderungen erklärt Oliver Kalusch: “Eine Fracking-Kommission, die überwiegend aus Vertretern frackingfreundlicher Stellen besteht und aus der die Zivilgesellschaft ausgeschlossen ist, soll zudem vier Erprobungsvorhaben der Gaskonzerne für die umweltzerstörende Gasfördermethode begleiten. Diese Vorhaben können auch im Schiefergestein erfolgen. Ob die derzeitige Absage der Mehrzahl der Bundesländer an diese Vorhaben Bestand haben wird, wird sich erst nach der Bundestagswahl zeigen. Und bereits jetzt freut sich die Gasindustrie darauf, dass ab 2021 das Fracking-Verbot im Schiefergestein wieder gekippt werden könnte, da die WHG-Änderung zu diesem Zeitpunkt eine Überprüfung vorsieht“.

Dem oft beschworenen Schutz des Grundwassers hat die Große Koalition nicht viel Aufmerksamkeit geschenkt, kritisiert der BBU. So ist es nach wie vor möglich, dass Stoffe in einer Frackflüssigkeit enthalten sind, die nach dem europäischen Chemikalienrecht als gefährlich eingestuft sind. Und das Stoffregister für Frackflüssigkeiten wird zwar im Gesetz erwähnt, Schritte zu seiner Einrichtung sind jedoch nicht erkennbar.

Der BBU lehnt die Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes als umweltpolitischen Kniefall vor der Gasindustrie ab und fordert die Aufnahme eines Paragrafen ins Bundesberggesetz, der ein ausnahmsloses Fracking-Verbot vorsieht. Nur so können Mensch und Umwelt vor dem gefährlichen Gasbohren geschützt werden.

Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V.
Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn,
Fon 0228-21 40 32, Fax 0228-21 40 33

 

 

 

Gemeinsame Pressemitteilung von Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Deutsche Umwelthilfe, Naturschutzbund Deutschland, Robin Wood, Umweltinstitut München, PowerShift, Food & Water Europe und des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring

Berlin, 10.2.2017: Am 11. Februar tritt das Fracking-Gesetzespaket der Großen Koalition in Kraft. Der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) mit seinen Mitgliedsorganisationen Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Naturschutzbund Deutschland (NABU) und Robin Wood sowie die Deutsche Umwelthilfe (DUH), das Umweltinstitut München, PowerShift und Food & Water Europe befürchten, dass es nun neue Fracking-Vorhaben geben könnte.

Insbesondere das Fracking in dichtem Sandstein, sogenanntes Tight-Gas-Fracking, wird durch die neuen gesetzlichen Regeln explizit erlaubt und wäre selbst in Schutzgebieten möglich. Auch für Fracking in Schiefer-, Ton-, Kohleflöz- und Mergelgestein bleibt durch „Forschungsprojekte“ eine Hintertür offen. Die Bundesregierung spricht mit dieser Fracking-Politik ihrem eigenen Anspruch Hohn, Vorreiter in Sachen Klimaschutz zu sein. Während europaweit immer mehr Staaten Fracking-Verbote beschließen, verlängert die Große Koalition in Deutschland mit dem im Juni 2016 beschlossenen Fracking-Gesetzespaket das fossile Zeitalter und bremst die Umsetzung des Klimaschutzabkommens von Paris aus. Das ist ein fatales Signal an die internationale Staatengemeinschaft, zumal Deutschland als Ausrichter des diesjährigen G20-Gipfels und als Gastgeber der Klimakonferenz der Vereinten Nationen besonders im Fokus stehen wird.

„Um die in Paris vereinbarten Klimaziele zu erreichen, braucht es ein klares Verbot jeder Art des Erdöl- und Erdgasfrackings. Statt durch Tight-Gas-Fracking weiter auf vergangene Zeitalter zu setzen und fossile Energieträger zu erschließen, muss die Bundesregierung ihren internationalen Versprechen gerecht werden und die Energiewende beschleunigen“, erklärte DNR-Präsident Prof. Dr. Kai Niebert.

Aus Sicht der Umwelt- und Naturschutzorganisationen sind jetzt auch die Bundesländer gefordert, Fracking endgültig einen Riegel vorzuschieben. Das Gesetzespaket ermöglicht den Landesregierungen, ihr Veto gegen Fracking-Erprobungsvorhaben in Schiefer-, Ton-, Kohleflöz- und Mergelgestein einzulegen. Über die konsequente Ausweisung von Schutzgebieten könnten die Länder darüber hinaus auch Tight-Gas-Fracking ausschließen.
Pressekontakt: Ann-Kathrin Schneider, BUND-Leiterin internationale Klimapolitik, Tel. (030) 2 75 86-468, Mobil: 01 51 / 24 08 72 97, annkathrin.schneider(at)bund.net

Zur Pressemitteilung


Zusammenstellung der Reaktionen auf das Pro-Fracking-Gesetzespaket der Bundesregierung: „Im Schatten der EM 2016 hat die Regierung das Pro-Fracking-Gesetzespaket durchgebracht“ (Juli 2016)

Was hat CETA mit Fracking zu tun?

Chevron fürchtet Fracking-Verbot und fordert in Lobbybriefen Investitionsschutz mit TTIP & CETA. (Beitrag vom 9.10.2016). Vorbild NAFTA: „[D]er kanadische Rohstoffkonzern Lone Pine fordert über eine Tochterfirma in den USA 250 Millionen von Kanada, weil die Provinz Québec ein Fracking-Moratorium erlassen hat. Grundlage dieses Verfahrens sind die Investitionsschutzklauseln des Nordamerikanischen Freihandelsabkommens (NAFTA).“ (ZEIT, 6. März 2014)

Chris Methmann: Fracking: Dank CETA und TTIP vor dem Durchbruch?, 10. Oktober 2014.

 

Berliner Netzwerk „TTIP | CETA | TiSA stoppen!“ – Kundgebungen vor zwei Europabüros, 10. Februar 2017

kaufmannplakat(10.2.2017) Voraussichtlich am 15. Februar wird das Europaparlament über das Abkommen zwischen der EU und Kanada – CETA – abstimmen. Anlässlich dessen hat das Berliner Netzwerks „TTIP | CETA | TiSA stoppen!“ heute Kundgebungen vor den Büros von zwei Europaabgeordneten gemacht. Das Motto lautete: „Jetzt kommt es darauf an: CETA im Europäischen Parlament stoppen!“

Bei Eiseskälte statteten wir zunächst dem Büro von Sylvia-Yvonne Kaufmann (SPD) einen Besuch ab. Wir hatten im Vorfeld unseren Besuch angekündigt und höflich um einen Termin gebeten, doch leider fand die Europaabgeordnete der Sozialdemokraten keine Zeit für uns. Ein Mitarbeiter teilte uns mit, dass Frau Kaufmann nicht anwesend sei, er aber unsere Mitteilung entgegennähme. Man würde unser Anliegen ernstnehmen.

10.02.17: Kundgebung vor dem Europabüro von Frau Sylvia-Yvonne Kaufmann (SPD)
zellerplakat

Im Anschluss fuhr man gemeinsam zum Büro von Joachim Zeller (CDU). Einen Termin mit dem Europaabgeordneten hatten wir hier ebenfalls nicht bekommen, doch nahm auch hier ein freundlicher Mitarbeiter unser Präsent – ein Plakat „Joachim Zeller kann CETA stoppen!“– in Empfang.

Den Mitgliedern der deutschen Delegationen kommt in den großen Fraktionen im Europäischen Parlament eine bedeutende Rolle zu. Die Berliner Europaabgeordnete der SPD, Sylvia-Yvonne Kaufmann und der CDU, Joachim Zeller, haben nächste Woche die Möglichkeit, mit ihrem Nein zu CETA das Investitionsschutzabkommen zu stoppen.

10.02.17: Kundgebung vor dem Europabüro von Joachim Zeller (CDU)

Als nächstes plant unser Netzwerk, eine Kundgebung vor der deutschen Vertretung des Europäischen Parlaments abzuhalten, um die Abgeordneten aufzufordern, mit Nein zu stimmen.

Mit einer großen Wahlurne werden wir für ein Nein bei der CETA-Abstimmung werben und dann mit einer Menschenkette die NEIN-Voten symbolisch zur EU-Vertretung bringen.

Wir treffen uns

Montag, 13. Februar 2017
12.00 Uhr
vor der EU-Vertretung, Unter den Linden 78, 10117 Berlin (Openstreetmap)

Im Berliner Bündnis TTIP | CETA | TiSA stoppen! arbeiten zusammen:

NaturFreunde Berlin, Greenpeace Berlin, Berliner Wassertisch, GRÜNE LIGA, Attac Berlin, BUNDjugend Berlin, Mehr Demokratie, Arbeitskreis Internationalismus (IG Metall Berlin), Gen-ethisches Netzwerk, Anti Atom Berlin, Powershift, BUND Berlin, FIAN Berlin, DGB Berlin

Julia Verlinden: Fracking-Erlaubnisgesetz verlängert das fossile Zeitalter

Pressemitteilung 10.02.2017 Fracking-Erlaubnisgesetz verlängert das fossile Zeitalter Zum Inkrafttreten des Fracking-Gesetzespakets am Samstag, den 11. Februar, erklärt Julia Verlinden, Sprecherin für Energiepolitik: Die Mehrheit der Menschen in Deutschland will kein Fracking. Trotzdem hat die Bundesregierung ihr Fracking-Erlaubnis-Paket durchgesetzt. Am Samstag tritt es endgültig in Kraft. Dann kann die Industrie Anträge stellen, um noch den letzten Rest … weiterlesen

CETA – Kanadas Außenministerin Freeland gibt falsche Tränen zu

SPIEGEL
10.02.2017

Schauspielerei bei Ceta-Verhandlungen. Kanadas Außenministerin gibt falsche Tränen zu.
Von Markus Becker
wallonie

Das Ceta-Abkommen zwischen der EU und Kanada steht kurz vor der entscheidenden Abstimmung im EU-Parlament. Ausgerechnet jetzt sagt Kanadas Außenministerin Freeland, bei den Verhandlungen geschauspielert zu haben.

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AbL: „EU-Parlament darf CETA nicht zustimmen. Kein Ausverkauf unserer bäuerlichen Landwirtschaft!“

AbLPressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL)


Kein Ausverkauf unserer bäuerlichen Landwirtschaft
EU-Parlament darf CETA nicht zustimmen. Neue Handelspolitik notwendigHamm/Straßburg, 10. Februar 2017    Nächste Woche wollen die EU-Abgeordneten über den Handelsvertrag zwischen der EU und Kanada (CETA) abstimmen. Bei einer Zustimmung würde der größte Teil des Vertrages vorläufig in Kraft treten, noch bevor alle 28 EU-Mitgliedsstaaten darüber abgestimmt haben.

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) fordert die EU-Abgeordneten auf, CETA nicht zuzustimmen. „Mit CETA wird der Ausverkauf einer bäuerlichen und sozial gerechten Landwirtschaft in ganz Europa massiv voran getrieben“, warnt Georg Janßen, Bundesgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft. Der CETA-Vertrag sieht vor, die Rind- und Schweinefleischimporte aus Kanada um das Zwölf-Fache bzw. 14-Fache zu steigern. In transatlantischen Studien hat die AbL untersuchen lassen, dass Tierschutzgesetze in Kanada – ähnlich wie in den USA – so gut wie gar nicht existieren und Fleisch somit viel billiger produziert werden kann.

Diese Importe werden ein Preisdumping in Europa auslösen“, sagt Janßen. „Europa hat in keinster Weise für die Bäuerinnen und Bauern verhandelt. Es wäre möglich gewesen mittels einer vertraglichen Agrarschutzklausel Importstopps einzuführen, wenn es zu Marktstörungen kommt. Solch eine Agrarschutzklausel soll künftig nicht für Europa gelten, sondern nur für Kanada – so steht es im Vertrag.“ Die Region Wallonie hat bei der Abstimmung im EU-Rat letzten Jahres eben diesen Sachverhalt kritisiert und zunächst verweigert, CETA zuzustimmen. „Die Wallonie und ihre wachsamen Bäuerinnen und Bauern haben richtig gehandelt, sich gegen CETA zu verteidigen und sie haben die Unterstützung aller bäuerlichen Bewegungen in Europa verdient“, sagt Janßen.

Mit CETA wird die soziale Ungerechtigkeit im Agrarsektor zunehmen. Es ist beängstigend zu sehen, dass plötzlich Politiker auch kritischer Parteien Abkommen wie CETA als positiv und sozial gerecht darstellen. Das spielt rechten Populisten in die Hände“, sagt Berit Thomsen, Mitarbeiterin für Internationale Agrarpolitik bei der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). „Deshalb müssen wir jetzt die Ursache bekämpfen und eine sozial gerechte Handelsagenda und Agrarpolitik in Europa entwickeln.“

Des weiteren steht mit CETA auch das Vorsorgeprinzip, das Fundament für den Erhalt einer gentechnikfreien Landwirtschaft in Europa, auf der Kippe und ist auch durch die Zusatzerklärungen in keinster Weise nachträglich wirksam abgesichert. Außerdem sollen Schiedsgerichte eingeführt werden, die einseitig Klagerechte für Konzerne gegen unliebsame Gesetze und Regulierungen ermöglichen. Auch werden parallele Organe außerhalb der Parlamente eingeführt, in denen mit Einflussnahme von Konzernen künftig Gesetze verwässert werden. „Wir fordern von den Europaabgeordneten, dass sie nächste Woche CETA ablehnen,“ so Thomsen. „Notwendig ist eine neue Handelsagenda für ein soziales und ökologisches Europa, in dem viele Menschen eine Perspektive haben.“

Kontakt für die Presse:

Berit Thomsen, Mobil: 0157-85075279

Mehr Infos:

http://www.abl-ev.de/themen/fairer-welthandel/materialien.html

CETA-Analyse Agrar:

http://www.abl-ev.de/fileadmin/Dokumente/AbL_ev/Gentechnikfrei/2016-08_CETA_AbL-Analyse_Der_Versuch_die_Landwirtschaft_weiter_zu_globalsiseren….pdf

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Nancy Fraser: Für eine neue Linke oder: Das Ende des progressiven Neoliberalismus

blaetter
Für eine neue Linke oder: Das Ende des progressiven Neoliberalismus
von Nancy Fraser

Die Wahl Donald Trumps ist einer von vielen dramatischen Akten politischen Aufruhrs, die zusammengenommen einen Kollaps der neoliberalen Hegemonie anzeigen. Zu diesen Akten zählen das Brexit-Votum in Großbritannien, die Zurückweisung der Renzi-Reformen in Italien, die Kampagne zur Nominierung von Bernie Sanders als Präsidentschaftskandidat der US-Demokraten und der zunehmende Rückhalt für den Front National in Frankreich. Die Reihe ließe sich fortsetzen.

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Tweet des Tages 9. Februar 2017

Notwendige Reformen bei CETA versäumt. Studie „Menschenrechte als uneingelöstes Versprechen. Nachhaltigkeit, Umwelt- und Sozialstandards in EU-Handelsabkommen“

Brot für die Welt

Sven Hilbig: (7.2.2017) Die Studie „Menschenrechte als uneingelöstes Versprechen. Nachhaltigkeit, Umwelt- und Sozialstandards in EU-Handelsabkommen“ die von Brot für die Welt, Forum Umwelt und Entwicklung, UnternehmensGrün und verdi herausgegeben wurde, weist auf Unzulänglichkeiten bei den Arbeits- und Sozialstandards sowie gravierende Defizite bei der Gestaltung einer menschenrechtsgeleiteten Handelspolitik hin. Demnach sind die gegenwärtigen  Instrumente sowohl in ihrem Regelumfang als auch in ihrer praktischen Anwendung unzureichend. Der CETA-Vertrag mit Kanada ist damit kein zukunftsfähiges Abkommen.

Die EU tritt mit dem Versprechen an, die Liberalisierung des Handels erzeuge Wohlstandsgewinne. Dieses Versprechen soll aber nicht nur für die EU gelten, sondern auch für die Vertragspartnerstaaten und deren Bevölkerungen. Ein solches Versprechen kann nur dann eingelöst werden, wenn in den Handelsabkommen bestimmte Vorkehrungen getroffen werden. Dass Freihandel per se nicht zum Wohlstand aller beiträgt, wissen wir seit langem. Vielmehr kann sich Freihandel mitunter sogar sehr negativ auf Kleinbauern und andere Bevölkerungsgruppen auswirken. So kann die Reduzierung von Importzöllen in Entwicklungsländern, jene Sektoren schwer treffen, die international noch nicht wettbewerbsfähig sind. Das ist auch der Grund, warum sich Brot für die Welt mit seinen Partnerorganisationen im globalen Süden seit Jahrzenten mit Handelsfragen und speziell mit den Abkommen der EU beschäftigt.

EU-Vertrag verpflichtet Brüssel zu menschenrechtsgeleiteter Handelspolitik

Um die negativen Folgen von Handelspolitik zu verhindern oder zumindest zu minimieren, hat die EU in der Vergangenheit verschiedene Instrumentarien entwickelt. Sie sollen dafür Sorge tragen, dass aus einem freien ein fairer Handel wird.  Eines der wichtigsten Instrumente für die Integration sozialer und ökologischer Aspekte in die europäische Handelspolitik ist die Verwendung einer sog. Menschenrechtsklausel in ihren Handelsabkommen. Darüber hinaus hat die EU sich 2009 explizit, im Lissabon-Vertrag, dazu verpflichtet ihre gesamte Außenwirtschaftspolitik und damit auch die Handelspolitik menschenrechtsgeleitet auszurichten. Für die EU ist die Achtung der Menschenrechte in Handelsabkommen also keine Frage des Goodwill, sondern Bestandteil des EU-Vertrages, und damit bindendes Recht.

Konkret bedeutet dies zweierlei: Zum einen darf der Abbau von Handelshemmnissen nicht zur Konsequenz haben, dass bei den Vertragspartnern soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte, wie beispielsweise das Recht auf Nahrung, verletzt werden. Zum anderen dürfen Handelsabkommen nicht die politischen Spielräume einschränken, welche die Staaten benötigen, um ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen im eigenen Territorium wahrnehmen zu können.  Soweit die Theorie.

Kohärente Menschenrechtspolitik? Fehlanzeige!

In unserer Studie haben wir die europäische Handelspolitik einem Praxis-Check unterzogen. Die Ergebnisse sind ernüchternd. Sie zeigen sehr deutlich, dass die EU weit davon entfernt ist, in ihren Handelsabkommen Goldene Standards zu setzen, wie sie es gerne behauptet. Zwar verfolgt die EU schon seit über 20 Jahren einen menschenrechtlichen Ansatz in ihrer Handelspolitik, indem sie die Menschenrechtsklausel zu einem „wesentlichen“ Bestandteil ihrer Verträge erklärt. Diese Menschenrechtsklauseln sind jedoch, wie unsere Studie aufzeigt, in mehrfacher Hinsicht mangelhaft, und in einem Punkt sogar ungenügend:

Die wesentlichen Kritikpunkte sind:

  • Erstens: Die Klausel ist uneinheitlich ausgestaltet. Sie wird nicht in allen Abkommen verwendet und ihre Inhalte variieren ebenfalls von Vertrag zu Vertrag. Das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit ist beispielsweise in einigen Abkommen aufgenommen, in anderen hingegen nicht. Und teilweise fehlt die Klausel sogar.
  • Zweitens erfolgt ihre Anwendung sehr selektiv. In der Vergangenheit ist sie (fast) ausschließlich nur gegen Staaten angewandt worden, die für die EU ökonomisch nicht so bedeutende waren, und dass auch nur bei Ereignisse wie Staatsstreich oder Wahlmanipulationen; Kein Anwendung fand sie hingegen auf Staaten in denen landesweit und systematische die Menschenrecht schwer verletzt wurden, wie zum Beispiel im Falle von Mexiko, einem sehr wichtigen Wirtschaftspartner Deutschlands, mit dem die EU 1997 ein Abkommen unterzeichnet hat, über dass gegenwärtig neu verhandelt wird. Die EU muss sich daher den Vorwurf gefallen lassen doppelte Standards anzuwenden.
  • Drittens wird ihre selektive Anwendung dadurch noch weiter unterstützt, dass es keine oder nur ungenügende Monitoring- und Beschwerdeinstanzen gibt. Es stellt sich die Frage: Wie kann eine solche Klausel wirksam sein, wenn die Menschenrechtslage gar nicht systematisch und kontinuierlich beobachtet wird?
  • Und Viertens – und das ist vielleicht ihr größter Mangel – findet sie überhaupt keine Anwendung auf jene Menschenrechtsverletzungen, die aufgrund der in den Handelsabkommen vereinbarten Liberalisierungen auftreten. Also dem bereits zu Beginn genannten Fall, dass ein forcierter Marktzugang von Milchpulver oder Geflügelfleisch aus der EU nach Bangladesch oder nach Ghana, einen so starken Druck auf die Erzeugerpreise der lokalen Märkten in den Entwicklungsländern ausüben, dass die Kleinbauernfamilien nicht nur Einkommenseinbußen zu verzeichnen haben, sondern vom Markt gedrängt werden.

Vielmehr kann die Klausel überhaupt nur dann angewandt werden, wenn die Vertragsstaaten selbst für die Verletzung von bürgerlichen und politischen Rechten verantwortlich gemacht werden können. Damit ist aber das eigentliche Ziel des EU-Vertrages – nämlich die Handelspolitik und deren Auswirkungen und Menschenfrage miteinander zu verbinden, wie es in den Artikel 3 und 21 des EU-Vertrages gefordert wird,– verfehlt! In diesem Punkt müssen wir der EU die Schulnote 6 erteilen!

Notwendige Reformen bei CETA versäumt

Besorgniserregend ist in diesem Zusammenhang, dass im CETA-Abkommen – welches EU und Kanada als ein Strategisches Partnerschaftsabkommen betrachten, dass die Blaupause für zukünftige Abkommen bilden soll – die Aktivierung der Suspensionsklausel sogar explizit auf außergewöhnliche Ereignisse wie Staatsstreiche oder Verbrechen, die die internationale Sicherheit beeinträchtigen, beschränkt wird. Damit werden an die Anwendung der Klausel noch höhere Anforderungen gestellt als in der Vergangenheit.

Welche Reformen sind notwendig?

Die EU müsste dringend die Menschenrechtsklausel  grundlegend reformieren und stärken.

Folgende Reformen sollten im Mittelpunkt stehen:

•          Zunächst muss es zukünftig möglichen sein, Vertragsbestimmungen auszusetzen oder zu ändern, die nachweislich die Menschenrechte gefährden.

•          Außerdem muss in solchen Abkommen ein unabhängiger transparenter Beschwerdemechanismus eingerichtet werden, der das Handeln der Vertragsparteien auf Menschenrechtskonformität überprüft.

•          Und diese Beschwerdeinstanz sollte von Einzelpersonen sowie zivilgesellschaftlichen oder staatlichen Akteuren angerufen werden können.

Geklonte Rinder erreichen die EU. CETA gefährdet Wahlfreiheit der Verbraucher

Institut für unabhängige Folgenabschätzung in der Biotechnologie Geklonte Rinder erreichen die EU. CETA gefährdet Wahlfreiheit der Verbraucher (07.02.2017) Nach einem heute veröffentlichten Bericht von Testbiotech sind Kühe, die von geklonten Bullen abstammen, in einem Register britischer Züchter eingetragen. Laut den vorliegenden Angaben haben sie bereits Nachkommen. Wahrscheinlich gibt es in der EU jedoch noch wesentlich … weiterlesen

Entscheidungsverkündung zum Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens „Nein zu CETA!“

Bayerischer Verfassungsgerichtshof
08.02.2017

Pressemitteilung
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wird am
Mittwoch, 15. Februar 2017, 10.30 Uhr,
im Sitzungssaal 270/II, Prielmayerstraße 7
(Justizpalast), 80335 München,

volksbegehren-ttip
im Verfahren zum Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens „Nein zu CETA!“
die Entscheidung verkünden.

Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung eines Volksbegehrens gegeben sind, mit dem die Bayerische Staatsregierung angewiesen werden soll, im Bundesrat gegen das Zustimmungsgesetz zum Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits zu stimmen. Die Initiatoren des Volksbegehrens stützen sich auf Art. 70 Abs. 4 Satz 2 Bayerische Verfassung, der mit Wirkung ab 1. Januar 2014 in die Verfassung eingefügt wurde. Danach kann die Staatsregierung in ihren verfassungsmäßigen Aufgaben durch Gesetz gebunden werden, wenn das Recht der Gesetzgebung durch die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union betroffen ist. Für ihr Anliegen haben die Initiatoren des Volksbegehrens 30.002 gültige Unterschriften eingereicht. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat die Zulassung des Volksbegehrens abgelehnt und daher die Sache dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung gemäß Art. 64 Landeswahlgesetz vorgelegt. Von dieser Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs hängt ab, ob das Volksbegehren bekannt zu machen ist und sich die Bürgerinnen und Bürger bei den Gemeinden in Listen für das Anliegen eintragen können.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hält das Volksbegehren für nicht zulässig.

Die Voraussetzungen für ein Gesetz zur Bindung der Staatsregierung in ihren verfassungsmäßigen Aufgaben nach Art. 70 Abs. 4 Satz 2 Bayerische Verfassung lägen nicht vor, weil ein auf die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union gerichtetes Verfahren der Bundesgesetzgebung weder eingeleitet sei noch absehbar eingeleitet werden solle. Eine Zulassung des Volksbegehrens komme auch deshalb nicht in Betracht, weil mit einer innerstaatlichen Ratifikation von CETA keine Hoheitsrechte auf die Europäische Union übertragen würden.

Die Beauftragte des Volksbegehrens argumentiert, die Einbringung des Zustimmungsgesetzes zu CETA stehe konkret bevor. Dass nach Auffassung der Bundesregierung durch CETA keine Hoheitsrechte auf die Europäische Union übertragen würden, sei irrelevant. Ob die Voraussetzungen des Art. 70 Abs. 4 Satz 2 Bayerische Verfassung erfüllt seien, sei von den bayerischen Staatsorganen autonom zu entscheiden. Die Anwendung von CETA sei in der vertraglich vereinbarten Konzeption und auf der Basis der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht ohne implizite Kompetenzerweiterungen der Kommission und des Gerichtshofs möglich. Das Abkommen sehe die Einrichtung des Gemischten CETA-Ausschusses sowie von Sonderausschüssen vor, die als Vertragsorgane eigenständige Hoheitsgewalt ausübten. Durch die Übertragung von Hoheitsrechten sei die Landesgesetzgebung betroffen.

Hörfunk- und Fernsehaufnahmen sind bis einschließlich der Verkündung des Tenors gestattet.
Bayerischer Verfassungsgerichtshof

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