Bürgerklage gegen CETA

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Bürgerklage gegen CETA

Bürgerklage gegen CETA

Bürgerklage gegen CETA

CETA ist das TTIP für Kanada. Ziel des Abkommens ist die Förderung des Freihandels, also des Verkehrs von Waren, Dienstleistungen und Kapitals, zwischen der EU und Kanada durch den Abbau von Handelshemmnissen. Dem Verständnis der CETA-Architekten nach, stellen insbesondere soziale, ökologische und kulturelle gesetzliche Schutzstandards solche Hemmnisse dar, und müssen im Interesse des Freihandels abgebaut werden. Mit der Einrichtung eines Investor-Staat-Schiedsmechanismus schafft CETA darüber hinaus für Unternehmen die Voraussetzungen, Staaten die durch ihr gesetzgeberisches Wirken ihre Gewinne beeinträchtigen, vor nichtstaatlichen Privatgerichten auf Entschädigung zu verklagen. Es ist zu befürchten, dass die Demokratie so zur reinen Fassade verkommt, was unser Grundgesetz ausschließt.

Mein Name ist Marianne Grimmenstein. Ich bin Musiklehrerin aus Lüdenscheid und engagiere mich seit Jahren in verschiedenen Bürgerinitiativen z.B. für bundesweite Volksentscheide und den Erhalt unserer Volkshochschule in der Stadtmitte. Ich möchte TTIP und CETA stoppen, weil die Abkommen unsere Gesellschaft und viele soziale und ökologische Errungenschaften bedrohen.

Daher hatte ich 25. August 2014 beim Bundesverfassungsgericht eine eigene selbstformulierte Verfassungsbeschwerde gegen CETA eingereicht. Diese wurde leider nicht zur Entscheidung angenommen. Die Abweisung wurde damit begründet, dass meine Verfassungsbeschwerde die mögliche Verletzung meiner eigenen Grundrechte nicht genügend mit Tatsachen untermauert.

Doch ich gebe nicht auf! Da der CETA-Text am 26. September 2014 veröffentlicht wurde, habe ich mehrere Juristen zu Rate gezogen, um die weitere Vorgehensweise zu klären. Die einzige Möglichkeit CETA rechtsverbindlich zu kippen, ist eine neue, gut begründete Verfassungsbeschwerde, die von einem renommierten Rechtsprofessor ausgearbeitet wird. Prof. Dr. Andreas Fisahn von der Universität Bielefeld hat sich bereit erklärt, die neue Verfassungsbeschwerde gegen CETA zu verfassen und die Vertretung zu übernehmen.

Ich möchte, dass dies die größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte Deutschlands wird. Dazu brauchen wir mindestens 40.000 Mitkläger. Eine Teilnahme ist kostenlos.  Darum bitte ich jeden möglichst die Vollmachterklärung herunterzuladen, gut leserlich auszufüllen, persönlich zu unterschreiben und mir per Post schnellstens, aber spätestens bis zum 15. Februar 2015 zuzusenden. Bitte verbreiten Sie die Vollmachtserklärung auch unter Ihren Freunden und Bekannten.

Link zu Vollmachterklärung: www.change.org/CETA-Vollmacht

Die Ausarbeitung der Verfassungsbeschwerden durch Prof. Fisahn kostet insgesamt 14 000 €. Diese Summe kann ich als Privatperson nicht alleine stemmen. Deshalb bitte ich Sie um Spenden auf folgendes Konto: Inhaber: Marinanne Grimmenstein-Balas IBAN: DE81458500050000692863 BIC: WELADED1LSD – Stichwort „Klage“ Außerdem habe ich eine Spendenseite eingerichtet, auf der Sie online spenden und den aktuellen Spendenstand verfolgen können: www.change.org/ceta-spenden

Mir ist wichtig: Jede und jeder kann mitklagen, auch ohne eine Spende zu leisten. Gemeinsam stoppen wir CETA und machen damit auch TTIP unmöglich.

Noch einmal zusammengefasst: Das können Sie jetzt tun!

1.) Unterschreiben Sie diese Petition

2.) Schließen Sie sich der Klage an (kostenlos) 

3.) Spenden Sie für die Kosten der Klage

Petitionsbrief an:
Bundesverfassungsgericht
Bitte unterstützen meine Bürgerklage gegen CETA. Ziel sind mindestens 40.000 Mitklägerinnen und Mitkläger. Damit wäre dies die größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte Deutschland.
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