Bundesverfassungsrichter a.D. Siegfried Broß: „TTIP und CETA verstoßen gegen Verfassungs- und EU-Recht“

Am 17. September 2015, 19-21 Uhr fand in der Begegnungsstätte Neuschönningstedt, Querweg 13, in Reinbek die Veranstaltung: “Wie viel Freiheit braucht internationaler Handel? Wie vertragen sich Liberalisierung und Gemeinwohl?” statt.

Von der SPD Reinbek und der Bundestagsabgeordneten Dr. Nina Scheer (SPD) eingeladen war:
Prof. Dr. Dr. h.c. UII Siegfried Broß, Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D., Richter am Bundesgerichtshof a.D.

Moderiert wurde die Diskussionsrunde von Dr. Jan Vollmeyer, ASJ Vorsitzender SPD Schleswig-Holstein.

Eine Nachlese findet sich in der Bergedorfer Zeitung
19.09.2015
Broß
Ex-Verfassungsrichter geißelt Schiedsgerichte
Freihandelsabkommen  Siegfried Broß: TTIP und CETA verstoßen gegen Verfassungs- und EU-Recht

[…]

Als Referent widmete sich der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichtes und des Bundesgerichtshofes, Prof. Siegfried Broß, der Frage der Verfassungsmäßigkeit der geplanten transatlantischen Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit den USA (TTIP) und Kanada ­(CETA). Professor Broß betonte, dass er etliche Verstöße gegen Verfassungsgrundsätze festgestellt habe.*

Zum Artikel

* Vgl. dazu: Siegfried Broß: TTIP und CETA – Überlegungen zur Problematik der geplanten Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit den Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada. Mit einem Vorwort von Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW). In: Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge. Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 4. Berlin, Juni 2015. (pdf)

Siegfried Broß: Freihandelsabkommen, einige Anmerkungen zur Problematik der privaten Schiedsgerichtsbarkeit. In: Report. Januar 2015. Herausgegeben von der Hans Böckler-Stiftung (pdf)

 

Anlässlich dieses Beitrags von Prof. Broß möchten wir noch auf folgende Zeitungsartikel hinweisen:

19.01.2015 Süddeutsche Zeitung

Verstoß gegen die Verfassung
Von Silvia Liebrich
Der Staatsrechtler Siegfried Broß hält in Verträgen wie TTIP und Ceta private Schiedsgerichte für unzulässig. Deren Veto hätte brisante Folgen.

18.01.2015 Süddeutsche Zeitung

Ex-Verfassungsrichter geißelt geplante TTIP-Schiedsgerichte
Von Silvia Liebrich
Verfassungsrechtler Siegfried Broß sieht in den privaten Schiedsgerichten der Freihandelsabkommen Ceta und TTIP einen Verstoß gegen deutsches Verfassungs- und EU-Recht sowie einen Systembruch des Völkerrechts.

19.01.2015 Spiegel

Ex-Verfassungsrichter hält Schiedsgerichte für rechtswidrig
Die privaten Schiedsgerichte in den Freihandelsabkommen CETA und TTIP verstoßen möglicherweise gegen Verfassungsrecht. Ein früherer Verfassungsrichter sieht in den entsprechenden Klauseln einem Zeitungsbericht zufolge einen Systembruch des Völkerrechts.
 

Zur Reform des aktuellen Schiedsgerichtssystems

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„Der Schiedsgerichtsvorschlag von Herrn Gabriel u. a. trifft nicht das Problem: Es geht nicht um eine allgemeine internationale Handelsordnung, sondern um CETA und TTIP mit jeweils in sich geschlossenen Rechtsräumen. Und dort muss aus rechtsstaatlich-demokratischen Gesichtspunkten je gesondert ein Staatsschiedsgericht allein der Vertragsstaaten eingerichtet werden.“ (Siegfried Broß, 13. Juli 2015)

Jurist*innen – und Bürger­rechtsvereinigungen fordern:
Nein zu CETA, TTIP und TiSA

juristen

 

Jurist*innen- und Bürgerrechtsvereinigungen fordern: Nein zu CETA, TTIP und TISA

Die Europäische Kommission verhandelt derzeit mehrere Freihandels- und Investitionsschutzabkommen, die beinahe alle Lebensbereiche betreffen. Die bekanntesten sind CETA, TTIP und TISA.

(01.09.2015) Alle Abkommen wurden (CETA) bzw. werden (TTIP und TISA) hinter verschlossenen Türen verhandelt, die Zivilgesellschaft und selbst Abgeordnete haben keinen Zugang zu den Verhandlungstexten. Dieses Verfahren ist undemokratisch.

In CETA und TTIP sind außerstaatliche Schiedsgerichte vorgesehen, die verbindlich über Ansprüche von Investoren über Schadensersatzansprüche gegen Staaten entscheiden. Schiedsgerichte sind nicht an das Grundgesetz oder europäisches Recht gebunden, ihre Entscheidungen sind selbst dann verbindlich, wenn sie gegen das Grundgesetz oder europäisches Recht verstoßen (Beispiel Mikula vs. Rumänien)*. Die Gefahr von Schadensersatzansprüchen gefährdet die Entscheidungsfreiheit des demokratischen gewählten Gesetzgebers. Schiedsgerichte dienen einzig den Interessen der Investoren und können nur von ihnen in Anspruch genommen werden. Organisationen wie Gewerkschaften oder Umweltverbände haben weder auf nationaler noch auf internationaler Ebene die Möglichkeit von Investoren die Einhaltung von sozialen und arbeitsrechtlichen Schutznormen, von Bestimmungen des Gesundheitsschutzes oder des Umweltschutzes zu erzwingen und für eingetretene Schäden für die betroffenen Bürger Ersatzleistungen vor nationalen oder internationalen Gerichten oder Schiedsgerichten durchzusetzen. Die ausgleichende Funktion des Rechts im sozialen Rechtsstaat wird reduziert auf einen reinen Investorenschutz.

ttip-demo

Die „Freihandels- und Investitionsschutzabkommen“ und die in ihnen enthaltenen marktbezogenen Regulierungsbegrenzungen gelten zeitlich unbegrenzt und können nur einvernehmlich (was kaum möglich sein wird) gekündigt werden. Der demokratische Prozess muss für die Zukunft offenbleiben, damit bei anderen Mehrheiten andere Entscheidungen getroffen werden können (BVerfG-Urteil vom 12.9.2012 zu ESM). Die praktische Unumkehrbarkeit der geplanten Abkommen ist ein Verstoß gegen das Demokratieprinzip.

Wir fordern deshalb einen Welthandel, der uneingeschränkt nach demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien erfolgt, einen Welthandel, der den Menschenrechten, insbesondere den sozialen und ökologischen Werten verpflichtet ist.

Nein zu CETA, TTIP und TISA

Diesen Forderungen sollten wir durch eine breite Teilnahme an der Großdemonstration am Samstag, dem 10. Oktober 2015 um 12:00 Uhr am Berliner Hauptbahnhof Nachdruck verleihen.

 

Zur Pressemitteilung (pdf)

* Micula-Fall: „Rumänien war vom ICSID-Schiedsgericht in Washington 2013 zu einer Strafe von rund 250 Millionen Dollar verurteilt worden. Diese Summe soll das Land an die Micula-Brüder zahlen, weil es ihnen ursprünglich zugesagte Subventionen wieder gestrichen hatte. Beendet worden war der staatliche Geldsegen auf Druck der EU-Kommission. Die hatte das Streichen von Subventionen zu einer Voraussetzung für den Beitritt Rumäniens gemacht, was wiederum den Miculas missfiel. Die Brüder klagten deswegen vor dem internationalen Schiedsgericht und beriefen sich dabei auf ein bilaterales Investitionsschutzabkommen, das Rumänien einst mit Schweden abgeschlossen hatte. Das konnten sie, weil ihre Investitionen aus Schweden nach Rumänien geflossen waren.“ (Petra Pinzler. TTIP. Europa absurd. In: ZEIT ONLINE, 31.3.201)

 

Neuer Clip:
STOP TTIP Protest-Picknick Tempelhofer Feld am 5. September


Mehr unter: http://berliner-wassertisch.info/ttipsitin-20150905/

26. September – Mobilisierungstag für die Großdemo StopTTIP-CETA-TiSA am 10. Oktober

Berliner Netzwerk gegen TTIP, CETA, TiSA & Co
UPDATE 21. September 2015

Vollbildanzeige

Beteiligt Euch am dezentralen Mobilisierungstag und meldet Eure Aktion(en) an bei:
info@stoppt-ttip-berlin.de
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Giorgio Agamben: „Europa muss kollabieren“

ZEIT
15.09.2015

Giorgio Agamben zählt als Philosoph zu den großen europäischen Provokateuren. Ein Austausch über den Ausnahmezustand des Kontinents und die Frage, was wir tun müssen, um nicht mit ihm unterzugehen.
Interview: Iris Radisch

[…] Zunächst gilt es, der Lüge entgegenzutreten, dieser Vertrag zwischen Staaten, den man als Verfassung ausgibt, sei das einzig denkbare Europa, diese ideen- und zukunftslose institutionalisierte Lobby, die sich der düstersten aller Religionen, der Religion des Geldes, blind verschrieben hat, sei die rechtmäßige Erbin des europäischen Geistes. […]“

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TTIP bedroht Trinkwasser

SPON
12.09.2015

Trinkwasser: Welches Wasser ist am besten?

Trinkwasser aus der Flasche oder einfaches Leitungswasser – bei vielen Konsumenten ist das fast eine Glaubensfrage. Ist das eine wirklich besser als das andere? Ein Faktencheck. […]

Eine Gefahr droht dagegen aus der Politik: Das Handelsabkommen TTIP könnte dazu führen, dass die eher strengen europäischen Regeln für den Einsatz von Pestiziden aufgeweicht werden. „Zum Beispiel dürfen amerikanische Äpfel mit einem fünfmal so hohen Restgehalt des Gifts Captan verkauft werden, als in Europa erlaubt ist“, sagt Ole Braukmann von Hamburg Wasser. Er fürchtet, dass die deutschen Bauern bald ebenfalls mehr spritzen: „Für den Gewässerschutz kann die diskutierte Angleichung der Gesetze einen Rückschritt in die Siebzigerjahre bedeuten.“

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TTIP – Bildung unter’m Hammer

DEUTSCHLANDFUNK
12.09.2015

DLF
Freihandelsabkommen TTIP. Die Angst vor dem Verkauf der Bildung
Von Benedikt Schulz

Durch das geplante transatlantische Freihandelsabkommen sehen Gewerkschaften das deutsche Bildungssystem in Gefahr. Sie befürchten, TTIP könnte die hohen Qualitätsstandards senken, wenn US-Unternehmen hierzulande Schulen oder Weiterbildungseinrichtungen gründen würden. […] Und hier Deutschland, wo Bildung traditionell als öffentliches Gut gilt, als eine Aufgabe, die genuin dem Staat zukommt – frei von Marktlogik und dem Zwang zur Rentabilität.

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Thilo Bode zu TTIP: „Da entsteht eine Paralleljustiz“

der Freitag
9.9.2015

„Da entsteht eine Paralleljustiz“

Jakob Augstein im Gespräch mit Thilo Bode über TTIP, die Gefahren für die Demokratie und den wachsenden Widerstand gegen das geplante Abkommen

Jakob Augstein: Herr Bode, die Mehrheit der Europäer hat mit dem geplanten Freihandelsabkommen TTIP kein Problem – nur die Deutschen finden es ganz schlimm. Ist das die German Angst?
Thilo Bode: Nein, das glaube ich nicht. Eher Rationalität, die Leute informieren sich halt. Je mehr sie wissen, umso stärker sind sie gegen die Hinterzimmer-Absprachen zwischen den USA und Europa.

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HIB: Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Regulierungs­zu­sammen­arbeit bei TTIP und CETA

hib Regulierungszusammenarbeit bei TTIP

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um die künftige Regulierungszusammenarbeit mit Kanada und den USA nach Abschluss der beiden Freihandelsabkommen CETA und TTIP geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5882). Die Fraktion verweist darauf, dass beide Abkommen als „living agreement“ betrachtet würden, so dass die regulatorische Kooperation nach Abschluss des Ratifikationsprozesses institutionalisiert werde. Die Bundesregierung soll angeben, mit welchem Ergebnis sie die Passagen in CETA und TTIP zur regulatorischen Kooperation geprüft hat. Weitere Fragen betreffen unter anderem die Beteiligung der Parlamente nach dem Ratifizierungsprozess. Wie die Fraktion im Vorwort zur Kleinen Anfrage feststellt, beinhaltet der Ansatz eines „living agreement“, wie er exemplarisch im CETA-Vertrag vorliege, die große Gefahr der Verselbstständigung der Administration und Regulierungsbehörden und einen möglichen Verstoß gegen die Verfassung und das EU-Recht.

TiSA: Welthandel mit Dienstleistungen

Tagesspiegel
12.04.2015

Dienstleistungsabkommen Tisa
Ein Deal unter Freunden
Von Elisa Simantke und Christopher Ziedler

Im Schatten von Ceta und TTIP: Das weltweite Dienstleistungsabkommen Tisa ist weitgehend unbekannt. Gegner fürchten, EU-Löhne könnten gedrückt, riskante Finanzprodukte zugelassen oder Datenschutz ausgehebelt werden.

Wenn über Welthandel gesprochen wird, denken viele zuerst an gewaltige Containerschiffe und Frachtflugzeuge, die Tonnen an Waren quer über den Globus transportieren. Doch immer stärker wird international auch mit Knowhow gehandelt: Firmen richten Callcenter im Ausland ein, Banken vertreiben ihre Finanzprodukte weltweit, Fachleute bieten ihre Arbeit grenzüberschreitend an. Um den Handel mit solchen Dienstleistungen geht es bei Tisa – dem „Trade in Services Agreement“, das diese Woche in Genf verhandelt wird.

zum vollständigen Artikel

 

Teil-Erfolg für das Menschenrecht Wasser, doch „im Kern eine herbe Niederlage“

ergebnis

363 stimmten für die Resolution, 96 dagegen, 261 enthielten sich

(8.9.2015, update: 9.9.) „Am heutigen Dienstag hat eine Mehrheit von Abgeordneten der Grünen/EFA-, sozialdemokratischen und linken Fraktionen im Europäischen Parlament die europäische Bürgerinitiative gegen die Privatisierung der Wasserversorgung unterstützt. Konservative, liberale und rechtskonservative Abgeordnete hatten versucht, die Bürgerinitiative mit einer Alternativresolution zu Fall zu bringen. Sie konnten sich damit aber nicht durchsetzen.“ (Quelle)

Das EU-Parlament hat ein deutliches Signal an die EU-Kommission geschickt: Die Mehrheit spricht sich gegen die Privatisierung der Wasserversorgung aus. Wasser ist ein Menschenrecht und keine Ware!

Wasser darf nicht dem Profit geopfert werden und hat darum nichts in „Freihandels“- und Investitionsschutzabkommen wie TTIP, CETA und Co zu suchen.

Der Berliner Wassertisch begrüßt, dass die Resolution angenommen wurde. Er kritisiert jedoch gleichzeitig, dass – wie die Filmemacher von Water Makes Money schreiben – „ausgerechnet die Public Private Partnership als eigentlich perfideste Form der Privatisierung der Wasserversorgung [..] mit einer Mehrheit der EU-Abgeordneten von dem Verbot der Privatisierung ausgenommen“ wurde. Damit wird „die verbreiteste und effektivste Form der Privatisierung von Wasser [..] von jeder Warnung und jedem Verbot ausgenommen. Wer den Film >Water Makes Money< gesehen hat, weiß, dass dieser Sieg im EU-Parlament vor allem im Kern eine herbe Niederlage ist.“ Dies kann der Berliner Wassertisch nur bestätigen!

Die von einer Großen Koalition aus CDU und SPD durchgeführte Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe – ein sogenanntes PPP-Projekt – führte zu um mindestens 30% überhöhten Trinkwasserpreisen.

Bedenklich ist die Haltung von CDU/CSU, FDP und ALFA. Deren Parlamentarier haben ausnahmslos der von uns abgelehnten „Alternativresolution“ zugestimmt, die im Kern eine Privatisierung der Wasserversorgung befürwortet und das Menschenrecht Wasser vollends ausgehöhlt hätte.

Der Berliner Wassertisch fordert als Konsequenz aus dieser Resolution, dass sich die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD dafür einsetzt, dass die geplante Privatisierung der Wasserversorgung in Thessaloniki und Athen im Rahmen der sogenannten Griechenland-Hilfe verhindert wird.

 

Glücklicherweise gescheitert! CDU/CSU, FDP und ALFA wollten Menschenrecht Wasser mit einer Alternativresolution verhindern

Presseerklärung des Parlaments: Right2water citizens’ initiative: Commission must act, say MEPs
Bürgerinitiative zum Recht auf Wasser: Kommission zeigt wenig Ehrgeiz

Reaktionen:
08.09.2015: Frankfurter Rundschau: Streit um Wasser-Privatisierung.

08.09.2015: Die LINKE im Europaparlament: CDU spielt falsch. Resolution zur Europäischen Bürgerinitiative Right2Water

08.09.2015: ECI Water is a human right:  Victory for citizens, victory for the Human Right to Water!

08.09.2015: Europagruppe Grüne: Bürgerinitiative „Recht auf Wasser“
EU-Kommission muss Bürgerwillen respektieren

08.09.2015: Sven Giegold (MEP, Die Grünen/EFA): Erfolg bei Bürgerinitiative ‘Recht auf Wasser’: EU-Kommission muss Bürgerwillen respektieren

08.09.2015: Attac Österreich: „Recht auf Wasser“: Erfolg für europäische Zivilgesellschaft im EU-Parlament

Quellen:
Abstimmung A8-0228/2015 pdf
Angenommene Resolution: Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. September 2015 zu den Folgemaßnahmen zu der Europäischen Bürgerinitiative zum Recht auf Wasser

Weitere Blogbeiträge zum Thema:
8.9.2015: Berliner Wassertisch: HEUTE: Abstimmung im EU-Parlament: Wasser als Menschenrecht oder Wasser als Ware?
7.9.2015: Filmemacher von WaterMakesMoney rufen zur Unterstützung von #right2water auf
4.9.2015: Right2water: Ver.di fordert EU-Parlament auf, Bericht des Umweltausschusses zuzustimmen
4.9.2015: Pressemitteilung von Right2water: Just one last step to go!
4.9.2015: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW): #Right2Water-Abstimmung im EU-Parlament. Es droht ein Debakel!
3.9.2015: #Right2water! Am 8.9 ist Abstimmung im EU-Parlament!!!

HEUTE: Abstimmung im EU-Parlament: Wasser als Menschenrecht oder Wasser als Ware?

Wasser ist ein Menschenrecht - Wassertisch

Heute im EU-Parlament: Wasser als Ware oder Wasser als Menschenrecht?

 

Heute, 8. September 2015 (irgendwann zwischen 12-14 Uhr) stimmt das EU-Parlament über #right2water ab:

Folgemaßnahmen zu der Europäischen Bürgerinitiative zum Recht auf Wasser
Bericht:  Lynn Boylan (A8-0228/2015)
Bericht über die Folgemaßnahmen zu der Europäischen Bürgerinitiative zum Recht auf Wasser [2014/2239(INI)]
Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Punkte der Tagesordnung: 12:00 – 14:00 ABSTIMMUNG gefolgt von Erklärungen zur Abstimmung:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=AGENDA&reference=20150908&secondRef=SIT&language=DE#TF3

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