TTIP wird noch geheimer

Tagesspiegel
13.08.2015

EU-Kommission schränkt Zugang zu Dokumenten für Parlamente ein
Von Justus von Daniels, Marta Orosz

Die Protokolle über die TTIP-Verhandlungen werden von der EU-Kommission nicht mehr an Parlamente und Ministerien der Mitgliedstaaten verschickt. Sie können nur noch in Brüssel eingesehen werden. Zuvor waren vertrauliche Dokumente nach außen gelangt..

Die Europäische Kommission schickt Protokolle über die TTIP-Verhandlungsrunden nicht mehr in digitaler Form an die Parlamente und Ministerien der Mitgliedstaaten. Als Grund nennt die Kommission die Veröffentlichung von Dokumenten durch das Recherchezentrum Correctiv im Juli. Die Kommission vermutet, dass die Leaks aus dem Deutschen Bundestag kamen. Abgeordnete können Informationen über die Verhandlungen mit den USA künftig nur noch in speziellen Leseräumen in Brüssel einsehen. Das geht aus einem internen Schreiben der Kommission an die EU-Staaten vom 24. Juli hervor.

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No2ISDS! Klagen auf Investorenschutz eskalieren

orf

Klagen auf Investorenschutz eskalieren
Von Erich Möchel

Neben dem Verfahren der Eigentümer der Meinl Bank gegen Österreich wurden aktuell über 20 weitere Investorenschutzprozesse bei der Weltbank eingeleitet.

Das Verfahren der Eigentümer der Meinl-Bank gegen die Republik Österreich, das am 30. Juli vor einem Schiedsgericht der Weltbank begonnen hat, ist nur eines von vielen Investorenschutzverfahren (ISDS), die gerade schlagend werden. Am selben Tag, als das Verfahren der in Malta ansässigen holländischen Briefkastenfirma B.V. Belegging-Maatschappij Far East gegen Österreich eröffnet wurde, startete auch der von einem kanadischen Bergbaukonzern angestrengte Schlichtungsprozess gegen Rumänien. […]
Wasserqualität, Energiewende, CETA, TTIP - alles hängt zusammen

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Quellen:
Die Klage Meinl-Bank gegen Österreich: B.V. Belegging-Maatschappij “Far East” v. Republic of Austria (ICSID Case No. ARB/15/32)
Die Klage Gabriel Resources gegen Rumänien: Gabriel Resources Ltd. and Gabriel Resources (Jersey) v. Romania (ICSID Case No. ARB/15/31)
Die Klage von EON gegen den Staat Österreich wurde am 10. August bei der Weltbank registriert: E.ON SE, E.ON Finanzanlagen GmbH and E.ON Iberia Holding GmbH v. Kingdom of Spain (ICSID Case No. ARB/15/35)

Die Anstößigkeit der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit

Betrifft JUSTIZ Nr. 122
Juni 2015

Die Anstößigkeit der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit aus verfassungs- und europarechtlicher Sicht
von Axel Flessner

Bundesverfassungsgericht

  Foto: H.D. Volz | pixelio.de

Dieser Beitrag soll den internationalen Investorenschutz mit einer Fragestellung beleuchten, die die allgemeine Öffentlichkeit noch nicht richtig erreicht hat. In der Politik und den allgemeinen Medien wird der Investorenschutz bisher als wirtschaftspolitisches und demokratiepolitisches Problem behandelt. Er ist aber auch ein verfassungsrechtliches Problem
– dem die Europäische Kommission und die deutsche Regierungskoalition lieber noch ausweichen.

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Prof. Dr. Axel Flessner (Berlin/Frankfurt am Main) ist emeritierter Professor für Deutsches, Europäisches und Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung der Humboldt-Universität Berlin. Aus aktuellen Anlässen schreibt er auch über Verfassungsrecht.

siehe auch: Siegfried Broß, Überlegungen zu TTIP und CETA

 

StopTTIP–StopCETA: Mobilisierungsparty am 9. Oktober!

paritätischerDer Paritätische Gesamtverband, Mitglied im Trägerkreis der bundesweiten Großdemo StopTTIP/CETA, lädt zu einer Mobiparty am Vorabend der Demo ein:

„Die Party ist offen für alle, die mit uns gemeinsam feiern, tanzen und sich auf die Großdemonstration am Samstag einstimmen wollen!“

Zeit: 9. Oktober, ab 20 Uhr
Ort: Berlin, Kesselhaus der Berliner Kulturbrauerei (Schönhauser Allee 36, 10435 Berlin)
Event: Konzert der Band Dududede, im Anschluss Party mit DJ
Eintritt: 5 Euro
Kartenvorbestellungen unter www.paritaet.org/ttip oder per E-Mail an ttip-demo@paritaet.org
Facebook: https://www.facebook.com/events/1480534555578642/
Postkarte pdf

Der Paritätische Gesamtverband
Oranienburger Str. 13-14
10178 Berlin
Telefon: 030 24636-305
Telefax: 030 24636-110
Mail: pr@paritaet.org

http://www.paritaet.org
http://www.facebook.de/paritaet
http://www.twitter.com/paritaet
https://www.youtube.com/dieparitaeter

 

IG Metall zu TTIP: „Nicht ohne meine Arbeitsnormen!“

IG Metall

 

 

ILO-Kernarbeitsnormen: USA drücken sich

TTIP: Nicht ohne meine Arbeitsnormen!

07.08.2015 Die USA wollen Freihandel mit der EU, haben aber bis heute die Grundregeln für gute Arbeit nicht gesetzlich verankert. Für die IG Metall ist das jedoch eine wichtige Voraussetzung, um einem Handelsabkommen wie TTIP zuzustimmen.

Weltfrieden – nicht weniger wollte die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) erreichen, als sie 1919 in den Nachwehen des Ersten Weltkrieges gegründet wurde. Die Grundidee: Eine friedliche Welt kann nur auf sozialer Gerechtigkeit aufgebaut werden.

Seit 1946 ist die ILO eine Organisation der Vereinten Nationen mit Sitz in Genf. Das Besondere: Sie ist die einzige UN-Organisation, in der neben Repräsentanten der Mitgliedsstaaten auch Vertreter von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sitzen.

Am Auftrag der ILO hat sich seit der Gründung nichts geändert: Sie will weltweit menschenwürdige Arbeitsbedingungen durchsetzen. Die Globalisierung soll sozial und fair verlaufen. Doch was bedeutet das konkret?

Um zu definieren, was gute Arbeits- und Lebensbedingungen ausmacht, hat die ILO über Jahrzehnte ein Regelwerk erarbeitet. Herzstück sind die sogenannten Kernarbeitsnormen. Sie definieren grundlegende Rechte, die allen Beschäftigten zustehen.

Die acht Kernarbeitsnormen der ILO:

1. Beseitigung der Zwangsarbeit
Bereits im Jahr 1930 verpflichteten sich die ILO-Staaten, Zwangsarbeit „möglichst bald zu beseitigen“. Gemeint sind Arbeiten, die „unter Androhung irgendeiner Strafe“ verlangt werden und die nicht freiwillig erfolgen. Ausgenommen sind: Militärdienst, von Gerichten verhängte Arbeitsstrafen und „übliche Bürgerpflichten“ (z.B. Kehrpflicht).

2. Vereinigungsfreiheit
Aus dem Jahr 1948 stammt das Recht für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Organisationen zu bilden – zum Beispiel Gewerkschaften.

3. Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen
Arbeitgeber dürfen Beschäftigte oder Bewerber nicht benachteiligen, weil sie Mitglieder einer Gewerkschaft sind. Scheingewerkschaften, die von Arbeitgebern abhängig sind, dürfen die Arbeit regulärer Gewerkschaften nicht behindern (beschlossen 1949).

4. Gleichheit des Entgelts
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Frauen und Männer sollen für „gleichwertige Arbeit“ auch in gleicher Höhe entlohnt werden. Die ILO-Staaten verpflichten sich, diesen Grundsatz „zu fördern und sicherzustellen“ (beschlossen 1951).

5. Abschaffung der Zwangsarbeit
Verschärfung des Übereinkommens von 1930. Die Staaten verpflichten sich, Zwangsarbeit „in keiner Form zu verwenden“ (1957).

6. Diskriminierungsverbot
Auf den Arbeitsmarkt darf es keine Diskriminierung geben – weder aufgrund der Hautfarbe noch aufgrund von Geschlecht, Glaube, politischer Meinung, Nationalität, sozialer Herkunft (1958).

7. Kinderarbeit
Kinderarbeit ist abzuschaffen. Jugendliche dürfen erst arbeiten, wenn ihre „volle körperliche und geistige Entwicklung gesichert ist“ – frühestens mit 14 Jahren (1973).

8. Verbot und Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit
1999 befasste sich die ILO erneut mit Kinderarbeit: Die Staaten verpflichteten sich, „unverzügliche und wirksame Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass die schlimmsten Formen der Kinderarbeit vordringlich verboten und beseitigt werden.“

Die USA drücken sich

Die ILO-Kernarbeitsnormen bieten ein Grundgerüst für menschenwürdige Arbeitsbedingungen. Das Problem: Manche ILO-Mitgliedsstaaten lassen sich mit der ttip_ig-metallRatifizierung der Abkommen viel Zeit. Deutschland hat das Übereinkommen 29 (Beseitigung der Zwangsarbeit) aus dem Jahr 1930 erst 1956 völkerrechtlich bindend verabschiedet.

Heute tun sich die USA negativ hervor: Sie haben sechs der acht Kernnormen nicht ratifiziert – obwohl die meisten schon vor Jahrzehnten beschlossen wurden. Darunter sind auch Konventionen, die elementare Arbeitnehmerrechte garantieren, wie etwa die Bildung von Gewerkschaften (Übereinkommen 87 und 98).

Für die IG Metall ist die Ratifizierung dieser Normen eine Grundvoraussetzung für die Weiterentwicklung der Handelsbeziehungen mit den USA.

 

„Der ganze Wahnsinn“ von Schutzabkommen. Auf der Grundlage eines Investitionsschutzabkommen verklagt die österreichische Meinl-Bank den Staat Österreich

orf
ORF
18.12.2014

Aktionär sieht sich um 200 Mio. geschädigt

Der Rechtsstreit um die Meinl Bank geht nun auf eine neue Ebene: Der Haupteigentümer der Meinl Bank klagt die Republik Österreich vor einem internationalen Schiedsgericht und sieht sich durch „rechtswidrige Handlungen“ der Behörden mit mindestens 200 Mio. Euro geschädigt. Laut Justizministerium ist das der erste Fall, in dem Österreich vor einem internationalen Schiedsgericht geklagt wird.

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Neu dazu:
Wiener Zeitung
4.8.2015

Meinl Bank bringt Republik vor „Schiedsgericht“

Wien. Diese Klage dürfte Wasser auf die Mühlen der TTIP-Gegner sein: Wie leicht der so genannte Investorenschutz Staaten vor Privatgerichte bringen kann, muss gegenwärtig die Republik Österreich erfahren.

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Ein paar Fakten:
Die österreichische Justiz ermittelt seit Jahren gegen Julius Meinl und Direktoren der Meinl Bank sowie weitere Personen wegen des Verdachts auf Anlegerbetrug bzw. Untreue. Die Bank sieht darin eine „unfaire“ Strafverfolgung und will dies mittels der Klage vor dem internationalen Schiedsgericht stoppen.
Grundlage der Klage ist das Investitionsschutzabkommen zwischen Österreich und Malta
Die Klage wurde am 30. Juli 2015 bei der Schiedsstelle International Centre for Settlement of Investment Disputes (ISCID) registriert.
Eingereicht hat sie „B.V. Belegging-Maatschappij Far East“
Vertreten wird die Bank von der US-amerikanischen Anwaltskanzlei Baker & Hostetler (hier von den Anwälten Kenneth Reisenfeld und Mark Bailen)

TTIP, CETA und Co: Mögliche Auswirkungen auf Verbot von trinkwasserschädigenden Chemikalien

aoew
Diplom-Geoökologe Wolfgang Deinlein, persönliches Mitglied der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)

06. August 2015

Liebe Wasser-Mitstreiter/innen,

im Deutschlandfunk gab es am 02.08.2015 einen recht fundierten TTIP-Beitrag von Peter Kreysler im Deutschlandfunk*

kreysler

Darin wird eindrucksvoll gezeigt, wie eine Verschiebung vom Vorsorgeprinzip zu >wissenschaftlich basierten< Zulassungsverfahren in Kombination mit einem Regulatorischen Rat sowie ISDS ein Verbot von Chemikalien – etwa dem trinkwassergefährdenden Pestizid Atrazin (oder auch gentechnisch verändertem Saatgut) – sehr enorme Hürden in den Weg legen könnte.

Wer die ca. 10 Seiten nicht lesen will, findet hier eine 1-seitige Zusammenfassung davon. Wer mehr lesen will, findet hier eine ausführliche (40 Seiten) Reportage dazu, auch von Peter Kreysler (Stand Juli 2015).

Freundliche Grüße
Wolfgang Deinlein

*P.S. Achtung: Die im DLF-Beitrag erwähnten Klagemöglichkeiten bei der Welthandelsorganisation bei Nichteinhaltung von CETA beziehen sich nicht auf die ISDS-, sondern auf State-to-State-Klagemöglichkeiten und unterliegen wohl noch einigen Extra-Auflagen, deren Einhaltung nicht gesichert ist. („Und er ergänzt, dass dieses Freihandelsabkommen einen absolut völkerrechtlich bindenden Vertrag darstellt, der jederzeit bei der Welthandelsorganisation eingeklagt werden kann. Wird der
Vertragstext nicht eingehalten, kann es für den Steuerzahler also richtig teuer werden.“)

Zur Person:

Vgl.  Wolfgang in der Wasserschlacht. Wie ein Bürger und Stadtwerker gegen eine umstrittene EU-Richtlinie kämpft. In: SWR2 Tandem – Relevant, Sendung vom Donnerstag, 11.7.2013 | 10.05 Uhr.

Texte von Wolfgang Deinlein:

deinlein_2014Wolfgang Deinlein: KOMPENDIUM TRINKWASSER. Zur Europäischen Bürgerinitiative Right2Water und der EU-Konzessionsrichtlinie. (Stadtwerke Karlsruhe, Abteilung Qualitätssicherung Trinkwasser, Stabsstelle Umweltschutz). November 2014. (Website AöW)

Wolfgang Deinlein: Notiz zur öffentlichen Anhörung von Right2Water am 17.02.2014
im Europäischen Parlament, Brüssel (pdf)

 

Deutschlandfunk: NAFTA als Blaupause für TTIP

DLF

 .


Reihe: Wissenschaft im Brennpunkt
Hörfunksendung vom 02.08.2015

Risikobewertung in der Forschung. Wie TTIP mit Fakten hantiert.
Von Peter Kreysler

TTIP soll das größte Handelsabkommen aller Zeiten werden. Die Beteiligten versprechen: Europäische Standards bleiben unangetastet, Grenzwerte für Giftstoffe werden wissenschaftlich solide ermittelt. Doch was bedeutet das in der Praxis? Schon jetzt gibt es in diesem Bereich ein Kräftemessen um die wissenschaftliche Meinungshoheit. […]

Seit über 20 Jahren finden diese in Nordamerika bereits ihre Anwendung. Sie wurden mit NAFTA, der Nordamerikanischen Freihandelszone eingeführt, auch deshalb gilt NAFTA als Blaupause für TTIP:

Bündnis TTIP-Unfairhandelbar, Unterschriftenübergabe 22. Mai 2014„Kanada hatte zum Beispiel ein Gesetz verab­schiedet, das die Beimischung von Nero-Toxin in Benzin verbot. Obwohl die USA das gleiche Gesetz bereits hatten, dort war giftige Beimischung bereits untersagt, konnte ein US-Unternehmen den kanadischen Staat vor einem ISDS-Schiedsgericht verklagen, als Kanada das gleiche Gesetz ein­führ­te. […] Kanada verlor den Prozess und das Ergebnis war: das Nero-Toxin-Gesetz musste in Kanada rückgängig gemacht werden, Kanada musste dem Unternehmen die verloren gegangenen Gewinne erstatten und musste sich bei dem Unternehmen sogar entschuldigen.“

Die Sendung können Sie hier nachhören
Zum Beitrag in Schriftform

 

„Gefahr für die Demokratie, den Umweltschutz und für Arbeitnehmerrechte“ – IG Metall warnt eindrücklich vor CETA

IG Metall

Freihandel zwischen der EU und Kanada. Handelsabkommen CETA: Die unterschätzte Gefahr

Pressemitteilung IG-Metall

(03.08.2015) Deutschland debattiert über das Freihandelsabkommen TTIP. Darüber vergessen viele CETA, das Abkommen der EU mit Kanada. Die CETA-Verhandlungen sind fast abgeschlossen – und bergen eine tückische Gefahr.

Berge von Papier, bedruckt mit kompliziertem Juristendeutsch: Handelsverträge sind in der Regel nichts, mit dem man viele Leute hinter dem Ofen hervorlocken könnte. Doch bei TTIP ist das anders. Das geplante Freihandelsabkommen zwischen den USA und der Europäischen Union (EU) treibt die Menschen auf die Straße. Rund zwei Millionen EU-Bürger haben eine Anti-TTIP-Petition unterschrieben. Auch die IG Metall ruft für den 10. Oktober zu einer großen Demonstration in Berlin auf.

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Der Protest gegen TTIP kommt nicht von ungefähr: Das Abkommen enthält in seiner geplanten Form zahlreiche Regeln, die Arbeitnehmerrechte, Umweltschutz, öffentliche Daseinsvorsorge und Sozialstandards untergraben könnten.

Doch was viele übersehen: TTIP ist nur der zweite Schritt. Viel drängender ist die Frage nach CETA, dem geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada. CETA steht für „Comprehensive Economic and Trade Agreement“. TTIP wird voraussichtlich in weiten Teilen CETA entsprechen. Und: Es ist nahezu ausverhandelt. Ende des Jahres soll es ratifiziert werden.

Schlupfloch für US-Konzerne

Besonders tückisch sind die Kapitel zum Schutz ausländischer Investoren. Wie bei TTIP sollen Investoren die Möglichkeit bekommen, vor sogenannten Schiedsgerichten zu klagen, wenn sie ihre Profite beeinträchtigt sehen.

Beispiel: Ein EU-Staat erlässt ein neues Gesetz, das Arbeitnehmern ein Recht auf bezahlte Fortbildungen einräumt. Ein Konzern könnte dadurch seine Gewinne geschmälert sehen und den EU-Staat auf Schadenersatz verklagen – sofern eine Klagemöglichkeit für einen solchen Fall im Investitionsschutzkapitel nicht explizit ausgeschlossen wird.

Einen Vorgeschmack auf die Tragweite des Investorenschutzes zeigt der Fall Vattenfall. Der schwedische Energiekonzern hat gegen die Abschaltung der Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel geklagt. Wegen entgangener Gewinne fordert Vattenfall von der Bundesrepublik 4,7 Milliarden Euro. Schon jetzt hat Deutschland mehrere Millionen Euro für Anwaltskosten bezahlt.

Auf solche Fälle müssten sich Deutschland und andere EU-Staaten vermehrt einstellen, sollte CETA in Kraft treten. Das Fatale: Nicht nur kanadische Unternehmen könnten klagen. CETA könnte auch zum Einfallstor für juristische Auseinandersetzungen mit Unternehmen aus anderen Staaten werden. Sie bräuchten dazu lediglich einen Standort in Kanada. Dann stünde ihnen der Klageweg offen. US-Konzerne könnten diesen Umweg nutzen, sollte TTIP, das geplante Abkommen zwischen EU und den Vereinigten Staaten, keine Klauseln zum Investorenschutz enthalten.

 

Kein Schutz von Menschenrechten

Neben dem Schutz ausländischer Investoren gibt es bei CETA noch eine Reihe anderer kritischer Punkte:

  • Das Abkommen enthält keine klaren und durchsetzbaren Regeln zum Schutz und zur Verbesserung von Arbeitnehmerrechten.
  • Das Abkommen gefährdet sinnvolle Regulierungen. Für den Dienstleistungsbereich sieht es eine sogenannte Negativliste vor. Das heißt: Alle Dienstleistungen, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, werden liberalisiert. Wurde ein Bereich liberalisiert, kann dies nicht mehr rückgängig gemacht werden („Rachet Clause“; deutsch: Stillstandsklausel).
  • Im Gegensatz zu vielen anderen EU-Handelsabkommen enthält CETA keine sogenannte Menschenrechtsklausel. Eine solche Klausel würde es ermöglichen, das Abkommen bei Menschenrechtsverstößen außer Kraft zu setzen.

Fazit: CETA stellt eine Gefahr dar – für die Demokratie, den Umweltschutz und für Arbeitnehmerrechte. Die IG Metall lehnt das Abkommen in seiner jetzigen Form ab

Zur Pressemitteilung

IG-Metall ist im Trägerkreis der TTIP-Demo am 10. Oktober 2015

trägerkreis

 

Transpazifisches Freihandels­abkommen vorerst gescheitert

Handelsblatt
01.08.2015

TPP-VERHANDLUNGEN
Mega-Freihandelsabkommen vorerst gescheitert

Es fehlten die letzten zwei Prozent: Die zwölf Pazifikanrainer haben sich nach tagelangen Verhandlungen mit den USA nicht auf ein Abkommen einigen können. Besonders für US-Präsident Obama ist das ein herber Rückschlag.

Trans Pacific PartnershipBangkok. Die Anstrengungen und die Hoffnungen auf einen Abschluss waren groß: Insgesamt 650 Delegierte schickten die Regierungen zu den Verhandlungen über das Freihandelsabkommen Trans-Pacific Partnership (TPP) in Hawaii. 150 Journalisten reisten an, um über ein Ereignis zu berichten, dass die Weltwirtschaft verändern sollte.

Dabei gaben sich die Minister betont lässig. Im Luxushotel auf der Insel Maui, wo sie sich seit Dienstag verschanzten, posierten sie auf Fotos in Freizeitklamotten und mit Hemd aus der Hose. Doch in den Verhandlungen ging es alles andere als entspannt zu. Am Ende reisten die Delegierten ab, ohne eine Einigung erzielt zu haben.

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Kommentar Wassertisch: Vorsicht: Wenn TPP als transpazifisches Pendant zum TTIP-Abkommen vorerst gescheitert bzw. vertagt ist, bedeutet das noch lange nicht, dass auch TTIP scheitert. Das Gegenteil könnte der Fall sein, dass nämlich die TTIP – Verhandlungen mit noch größerer Energie weiterverfolgt werden, um diese Scharte auszuwetzen. Deshalb unbedingt vormerken: Zentrale Demonstration »Stop TTIP CETA« am 10. Okt. in Berlin

 

Mit TTIP droht ein Angriff auf die öffentlichen Unternehmen. Kommerz statt Sozialstaat

Süddeutsche Zeitung
29.07.2015

USA vs Staatsbetriebe. Kommerz statt Sozialstaat
Von Alexander Hagelüken und John Goetz

  • Die US-Regierung will, dass öffentliche Unternehmen >nach kommerziellen Erwägungen< statt nach Kostendeckungsprinzip agieren
  • Das zeigen geheime Dokumente aus den Verhandlungen zum TPP-Abkommen, die der Süddeutschen Zeitung vorliegen.*
  • Die Dokumente werfen die Frage auf, wie die Regierung in Washington beim umstrittenen TTIP-Vertrag mit Europa taktieren wird.

„Öffentliche Unternehmen maximieren oft nicht den Gewinn. Stattdessen zielen sie nur auf eine Deckung der Kosten, um stattdessen das größtmögliche Angebot auch für sozial Schwache oder Bewohner entlegener Regionen zu ermöglichen.“

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StopTTIP Berlin

Kommentar Berliner Wassertisch:
Gewinnorientierung versus Gemeinwohlorientierung – Clash of Leitbilder:
Dass öffentliche Unternehmen nach Gewinnmaximierungsprinzipien agieren sollen und nicht nach Gemeinwohlansprüchen, stellt einen Angriff auf die öffentliche Daseinsvorsorge dar! Alle öffentlichen Unternehmen der Daseinsvorsorge müssen – nach unserer Überzeugung – Gemeinwohlaspekten genügen. Gewinnorientierung halten wir für grundsätzlich falsch. Krankenhäuser müssen z.B. den Patienten dienen. Sie dürfen nicht als Renditeobjekt für Aktionäre missbraucht werden.

Wir müssen TTIP verhindern, wenn wir die Privatisierung der öffentlichen Unternehmen verhindern wollen.

* Inzwischen online unter:

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TTIP: Regulierungs-Kooperation USA-EU könnte Parlamente entmachten

Foodwatch
foodwatch.org
27. Juli 2015

Geleaktes Dokument zu TTIP-Verhandlungen beweist: Bundesregierung sieht Gefahr der Entmachtung der Parlamente durch zukünftige Regulierungskooperation

Regulatorische Kooperation in TTIP

Video: Lobbycontrol

Ein vertrauliches Regierungsprotokoll über die TTIP-Verhandlungen zeigt: Trotz anders lautender öffentlicher Beteuerungen fürchtet die Bundesregierung, dass durch das geplante Freihandelsabkommen weitreichende Regulierungsvorhaben in Zukunft ohne parlamentarische Zustimmung beschlossen werden könnten.

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Nicht einmal Bundestagsabgeordnete dürfen die TTIP-Verhandlungsprotokolle sehen

13. Juli – Bundestagspräsident Lammert schickt einen Brief an den US-Botschafter John B. Emerson. Er fordert, dass den Bundestagsabgeordneten Einsicht in TTIP-Verhandlungsprotokolle [zu] ermöglichen (Lammert fordert Zugang zu TTIP-Dokumenten)

26. Juli – Die Berliner Zeitung – der die Antwort des US-Botschafters vorgelegt wurde – macht bekannt, dass die US-Botschaft den Abgeordneten den Zugang zu den TTIP-Dokumenten verwehrt. Die US-Botschaft ist übrigens not amused, dass das Büro Lammert den Brief geleakt hat. Der Botschafter des Landes, der mittels NSA die halbe Welt abhört, meint: „Die Botschaft betrachtet Briefwechsel zwischen dem Botschafter und Mitgliedern des Bundestages als vertraulich“. Was soll man dazu noch sagen?

28. Juli Mehr Demokratie e.V. kritisiert Leseverbot für Bundestagsabgeordnete.
RA Ralf Stadler (Fachanwalt für IT- Recht): Abgeordnete erhalten auch weiterhin keinen Zugang zu den TTIP-Dokumenten. „Das Verfahren in dem das transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) verhandelt wird, genügt rechtsstaatlichen Anforderungen nicht.“

 

Süddeutsche Zeitung
28. Juli 2015, 12:43 Uhr

Mangelnde Transparenz bei TTIP

Von Robert Roßmann, Berlin

Nicht einmal die Bundestagsabgeordneten können Einsicht in die Verhandlungstexte über das TTIP-Abkommen nehmen. Intervention von Bundestagspräsident Norbert Lammert erfolglos.

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Berliner Zeitung

26.07.2015

Bundestagsabgeordnete bekommen keinen Einblick

Von Holger Schmale

Abgeordnete der nationalen Parlamente bekommen keine Einsicht in Verhandlungen um das umstrittene Freihandelsabkommen TTIP. Nur Regierungsbeamte haben eingeschränkt Zugang, die USA steht in der Kritik.

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