Pressemitteilung der Hochschulrektorenkonferenz zu TTIP: Bildung ist keine Ware

idw – Informationsdienst Wissenschaft
18.05.2015

Hochschulrektorenkonferenz zu TTIP: Bildung ist keine Ware
Pressestelle der HRK

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Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) fordert, Bildung aus dem geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA, TTIP, explizit auszunehmen. Bildungsdienstleistungen werden dort nicht als öffentliche Aufgabe („public services“) definiert. Nach der Logik des Abkommens müssen alle Bereiche, die von ihm nicht erfasst werden sollen, explizit ausgeschlossen werden.

„Staatliche Leistungen der Daseinsvorsorge sollten grundsätzlich von den TTIP-Verhandlungen ausgenommen werden. Bildung, Kunst und Kultur gehören nicht in das Handelsabkommen“, so HRK-Präsident Prof. Dr. Horst Hippler heute in Bonn zu der Erklärung der 18. HRK-Mitgliederversammlung.

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TTIP ist tot – wenn die SPD die eigenen “roten Linien” ernstnimmt

Nachdenkseiten.de
18.05.2015

Kein “No-Spy-Abkommen”: TTIP ist tot – wenn die SPD die eigenen “roten Linien” ernstnimmt
Von Thorsten Wolff

Freihandelsabkommen Stoppen (Foto Uwe Hiksch)

Foto: Uwe Hiksch

Die Sache ist erledigt, der Drops gelutscht: Das Handels- und Investitionsabkommen zwischen den USA und der Europäischen Union “TTIP” ist tot. Eigentlich. Denn die SPD wird nicht zustimmen können. Schließlich machten sozialdemokratische Politikerinnen und Politiker mehrfach den Abschluss eines “No-Spy-Abkommens” mit den USA zur absoluten Voraussetzung für den Abschluss eines Freihandelsabkommens. Nachdem nun endgültig klar ist, dass es erstgenanntes nicht geben wird, ist auch klar, dass zweitgenanntes nicht kommt – oder?

Aktuell stehen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und einige ihrer Parteifreunde unter Beschuss (nicht zuletzt durch die SPD): 2013 hatten sie behauptet, dass die USA ein “No-Spy-Abkommen” angeboten hätten. Es war ein “Befreiungsschlag” im Wahlkampf, Beruhigungspille für Öffentlichkeit und Wahlvolk. Dass es ein solches Abkommen nicht geben würde, war aus heutiger Sicht allerdings schon seit Längerem zu erwarten. Und seit einigen Tagen ist klar: Merkel und Co. haben das angebliche US-Angebot schlicht erfunden.

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Ein guter Tag für die Demokratie. FAST TRACK konnte verhindert werden

Deutsche Welle
12.05.2015

US-Demokraten brüskieren ihren Präsidenten bei TTIP

StopTTIP (Foto Uwe Hiksch)Nicht nur in Europa ist das geplante TTIP-Handelabkommen mit den USA umstritten. Auch in Washington gibt es Widerstand. Den bekam jetzt US-Präsident Obama zu spüren.

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siehe auch Artikel von n-tv

 
Kommentar Wassertisch:
Fast Track hätte eine Ermächtigung für den Präsidenten bedeutet, die Verhandlungen über die aktuellen Freihandelsabkommen TPP und TTIP beschleunigen zu können. Damit hätte das Repäsentantenhaus seine Mitsprachemöglichkeit bei den Verhandlungen verloren. Dadurch wären in den USA die gleichen Verhältnisse geschaffen worden, die jetzt schon in Europa gelten: Die Abgeordneten des Europaparlaments können nämlich zu den fertig ausverhandelten Abkommen nur noch pauschal „ja“ oder „nein“ sagen.
Realistisch müssen wir aber auch sehen: Fast Track ist noch nicht vollständig vom Tisch. Mit der Entscheidung des Senats ist zunächst nur etwas Zeit gewonnen. Diese sollten wir in Europa nutzen, um den Widerstand gegen TTIP noch weiter zu vergrößern. Es gibt immer noch viele Menschen, die noch gar nichts oder zu wenig über CETA und TTIP wissen. Auch wenn wir schon bei stop-ttip.org unterschrieben haben: wir müssen den Schneeballeffekt hinkriegen und diese Menschen, Kollegen, Freunde, Hausärzte, Buchhändler usw. noch für Aktivitäten gegen die Abkommen gewinnen!

 

„Ode an die Freude“ und gegen TTIP

„Wir sind keine Handelsware“ – Deutsche Orchestervereinigung zu TTIP

Veröffentlicht am 04.05.2015

Künstlerische Performance professioneller Musikerinnen und Musiker, mit der sie die Öffentlichkeit und Politiker auf die Gefahren von TTIP im Kulturbereich aufmerksam machen.

Mehr als 130 professionelle Musikerinnen und Musiker aus ganz Deutschland haben vor dem Kurfürstlichen Schloss in Mainz mit einer künstlerischen Performance und einer Resolution vor möglichen Gefahren des Transatlantischen Handelsabkommens TTIP und des Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen (TiSA) gewarnt. Auf die Melodie der Schillerschen Ode an die Freude aus Beethovens 9. Sinfonie intonierten Sängerinnen und Sänger den TTIP-kritischen Text Wir sind keine Handelsware.

„Damit fordern wir die zuständigen Politiker auf, bei den Verhandlungen zu den verschiedenen Abkommen die gravierenden Bedenken des Kulturbereichs ernst zu nehmen“, sagt Gerald Mertens, Geschäftsführer der Deutschen Orchestervereinigung (DOV). „Bislang wissen wir nicht, von welchen Regelungen der Kulturbereich konkret betroffen sein wird. Auf der Grundlage von völlig unklaren Fakten kann keine konstruktive und kritische Auseinandersetzung stattfinden. Genau die wollen wir aber führen.“

Zu der Aktion versammelten sich Musiker aus allen professionellen Konzert- und Opernorchestern, Rundfunkensembles sowie freie Musiker. Sie war der Auftakt der bis Donnerstag andauernden Delegiertenversammlung der DOV.

Deutschland hat inzwischen mehr als 130 internationale Handelsabkommen abgeschlossen. Sie haben dazu beigetragen, dass deutsche Unternehmen Exportweltmeister geworden sind. Der Kulturbereich unterliegt jedoch anderen Gesetzen als der freie Markt. Deshalb muss er in Zukunft von vornherein bei entsprechenden Verhandlungen ausgeschlossen werden.

„Seit Dezember 2014 gehört die Theater- und Orchesterlandschaft zur bundesweiten Liste des Immateriellen Kulturerbes der Deutschen UNESCO Kommission“, sagt Mertens. „Auch das ist ein Grund, Orchester und Theater komplett aus dem Geltungsbereich von TTIP und anderen Abkommen auszuschließen.“

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Darum am 21. Mai mitmachen: TAG GEGEN TTIP
Tag gegen TTIP

Investitionsgerichtshof? Genosse Gabriel und sein TTIP-Rohrkrepierer

TAZ
07.05.2015

Irrealpolitik à la Gabriel
Von Andreas Fischer-Lescano*

TTIP. Der Bundeswirtschaftsminister hatte eine Idee: die Einführung eines Investitionsgerichtshofs. Leider ist das ein ziemlicher Rohrkrepierer. Gabriels Vorschlag löst kein einziges der von TTIP-Kritikern benannten Probleme.

StopTTIP Berlin* lehrt öffentliches Recht, Europarecht, Völkerrecht und Rechtstheorie an der Universität Bremen. Er ist Direktor des Zentrums für europäische Rechtspolitik

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Kommentar Berliner Wassertisch: Das ist ein guter Einstimmungsartikel auf den nicht-öffentlichen Parteikonvent der SPD am 20. Juni, auf dem TTIP eine wichtige Rolle spielen wird. Derzeit befürchten wir, dass es Sigmar Gabriel („Mr. TTIP“) gelingen könnte, die SPD-Basis und -Delegierten auf seine PRO-TTIP-Seite zu ziehen. Darum müssen wir bis zum Konvent alles daran setzen, die SPD-GenossInnen zu informieren und sie davon zu überzeugen, sich gegen die UnFreihandelsabkommen TTIP, CETA und Co auszusprechen. Am 20. Juni selbst will unser Bündnis vom 18. April vor Ort zeigen, was wir von TTIP-CETA-TiSA und Co halten. Jede/r ist herzlich eingeladen mitzumachen! Immerhin geht es um unsere Demokratie!

Ort: Willy-Brandt-Haus, Wilhelmstraße 140, 10963 Berlin (Openstreetmap)
Zeit: 11-17 Uhr
Zum SPD-Parteikonvent siehe hier.

TTIP und der Brüsseler Lobbyismus

RBB, Funkhaus Europa

Interview – Pia Eberhardt TTIP und der Brüsseler Lobbyismus

In Brüssel regieren die Bürokraten, so die gängige Auffassung. Aber im Hintergrund mischen noch andere einflussreiche Kräfte mit: Lobbyisten. Interview mit Pia Eberhardt von Corporate Europe Observatory (CEO), eine Gruppe, die über die politische Macht von Konzernen und Lobbyisten informiert.

Zwischen 15.000 bis 30.000 Angestellte sollen in Brüssel für die unterschiedlichsten Ziele Lobby machen. Damit kämen umgerechnet auf jeden Abgeordneten 20-40 Lobbyisten. Nach Washington D.C. ist Brüssel damit der zweitgrößte Tummelplatz der Welt für Lobbyisten aller Couleur.

Zum Beitrag, zum Interview (Audiobeitrag)

Kritik an Schiedsgerichtsplänen für TTIP. Reformen reichen nicht

Süddeutsche Zeitung
7.1.2015

Kritik an Schiedsgerichtsplänen für TTIP
Von Silvia Liebrich
Schutz
EU-Kommissarin Cecilia Malmström will private Schiedsgerichte im Rahmen von TTIP transparenter und fairer gestalten. In einem zweiten Schritt solle ein internationaler Gerichtshof geschaffen werden. Einen solchen Vorstoß unterstützt auch Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel. TTIP-Gegner kritisieren die Reformvorschläge. Selbst nach Änderungen könnten ausländische Investoren unabhängige Gerichte umgehen.

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Freihandelsabkommen TTIP: Gutachten stuft Schiedsgerichte als verfassungswidrig ein

Spiegel-online
06.05.2015

Freihandelsabkommen TTIP
Gutachten stuft Schiedsgerichte als verfassungswidrig ein

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Foto: Uwe Hiksch

Die Schiedsgerichte beim geplanten Freihandelsabkommen TTIP sind nicht nur umstritten – sondern laut einem Gutachten auch verfassungswidrig.

Die in den geplanten Freihandelsabkommen der EU mit den USA und Kanada, TTIP und CETA, vorgesehenen Schiedsgerichte sind einem Gutachten zufolge verfassungswidrig. Die Professorin für Öffentliches Recht der Münchner Universität der Bundeswehr, Kathrin Groh, hat es im Auftrag des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) angefertigt.

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Dazu auch: Spiegel Online: Freihandelsabkommen TTIP: Gutachten stuft Schiedsgerichte als verfassungswidrig ein. 6.5.2015.

Pressemitteilung:
NGO-Bündnis: Gabriel soll Paralleljustiz für Konzerne in TTIP und CETA stoppen − Vorschlag für Investitionsgericht sonst bloße Nebelkerze

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Berlin, 7. Mai 2015
Anlässlich des heutigen Treffens der EU-Handelsminister kritisiert das NGO-Bündnis TTIPunfairHandelbar die Reformvorschläge von Wirtschaftsminister Gabriel und EU-Handelskommissarin Malmström zu einem internationalen Investitionsgericht. Die Einrichtung eines solchen Gerichtes sei als Reform des Investor-Staat-Klagemechanismen (ISDS) unzureichend. „Investor-Staat-Klagemechanismen schaffen eine Paralleljustiz für ausländische Investoren. Es ist gut, dass die Sozialdemokraten jetzt endlich über eine Abkehr von privaten Schiedsgerichten nachdenken. Doch der Vorschlag zu einem internationalen Investitionsgerichtshof verkommt zur bloßen Nebelkerze, wenn Gabriel und Co. bei TTIP und CETA die ISDS-Regeln nicht konsequent rausstreichen“ sagte Handelsexperte Peter Fuchs von der NGO PowerShift, Mitglied im Bündnis TTIPunfairHandelbar.
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Die Schaffung eines rechtstaatlichen, unabhängigen und öffentlichen internationalen Handels- und Investitionsgerichtshofs sei ein anspruchsvoller, komplizierter Prozess, der Jahre in Anspruch nehmen würde. Wichtig sei dabei, dass Investoren keine Sonderrechte erhalten, sondern gleichzeitig mit einem Klagerecht auch soziale, ökologische und menschenrechtliche Pflichten festgeschrieben werden. Ferner dürfte es keine exklusiven Klagerechte für Konzerne geben; ein gleichberechtigter Zugang zum Gericht auch für Opfer von Menschenrechtsverletzungen durch die Konzerne, für Gewerkschaften, Umweltorganisationen oder indigene Gemeinschaften müsse gesichert werden.

Nelly Grotefendt vom Bündnis TTIPunfairHandelbar kritisierte: „Die derzeit kursierenden Reformvorschläge dürfen nicht als Ablenkungsmanöver genutzt werden, um die Diskussion um TTIP und CETA zu beruhigen. Selbst in reformierter Form sind die dort enthaltenen ISDS-Regeln eine konzernfreundliche Alternative zu einem unabhängigen öffentlichen Investitionsgericht. Wenn die deutsche und europäische Politik zukünftig eine ernstgemeinte Reform ihrer Handelspolitik in Form eines internationalen Investitionsgerichts durchsetzen will, geht das nur mit einem ‚Nein‘  zu Konzernklagerechten in den jetzt anstehenden Verträgen und Verhandlungen.“
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Das Bündnis TTIPunfairHandelbar hat eine detaillierte Erwiderung zum Reformpapier der sozialdemokratischen Handelsminister vorgelegt, welches auf Drängen von Wirtschaftsminister Gabriel im Februar 2015 in Madrid vorgestellt wurde. Link zur Stellungnahme von TTIPunfairHandelbar

Pressekontakt:
Peter Fuchs/PowerShift: Mobil: 0177-633 4900;
Mail: Peter.Fuchs@power-shift.de

Nelly Grotefendt/TTIPunfairHandelbar: Tel: 030-678177593; Mobil: 0176-80035462;
Mail: grotefendt@forumue.de

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Der Kampf ums Schiedsgericht

taz.de
07.05.2015

Neue Vorschläge fürs TTIP
Der Kampf ums Schiedsgericht
von Julia Maria Amberger

Die EU-Kommission will Mitgliedsstaaten auf Linie bringen. Doch selbst der SPD gehen die neuen Vorschläge nicht weit genug.

Stoppt TTIP, CETA und TISA-Puppe


Foto: Uwe Hiksch

BERLIN taz | Sigmar Gabriel hat seinen vertrauten Staatssekretär Matthias Machnig (SPD) nach Brüssel geschickt. An diesem Donnerstag will dort Handelskommissarin Cecilia Malmström die Außenhandelsminister der EU-Länder für ihre neuen Vorschläge zu den umstrittenen TTIP-Schiedsgerichten gewinnen. Denn nur so kann die Handelskommissarin das geplante Freihandelsabkommen mit den USA durchbringen.

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siehe auch: Prof. Fischer-Lescano „Irrealpolitik à la Gabriel“

 

Italien kündigt Energiecharta-Vertrag

Zeit-online
06.05.2015

FREIHANDELSABKOMMEN
Investorenschutz? Nein danke!
von Petra Pinzler

Italien will nicht vor Schiedsgerichten verklagt werden und hat als erstes EU-Land die Energiecharta gekündigt. Mögliche Folgen als Investitionsstandort sieht man nicht.

Geld_und_Energie


Foto: Wassertisch

Bisher haben es nur ferne Länder gewagt. Doch mit Italien kündigt nun erstmals auch ein EU-Mitgliedsland einen Investitionsschutzvertrag. Ab 2016 wird Italien nicht mehr Mitglied der Europäischen Energiecharta sein. Diese Charta nutzt unter anderem der schwedische Konzern Vattenfall, um von Deutschland vor einem privaten Schiedsgericht Schadensersatz in Milliardenhöhe wegen des Atomausstieges zu bekommen.

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Rechtsgutachten bestätigt: In TTIP und CETA vorgesehene Schiedsgerichte sind verfassungswidrig

BUND NaturschutzBUND Naturschutz in Bayern e.V.
Pressemitteilung vom 6. Mai 2015

In TTIP und CETA vorgesehene Schiedsgerichte sind verfassungswidrig

Berlin: Ein vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Schluss: Die in den Freihandelsabkommen CETA und TTIP vorgesehenen Schiedsgerichte sind mit dem Grundgesetz unvereinbar. Erstellt wurde das Gutachten am Münchener Institut für Öffentliches Recht und Völkerrecht der Universität der Bundeswehr von Prof. Kathrin Groh (Lehrstuhl für Öffentliches Recht) und Prof. Daniel-Erasmus Khan (Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht).

„Wer sich vom Staat in seinen Rechten verletzt fühlt, muss selbstverständlich vor einem Gericht klagen können, aber dies kann eben regelmäßig nur ein deutsches Gericht sein“, sagte Khan. „Eine Flucht aus der deutschen Gerichtsbarkeit mittels Schiedsgerichtsvereinbarung à la CETA oder TTIP begegnet nämlich durchgreifenden rechts- und verfassungsstaatlichen Bedenken“, so Khan. „Auch und gerade bei Schadenersatzanforderungen ausländischer Investoren gegen den deutschen Staat muss die deutsche Justiz zumindest das letzte Wort haben“, fügte Groh hinzu.

Die Wahl des verfassungsgemäßen Rechtsweges sei deshalb so wichtig, weil dadurch indirekt über den Erfolg einer Schadensersatzklage mitentschieden werde. Der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger sagte dazu: „Es macht einen gravierenden Unterschied, ob Vertreter internationaler Anwaltskanzleien als Freihandelsrichter oder vom deutschen Staat demokratisch und transparent bestimmte Richter solche Entscheidungen treffen.“ So schaffe formelles Verfahrensrecht wie zum Beispiel die Wahl des Rechtsweges auch materielles Recht wie zum Beispiel die Einhaltung ökologischer Standards.

Der BUND-Vorsitzende sieht sich durch das Gutachten in seinen Bedenken gegenüber den geplanten Freihandelsabkommen bestätigt. „Wir sind in großer Sorge, dass durch diese Abkommen mühsam erkämpfte Standards zur Disposition gestellt, der Spielraum für künftige politische Regulierung beschränkt und unsere demokratischen und rechtsstaatlichen Verfahren ausgehebelt werden“, sagte Weiger.

Konkreter Anlass, das Gutachten in Auftrag zu geben, war eine Klage des Energieunternehmens Vattenfall gegen den deutschen Staat vor einem Schiedsgericht. Der schwedische Energiekonzern verklagte Deutschland wegen der Stilllegung der Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel auf 4,7 Milliarden Euro Schadensersatz. „Wird ein Staat von Schiedsgerichten zu hohen Zahlungen verurteilt, ist wahrscheinlich, dass dies Auswirkungen auf das künftige Handeln des Staates hat“, sagte Christian Hierneis vom BUND. „Das lässt befürchten, dass Umwelt- und Verbraucherschutzstandards schleichend abgebaut werden“, so Hierneis.

Die breiten Proteste gegen TTIP zeigen offenbar Wirkung: Am Wochenende hatte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel vorgeschlagen, statt der umstrittenen Schiedsgerichte einen internationalen Handelsgerichtshof ins Leben zu rufen. „In der Politik scheint ein Nachdenken einzusetzen“, kommentierte Richard Mergner vom BUND. „Damit liegt zwar ein neuer Vorschlag auf dem Tisch, der aber bei genauem Hinsehen nur dazu dient, den Investorenschutz in diesen Abkommen beizubehalten.* Fraglich ist auch, ob die Handelspartner außerhalb der EU sich darauf überhaupt einlassen.“

Das Rechtsgutachten zu den Schiedsgerichten erhalten Sie auf Anfrage bei der BUND-Pressestelle unter: presse@bund.net.

Pressekontakt: Peter Rottner, Landesgeschäftsführer des BUND Naturschutz, Tel. 0941-29720-12, E-Mail: peter.rottner@bund-naturschutz.de; Ernst-Christoph Stolper und Maja Volland, BUND-TTIP-Experten, Tel. 030-27586-568, E-Mail: maja.volland@bund.net bzw. Rüdiger Rosenthal, BUND-Pressesprecher, Tel. 030-27586-425/-489, E-Mail: presse@bund.net; www.bund.net

Nachlesen: Gutachten zu TTIP-Schiedsgerichten (PDF)

Stoppen Sie die Freihandelsabkommen und unterschreiben Sie hier gegen TTIP und CETA

Hintergrundinfos: Risiken von TTIP, CETA & Co

Das EU-Parlament stimmt im Mai über eine Resolution zu TTIP ab. Wie stehen die Abgeordneten dazu? Mach den TTIP-Check!

*Nach Ansicht des Berliner Wassertischs geht der Reformvorschlag Gabriels am Kern der Kritik über die Schiedsgerichte vorbei. Auch bei Installation eines internationalen Schiedsgerichtshofes würden in CETA und TTIP Sonderklagerechte für Konzerne wirksam, denen die Staaten nichts entgegenzusetzen hätten. Das würde die Risiken für notwendige Regulierungen durch die Staaten etwa im Umwelt- oder Klimaschutzbereich stark erhöhen. Gabriels Vorschlag hat in erster Linie das Ziel, den Widerstand gegen ISDS in der eigenen Partei und in der Öffentlichkeit zu schwächen. Dass seine Vorschläge noch für CETA und TTIP berücksichtigt werden könnten, ist praktisch ausgeschlossen. Dazu hat sich die EU-Handelskommissarin Malmström bereits klar geäußert. Damit entlarvt sie Gabriels Vorschlag, die offensichtlichsten Auswüchse der gegenwärtigen Schiedsgerichtspraxis zu reformieren als Versuch, dem Widerstand gegen die Abkommen den Boden zu entziehen, um diese unverändert durchsetzen zu können.

 

Neue Vorschläge aus Brüssel im TTIP-Streit

taz
06.05.2015

HANDELSABKOMMEN
Neue Vorschläge aus Brüssel im TTIP-Streit

Demo gegen TiSA und TTIP

Foto: kritisches-netzwerk.de

Die Pläne der EU-Kommission sehen als „mittelfristiges Ziel“ ständigen Gerichtshof vor

Im Streit über das geplante Freihandelsabkommen TTIP mit den USA hat die zuständige EU-Kommissarin Cecilia Malmström neue Vorschläge zu den besonders umstrittenen Schiedsgerichten unterbreitet. Ziel der Kommission sei es, „die Schiedstribunale mehr wie traditionelle Gerichte arbeiten zu lassen“, erklärte Malmström am Dienstag.

zum Artikel

Kommentar Wassertisch: „mittelfristiges Ziel“ bedeutet, dass es zumindest im CETA Abkommen nicht mehr berücksichtigt werden wird. Außerdem sind auch „reformierte“ Schiedsgerichte schlimm genug. Es ist immer noch eine Sondergerichtsbarkeit, die nur Konzerne anrufen können. Das Genze birgt weiterhin hohe Risiken für demokratische Gestaltungsmöglichkeiten von Staaten im Hinblick auf Arbeitsschutz, Verbraucherschutz, Umweltschutz und Klimaschutz. Zudem könnten — egal was später im TTIP steht — US-amerikanische Konzerne über ihre kanadischen Niederlassungen mithilfe von CETA ganz „unreformiert“ gegen europäische Staaten klagen.