Netzwerk „Gegen Gasbohren“ beschließt Loccumer Resolution für Klimaschutz und das Ende der Erdgasförderung


(Loccum, Hannover, Berlin, 18.04.2019) Auf seinem Bundestreffen am letzten Wochenende hat Gegen Gasbohren, der Zusammenschluss der bundesdeutschen Initiativen gegen Fracking, die Loccumer Resolution beschlossen. Die Initiativen betonen in dieser Resolution, dass Deutschland seine Verpflichtungen zum Klimaschutz, die aus dem Pariser Abkommen resultieren, bisher nicht in entsprechende Maßnahmen umgesetzt hat. Insbesondere wegen der äußerst hohen Klimaschädlichkeit von LNG (Liquefied Natural Gas) aus Fracking-Erdgas fordern die Initiativen, keine LNG-Projekte sowie die hierzu gehörende Infrastruktur in Deutschland zu verwirklichen und auch nicht anderswo zu unterstützen.

Zudem fordert Gegen Gasbohren ein Ende der Erdgasförderung in Deutschland. Neue Aufsuchungserlaubnisse und Bewilligungen dürfen nicht mehr erteilt werden. Bestehende Erlaubnisse und Bewilligungen dürfen nicht mehr verlängert werden und müssen spätestens 2025 auslaufen. Alle existierenden Bohrungen sowie Altbohrungen müssen insbesondere auf die Emissionen des klimaschädlichen Methans überprüft werden. Die Kosten hierfür sind von den Erdgasförderunternehmen zu tragen.

Zum Thema „Klimaschutz“ ist Gegen Gasbohren auch in einen Gedankenaustausch mit „Fridays for Future“ eingetreten. Zwei Vertreterinnen der Schulstreikbewegung diskutierten mit den Initiativen in Loccum. Gegen Gasbohren beschloss in der Loccumer Resolution, die Ziele der neuen Bewegung für eine wirksame Dekarbonisierung zu unterstützen.

Auch lokale Aspekte wurden auf dem Treffen erörtert. So stieß das Verhalten des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) auf massive Kritik, einen Mini-Frac an der Bohrstelle Düste Z10 im niedersächsischen Barnstorf zuzulassen, ohne hierfür eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen und auch auf eine wasserrechtliche Erlaubnis zu verzichten. Bei diesem beschönigend als ‚Drucktest“ bezeichneten Vorgang wurde nach Auffassung der Initiativen das Fracking-Recht des Bundes missachtet.

Auch an anderer Stelle war ein Demokratiedefizit festzustellen. So hatte der niedersächsische Wirtschaftsminister Althusmann vor wenigen Wochen lediglich einen ausgewählten Kreis niedersächsischer Bürgerinitiativen zum Thema Erdgasförderung in sein Ministerium eingeladen. Gegen Gasbohren fordert, dass diese Runde bei ihren nächsten Treffen für alle Bürgerinitiativen in Niedersachsen geöffnet wird, die sich schwerpunktmäßig mit den Gefahren der Erdgasförderung und der daraus resultierenden Folgen beschäftigen.

Ein weiterer Schwerpunkt des Treffens in Loccum war die niedersächsische Abstandsstudie zu hämatologischen Krebserkrankungen im Umfeld von Erdöl- und Erdgasförderanlagen sowie Bohrschlammgruben. Hier waren sich die Initiativen einig, dass diese Studie nur ein Anfang sein kann. Es sind weitere und gerade im Studiendesign weitergehende Studien erforderlich.

Für das nächste Jahr ist das Folgetreffen geplant, falls keine dringenden Vorkommnisse einen früheren Termin erfordern.

Text der Loccumer Resolution und die unterstützenden Organisationen hier

Verhandlungsmandate für EU-USA-Verhandlungen ablehnen! Offener Brief an Wirtschaftsminister Altmaier zu den EU-USA-Verhandlungen

An das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Herrn Bundesminister Peter Altmaier
10119 Berlin

5. April 2019

Verhandlungsmandate für EU-USA-Verhandlungen ablehnen

Offener Brief von zwölf zivilgesellschaftlichen Organisationen

Sehr geehrter Herr Bundesminister Altmaier,

als zivilgesellschaftliche Organisationen beobachten wir mit großer Sorge die Bestrebungen der Europäischen Union, neue Handelsverhandlungen mit den USA zu führen. Die EU-Kommission hat Mandatsentwürfe für Verhandlungen zu Industriezöllen und zu Konformitätsbewertungen zur Abstimmung vorgelegt. Wir möchten Sie bei den Diskussionen über diese Mandate um maximale Transparenz und um einen partizipativen Prozess unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft bitten. Außerdem kritisieren wir, dass neben den offiziellen Verhandlungen verschiedene Nebenabsprachen getroffen werden, die weitreichende Auswirkungen auf Verbraucher*innen in Europa und den USA haben.

Im Folgenden möchten wir unsere Kritikpunkte und Forderungen näher erläutern.

1. Keine Verhandlungen unter Druck

Im März 2018 verhängten die USA Strafzölle auf Stahl- und Aluminiumimporte. Weitere Zölle, unter anderem auf Autoimporte, werden seither angedroht. Um diese Bedrohung abzuwenden, bemüht sich die Europäische Kommission um möglichst schnelle Verhandlungsergebnisse. Dies sind keine guten Voraussetzungen für ausgewogene Verhandlungen. Wir fordern daher, keine Handelsverhandlungen zu führen, solange die EU durch die Androhung von Strafzöllen unter Druck gesetzt wird. Auch im Europäischen Parlament sind die Verhandlungen sehr umstritten, wie die Abstimmung am 14. März deutlich zeigte. Dort gab es keine Mehrheit der Europaabgeordneten, sie zu unterstützen.

2. Klimaschutz stärken und Umsetzung des Pariser Abkommens vorantreiben

Die USA haben angekündigt, sich aus dem Pariser Klimaabkommen zurückzuziehen. Angesichts der Klimakrise sollte die Europäische Union ein starkes Zeichen für den Klimaschutz setzen und keine Handelsverhandlungen mit Ländern führen, die sich nicht klar zum Pariser Klimaabkommen bekennen. Auch das Europäische Parlament forderte im Juli 2018, die Ratifizierung und Umsetzung des Pariser Abkommens zur Bedingung für künftige Handelsabkommen zu machen. Während der Sondierungsgespräche für die aktuelle Koalition hat auch eine Allianz aus 50 Unternehmen und Unternehmensverbänden stärkere Bemühungen in Sachen Klimaschutz verlangt.

In der „Handel für alle”-Strategie hat die EU-Kommission 2015 zugesagt, dass sie „der Bekämpfung des Klimawandels in Freihandelsabkommen und bei deren Umsetzung noch größere Priorität einräumen” wird. Diesen schönen Worten müssen nun Taten folgen. Wir fordern, die Ratifizierung und aktive Umsetzung des Pariser Abkommens zu einer Voraussetzung für den Abschluss von Handelsabkommen zu machen.

Darüber hinaus dürfen auch Nebenabsprachen, die außerhalb der offiziellen Verhandlungsmandate erfolgen, keine Rückschritte für den Klimaschutz bedeuten. Unsere Sorge gilt insbesondere der Vereinbarung von US-Präsident Trump mit EU-Kommissionspräsident Juncker vom Juli 2018, die Importe von klimaschädlichem US-amerikanischem Flüssiggas in die EU auszuweiten.

Es ist kritisch, dass die Bundesregierung hier eine neue Gasinfrastruktur aufbauen will, die den Klimaschutzzielen zuwiderläuft. [LNG-Flyer (pdf)]

3. Altes TTIP-Mandat aufgeben und Landwirtschaft von den Verhandlungen ausschließen

Wir fordern, das alte Mandat für die TTIP-Verhandlungen endgültig aufzugeben. Sonst besteht immer die Gefahr, dass die alten Themen wieder auf den Verhandlungstisch kommen. Besonders kritisch ist hierbei der Landwirtschaftsbereich, der bei den TTIP-Verhandlungen für breite Proteste gesorgt hat. Eine weitere Öffnung von Agrarmärkten erhöht den Druck auf bäuerliche Betriebe, zudem werden bestimmte Praktiken wie die Verwendung von Hormonen in der Rindfleischproduktion, die Nutzung genetisch modifizierter Organismen oder die Oberflächenbehandlung von Schlachtkörpern mit Chlor oder ähnlichen Substanzen von europäischen Konsument*innen klar abgelehnt.

Die US-Regierung drängt darauf, Landwirtschaft auch in die aktuellen Verhandlungen mit aufzunehmen. Die EU-Kommission sowie die Bundesregierung verneinen dies bisher. Solange das alte Mandat nicht aufgegeben wird, sind diese Versicherungen jedoch unglaubwürdig und es besteht immer die Gefahr, dass die alten TTIP-Themen wieder verhandelt werden. Dies kann auch über Nebenabsprachen passieren; beispielsweise haben sich Trump und Juncker in ihrer Gemeinsamen Erklärung vom Juli 2018 auf eine Importsteigerung von (meist gentechnisch verändertem) US-Soja verständigt. Auch wenn die Importsteigerungen bisher auf Handelsumlenkungen zurückzuführen sind, stellt sich die Frage, ob und welche Maßnahmen die EU noch vornehmen will, um dieses Versprechen auf Dauer einzuhalten. Beispielsweise hat die EU-Kommission US-Sojabohnen kürzlich im Eilverfahren und ohne ausreichende Prüfung zur Verwendung als Agrosprit zugelassen, was ihre Marktchancen in der EU noch weiter ausbauen wird. Nur wenn das alte TTIP-Mandat ausgelöscht ist, ist sichergestellt, dass in Zukunft nicht über besonders kritische Themen wie beispielsweise Landwirtschaft verhandelt werden kann.

4. Keine undemokratische regulatorische Kooperation

Neben den Verhandlungen über den Abbau von Zöllen will die EU-Kommission mit den USA auch über die Angleichung oder gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen verhandeln. Konkret heißt das: Europa bzw. die USA verlassen sich bei Importen auf die Prüfberichte der jeweiligen Gegenseite. Doppelprüfungen würden entfallen. In der Vergangenheit sind Skandale jedoch immer wieder durch Doppelprüfungen aufgeflogen. So ist der Dieselskandal nur durch die Prüfung von europäischen Autos durch US-amerikanische Behörden publik geworden. Europäische Behörden schauen im Gegenzug bei Produkten anderer Länder genauer hin. Es ist für den Umwelt- und Verbraucherschutz keine gute Idee, wenn zukünftig Prüfungen nur noch von den Behörden im eigenen Land durchgeführt werden. Im Gegenteil: Der Behinderung eines effektiven Umwelt- und Verbraucherschutzes wird Tür und Tor geöffnet.

Die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen ist zudem ein erster Schritt hin zur so genannten regulatorischen Kooperation, die bereits in den TTIP-Verhandlungen sowie in ähnlichen Abkommen wie CETA oder JEFTA scharf kritisiert wurde. Regulatorische Kooperation zielt darauf ab, die Unterschiede bei Regulierungen, die zwischen Handelspartnern bestehen, abzubauen. Was dabei als Handelsbarrieren angesehen werden, sind in Wirklichkeit jedoch oft wichtige Verbraucher- und Umweltschutzstandards, die beispielsweise Luft oder Lebensmittel vor Schadstoffen schützen. Durch regulatorische Kooperation drohen diese Standards aufgeweicht zu werden. Zudem schafft die regulatorische Kooperation zusätzliche Einflussmöglichkeiten von Lobbyist*innen auf die Gesetzgebung, denn diese werden frühzeitig über Regulierungsvorhaben informiert und konsultiert. Wenn überhaupt, muss regulatorische Kooperation unter demokratischer Kontrolle stattfinden.

5. Arbeitnehmer*innenrechte verankern

Die USA haben lediglich zwei der acht Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (IAO) ratifiziert. Um zu garantieren, dass Wettbewerb nicht über die Schwächung von Arbeitsstandards ausgetragen wird, muss eine verpflichtende Ratifizierung und Umsetzung der Kernarbeitsnormen in die Mandate aufgenommen werden. Die Kernarbeitsnormen stellen Mindeststandards für menschenwürdiges Arbeiten dar. Verstöße gegen diese Normen müssen verfolgt und geahndet werden.

6. Nachhaltigkeitsfolgen streng überwachen

Folgenabschätzungen bilden die Grundlage für handelspolitische Entscheidungen der EU-Kommission und verbessern die Transparenz der EU-Politik. Abschätzungen der Nachhaltigkeitsfolgen von Handelsabkommen (Sustainability Impact Assessment, SIA) „liefern der Kommission eine eingehende Analyse der potenziellen wirtschaftlichen, sozialen, Menschenrechts- und Umweltauswirkungen der laufenden Handelsverhandlungen”, schreibt die EU-Kommission auf ihrer Webseite. Deshalb überrascht es, dass beide Mandate mit zum Teil fadenscheinigen und widersprüchlichen Begründungen auf die Durchführung der sonst für Verhandlungen von Handelsverträgen üblichen Folgenabschätzungen verzichten.
Folgenabschätzungen sind, auch wenn sie in der Vergangenheit nicht immer sachgerecht durchgeführt wurden, wichtige Instrumente der Transparenz und im Falle der SIA auch der Beteiligung der Zivilgesellschaft. Für die angestrebten Verhandlungen der EU mit den USA über Industriezölle wurden inzwischen Ansätze einer ökonomischen Folgenabschätzung veröffentlicht und die Durchführung einer Abschätzung der Nachhaltigkeitsfolgen (SIA) angekündigt. Für die angestrebten Verhandlungen zu Konformitätsbewertungen ist etwas Vergleichbares nicht erfolgt. In der Vergangenheit haben sowohl der Europäische Gerichtshof als auch der Bürgerbeauftragte der EU Versäumnisse bei der Durchführung ordnungsgemäßer Folgenabschätzungen kritisiert. Die ordnungsgemäße Durchführung von Folgenabschätzungen muss daher bei allen Verhandlungen der EU gewährleistet werden.
Aus den vorgenannten Gründen fordern wir die Bundesregierung auf, im Ministerrat gegen die von der EU-Kommission vorgelegten Mandate zu stimmen und in Deutschland einen breiten Prozess zu gestalten, ob und unter welchen Bedingungen sowie mit welchen Inhalten Verhandlungen mit den USA geführt werden sollen. Für einen derartigen Prozess sowie für den weiteren Austausch mit Ihrem Hause stehen wir zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Georg Janßen (Bundesgeschäftsführer Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V.)
Roland Süß (Mitglied im Attac Koordinierungskreis)
Sigrun Franzen (Sprecherin Berliner Wassertisch)
Ernst-Christoph Stolper (Stellv. Vorsitzender Bund für Umwelt und Naturschutz e.V. (BUND))
Felix Kolb (Geschäftsführender Vorstand Campact e.V.)
Jürgen Maier
(Geschäftsführer Forum Umwelt und Entwicklung)
Stefan Krug (Leiter Politik Greenpeace e.V.
René Schuster (Bundesvorsitzender GRÜNE LIGA e.V.)
Sarah Schulte-Döinghaus Bundesvorsitzende Katholische Landjugendbewegung Deutschlands (KLJB) e.V.)
Maritta Strasser (Bundesgeschäftsführerin NaturFreunde Deutschlands e.V.)
Peter Fuchs (Geschäftsführender Vorstand PowerShift e.V.)
Sabine Kümmerle (Geschäftsführung SOAL – Alternativer Wohlfahrtsverband e.V.)

 

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Max Bank: TTIP 2.0: Konzernlobbyisten dominieren bei Vorbereitungen für neues Handelsabkommen mit den USA. Lobbycontrol, 26. März 2019

TTIP 2.0: Konzernlobbyisten dominieren bei Vorbereitungen für neues Handelsabkommen mit den USA

Kommerzialisierung und Privatisierung weltweit einen Riegel vorzuschieben! Pressemitteilung der AG Wasser des Forum Umwelt und Entwicklung

Weltwassertag am 22. März 2019
Motto: „Leaving no one behind – water and sanitation for all

Wasser und Sanitärversorgung für alle bedeutet auch, der Kommerzialisierung und Privatisierung weltweit einen Riegel vorzuschieben!

 

Zum morgigen Weltwassertag machen Umwelt- und Entwicklungsorganisationen sowie VertreterInnen der öffentlichen Wasserwirtschaft deutlich: „Niemanden zurückzulassen“ heißt vor allem, Zugang für diejenigen zu sichern, die in besonderem Maße von Wasserknappheit und fehlender Sanitärversorgung betroffen sind: Menschen auf dem Land, vom Klimawandel besonders Betroffene, Geflüchtete, Frauen und Kinder. Die Gründe hierfür liegen auch in der Kommerzialisierung der Nutzung von Wasserressourcen, wie dem Handel mit Wasser, und in der zunehmenden Privatisierung von Land und Wasserdienstleistungen. Es ist die Pflicht der Bundesregierung, diesen Entwicklungen Einhalt zu gebieten. Dafür ist und bleibt das oberste Gebot: Wasser- und Sanitärversorgung gehören in die öffentliche Verantwortung.

Weltweit haben 2,1 Milliarden Menschen immer noch keinen Zugang zu hygienisch einwandfreiem Trinkwasser. 4,3 Milliarden Menschen fehlt es an menschenwürdigen sanitären Anlagen. Gleichzeitig gefährden die zunehmende Übernutzung und Verschmutzung von Wasser sowie der fortschreitende Klimawandel die Verfügbarkeit und Qualität von Wasser in vielen Teilen der Welt. Laut den Vereinten Nationen könnte bis zum Jahr 2050 die Hälfte der Weltbevölkerung an Wassermangel leiden. Vor diesem Hintergrund beobachten wir die Kommerzialisierung und Privatisierung von Wasserressourcen weltweit mit großer Sorge. So wird der Zugang aller Menschen zu unserer lebensnotwendigen Ressource zugunsten von kommerziellen Interessen weiter eingeschränkt.

In Deutschland sind es die kommunalen Strukturen und öffentlichen Unternehmen, die zur Erreichung dieser Menschenrechte wesentlich beigetragen haben. „Zur Lösung der internationalen Herausforderungen muss sich die Bundesregierung jedoch auch international dazu bekennen und sich deutlich gegen Privatisierung und Kommerzialisierung von Wasser aussprechen“, erklärt Durmus Ünlü, Koordinator der AG Wasser und Vertreter der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft.

Auf europäischer Ebene muss in erster Linie die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) endlich eine nachhaltige Verfassung bekommen, die das Wohl der Menschen und der Umwelt an vorderste Stelle setzt. „Besonders dringend ist es, das Schutzniveau des Grundwassers und der Trinkwasserressourcen vor landwirtschaftlichen Einträgen deutlich zu verbessern und im Düngerecht endlich die Vorgaben des Gewässerschutzes umzusetzen“, betont Michael Bender, Leiter der GRÜNE LIGA – Bundeskontaktstelle Wasser.

 

Doch Freihandelsabkommen wie CETA, JEFTA und viele weitere, drohen diese Ziele zu unterlaufen. Sigrun Franzen vom Berliner Wassertisch gibt zu bedenken: „Diese Freihandelsverträge öffnen Tür und Tor für die Privatisierung der öffentlichen Wasserversorgung.“ Die Bundesregierung muss das von den BürgerInnen der gesamten Europäischen Union erkämpfte Recht auf öffentliche Wasserversorgung (Right2Water) langfristig garantieren, „Wem das Menschenrecht auf Wasser am Herzen liegt, der hilft uns, derartige Freihandelsabkommen zu stoppen“, so Franzen.

Im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit muss zudem die Versorgungslage der Menschen auf dem Land stärker in den Fokus gerückt werden. Dabei reicht es nicht, Wasserwerke, Kläranlagen und Leitungsnetze aufzubauen. Vielmehr braucht es auch vielfältige dezentrale Ansätze. Für die Trinkwasserversorgung müssen Schutz und Wiederherstellung von wasserbezogenen Ökosystemen im Vordergrund stehen. „Anderenfalls werden wir, wenn auch nicht die befürchteten Wasserkriege, doch zunehmend gewaltsam ausgetragene Konflikte um den Zugang zu Wasser erleben“ sagt Helge Swars vom Weltfriedensdienst.

Neben sicherem und bezahlbarem Trinkwasser spielt die Verfügbarkeit von Wasser in der Landwirtschaft auch für die weltweite Ernährungssicherheit eine Schlüsselrolle. Durch den Klimawandel befeuerte Wetterextreme, wie vielerorts zunehmende Dürren, bringen insbesondere Kleinbäuerinnen und Kleinbauern im Globalen Süden an ihre Existenzgrenzen. Zusätzlich werden von Wassermangel betroffene Regionen durch den Anbau und Export wasserintensiver Agrarprodukte in die konsumdurstigen Industriestaaten stark belastet. „Wir müssen unsere Ernährungsgewohnheiten – insbesondere unseren exorbitanten Fleischkonsum – reduzieren“, erklärt Marijana Todorovic, Koordinatorin der AG Wasser des Forum Umwelt und Entwicklung. Gleichzeitig fordert sie: „Die Bundesregierung muss in ihrer Wirtschafts- und Entwicklungspolitik die Auswirkungen von virtuellem Wasserraub, ebenso wie die dadurch entstehenden externen Kosten für Menschen und Umwelt sichtbar machen und Verantwortung dafür übernehmen.

Das Forum Umwelt & Entwicklung wurde 1992 nach der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung gegründet und koordiniert die Aktivitäten deutscher Nichtregierungsorganisationen in internationalen Politikprozessen zu nachhaltiger Entwicklung. Gemeinsames Anliegen der AG Wasser ist es, Nachhaltigkeitskriterien auch künftig in der europäischen Wasserwirtschaft und der internationalen Politik zu Wasser zu verankern und zu verhindern, dass diese im Strudel von Privatisierung und Marktmacht-Konzentration untergehen.

Pressemitteilung als pdf

Trinkwasserrichtlinie – Organisatoren der EBI right2water sind enttäuscht von der EU

(Press statement, Brussels March 6 2019) At the European environment council meeting on 5 March national environment ministers adopted a disappointing and very much watered down text on the Right2Water in the Drinking Water Directive. The so-called general approach of the European Council did not strengthen the right to water for vulnerable people in the EU as proposed by the European Commission. There is merely a reference to the nearly 2 million people that supported the first ever successful European Citizens’ Initiative Right2Water. There are no clear and unambiguous legal obligations on Member States to ensure people access to safe and clean drinking water in line with the right to water and sanitation as adopted by the UN. There are too many loopholes.

EPSU General Secretary Jan Willem Goudriaan and vice President of the ECI citizens committee said: “Our governments have let us down. People in the European Union expected an unambiguous recognition of the right2water in EU legislation. The European Council was not able to fulfil this expectation despite the promises of the Pillar of Social Rights to improve access to public services such as drinking water. It is now up to MEPs to stand up and deliver.”

While welcoming the efforts of the Romanian Presidency, Jan Willem Goudriaan criticised the Austrian government. “Under its EU Presidency in the second half of 2018, the Austrian government of Christian Democrats and the extreme right blocked attempts to reach a common position in a blatant effort to frustrate the ECI and the proposals of the Commission.

The ECI Right2water was launched in May 2012. In the seven years since, there have been 1.8 million signatures, a European Commission communication in 2014, a cross-party supported and ambitious European Parliament report in 2015, the European Pillar of Social Rights of November 2017 and a Commission proposal of January 2018. The European Parliament’s report on the Drinking Water Directive of November 2018 sought to strengthen the Commission’s proposal to give people a real right as recognised by the UN, and contained in the Sustainable Development Goals. It is now likely that the Parliament and Council will not reach agreement before the European elections but EPSU will continue working to realise the ambitions of the ECI.

For more information: Pablo Sanchez  psanchez@epsu.org  0032 (0) 474626633

Background

The ECI Right to Water and Sanitation

The EU legislation should require governments to ensure and to provide all citizens with sufficient and clean drinking water and sanitation. We urge that:

1. The EU institutions and Member States be obliged to ensure that all inhabitants enjoy the right to water and sanitation.

2. Water supply and management of water resources not be subject to ‘internal market rules’ and that water services are excluded from liberalisation.

3. The EU increases its efforts to achieve universal access to water and sanitation.

The Commission Communication 2014

The European Parliament report 2015

The European Commission Recast Drinking Water Directive 2018

The European Parliament – overview of the Recast process and its position. The Council general approach

 

Vgl. auch: Trinkwasser-Richtlinie. Trotz erfolgreicher EBI-Wasser. EU-Parlament stimmt gegen verankertes Menschenrecht Wasser! (23.10.2018)

Stromnetz gehört wieder dem Land Berlin – 600.000 Berliner*innen freuen sich über eine 100%ige Rekommunalisierung

Logo EnergietischPressemitteilung vom 05.03.2019

Wie der Berliner Senat heute bekannt gegeben hat, erhält das landeseigene Unternehmen Berlin Energie den Zuschlag für die Stromnetzkonzession und ist somit zukünftig für den Netzbetrieb des Berliner Stromnetzes zuständig.

Der Berliner Energietisch begrüßt die Entscheidung ausdrücklich und freut sich über eine vollständige Rekommunalisierung des Berliner Stromnetzes.

„Für 600.000 Berliner*innen, die im Volksentscheid 2013 für ein Stromnetz in Berliner Hand votiert haben, ist das heute ein sehr guter Tag. Die Gewinne aus dem Netzbetrieb bleiben jetzt endlich wieder in der Stadt. Zentrales Ziel des kommunalen Netzbetreibers muss es nun sein, den Umstieg auf 100 Prozent dezentral erzeugte erneuerbare Energien voranzubringen und den Um- und Ausbau des Stromnetzes entsprechend umzusetzen. Wir erwarten, dass auch die im Gesetzesentwurf zum Volksentscheid aufgeführten Bestimmungen zu Transparenz und Mitbestimmung zügig umgesetzt werden. Eine Weiterbeschäftigung von allen Angestellten des Netzbereichs von Vattenfall sowie der derzeit im Netzbetrieb Beschäftigten muss zudem sichergestellt werden. Die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten dürfen sich im Vergleich zum Vorgängerunternehmen auf keinen Fall verschlechtern, sondern sollten sich perspektivisch verbessern“, erörtert Eric Häublein vom Berliner Energietisch.

Obwohl die Stromnetzkonzession bereits 2014 auslief, hat der bisherige Netzeigentümer Vattenfall das Verfahren mehrfach durch juristische Auseinandersetzungen verzögert, zuletzt jedoch auch vor dem Berliner Kammergericht eine Niederlage erlitten. Der Berliner Energietisch ruft Vattenfall dazu auf, auf weitere Klagen zu verzichten, um Platz zu schaffen für eine kommunal gestaltbare und demokratische Energieversorgung in Berlin und mittelfristig für einen integrierten kommunalen Netzbetrieb.

11. Februar 2019, 19:30 – Die Folgen von TTIP | CETA | JEFTA

Einladung

Vortrags- und Gesprächsabend

TTIP, CETA, JEFTA

Wie die neuen Freihandelsabkommen Rechtsstaat und Demokratie

sowie die zwischenstaatlichen Beziehungen verändern

Termin: Montag, 11. Februar 2019
Uhrzeit: 19:30 – 21:00 Uhr
Ort: Urania Berlin e. V.
(An der Urania 17, 10787 Berlin, openstreetmap)

Referent: Professor Dr. Siegfried Broß, Verfassungsrichter a. D.,

Moderation: Pia Eberhardt (Corporate Europe Observatory)

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freund_innen und Kolleg_innen,

wir – das Berliner Netzwerk „TTIP | CETA | TiSA stoppen!“ – laden herzlich ein zu einem Vortrags- und Gesprächsabend.

Kaum eine Frage bewegt die Öffentlichkeit so sehr wie die umstrittenen Abkommen der EU mit den USA (TTIP), Kanada (CETA) oder Japan (JEFTA). Die größten Demonstrationen der letzten Jahre mit 250.000 Teilnehmern (2015) und 320.000 Teilnehmern (2016) richteten sich gegen diese Vertragswerke.

Eine EU-weite Unterschriftenaktion unterzeichneten 3,2 Millionen Menschen. Ganz aktuell haben am 22. Januar über 150 Organisationen die europäische Initiative Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen! gegen die geplante Paralleljustiz für Konzerne der neuen Freihandels- und Investorenschutz­abkommen gestartet. In Deutschland war das Quorum bereits innerhalb weniger Stunden erfüllt.

Der Widerstand wächst nicht zu Unrecht: Die neue Generation der Freihandels- und Investitionsschutzverträge sind nämlich keine reinen Handelsverträge. Sie greifen tief in das nationale und internationale Rechtssystem ein.

Mit weitreichenden „Kollateralschäden“ für Demokratie, Rechtsstaat, Menschenrechte und die internationale Staatengemeinschaft. Erst allmählich wird mehr über diese Seite der Verträge bekannt. Beim „Achmea“-Urteil beispielsweise entschied der Europäische Gerichtshof am 6. März 2018, dass die Investitionsschiedsgerichtsbarkeit in innereuropäischen bilateralen Abkommen nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist, weil diese die „Autonomie des Unionsrechts“ beeinträchtigten. In seinem Vortrag wird Prof. Dr. Siegfried Broß das Neuartige dieser Abkommen, ihren völkerrechtlichen Charakter und ihre Brisanz für das Demokratie-, Rechtsstaats- und Sozialstaatsprinzip erklären.

Wir freuen uns, am Montag zwei Personen begrüßen zu dürfen, die aus zwei sehr unterschiedlichen Perspektiven mit den Freihandels- und Investitionsschutzabkommen befasst sind. Professor Dr. Siegfried Broß war Richter am Bundesverfassungsgericht. Seit vielen Jahren beschäftigt er sich intensiv mit der Konstruktion und den Folgen der Freihandels- und Investitionsschutzverträge. Nach Ansicht des ehemaligen Lehrstuhlinhabers für Europarecht Professor Axel Flessner ist es nicht zuletzt Professor Broß zu verdanken, dass die Wirkung der Freihandelsabkommen auf die Verfassung der Bundesrepublik auf fundierte Weise in die öffentliche Debatte gebracht worden ist.

Eine ganz andere Perspektive auf die Problematik bringt Pia Eberhardt ein. Sie gilt in den Medien als das „Gesicht des Widerstandes“ gegen TTIP. Sie arbeitet bei der NGO Corporate Europe Observatory seit vielen Jahren zu dem Thema und hat hierzu – wie auch Siegfried Broß – einschlägige Publikationen verfasst. Die Veranstaltung wird also an diesem Abend „zwei Welten“ – Zivilgesellschaft und Recht – zusammenbringen und zu einer hoffentlich fruchtbaren Diskussion führen.

Programm

19:30 – Begrüßung

19:45 – Vortrag und Gespräch

21:00 – Ende der Veranstaltung

Tickets: https://uraniaberlin.reservix.de/p/reservix/event/1334089, Einlass 19.00

Eine Veranstaltung der Urania Berlin e.V. in Zusammenarbeit mit dem Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen!

 

Umweltgruppen protestieren und überreichen über 67.000 Unterschriften: Keine Steuermittel für Fracking-Gas-LNG Terminals in Deutschland

Pressemitteilung: Keine Steuermittel für Fracking-Gas-LNG Terminals in Deutschland – Umweltgruppen protestieren und überreichen über 67.000 Unterschriften
Berlin/Brunsbüttel, 31. Januar 2019

Gegen die Pläne der Bundesregierung sowie der Landesregierung Schleswig-Holstein, den Bau von Flüssigerdgasterminal (englisch Liquefied Natural Gas, abgekürzt LNG) in Norddeutschland zu unterstützen, haben Klimaaktivist_innen am frühen Morgen vor der Landesvertretung Schleswig-Holsteins in Berlin protestiert.

Im Rahmen eines parlamentarischen Frühstücks hatten Hafenbetreiber und Vertreter_innen des ChemCoast Parks Brunsbüttel in den Berliner Räumen der Landesvertretung Schleswig-Holsteins um die weitere Unterstützung für den geplanten LNG Terminal geworben.

In diesem Zusammenhang haben Aktivist_innen von der BI gegen CO2 Endlager, dem Berliner Wassertisch, Food & Water Europe, Gastivists Berlin, NaturFreunden, BUND Berlin und AntiAtom Berlin sich klar positioniert und 67.520 Unterschriften gegen das Projekt an Ministerpräsident Günther überreicht.

Die Bundesregierung sowie die Landesregierung hatten verkündet, Fördermittel für den Bau von Flüssiggas-Terminals in Norddeutschland bereitstellen zu wollen. Mit den Terminals soll vor allem verflüssigtes Schiefergas aus den USA importiert werden, das dort durch die besonders klimafeindliche und umweltschädliche Fracking-Methode gewonnen wird. Im Fokus der Debatte stehen Schleswig-Holstein und Niedersachsen.

Gegen die Pläne der Landesregierung Schleswig-Holsteins, das LNG Terminal in Brunsbüttel zu unterstützen, formiert sich jedoch seit einiger Zeit zunehmender Widerstand. Bereits im Oktober 2018 hatten über 20 Umweltgruppen in einer ausführlichen und detaillierten Stellungnahme (pdf)– mit Verweis auf aktuelle Feldstudien, Marktanalysen und wissenschaftliche Erkenntnisse – dargelegt, warum das geplante LNG-Terminal aus ökologischen und ökonomischen Gründen abzulehnen ist.

 

Dennoch sei die Landesregierung Schleswig-weiterhin bereit, das private Vorhaben von Gasunie/German LNG zu unterstützen.

„Millionen an öffentlichen Fördermitteln sollen in LNG-Großprojekte mit einer ökonomischen Lebenszeit von 30 – 50 Jahren fließen, obwohl Deutschland überversorgt ist mit Gas und unser Land bis 2050 vollständig dekarbonisiert werden muss“ sagt Andy Gheorghiu, Klima- und Umweltschutzcampaigner sowie Initiator der Petition. „Hier werden sehenden Auges Investitionsruinen generiert, die sowohl dem Klima als auch dem Wirtschaftsstandort Brunsbüttel schaden werden“.

Dr. Reinhard Knof von der BI gegen CO2 Endlager e.V. sagt dazu: „Eine Unterstützung des klimafeindlichen LNG ist völlig konträr zu den verbindlich beschlossenen Klimaschutzzielen und widerspricht auch den Vorgaben des Energiewende- und Klimaschutzgesetz in Schleswig-Holstein.“

Die versammelten Aktivist_innen fordern deshalb eine komplette Neubewertung des Projektes, welche die Folgen für den Klimaschutz einbezieht sowie die sofortige Rücknahme von Fördermittelzusagen.

Es wird hier weitergesammelt!

Bilder von Uwe Hiksch (Die NaturFreunde) hier

Zusatzinformationen:

Gemeinsame Stellungnahme vom 04. Oktober 2018 als pdf

Faktenblatt LNG (2018) als pdf

Faktenblatt LNG (2019) als pdf

Medienecho:
Malte Daniljuk: Nord Stream 2 versus LNG: Wie sich die SPD in die Ecke spielen lässt. In: Telepolis, 8.2.2019.

30. September 2018: CETA-Aktionstag in Berlin. Redebeitrag Sigrun Franzen (Berliner Wassertisch) vor der Hessischen Botschaft!

Redebeitrag vom 30. September 2018 anlässlich des bundesweiten CETA-Aktionstages.

Ich möchte euch recht herzlich begrüßen. Ich bin Sigrun Franzen vom Berliner Wassertisch. Wir stehen hier vor der Landesvertretung von Hessen. In vier Wochen wird in Hessen ein neuer Landtag gewählt.1 Ob Schwarz-Grün weiter mitregieren kann, ist fraglich, jedoch nicht unwahrscheinlich.2 Im Bundesrat hat Hessen 5 Stimmen – 5 Stimmen, die bei der CETA-Abstimmung entscheidend sein können!3

Wie stehen die hessischen Grünen nun aber zu CETA?
2014 haben sie sich in ihrer Landesversammlung noch deutlich gegen CETA ausgesprochen. Da hieß es: „Handelsabkommen mit Kanada und USA – so nicht!“4

Aber seit 2017 ist ihre Position leider nicht mehr so klar.5 Zwar sprechen sie sich weiterhin für „fairen Handel“ aus und erwähnen „wichtige Bedenken von Gewerkschaften, Verbraucherschutz-, Umwelt-, und Landwirtschafts-organisationen sowie Kommunen“, die „nach wie vor nicht ausgeräumt“ seien. Und sie fordern weiterhin, dass der Abbau von Zöllen und sogenannten nicht-tarifären Handelshemmnissen nicht mit Senkungen sozialer und ökologischer Standards einhergehen dürfe. (bei Umweltschutz, Gesundheitsschutz, Verbraucherschutz, Datenschutz und Tierschutz sowie Arbeitnehmerrechten)

Auch dürfe die kommunale Daseinsvorsorge nicht in Frage gestellt werden und es müsse das Subsidiaritätsprinzip gewahrt werden. Und das Recht zu Regulierungen und zur Anhebung von Standards müsse weiter auf der europäischen Ebene, bei den nationalen Parlamenten und Regierungen liegen.

So weit so gut – Aber was wäre die logische Konsequenz dieser Aussagen? Das wäre doch wohl eine klare Ablehnung von CETA!

Doch statt einer klaren Ablehnung machen sie plötzlich ihr Votum von Gerichtsentscheidungen abhängig. Sie erklären, dass sie ihr Abstimmungsverhalten erst dann festlegen wollen, wenn die Ergebnisse der laufenden Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorliegen.

Was für ein Widerspruch! Einerseits geben die hessischen GRÜNEN zu, dass mit CETA politisch ganz viel im Argen liegt, andererseits schieben sie die Verantwortung den Gerichten zu.

Hinzu kommt, dass viele kritische Punkte des CETA-Vertrages gar nicht vor Gericht verhandelt werden! Sie sind gar nicht Gegenstand der Klagen.

Auch kann, was juristisch erlaubt ist, politisch verhängnisvoll sein! Was ist mit der Aushöhlung des europäischen Vorsorgeprinzips? Was ist mit dem fortschreitenden Liberalisierungszwang, vor dem sogar die Berliner Wasserbetriebe warnen? – Was ist auf einmal mit den sozialen und ökologischen Standards?

Woher kommt also dieses plötzliche Zaudern der hessischen GRÜNEN? Dazu schreiben sie: „Gleichzeitig müssen wir feststellen, dass mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU und der Wahl Donald Trumps zum Präsidenten der USA diejenigen Kräfte gestärkt wurden, die für weniger internationale Zusammenarbeit, geschlossene Grenzen und das Ende jeglichen Freihandels eintreten und dass sich insgesamt eine gefährliche Stimmung der ReNationalisierung breit macht. Diese Stimmung dürfen und wollen wir nicht stärken.“

CETA soll nun also ein Mittel gegen Rechtspopulismus sein? Was für ein Fehlschluss! Das ist plumpeste neoliberale Propaganda. Gerade um die Trumpisierung der Gesellschaft zu verhindern, muss es heißen: NoCETA! Neoliberalismus ist nicht das Mittel gegen Rechtspopulismus, sondern eines seiner Hauptursachen!!

Wer die Bevölkerung entmündigt, wer – gegen den Mehrheitswillen – eine marktradikale Wirtschaftspolitik durchdrückt und damit die soziale Ungleichheit vergrößert – der stärkt antidemokratische und nationalistische Kräfte. Die neoliberale Politik von heute erzeugt den Rechtspopulismus von morgen.

Das kann nicht im Sinne der GRÜNEN sein. Gerade wer Rechtspopulismus verhindern will, und das wollt Ihr doch, liebe GRÜNE, der muss diese neoliberalen Abkommen, der muss CETA verhindern.

Wir brauchen einen sozialen und gerechten Welthandel, bei dem ALLE gewinnen. No Trump heißt: No TTIP und No CETA!

Liebe hessische GRÜNE, macht CETA zu einer Koalitionsfrage! Helft uns, CETA im Bundesrat zu stoppen!

Vielen Dank!

Bilder der Aktion von Uwe Hiksch (NaturFreunde)

30.09.18: Mit Pauken und Trompeten: Für einen gerechten Welthandel – CETA stoppen!

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Hitzewelle. Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft mahnt: Sorgsamer Umgang mit Wasserressourcen nötig

Pressemitteilung der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. vom 8. August 2018

Plötzlich wird wieder einmal überdeutlich wie wichtig der sorgsame Umgang mit Wasser ist betont die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW). „Die Trinkwasserversorgung ist sicher, weil die Wasserwirtschaft seit Jahren vorsorgend handelt und den Schutz der Wasserressourcen durchgesetzt hat, beim Grundwasser und bei den Trinkwassertalsperren“, betonte der Präsident der AöW, Prof. Dr.-Ing. Lothar Scheuer. Wenn künftig mit weiteren heißen Sommern gerechnet werden muss, braucht die Wasserwirtschaft dafür noch mehr Rückhalt.

Berlin. Bei der anhaltenden Hitze brauchen die Menschen, Flora und Fauna und fast alle Wirtschaftszweige mehr Wasser zur Aufrechterhaltung des Kreislaufs, zur Kühlung und Klimatisierung. Wasser, das durch ausbleibende Regenfälle fehlt oder bei Unwetter an einzelnen Stellen im Übermaß schlagartig anfällt. Die AöW weist darauf hin, dass ein vorsorgender Gewässerschutz, insbesondere die Vermeidung von Verschmutzungen der Gewässer, verstärkt angegangen werden muss. Ein Kredo, das die AöW und die öffentlichen Wasserversorger, Abwasserbetriebe und Wasser- und Bodenverbände, die Mitglied der AöW sind, schon lange vertreten. „Wer unsere Umwelt und unsere wichtigste Ressource für das Leben der Menschen schützen will, muss ganzheitlich denken und handeln“, verdeutlichte Scheuer heute in Berlin.

Foto: AöW

Die AöW sieht keinen Anlass zur Panikmache, will aber auch angesichts der Besorgnis der Bürgerinnen und Bürger nicht abwiegeln. Die aktuelle Betroffenheit der Landwirte wegen der Ernteausfälle versteht die AöW, sie mahnt jedoch an, dass bei Lösungsvorschlägen für die Zukunft der Vorsorgegrundsatz beachtet werden muss. Dabei sind die wasserwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in unserem Land in weiten Teilen günstig.

Das heißt für die AöW: Die natürlichen Wasservorkommen müssen sowohl mengenmäßig als auch in der Qualität geschützt werden. Darauf müssen auch alle anderen Wirtschaftszweige Rücksicht nehmen und die Bewahrung des Wasserschatzes darf nicht nur der Wasserwirtschaft aufgetragen oder sogar aufgebürdet werden. Die AöW fordert daher alle Bürgerinnen und Bürger und die Politik dazu auf, sich für diese Ziele einzusetzen.

Pressemitteilung als pdf

Kontakt:
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: presse@aoew.de. www.aoew.de
Tel.: 0 30 / 39 74 36 06

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)

Die AöW ist die Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland. Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Wasserwirtschaft durch die Bündelung der Interessen und Kompetenzen der kommunalen und verbandlichen Wasserwirtschaft. weiterlesen

JEFTA – Offener Brief an die EU-Parlamentarier_innen

Seattle to Brussels Network

European letter on the EU-Japan FTA (JEFTA) to members of national parliaments

May 22, 2018

To Honorable Members of Parliament,

We, the undersigned civil society organisations, hereby express our deep concern about the planned fast-tracking of the ratification of the EU-Japan Economic Partnership Agreement.

JEFTA is the biggest trade agreement ever concluded by the European Union, with a country which GDP is three times higher than the one of Canada. It would cover a quarter of the world’s GDP.

Like the controversial CETA – the EU Canada trade agreement – JEFTA, once ratified, would be politically almost impossible to terminate and extremely hard to amend. There will be no fixing problems after ratification.

JEFTA contains rules severely limiting policy space in the EU and in its member states. As the agreement covers all levels of decision-making, it would become a straightjacket for the EU, for member states, and even for regional and local governments.

Ensuring proper scrutiny of JEFTA’s content before its signature is therefore of prime importance. Yet, after negotiating the agreement in almost total secrecy for over 5 years, the EU and member states might soon decide to fast-track its ratification.

JEFTA has been presented to the Council of the EU in April 2018 as an “EU only” agreement. National parliaments will be denied a vote on a treaty which will constrain their powers. Such minimal scrutiny is a new blow to the proper democratic debate on the type of trade policy European citizens need.

We therefore call on representatives of the national electorate to ensure sufficient time for a careful review of the trade agreement. A fast-track procedure with a vote possibly already on June 26, 2018, would make a careful review impossible.

We wish to highlight some of our fundamental concerns about the agreement in its current form:

  • The EU-Japan Economic Partnership Agreement uses a negative list approach for services. This method severely limits governments’ ability to create, expand, and regulate public services and reverse failed liberalisations or privatisations, and makes it extremely hard to protect high-quality services such as water, transport, education, social and health care, as well as attempts to provide public services in line with public interest goals.
  • The financial services chapter of the agreement (Articles 8.58 to 8.67) reduces the instruments available to combat financial speculation and inflation, obstructs banking structure reform and would thus, once implemented, constitute a threat to financial stability and an obstacle to initiatives to stabilise the current financial system.
  • JEFTA would further constrain the ability of the EU and member states to control Japanese food and feed imports (Artile 6.7, especially 6.7.4), even though there are already documented cases of imports of illegal GMO feed from Japan. Worldwide, Japan is the country with most GM crops approved both for food and feed
  • JEFTA creates ten dialogues (Article 22.3) between regulators of the EU and Japan on matters which touch upon national competences: Government Procurement, Agriculture, Food Safety, Services, Investment, Electronic Commerce, etc. There is no guarantee in the text that national parliaments will be involved. It is even possible for this cooperation to open in new areas, without national parliament’s approval.
  • There is no reference to the precautionary principle in the Chapter on SPS measures or in the TBT chapter.
  • JEFTA’s chapter 8 on trade in services, investment liberalisation and electronic commerce contains implicit and explicit cross-border data flow commitments (Sections C and E respectively) which would constrain the ability of governments to regulate data flows, and may undermine the protection of the fundamental right to the protection of personal data. The complete exclusion of this fundamental right from the agreement is also not ensured.
  • The trade agreement’s intellectual property rights chapter would limit possibilities for future copyright and patent reform.
  • The deal will make it almost impossible for European regulators and courts to require Japanese banks or car-makers to submit their software and IT equipments for government audits to check conformity with domestic laws on deceptive practices and environmental requirements.
  • The trade and sustainable development chapter of JEFTA (Chapter 16) is even weaker than the one in CETA. Moreover Japan has not ratified two of the eight core ILO conventions and the provisions on trade in illegal timber are weak and could eventually weaken the EU’s own attempts to tackle the issue.
  • Behind closed doors, the EU and Japan are still negotiating parallel tribunals for foreign investors. Those tribunals have already been used by Japanese investors against the Spanish state. Those cases are ongoing, costing millions to Spanish tax payers. This broken system must not be expanded in JEFTA.

JEFTA contains many more provisions likely to harm people and the environment. The biggest trade agreement of the EU requires much more scrutiny than it is currently receiving.

We need a paradigm shift toward a transparent and inclusive trade policy founded on the needs of people and our planet. JEFTA is not a progressive trade deal. On the contrary: ratifying JEFTA, especially without proper scrutiny, will lead us further away from a much needed change.

Signatories :

Greenpeace, International

European Environmental Bureau, Europe

European Water Movement, Europe

European Trade Union Committee for Education (ETUCE), Europe

European Public Services Union (EPSU), Europe

Friends of the Earth Europe, Europe

TROCA- Plataforma por um Comércio Internacional Justo (national platform), Portugal

Anders Handeln (national platform), Austria

Netzwerk Gerechter Welthandel (national platform), Germany

Stop CETA Alliance Ireland (national platform), Ireland

Attac Austria, Austria

ÖBV-Via Campesina Austria, Austria

11.11.11, Belgium

Food & Water Europe, Belgium

Centrale Nationale des Employés (CNE), Belgium

Corporate Europe Observatory, Belgium

“Europe and we”, Bulgaria

Afrika Kontakt, Denmark

NOAH Friends of the Earth Denmark, Denmark

Occupy Denmark, Denmark

Association CRI-AC !, France

ATTAC France, France

Confederation paysanne, France

foodwatch France, France

Les Amis de la Terre, France

Berliner Wassertisch, Germany

FDCL, Germany

foodwatch Germany, Germany

Kölner Bündnis für gerechten Welthandel, Germany

IATP Europe, Germany

NaturFreunde Deutschlands e.V., Germany

Slow Food Deutschland e. V., Germany

PowerShift e.V., Germany

An Claíomh Glas, Ireland

CONNECT Trade Union, Ireland

Comhlámh, Ireland

FÍS NUA, Ireland

Irish Cattle and Sheep Farmers Association Ireland, Ireland

Keep Ireland Fracking Free, Ireland

Environmental Pillar, Ireland

Fairwatch, Italy

Mouvement Ecologique, Luxembourg

Both ENDS, Netherlands

foodwatch Netherlands, Netherlands

Platform ABC, Netherlands

Transnational Institute, Netherlands

CIDAC, Portugal

Corporations-ZeroTtolerance, Portugal

GAIA-Grupo de Accao e Intervencao Ambiental, Portugal

GEOTA, Portugal

Palombar – Associação de Conservação da Natureza e do Património Rural, Portugal

Plataforma Alagrve livre de Petróleo, Portugal

Sindicato dos Professores da Grande Lisboa, Portugal

SOS Racismo, Portugal

ASMAA ALGARVE SURF & MARINE ACTIVITIES ASSOCIATION, Portugal

ZERO – Association for the Sustainability of the Earth System, Portugal

Umanotera, Slovenia

ATTAC Spain, Spain

Coordinadora Ecologista de Asturias, Spain

Equo, Spain

Confederación Intersindical, Spain

Ecologistas en Acción, Spain

Plataforma Auditoría Ciudadana Deuda Sevilla , Spain

Podem Sanitat Catalunya , Spain

STE SEGOVIA, Spain

Intersindical Valenciana, Spain

1 http://abonnes.lemonde.fr/planete/article/2018/02/21/des-ogm-interdits-decouverts-dans-des-aliments-pour-animaux_5260053_3244.html#xtor=AL-32280539

2 http://www.isaaa.org/resources/publications/briefs/52/executivesummary/default.asp

Netzwerk Gerechter Welthandel: Keine Zustimmung zu JEFTA!

Keine Zustimmung zu JEFTA!

(Pressemitteilung, 18.4.2018) Heute vormittag haben EU-Vizepräsident Jyrki Katainen und Handelskommissarin Cecilia Malmström verkündet, dass die geplanten Handelsabkommen der EU mit Japan (JEFTA) und Singapur dem EU-Ministerrat zur Unterzeichnung und dem EU-Parlament zur Zustimmung vorgelegt werden. Das „Netzwerk Gerechter Welthandel“ kritisiert diesen Schritt und fordert die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten sowie die Abgeordneten des Europäischen Parlaments dazu auf, den geplanten Abkommen nicht zuzustimmen.

„Entgegen der Beteuerungen der EU-Kommission, dass man aus den Protesten gegen CETA und TTIP gelernt habe, wurde auch JEFTA völlig intransparent verhandelt“, sagt Alessa Hartmann, Handelsreferentin bei PowerShift. „Außerdem sollen mehrere Komitees eingerichtet werden, denen nach Vertragsabschluss weitreichende Rechte zugestanden würden. Sie könnten beispielsweise im Nachhinein Anhänge des Abkommens verändern. Eine ausreichende demokratische Rückbindung der Entscheidungen der Ausschüsse durch Parlamente ist nicht gesichert.“ Zudem ist JEFTA ein so genanntes „EU only“-Abkommen, das nicht die Zustimmung der nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten bedarf.

Für die europäische Agrarindustrie soll Japan seine sensiblen Agrarmärkte für europäische Milch- und Fleischexporte öffnen. Dazu sagt Berit Thomsen von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL): „Wir sind im Kontakt mit japanischen Bäuerinnen und Bauern. Sie sehen in JEFTA eine Bedrohung ihrer lokalen und nationalen Märkte. Auch europäische Landwirte zahlen drauf. Durch die Exportorientierung sinkt ihr Einkommen und Bauernhöfe müssen aufgeben. Die AbL befürwortet einen Handel unter fairen Bedingungen mit hochpreisigen Qualitätsprodukten, die eine regionale Wertschöpfung ermöglichen.“

Auch Greenpeace-Sprecher Christoph von Lieven kritisiert die Inhalte von JEFTA scharf: „Dieses Abkommen darf auf keinen Fall in Kraft treten, wenn Klima- und Umweltschutz sowie Sozial- und Arbeitsstandards nicht gefährdet werden sollen.“ Das Vorsorgeprinzip ist nicht ausreichend gesichert, und das Kapitel zur nachhaltigen Entwicklung ist nicht mit einem Sanktionsmechanismus versehen. Verstöße gegen diese Bestimmungen bleiben damit ohne Konsequenzen. Zudem hat Japan bis heute nicht alle ILO-Kernarbeitsnormen ratifiziert. Wir fordern daher alle Abgeordneten des Europäischen Parlaments sowie die Regierungen der Mitgliedstaaten dazu auf, dem Abkommen nicht zuzustimmen. Nach den Plänen der EU-Kommission soll der EU-Ministerrat bei seiner Sitzung am 22. Mai über das Abkommen entscheiden, die Abstimmung im EU-Parlament könnte dann ebenfalls noch in diesem Jahr stattfinden.

Japan ist die viertgrößte Wirtschaftsmacht der Welt und der zweitgrößte Handelspartner der EU in Asien. Gemeinsam decken Europa und Japan mehr als ein Drittel der gesamten Weltwirtschaft ab, das geplante Abkommen ist also von ähnlich großer Bedeutung wie TTIP oder CETA.

Pressekontakte aus dem Koordinierungskreis des Netzwerks Gerechter Welthandel:

Alessa Hartmann (PowerShift), Tel. 0177-301 31 53, alessa.hartmann@power-shift.de
Berit Thomsen (Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft), Tel. 02381/90 53 172, thomsen@abl-ev.de
Christoph Lieven (Greenpeace), 0171-87 80 802, cvlieven@greenpeace.org

Über das Netzwerk Gerechter Welthandel:

Das Netzwerk Gerechter Welthandel ist im April 2017 aus dem Zusammenschluss des zivilgesellschaftlichen Bündnisses “TTIP unfairhandelbar” mit dem Trägerkreis der bundesweiten Großdemonstration “CETA & TTIP stoppen! Für einen gerechten Welthandel!” entstanden. Weitere Informationen unter www.gerechter-welthandel.org

Weitere Informationen und Analysen zu JEFTA:

  • „Handel um jeden Preis?“ Report über die Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit Mercosur (Brasilien, Argentinien, Uruguay, Paraguay), Mexiko, Japan, Vietnam und Indonesien. Veröffentlicht von Foodwatch und PowerShift (Februar 2018). Download als pdf (64 Seiten)
  • Handelsabkommen mit Japan: Droht Fukusushi? Artikel von Alessa Hartmann (PowerShift) in der Zeitschrift Politische Ökologie. (Band 151, Dezember 2017). Download und mehr Informationen auf den Seiten von PowerShift.
  • JEFTA: Konzernlobbyisten bekommen Einfluss auf Gesetz. Veröffentlicht von PowerShift und LobbyControl. (September 2017). Download als pdf (4 Seiten)

Zur Pressemitteilung

Der Berliner Wassertisch ist Mitglied im Netzwerk Gerechter Welthandel

Gemeinsame Pressemitteilung zum Weltwassertag am 22. März: Menschenrecht auf Wasser: weltweit verwirklichen!

Pressemitteilung des Forum Umwelt und Entwicklung zum Weltwassertag am 22. März 2018

Menschenrecht auf Wasser:
weltweit verwirklichen!

  • Wasser ist keine Ware, sondern ein Menschenrecht.
  • Wir fordern die neue Bundesregierung und die EU-Kommission auf,
    das Recht der Menschen auf Zugang zu Wasser und Sanitärversorgung endlich weltweit zu verwirklichen.
  • Wir müssen uns vom einseitigen Ökonomisierungs-, Kommerzialisierungs- und Privatisierungskurs im Bereich Wasser abwenden. Vor allem in der internationalen Handels- und Entwicklungszusammenarbeit müssen Menschen, Umwelt und die lokale und regionale Entwicklung geschützt werden.

(Berlin, 21.3.2018) Zum morgigen Weltwassertag erinnern Umwelt- und Entwicklungsorganisationen sowie VertreterInnen der öffentlichen Wasserwirtschaft an die Menschenrechte auf Wasser und Sanitärversorgung und an die UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs).

Wir wollen keine Wasserraub-KomplizInnen sein
Heute leiden 1,3 Milliarden Menschen weltweit unter Wasserstress. 2030 werden voraussichtlich drei Mal so viele Menschen betroffen sein. Auch Deutschland importiert virtuelles Wasser in Form von landwirtschaftlichen Produkten und Industrierohstoffen aus Regionen, die unter Wasserstress leiden. Der zunehmende Ökonomisierungskurs weltweit, der von der Bundesregierung mitgetragen wird, hat schon jetzt dramatische Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. „Als BürgerInnen eines demokratischen Rechtsstaats erwarten wir, durch unseren Konsum nicht zu Wasserraub-KomplizInnen zu werden. Daher sehen wir die Bundesregierung in der Pflicht, zumindest für Transparenz über die Herkunft von Konsumgütern und Lieferketten zu sorgen“, erklärt Helge Swars vom Weltfriedensdienst.

Wasser muss öffentlich bleiben
Der Zugang zu Trinkwasser und zu Sanitärversorgung muss auf Dauer möglich und ökologisch, wirtschaftlich und sozial nachhaltig ausgestaltet sein. „Deutschland muss sich hierbei deutlich zu der kommunalen Daseinsvorsorge mit Organisationsstrukturen in öffentlicher Hand zur Lösung der Herausforderungen bekennen, denn das ist ein Erfolgsmodell“, bekräftigt Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz für öffentliche Wasserwirtschaft (AöW). Sie bezieht sich dabei auch auf die Umsetzung des UN-Nachhaltigkeitsziels (SDG) 6. Sie fordert von der neuen Bundesregierung, die kommunale Ebene bei zukünftigen internationalen Umsetzungsbeiträgen zur Erreichung der Wasserziele stärker zu unterstützen und zu koordinieren.

Von einem verbesserten Zugang zu Wasser könnten nach Überzeugung der AG Wasser des Forum Umwelt und Entwicklung viele Menschen in ihrem Alltag direkt profitieren.

„Leitungswasser sollte für alle Bewohnerinnen und Bewohner in Deutschland in guter Qualität, preiswert und überall zur Verfügung stehen. Dafür müssen Trinkbrunnen im öffentlichen Raum wie an Plätzen, wichtigen Verkehrsknotenpunkten, aber auch in Schulen und öffentlichen Gebäuden gebaut werden“, fordert Franziska Killiches von der Initiative a tip: tap.

Unter dem Druck der ersten erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiative „Wasser und Sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht“ (Right2Water) wurde der Wasserbereich zwar aus der Europäischen Konzessionsrichtlinie herausgenommen – ein Riesenerfolg für die europäische Zivilgesellschaft. Doch hier können die Schlussfolgerungen aus der Bürgerinitiative auf keinen Fall enden. „Auch vor dem Hintergrund, dass 2019 eine Überprüfung der Ausnahme durch die Europäische Kommission ansteht, fordern wir, dass die EU den politischen Auftrag ihrer Bevölkerung ernst nimmt und ihre Privatisierungspolitik bei der Wasserversorgung endgültig beendet“, so Rainer Heinrich vom Berliner Wassertisch.info.

Pressekontakte:
Jürgen Maier, Forum Umwelt und Entwicklung
chef@forumue.de, +49 (0)30 678 177 588, 0171 38 36 135;
Helge Swars, Weltfriedensdienst e. V.
swars@weltfriedensdienst.de, +49 (0)30 253 990 28;
Christa Hecht, Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW),
hecht@aoew.de, +49 303 974 36 19;
Franziska Killiches, a tip: tap e.V.
franziska@atiptap.org, +49 (0)30 218 043 77;
Rainer Heinrich, Berliner Wassertisch.info
rainer.heinrich@berliner-wassertisch.info, +49 (0)30 915 092 41

Das Forum Umwelt und Entwicklung wurde 1992 nach der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung gegründet und koordiniert die Aktivitäten deutscher Nichtregierungsorganisationen in internationalen Politikprozessen zu nachhaltiger Entwicklung. In der AG Wasser sind unter anderem aktiv: Allianz für öffentliche Wasserwirtschaft, A tip:tap, Berliner Wassertisch.info, BORDA, GegenStrömung, GRÜNE LIGA, WECF, Weltfriedensdienst.

Nach dem Achmea-Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! fordert Ende der privaten Schiedsgerichtsbarkeit und Stopp der Ratifizierung von CETA

Pressemitteilung des Berliner Bündnis TTIP | CETA | TiSA stoppen!

Nach dem Achmea-Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! fordert Ende der privaten Schiedsgerichtsbarkeit und Stopp der Ratifizierung von CETA

Pressemitteilung zum Urteil des EuGH in der Rechtssache C-284/16 Achmea
Berlin, 19. März 2018

(Berlin, 19. März 2018) Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat unlängst festgestellt, dass Investitionsschiedsgerichte zwischen EU-Mitgliedstaaten gegen EU-Recht verstoßen. Auch wenn es im konkreten Fall um eine innereuropäische Schiedsgerichtsbarkeit ging, spricht viel dafür, dass das Urteil Auswirkungen auf Investitionsschutzabkommen der EU, wie etwa CETA oder den geplanten Multilateralen Investitionsgerichtshofs (MIC) und den Energiecharta-Vertrag haben wird. Der Europarechtler Prof. Dr. Daniel Thym, L.L.M. (Universität Konstanz) spricht von einem „Todesstoß für autonome Investitionsschutzgerichte“ und nicht wenige vermuten den „Anfang vom Ende der Investitionsschutz–Paralleljustiz“ (Ernst-Christoph Stolper, BUND).

Sigrun Franzen (Berliner Wassertisch): „Mit der privaten Schiedsgerichtsbarkeit wird eine Paralleljustiz geschaffen, die die rechtsstaatlich-demokratische Ordnung nicht nur umgeht, sondern auch bedroht. Durch die Investitionsschutzgerichte wird der Staat in seiner Gestaltungsmöglichkeit behindert. Firmen erstreiten vor diesen Schiedsgerichten horrenden Schadensersatz zu Lasten der Steuerzahler_innen. Das ist skandalös. Der Rechtsstaat darf nicht wirtschaftlichen Interessengruppen ausgeliefert werden. Wir fordern das Ende der privaten Schiedsgerichtsbarkeit! Das Achmea-Urteil war ein erster Schritt in die richtige Richtung.“

Uwe Hiksch (NaturFreunde Berlin): „Das Urteil des EuGH macht deutlich, dass das Freihandelsabkommen EU-Kanada (CETA) nicht ratifiziert werden kann, bevor eine Überprüfung durch den EuGH stattgefunden hat. Die Festlegungen im CETA-Vertrag zu Investitionsschiedsgerichten verstoßen gegen demokratische Errungenschaften und hebeln die nationale und europäische Gerichtsbarkeit aus. Deshalb fordern die NaturFreunde einen sofortigen Stopp aller Ratifizierungen für den CETA Vertrag und erwarten von der Bundesregierung, dass sie eine grundlegende Überprüfung der Regelungen zu Investitionsschiedsgerichten durch den EuGH anstrebt.“

Carmen Schultze (BUND Berlin): „Wenn nun autonome Schiedsgerichte auf dem Prüfstand stehen, sollten nicht nur Handelsabkommen wie CETA ausgesetzt und überprüft werden, sondern auch laufende Schiedsgerichtsverfahren zwischen EU-Staaten. Wie die Klage des schwedischen Vattenfall-Konzerns gegen Deutschland wegen des Atomausstiegs mit der exorbitanten Schadensersatzforderung von 4,7 Milliarden Euro. Das Verfahren wird beim Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) in Washington durchgeführt, als Grundlage für dieses Schiedsverfahren ist der Vertrag über die Energiecharta aus den 1990 Jahren. Die Verhandlungen haben bereits stattgefunden, ein Urteil wird in Kürze erwartet.“

Ute Stephani (FIAN – Berlin): „Wir begrüßen diese Entscheidung des EuGH, da der Verschiebung der internationalen Rechtssysteme zugunsten großer Konzerne und ihrer Interessen als Investoren ein Stück weit Einhalt geboten wird. Die Strategie der Freihandelsabkommen mit Sondergerichtsbarkeiten und Sonderklagerechten schwächt die Position der Nationalstaaten hinsichtlich ihrer Möglichkeiten, ihre Verantwortung zur Durchsetzung der sozialen Menschenrechte wahrzunehmen. Diese sind gemäß dem Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte ausdrücklich auf eine dauerhafte und fortschreitende Verwirklichung festgelegt. Durch Sonderklagerechte können Konzerne zur Durchsetzung ihrer Profitinteressen die Staaten durch ökonomische Hebel an der Durchsetzung und fortschreitenden Entwicklung der sozialen Menschenrechte behindern. Die davon betroffenen Rechte reichen vom Recht auf Nahrung / Ernährungssouveränität, dem Recht auf Wasser, den Rechten auf Wohnung, Bildung und Gesundheitsversorgung bis zum Recht auf Existenz sichernden Lohn. Diesen Rechten muss der Vorrang eingeräumt, ihre Verwirklichung Ziel der gesellschaftlichen Entwicklung sein.“

Kontakt:

Uwe Hiksch, NaturFreunde Berlin, hiksch@naturfreunde.de, Tel.: 0176-62015902
Sigrun Franzen, Berliner Wassertisch, sigrun.franzen@berliner-wassertisch.info, Tel.: 0157-71312256
Carmen Schultze, BUND Berlin, schultze@bund-berlin.de, Tel.: 0179-5935912

+++ ACHTUNG! +++
HEUTE – 17–18 Uhr laden PowerShift und das Forum Umwelt & Entwicklung herzlich zu einem Webinar mit Prof. Dr. Markus Krajewski (Professor für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg ) über das Achmea-Urteil und seine Folgen ein: Das Achmea-Urteil des EuGH: Auswirkungen auf die EU-Investitionspolitik. Anmeldung hier

Weitere Veranstaltungshinweise:
+++ 22.3.2018, 19 Uhr, NaturFreunde Berlin, Paretzer Str. 7, 10713 Berlin, Vortrag Uwe Hiksch (NaturFreunde): “EU-Afrika-Politik: die europäischen Interessen stehen im Mittelpunkt” +++
+++ 24.4.2018, 19 Uhr, NaturFreunde Berlin, Paretzer Str. 7, 10713 Berlin, Vortrag Jürgen Maier (Forum Umwelt & Entwicklung): “Was ändert sich durch die vorläufige Anwendung von CETA?” +++

logoleisteIm Berliner Bündnis TTIP | CETA | TiSA stoppen! arbeiten zusammen:
NaturFreunde Berlin, Greenpeace Berlin, Berliner Wassertisch, GRÜNE LIGA, Attac Berlin, BUNDjugend Berlin, Mehr Demokratie, Arbeitskreis Internationalismus (IG Metall Berlin), Gen-ethisches Netzwerk, Anti Atom Berlin, Powershift, BUND Berlin, FIAN Berlin, DGB Berlin