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Offener Brief fordert komplettes Frackingverbot als wirksame Maßnahme zur Reduzierung von Treibhausgasen
11.05.2021
Offener Brief per eMail
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
z. Hd. Frau Ministerin Schulze
Postfach 12 06 29
53048 Bonn
Bundesministerium der Finanzen Dienstsitz Berlin
z. Hd. Herrn Minister Scholz
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin
Komplettes Frackingverbot als wirksame Maßnahme zur Reduzierung von Treibhausgasen
-> Urteil des BVerfG zum Klimaschutz
Sehr geehrte Frau Ministerin Schulze,
Sehr geehrter Herr Minister Scholz,
aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 24.03.2021 zum bestehenden Klimaschutzplan der Bundesregierung haben Sie noch für diese
Legislaturperiode ein neues Klimaschutzgesetz angekündigt, welches so auch von der Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel getragen wird (lt. t-online vom 30.04.2021).
Hierzu wollen Sie, Frau Ministerin, und Sie, Herr Minister, zügig einen Vorschlag für mehr Klimaschutz vorlegen.
Die Bundesregierung setzt bisher im Zuge der Umstellung auf eine Energieerzeugung mittels erneuerbarer Energien schwerpunktmäßig auf Erdgas als sog. Brückenenergie. Dieses ist aus unserer Sicht eine fatale Fehleinschätzung und priorisiert eine fossile Energie die hinsichtlich ihrer Klimaschädigung im günstigsten Fall nicht besser ist als andere fossile Energieträger (siehe weiter unten). Das deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat dazu vor kurzem das Hintergrundpapier „Am Klimaschutz vorbeigeplant – Klimawirkung, Bedarf und Infrastruktur von Erdgas in Deutschland veröffentlicht.“1
Erdgas, also Methan (CH4) ist deutlich klimaschädigender als Kohlendioxyd (CO2). Das GWP (Global Warming Potential) von fossilem Methan beträgt über einen Zeitraum vom 20 Jahren (GWP 20) 87, was eine fast 90fach höhere Klimaschädigung im Vergleich zu CO2 bedeutet.2
CH4 wird zwar in einem Zeitraum von 12–15 Jahren in der Atmosphäre abgebaut, bleibt dort aber weiterhin als CO2 wirksam. Die Betrachtung der Klimawirkung von Erdgas auf 20 Jahre ist deshalb stringent notwendig, weil es exakt der Zeitspanne entspricht, die uns zur Verhinderung der schlimmsten Erhöhung der Erderwärmung verbleibt.
Der, leider auch von der Bundesregierung, immer wieder benannte GWP 25 (auf 100 Jahre betrachtet) ist nicht nur nicht mehr aktuell, sondern auch nicht zielführend. Deswegen nicht zielführend, weil wir keine 100 Jahre mehr Zeit für die Umstellung auf erneuerbare Energien haben und darum heute entschieden handeln müssen.
Bei der Erdgas- und auch Erdölgewinnung sowie Aufbereitung wird, über die gesamte Prozesskette hinweg betrachtet, Methan in unterschiedlichen Größenordnungen freigesetzt. Hieraus resultiert, dass Erdgas eine ähnlich klimaschädigende Wirkung hat wie Kohle. Erdgas per Fracking gewonnen, womöglich noch als Flüssigerdgas (LNG = liquefied natural gas) aus den USA nach Deutschland transportiert, ist sogar deutlich klimaschädigender als Braunkohle.3 Auch hier spielt, über die gesamte Prozesskette betrachtet, die Methanfreisetzung eine wesentliche Rolle. Hinzu kommt der signifikante Energieaufwand für die Verflüssigung, den Transport und die Regasifizierung.
Erdgas ist aus vorgenannten Gründen keine geeignete Brückenenergie zur Erreichung der im Pariser Klimaschutzabkommen völkerrechtlich verbindlich vereinbarten Ziele. Wieviel Erdgas für wie lange noch genutzt werden kann muss deshalb auf der Grundlage der wissenschaftlichen Erkenntnisse kritisch debattiert werden und muss mit einem Ausstiegsfahrplan versehen werden.
Eine erste und gute Möglichkeit, den Ausstieg aus der Nutzung von fossilem Erdgas und auch Erdöl zu beginnen, ist ein komplettes und dauerhaftes Frackingverbot zur Gewinnung von Erdgas und Erdöl in Deutschland in allen geologischen Schichten. Wir bitten Sie, dieses in dem von Ihnen in den Bundestag einzubringenden Gesetzentwurf entsprechend zu verankern.
Ein komplettes und dauerhaftes Frackingverbot trüge auch den Erkenntnissen mehrerer internationaler Institute über die negativen Auswirkungen von Fracking Rechnung. So heißt es bspw. im Abschlussbericht einer Studie des UN-Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) über Fracking in Schiefergas in Argentinien: „Der Ausschuss ist besorgt darüber, dass das Hydraulic Fracturing-Projekt den Verpflichtungen des Vertragsstaats zum Pariser Abkommen widerspricht – mit negativen Auswirkungen auf die globale Erwärmung und die wirtschaftlichen und sozialen Rechte der Weltbevölkerung und künftiger Generationen“.4
Zur bisherigen Arbeit der Frackingkommission und den von ihr veröffentlichten Gutachten möchten wir in diesem Zusammenhang kurz anmerken, dass diese sich in wesentlichen Sachverhalten auf veraltete Gutachten beziehen, bzw. auch Daten zusammenführen, die zwangsläufig ein falsches Bild des Gefährdungspotentials der Frackingtechnik zeichnen. Gerne sind wir bereit, dieses detailliert anhand des Berichtes der Frackingkommission 2020 darzulegen.
§ 13a des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) beinhaltet zwar ein Frackingverbot in unkonventionellen Lagerstätten, jedoch nicht in allen geologischen Schichten. Gleichzeitig sind dort aber auch Ausnahmen definiert und eine Überprüfung dieses Verbotes in 2021 vorgesehen.
§ 13a des WHG ist insoweit zu ändern, dass:
- eine Überprüfung der Angemessenheit des Frackingverbotes auf Basis des Gutachtens der Expertenkommission nicht mehr erfolgt.
- ein komplettes sowie zeitenunabhängiges Frackingverbot in allen geologischen Schichten zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen dort verankert wird.
- Die von der Bundesregierung berufene Expertenkommission von ihrer Aufgabe entbunden wird.
Dieses bedeutet u. a.: Entfall der Absätze 2 bis 7 des § 13a WHG.
§ 13b ist entsprechend anzupassen.
Darüber hinaus sind direkte und indirekte staatliche Investitionen in fossile Infrastrukturmaßnahmen gesetzlich zu verbieten. Vorhandene und sich in Planung befindliche Infrastruktur muss sich zudem einer Klimaschutzprüfung unter Betrachtung der kurz- und langfristigen Auswirkungen entlang der vollständigen Versorgungskette unterziehen und vereinbar sein mit den beschlossenen und verbindlichen Klimaschutzzielen.
Mit freundlichen Grüßen
Die nachstehend benannten Inititativen/NGOs
Abgefrackt Bündnis Weidener Becken gegen Fracking
AG Erdgas Erdöl Fracking der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e. V.
Andy Gheorghiu Consulting
Arbeitskreis Fracking Braunschweiger Land
Berliner Wassertisch
BUND Kreisgruppe Rotenburg
BUND Kreisgruppe Verden
BUND-Regionalgruppe Münsterland
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU)
Bürgerinitiative „Frack-loses Gasbohren im Landkreis Rotenburg“
Bürgerinitiative „Gegen Gasbohren am Schwielochsee“
Bürgerinitiative „Gegen Gasbohren Zehdenick-Gransee-Templin“
Bürgerinitiative „Kein Fracking in der Heide“
Bürgerinitiative „No Fracking“ im Erdgasfeld Völkersen
Bürgerinitiative Chimgauer Seenplatte gegen Gasbohren
Bürgerinitiative Fahner Höhe
Bürgerinitiative Flecken Langwedel gegen Gasbohren
Bürgerinitiative Frackingfreies Hessen
Bürgerinitiative für Gesundheit Hemslingen/Söhlingen
Bürgerinitiative Gegen Gasbohren Kleve
Bürgerinitiative Intschede Wesermarsch ohne Bohrtürme
Bürgerinitiative kein-frack-in-wf
Bürgerinitiative Lintler Geest gegen Gasbohren
Bürgerinitiative LK Oldenburg
Bürgerinitiative Mensch & Umwelt Sudenburger Land
Bürgerinitiative Rote Hand Thedinghausen/Achim
Bürgerinitiative Sauberer Umwelt & Energie Altmark
Bürgerinitiative Walle gegen GasBohren
Bürgerinitiative Wittorfer für Umwelt und Gesundheit (WUG e.V.)
BürgerInneninitiative Umweltschutz Uelzen
FEBID e.V.
GasExit Berlin
Gemeinnützige Umweltschutzverein pro grün e.V. Paderborn
IG Fracking-freies Artland e.V., Quakenbrück
IG Gegen Gasbohren, Hamminkeln
IG Schönes Lünne
Interessengemeinschaft gegen Gasbohren im Tecklenburger Land (IGTL)
Kampagne #TschuessKohle, Hamburg
Kein CO2 Endlager
NABU Kreisverband Rotenburg
NABU Landesverband Niedersachsen
NaLaKiZu Bürgerstark
NoFracking Bodensee-Oberschwaben
Stop Fracking Bürgerinitiative Witten für sauberes Wasser
Unabhängige Bürgerinitiative Salzhausen (UBI Salzhausen)
WikiStade e.V.
„Wir gegen Fracking“ Lüneburg – AG BUND Lüneburg
1 https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.815872.de/diwkompakt_2021-166.pdf
2 https://www.ipcc.ch/site/assets/uploads/2018/02/WG1AR5_Chapter08_FINAL.pdf
3 Siehe u.a. https://data.oireachtas.ie/ie/oireachtas/committee/dail/32/joint_committee_on_climate_action/submissions/2019/2019-10-10_opening-statement-robert-w-howarth-ph-d-cornell-university_en.pdf
4 https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/treatybodyexternal/SessionDetails1.aspx?SessionID=1200&Lang=en
Deutsche Umwelthilfe: Geheimdeal gegen das Klima
Deutsche Umwelthilfe
9. Februar 2021
Bundesfinanzminister und Vizekanzler Scholz hat den USA eine Milliarde Euro deutsches Steuergeld für dreckiges Fracking-Gas versprochen, wenn sie Nord Stream 2 durchwinken. Das belegt ein bislang geheim gehaltenes Dokument. […]
Die Bundesregierung ist bereit, eine Milliarde Euro deutsches Steuergeld als Förderung zu investieren, um Flüssigerdgas-Terminals an der norddeutschen Küste zu errichten. Über diese Terminals soll dann umwelt- und klimaschädliches US-amerikanisches Fracking-Erdgas nach Deutschland importiert werden.
Zum Beitrag
Pressemitteilung Deutschen Umwelthilfe: Klimaschädliches LNG-Terminal bei Stade ist nicht genehmigungsfähig
14. Januar 2021
Rechtsgutachten der Deutschen Umwelthilfe belegt: Klimaschädliches LNG-Terminal bei Stade ist nicht genehmigungsfähig
• Gigantische Anlage zum Import von Fracking-Gas würde rund 21 Millionen Tonnen CO2 im Jahr verursachen
• Prüfung der Auswirkungen auf Klima und Umwelt fehlt trotz gesetzlicher Vorgabe
• Standort birgt hohes Störfallrisiko wegen benachbarter Chemieanlagen, einem Lager für radioaktive Abfälle und stark frequentierter Schifffahrtsstraße Elbe
Zur Pressemitteilung
Was macht eigentlich unsere Stellungnahme & unser Widerspruch gegen die Rechtsänderung zur Subventionierung des Aufbaus einer Fracking-Gas-LNG-Import-Infrastruktur?
Was macht eigentlich unsere Stellungnahme und unser Widerspruch gegen die Rechtsänderung zur Subventionierung des Aufbaus einer Fracking-Gas-LNG-Import-Infrastruktur, die das Klimanetzwerk gegen LNG am 18. März an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verschickt hat?
Stand: 8. April 2019
Mailwechsel zwischen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und Andy Gheorghiu vom „Klimanetzwerk gegen LNG“
4. Mail vom 8. April 2019
Von: agheorghiu@fweurope.org
An: …@bmwi.bund.de
Kopie: BUERO-IIIC4@bmwi.bund.de,…@bmwi.bund.de,Poststelle@bmu.bund.de,[…]
Datum: 08-Apr-2019
Betreff: Stellungnahme/Widerspruch gegen Rechtsänderung zur Subventionierung des Aufbaus einer Fracking-Gas-LNG-Import-Infrastruktur aufgrund des geopolitischen Drucks der Trump-Administration
Sehr geehrter Herr […],
zunächst einmal danke ich Ihnen grundsätzlich für Ihre Rückmeldung.
Allerdings entnehme ich Ihrer Antwort nicht, dass Sie sich dezidiert mit unseren – durch entsprechende Studien/Fachquellen belegten – signifikanten klima-/umweltpolitischen sowie makroökonomischen Argumenten auseinandergesetzt haben. Insbesondere gehen Sie nicht darauf ein, dass die geplante Rechtsänderung ausschließlich aus geopolitischen Gründen als „Geste an unsere amerikanischen Freunde“ erfolgt. Dies, obwohl wissenschaftlich belegt ist, dass Fracking-Gas signifikant zur Klimaerwärmung beiträgt und mit massiven negativen umwelt- und gesundheitsgefährdenen Auswirkungen einhergeht.
Beim Thema “ technologieoffene Infrastruktur“ bitte ich Sie um Zusendung von Studien bzw. konkreten Phase-Out-Plänen, aus denen hervorgeht, ab wann, mit welchem „grünen Gas“ (wie gewonnen) und in welcher Volumina die vorhandene (und neu geplante) Infrastruktur ohne zusätzliche Investitionen in Umbauten, etc., genutzt werden soll.
Vermeintliche Diversifizierung:
Das Argument „Diversifizierung“ vom russischen Gas zur Versorgungssicherheit bröckelt alleine schon durch die Unterstützung der deutschen Regierung für die – ebenfalls nicht benötigte und völlig überdimensionierte – Nord Stream 2 Pipeline in sich zusammen.
Es hält auch bei einer Einzelbetrachtung der LNG-Standorte nicht Stand:
a) An 2 von 4 angedachten LNG-Standorten werden nicht die Verbraucher_innen in Deutschland, sondern ausschließlich die petrochemische Industrie vor Ort Nutznießerin des klimafeindlichen US Fracking-LNGs sein. Am Standort Stade handelt es sich um Dow Chemical, in Brunsbüttel wird es der ChemCoast Park (Yara & Co) sein. Beide Standorte haben keinerlei Phase-Out-Plan für die benötigte und beschlossene Dekarbonisierung ihres Sektors.
b) Beim Standort Rostock ist der Hauptinvestor das russische Unternehmen Novatek, welches natürlich vor allem russisches LNG importieren möchte.
c) Einer der Hauptinvestoren für den Standort Brunsbüttel (das niederländische Unternehmen Gasunie) betreibt ein schlecht ausgelastetes LNG Terminal in Rotterdam und konnte die Auslastungsquote im letzten Jahr lediglich durch den Umschlag von russischem LNG „aufpolieren“ (siehe z.B. https://www.lngworldnews.com/dutch-gate-terminal-positions-itself-as-lng-transshipment-hub-for-russian-yamal-volumes/)
d) Im Februar 2019 war Russland der Top-LNG-Lieferant nach Europa (https://www.lngworldnews.com/russia-becomes-europes-top-lng-supplier-in-february/).
2. Neben den detaillierten klima-/umweltpolitischen sowie makroökonomischen Argumenten, haben wir zudem (auch erneut in der unteren E-Mail vom 3. April 2019):
a) Widerspruch gegen die bewusst viel zu kurz gehaltene Frist zur Einreichung der Stellungnahmen
und
b) Beschwerde wegen der unvollständigen Beteiligung von Umweltverbänden
eingelegt.
Im Namen der 25 Unterzeichner_innen bitte ich Sie erneut, mir die Stelle mitzuteilen, wo ich Widerspruch und Beschwerde nochmals offiziell einreichen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Andy Gheorghiu
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