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Milliardenzahlungen an AKW-Betreiber: Zivilgesellschaft fordert Kündigung des Energiecharta-Vertrags


Forum Umwelt und Entwicklung – PowerShift e.V. – Umweltinstitut München

Milliardenzahlungen an AKW-Betreiber: Zivilgesellschaft fordert Kündigung des Energiecharta-Vertrags

(Berlin, München 5 März) Wie heute bekannt wurde, haben sich die Bundesregierung und die Betreiber der deutschen Atomkraftwerke auf Milliardenentschädigungen für den Atomausstieg geeinigt.[1] Die Unternehmen werden mit 2,4 Milliarden aus dem Bundeshaushalt entschädigt. Im Gegenzug verzichten die Atomkonzerne auf weitere Klagen und ziehen laufende Klagen zurück, inklusive des Verfahrens von Vattenfall gegen die Bundesrepublik vor dem Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) in Washington.

Das Urteil in dem seit 2012 laufende ICSID Verfahren war für den Frühsommer angekündigt worden. Vattenfall klagte vor dem Schiedsgericht auf mindestens 6,1 Milliarden Euro Entschädigung. Durch die jetzt vereinbarten Zahlungen konnte die Bundesregierung eine Verurteilung durch das Schiedsgericht vermeiden. Das drohende Urteil im ICSID Verfahren dürfte zu höheren Entschädigungen geführt haben: Auf seiner Website spricht das Bundesumweltministerium von Gesamtentschädigungen für den Atomausstieg im dreistelligen Millionenbereich.[2] Nun bekommt Vattenfall alleine 1,425 Milliarden Euro.

Nelly Grotefendt, Referentin für Politik beim Forum Umwelt und Entwicklung sagt: „Diese hohen Zahlungen über 2,4 Milliarden an die Atomkonzerne wären wohl ohne die Klage von Vattenfall vor einem Schiedsgericht kaum möglich gewesen. Aufgrund dieser Drohkulisse ist die Bundesregierung eingeknickt und hat höhere Entschädigungen gezahlt, als sie angekündigt hatte. Hier zeigt sich die Gefahr, die solche Klagen für die öffentlichen Kassen darstellen.“

Die ICSID Klage Vattenfalls gegen die Bundesrepublik findet auf Basis des Energiecharta-Vertrags statt. Er ermöglicht Klagen von Energieunternehmen gegen Staaten, wenn Regulierungen erwartete Gewinne schmälern. Vor einem Monat reichte der deutsche Energiekonzern RWE Klage gegen die Niederlande für den Kohleausstieg bis 2030 ein.[3] Zudem wurde vor wenigen Wochen durch die Bundesregierung bestätigt, dass die ungewöhnlich hohen Entschädigungen für die Braunkohlebetreiber im Rahmen des deutschen Kohleausstiegs auch mit einem Klageverzicht unter dem Energiecharta-Vertrag zusammenhängen.[4] Die Europäische Kommission hat in dieser Frage ein Beihilfeverfahren eingeleitet.[5]

Fabian Flues, Handelsexperte bei PowerShift, sagt: „Bereits beim deutschen Kohleausstieg hat sich gezeigt, wie der Energiecharta-Vertrag die Kosten für die Energiewende in die Höhe treibt und öffentliche Gelder zu Gunsten der großen Energieunternehmen umverteilt. Die hier verschenkten Milliarden fehlen nun, um den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben.“

Die Risiken, die der Energiecharta-Vertrag für die Energiewende und die Bekämpfung der Klimakrise darstellt, führen zu immer stärkerer Kritik an dem Vertrag. Eine Petition, die den Ausstieg aus dem Energiecharta-Vertrag fordert, hat in 10 Tagen bereits über 950 000 Unterschriften gesammelt.[6] Frankreich und Spanien haben bereits Vorbereitungen für einen gemeinsamen Ausstieg aus dem Vertrag gefordert. Die Bundesregierung hält jedoch unvermindert an dem Vertrag fest.

Karl Bär, Referent für Handelspolitik beim Umweltinstitut München, fordert: „Die Bundesregierung muss den Vertrag über die Energiecharta endlich kündigen. Das fordern schon fast eine Million Menschen in einer Petition. Der Vertrag ist der Bremsklotz für Energiewende und ambitionierte Klimapolitik. Zwei zentrale Projekte der Energiewende, der Atom- und der Kohleausstieg, wurden durch den Energiecharta-Vertrag erheblich verteuert. Sonderrechte für Energiekonzerne sind mit den Notwendigkeiten des Klimaschutz nicht vereinbar.“

[1] https://www.bmu.de/pressemitteilung/bundesregierung-und-energieversorger-verstaendigen-sich-auf-finanziellen-ausgleich-und-beilegung-alle/

[2] https://www.bmu.de/faqs/urteil-zum-atomausstieg/ Auch nach dem Urteil des BVerfG 2020 gingen Expert*innen nicht wesentlich höheren Zahlungen aus.

[3] https://power-shift.de/klimapolitik-im-visier-rwe-verklagt-niederlande-vor-schiedsgericht-fuer-den-kohleausstieg/

[4] https://www.buzzfeed.de/recherchen/energiecharta-vertrag-schiedsgerichte-europa-klimaziele-90214917.html

[5] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_21_972

[6] https://power-shift.de/campaign/ect-petition/

CETA-Vertragstext veröffentlicht. CETA muss gestoppt werden!

Am 29. Februar 2016 teilte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) mit, dass die EU-Kommission den rund 1.600 Seiten starken ausgehandelten CETA*-Vertragstext veröffentlicht habe. Es zeigt sich, dass die gefährliche Paralleljustiz für Konzerne (lediglich leicht modifiziert) in CETA verankert wurde. Während der Europa-Abgeordnete der SPD Bernd Lange (Vorsitzender des Handelsausschusses des Europäischen Parlaments) einen vermeintlichen Etappensieg feiert, übt der Europa-Abgeordnete der Linken Helmut Scholz harsche Kritik. So erschien am 1. März folgender Beitrag:

DLFEuropäisch-kanadisches Freihandelsabkommen CETA

(01.03.2016) „Investoren haben ein Sonderklagerecht gegen Regierungen“
Beim Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada ist nun der ausgehandelte Vertragstext veröffentlicht. Trotz einiger Änderungen sei aber weiter ein Sonderklagerecht von Investoren gegen Regierungen vorgesehen, sagte der Europa-Abgeordnete der Linken, Helmut Scholz, im DLF. Eine Grenze nach oben bei den Schadenersatzforderungen werde nicht gesetzt.

Wasserqualität, Energiewende, CETA, TTIP - alles hängt zusammenHelmut Scholz im Gespräch mit Jule Reimer

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Pia Eberhardt hat unlängst ihre Kritik an dieser vermeintlich neuen Form zum Ausdruck gebracht und fordert auf, „gegen diese Investor-Staat-Klagen zu handeln: durch die Aufkündigung aller bestehenden Verträge, die es Konzernen ermöglichen, vor internationalen Schiedsgerichten zu klagen, wenn Gesetze und Regulierungen ihre Profitmöglichkeiten einschränken.“ (Eberhardt 2016, S. 4).

Der Bundesverfassungsrichter a.D. Siegfried Broß forderte bereits im November 2015 allgemein, „den Investorschutz und die private Schiedsgerichtsbarkeit durch schlichte Streichung aus den Vertragstexten zu entfernen. […] Desgleichen müssen alle Klauseln über eine kooperative regulatorische Zusammenarbeit der Vertragspartner beseitigt werden.“ (Broß 2016, S. 10)

Die Position des Berliner Wassertischs: CETA darf nicht ratifiziert werden! CETA muss gestoppt werden!!!

Mit CETA kommt Fracking!

Die unlängst veröffentlichte Studie Wie Investorenrechte in EU-Handelsabkommen
die Energiewende blockieren zeigt, „wie die hochgefährlichen Investor-Staat-Schiedsgerichte (ISDS) klima­freundliche Gesetzgebung verhindern können. Durch entsprechende Klauseln in Handels­verträgen würde es ausländischen Unternehmen erlaubt, Regierungen vor eigens eingerichteten Schiedsgerichten wegen klima- und energiepolitischer Maßnahmen zu verklagen. Dabei betreffen 35% aller bekannten derartigen Forderungen die Bereiche Öl, Bergbau, Erdgas oder Elektrizität. Klagen im Energiesektor steigen stetig an. Vom deutschen Atomausstieg bis hin zum FrackingMoratorium der kanadischen Provinz Quebec* – große Konzerne nutzen die unfairen Schiedsgerichtsklauseln, um praktisch jede Form progressiver Gesetzgebung zu verhindern oder deren Kosten zu sozialisieren.“ (ebd.) Wegen des Fracking-Moratoriums verklagt nun der kanadische Rohstoffkonzern Lone Pine Kanada über eine Tochterfirma in den USA auf der Grundlage des Nordamerikanischen Freihandelsabkommens (NAFTA) auf 250 Millionen US$ (ZEIT, 6. März 2014). Solche Klagen drohen hierzulande, wenn CETA verabschiedet ist. Es ist bekannt, dass von kanadischer Seite gerade die Bergbauunternehmen („mining companies“) CETA vorantreiben. CEO schreibt: „Die Investitionsströme aus Kanada in die EU sind von erheblicher Bedeutung in diesen Sektoren und zahlreiche kanadische Bergbauunternehmen sind in der EU bereits an umstrittenen Projekten zur Rohstoffgewinnung beteiligt. Branchen-Insider feiern CETA bereits als ,bahnbrechendes‘ Abkommen, das ,mit weitreichenden Auswirkungen für Bergbauunternehmen‘.“ (CETA. Verkaufte Demokratie, 19.11.2014)

Wichtige Links zum Fall:
ICSID – International Center for Settlement of Investment Disputes: Lone Pine Resources Inc. v. Canada (ICSID Case No. UNCT/15/2)
Proceeding
Materials
Procedural Details

Aus: Studie 2015, veröffentlicht von: PowerShift e.V. et al.

Aus: Studie 2015, veröffentlicht von: PowerShift e.V. et al.

Wer Fracking verhindern will, der muss mit uns gegen die Investitionsschutzabkommen TTIP und CETA auf die Straße gehen – zum Beispiel auf der überregionalen Demonstration in Hannover am 23. April anlässlich des Treffens von Präsident Obama und Bundeskanzlerin Merkel bei der Hannover-Messe!
Berliner Wassertisch: Stoppt Fracking!

* CETA = Comprehensive Economic and Trade Agreement; Freihandels- und Investitionsschutzabkommen zwischen Kanada und Europa.

Nachtrag:

Rolf-Henning Hintze: „Abertausende Akteure könnten mit CETA klagen“. Handelsexpertin Pia Eberhardt: Neues Investitionsgericht hebt grundsätzliche Kritik am Investorenschutz nicht auf. In: Telepolis, 2.3.2016.

 

CETA: Kein Schutz für Mindestlohn

Kein Schutz für Mindestlohn. EuGH erlaubt Kopplung der Vergabe an Mindestlohn, CETA aber nicht
Thomas Fritz
18.11.2015

In seinem heutigen Urteil hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die öffentliche Hand die Vergabe von Aufträgen unter bestimmten Bedingungen von der Zahlung eines Mindestlohns abhängig machen darf. Das geplante EU-Kanada Freihandelsabkommen CETA jedoch, das als Blaupause für TTIP gilt, schützt derartige Auflagen nicht.

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Dazu passt der Artikel in der Le Monde Diplomatique von 2014:

Profit als höchstes Rechtsgut

Bislang geht der Investorenschutz auf Kosten des globalen Südens. Nach den Tafta-Regeln wird es alle treffen

Von Benoît Bréville und Martine Bulard

Das in Frankreich beheimatete Unternehmen Veolia klagte wegen lächerlicher 31 Euro gegen eine der wenigen Errungenschaften, die sich die ägyptischen Arbeitnehmer 2011 erstritten hatten: die Erhöhung des monatlichen Mindestlohns von 400 auf 700 ägyptische Pfund: von 41 auf 72 Euro.

Der multinationale Konzern fand diese Anhebung unakzeptabel und erhob am 25. Juni 2012 vor dem Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten ICSID (International Centre for Settlement of Investment Disputes) Klage gegen Ägypten. Die Anrufung des Schiedsgerichts bei der Weltbank begründete Veolia mit dem Argument, das neue Arbeitsgesetz widerspreche den Vereinbarungen, die man im Rahmen eines Public-private-Partnerships zur Müllentsorgung mit der Stadt Alexandria geschlossen habe“ (mehr hier)

Studien von Thomas Fritz: http://thomas-fritz.org/studien/

Das Geschäft mit den Schiedsgerichten

ARD – Das Erste | Reportage
Sendung vom 19.10.2015

Konzerne klagen, wir zahlen: Wie Schiedsgerichte den Rechtsstaat aushebeln
von Michael Welch

Im Namen des Volkes urteilen sie nicht. Im Gegenteil: Die Schiedsgerichte tagen hinter verschlossenen Türen. Konzerne verklagen mit ihrer Hilfe Regierungen, wenn sie ihr Geschäft bedroht sehen – und zahlen müssen am Ende die Bürger.

Kraftwerk MoorburgSchiedsgerichte gelten vielen als große Bedrohung in den geplanten Freihandelsabkommen TTIP und CETA – den Verträgen der EU mit den USA und Kanada. Zu Recht? Noch sind die Abkommen nicht unterzeichnet. Doch Schiedsgerichtsverfahren sind bereits heute weltweit in tausenden Verträgen verbindlich verankert. Und kein anderes Land hat in so vielen Verträgen private Schiedsgerichte zugelassen wie Deutschland. Mit welchen Folgen? Autor Michael Wech geht in dieser Dokumentation konkreten Fällen nach und stellt fest: Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt ist rund um die Schiedsgerichtsverfahren eine boomende, private Justizindustrie entstanden. Schiedsgerichte sind längst zu einem Geschäftsmodell geworden. Bei dem die Konzerne die Gewinner sind – und souveräne Staaten und deren Bürger die Verlierer.

zum vollständigen Text auf www.daserste.de

Diese Sendung können Sie sich hier nachträglich ansehen

Zur Rezeption des Beitrags:

STERN
23.10.2015
ARD-Dokumentation. Wenn Konzerne Staaten verklagen: So gefährlich sind private Schiedsgerichte
Zum Artikel

 

Das Schiedsgericht (ISDS)

The Guardian / Der Freitag
30.09.2015

Das Schiedsgericht

von Claire Provost, Matt Kennard
Übersetzung von Michael Ebmeyer

Vor 50 Jahren wurde ein internationales Rechtssystem geschaffen, um Investoren zu schützen. Heute streichen Firmen damit Milliarden an Schadenersatz ein.

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Vattenfall-Klage beleuchtet Risiken durch TTIP Schieds­gerichte

Süddeutsche Zeitung
24.08.2015

Rückschlag für Vattenfall-Klage
Ein Freund wie ein Feind
von Markus Balser, Berlin

In dem Milliardenstreit um die Folgen des Atomausstiegs springt die EU-Kommission Deutschland bei. Brüssel hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Klage bei einem Schiedsgericht in den USA.

AKW

  Foto: Rosel Eckstein | pixelio.de

Der Ort, an dem der Streit zwischen Konzernen und Staaten eskaliert, liegt nicht weit entfernt vom Weißen Haus. In einem riesigen Gebäude der Weltbank hat einer der verschwiegensten und zugleich mächtigsten Schiedshöfe der Welt seinen Sitz: das Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten, kurz ICSID, in Washington. Der in Deutschland bekannteste Fall trägt die Nummer ARB/12/12: Vattenfall versus Federal Republic of Germany, so steht es in den ICSID-Akten. Streitpunkt: die finanziellen Folgen des deutschen Atomausstiegs. Exakt 4 675 903 975,32 Euro fordern die Schweden von der Bundesregierung zurück, weil der Bund nach der Katastrophe von Fukushima die Pannenkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel wegen Sicherheitsbedenken aus dem Verkehr zog.

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„Der ganze Wahnsinn“ von Schutzabkommen. Auf der Grundlage eines Investitionsschutzabkommen verklagt die österreichische Meinl-Bank den Staat Österreich

orf
ORF
18.12.2014

Aktionär sieht sich um 200 Mio. geschädigt

Der Rechtsstreit um die Meinl Bank geht nun auf eine neue Ebene: Der Haupteigentümer der Meinl Bank klagt die Republik Österreich vor einem internationalen Schiedsgericht und sieht sich durch „rechtswidrige Handlungen“ der Behörden mit mindestens 200 Mio. Euro geschädigt. Laut Justizministerium ist das der erste Fall, in dem Österreich vor einem internationalen Schiedsgericht geklagt wird.

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Neu dazu:
Wiener Zeitung
4.8.2015

Meinl Bank bringt Republik vor „Schiedsgericht“

Wien. Diese Klage dürfte Wasser auf die Mühlen der TTIP-Gegner sein: Wie leicht der so genannte Investorenschutz Staaten vor Privatgerichte bringen kann, muss gegenwärtig die Republik Österreich erfahren.

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Ein paar Fakten:
Die österreichische Justiz ermittelt seit Jahren gegen Julius Meinl und Direktoren der Meinl Bank sowie weitere Personen wegen des Verdachts auf Anlegerbetrug bzw. Untreue. Die Bank sieht darin eine „unfaire“ Strafverfolgung und will dies mittels der Klage vor dem internationalen Schiedsgericht stoppen.
Grundlage der Klage ist das Investitionsschutzabkommen zwischen Österreich und Malta
Die Klage wurde am 30. Juli 2015 bei der Schiedsstelle International Centre for Settlement of Investment Disputes (ISCID) registriert.
Eingereicht hat sie „B.V. Belegging-Maatschappij Far East“
Vertreten wird die Bank von der US-amerikanischen Anwaltskanzlei Baker & Hostetler (hier von den Anwälten Kenneth Reisenfeld und Mark Bailen)

Kanadisches Unternehmen versus Rumänien. Testfall für TTIP und CETA

DLF
Rumänien. Streit um die Genehmigung einer Goldmine.
Jule Reimer im Gespräch mit Georg Ehring
24.07.2015

Das Goldminen-Projekt zwischen Rumänien und Kanada sorgt seit Jahren für Ärger. Ein kanadisch-britisches Unternehmen [Gabriel Resources] will in Rumänien Gold in einer Miene in Siebenbürgen abbauen. Doch die Regierung stellt sich seit Jahren quer. Nun klagt das Unternehmen auf der Basis eines alten Investitionsschutzabkommen. Ein Testfall für TTIP?

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ZEIT: Kanadische Firma verklagt Rumänien wegen erhoffter Goldmine. 22.07.2015.

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Weitere Artikel:
Mining Weekly: Canada’s Gabriel Resources files international arbitration suit against Romania. 21.07.2015

Rumänien: Proteste gegen Gold-Mine. 13. September 2013.
In Rumänien sollte eine Gold-Mine gegraben werden. Aber viele Leute haben dagegen protestiert. Das Gold unter der Erde zu sammeln, kann gefährlich für die Natur sein. Jetzt hat die Regierung das Projekt aufgegeben.

Am 22.07.2015 hat der Investor Gabriel Resources erklärt, dass er sich an das Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID*), ein zur Weltbank gehörendes Schiedsgericht, gewandt hat.

*ICSID: International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) = internationales Schiedsgericht in Washington. “Das Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (englisch International Centre for Settlement of Investment DisputesICSID) ist eine internationale Schiedsinstitution mit Sitz in Washington, D.C., das der Weltbankgruppe angehört. Es unterstützt die Streitbeilegung vor allem bei Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten im Rahmen von bilateralen und multilateralen Investitionsschutzabkommen, indem es Verfahrensregeln, Räumlichkeiten, ein Sekretariat und administrative Unterstützung für Schiedsverfahren und Mediationen bietet. Das ICSID selbst nimmt, anders als zum Beispiel der Internationale Gerichtshof, keine Rechtsprechungsaufgaben wahr.” (Wikipedia)
UPDATE:

28.07.2015 /

Umweltrecht: ISDS-Klage: Kanadischer Minenkonzern klagt Rumänien: Streit um Goldmine wegen Umweltzerstörung mit Österreich-Bezug „Österreichs Ex-Bundeskanzler Alfred Gusenbauer ist laut Angaben von Gabriel Resources auf der Webseite des Unternehmens seit Juni 2010 als einer der Direktoren ein Vorstandsmitglied des Konzerns.“ (28.07.2015)

 Heinrich-Böll-Stiftung: Größte Goldmine Europas endgültig gestoppt – aber Gabriel Resources will Rumänien über ISDS verklagen
 Mining Weekly: Canada’s Gabriel Resources files international arbitration suit against Romania
 Gabriel Resources Pressemitteilung
 Der Standard: Rosia Montana: Kanadier wollen Entschädigung

Schiedsverfahren nach Teilprivatisierung der Wasserversorgung

Legal Tribune Online
04.04.2015

Schiedsverfahren nach Privatisierung der Wasserversorgung

Tallina VesiHintergrund des Streits ist die von der AS Tallinna Vesi jährlich vorgenommene Erhöhung des Wasserpreises, die von der Aufsichtsbehörde erstmalig im Jahr 2011 mit dem Verweis auf eine Gesetzesänderung abgelehnt wurde. Die AS Tallinna Vesi und United Utilities (Tallinn) B.V. sehen in diesem Vorgang einen Verstoß gegen das bilaterale Investitionsschutzabkommen zwischen Estland und den Niederlanden begründet und verklagen die Republik Estland.

Anmerkung Berliner Wassertisch: Die Berechtigung, ein ICSID-Schiedsgerichtsverfahren anzustrengen, ergibt sich im vorliegenden Fall aus einem bilateralen Investitionsschutzabkommen zwischen Estland und den Niederlanden. Dies ist möglich, weil die niederländische Firma United Utilities (Tallin) B.V. mit 35.3 %* am estnischen Wasserversorger beteiligt ist. Es handelt sich um die gleiche Art von Schiedsgerichtsverfahren, die auch mit den Freihandelsabkommen CETA und TTIP eingeführt werden sollen.

* Es ist üblich, dass sich private Konzerne ab einer Beteiligung von (spätestens) 25% in geheimen Verträgen die Geschäftsführung zusichern lassen, so dass sie trotz ihrer Minderheitsbeteiligung die Geschicke der Betriebe lenken und die kommunalen Eigentümer nichts mehr zu sagen haben. D.h. jede Kommune, die sich einen privaten „Partner“ ins Boot holt – und dies gilt nicht nur für die Wasserversorgung – muss mit CETA und TTIP befürchten, dass der Konzern sie z. B. bei renditeschmälernden Eingriffen vor das internationale Schiedsgericht zerrt.

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Schweiz ist Beklagte in einem Investitionsschutzverfahren

Tagesanzeiger. Schweiz
20.02.2015

Da braut sich für die Schweiz etwas zusammen
Von Mario Stäuble

An einem Schiedsgericht in Washington kommt ein Millionen-Prozess auf die Schweiz zu – der Erste seiner Art. Wer der Angreifer ist und wofür er Schadenersatz fordert, hält der Bund geheim.

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Vgl. dazu: Übereinkommen zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten

Alle Investor-to-state Dispute Settlement / Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren (ISDS) (abgeschlossene und aktuelle): https://icsid.worldbank.org/apps/ICSIDWEB/Pages/default.aspx

 

Micula-Fall. Wie private Schiedsgerichtsbarkeit für bizarre und teure Rechtsfälle sorgt

ZEIT
31.3.2015

TTIP. Europa absurd

Von Petra Pinzler

Ausländische Konzerne sollen im Rahmen von TTIP besondere Klagerechte erhalten – so will es die EU. Nur jetzt ist Brüssel selbst Opfer eines solchen Verfahrens geworden.

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Pia Eberhardt: Investitionsschutz am Scheideweg. TTIP und die Zukunft des globalen Investitionsrechts

Die neue Broschüre von Pia Eberhardt (CEO) ist da. Pia Eberhardt verweist im Literaturverzeichnis auf einen (kostenpflichtigen) Artikel, in dem ein alter „Partner“ von Berlin eine Rolle spielt: VEOLIA. Global Arbitration Review 28.06.2012 Can VEOLIA trash Egypt at ICSID? Von Karadelis, Kyriaki French environmental services company Veolia has filed an ICSID claim against Egypt arising … weiterlesen