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CETA-Verhandlungsmandat jetzt auch offiziell veröffentlicht

Gemeinsame Pressemitteilung von Mehr Demokratie und foodwatch
15.12.2015
— Thema: Freihandelsabkommen EU/Kanada —

Rat der Europäischen Union veröffentlicht CETA-Verhandlungsmandat offiziell – zweieinhalb Monate nach dem Leak

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Berlin, 15. Dezember 2015. Der Rat der Europäischen Union hat heute das Verhandlungsmandat für das geplante Freihandelsabkommen mit Kanada im Internet veröffentlicht (siehe Stellungnahme). Die Organisationen Mehr Demokratie und foodwatch hatten die Institutionen der EU sowie die Bundesregierung bereits im September dazu aufgefordert, zunächst jedoch eine Absage erhalten. Nun erfolgte die offizielle Verbreitung des bislang unter Verschluss gehaltenen CETA-Dokuments zweieinhalb Monate nachdem die Verbraucherorganisation foodwatch das geleakte deutschsprachige Mandat, klassifiziert mit der Geheimhaltungsstufe „Restreint UE/EU Restricted“ unter www.ceta-leak.foodwatch.de öffentlich gemacht hatte. Unter diesem Link sind auch diejenigen Stellen einsehbar, die aus der offiziellen Veröffentlichung entfernt wurden und dort als „nicht deklassifiziert“ gekennzeichnet sind.

Die Dokumente – neben dem ursprünglichen Mandatstext von 2009 eine Ergänzung von 2011 – belegen, dass von Beginn der Verhandlungen an Wirtschaftsinteressen über Gemeinwohlinteressen gestellt wurden. So wird das europäische Vorsorgeprinzip in den Verhandlungsrichtlinien nicht einmal erwähnt. Investorenschutzklauseln spielten für die Aufnahme der Verhandlungen keine Rolle, 2011 wurden sie als verbindliche Zielvorgabe aufgenommen – wohingegen das Recht, gemeinwohlbasierte Schutzstandards festzusetzen, als unverbindliche Randnotiz im Mandat steht. Zudem werfen die Dokumente ein Licht darauf, wie sehr die Europäische Kommission bemüht ist, eine Abstimmung über CETA in den nationalen Parlamenten zu verhindern, indem das Abkommen als reiner EU-Vertrag eingestuft werden soll.

Michael Efler, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie, erklärte: „Das Mandat zeigt, dass die Kommission im Unterschied zum Rat das CETA-Abkommen nicht für ein Abkommen hält, dem auch die Mitgliedstaaten zustimmen müssen. Es ist zu befürchten, dass die Kommission weiterhin die Mitgliedsstaaten und damit die nationalen Parlamente umgehen will.“

Lena Blanken, Volkswirtin bei foodwatch, sagte: „Die Debatte über CETA wird verlogen geführt. Von Anbeginn der Verhandlungen wurden Gemeinwohlinteressen stiefmütterlich behandelt und den Wirtschaftsinteressen untergeordnet.“

In Kenntnis der Mandatstexte erscheint die Debatte um den Investorenschutz in neuem Licht. Anders als beim Mandat für das geplante EU-US-Abkommen TTIP erklärt das CETA-Mandat Schiedsgerichte nicht zum „Sollte“-, sondern zum „Muss“-Ziel. So heißt es in der ergänzten Mandatsfassung von 2011: „Das Abkommen muss einen wirksamen und dem aktuellen Stand entsprechenden Mechanismus für die Streitbeilegung zwischen Investor und Staat vorsehen.“ (Ergänzung der Verhandlungsrichtlinien, Punkt 26 d). Während Vizekanzler Sigmar Gabriel eine Zeit lang den Eindruck erweckte, es könne ein CETA-Abkommen ohne Investorenschutzklauseln geben, war die Europäische Kommission in Wahrheit längst politisch an die Maßgabe gebunden, genau diese zwingend durchzusetzen. EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström hatte zuletzt einen Vorschlag für einen neuartigen Investitionsgerichtshof anstelle klassischer Schiedsgerichte ausschließlich auf TTIP bezogen, Änderungen bei CETA jedoch nicht vorgesehen. Gleichzeitig sind die Vorgaben des Verhandlungsmandates weder rechtsverbindlich noch unabänderlich – eine Abkehr von den Schiedsgerichten ist also auch bei CETA eine Frage des politischen Willens. Für die Aufnahme der Verhandlungen spielte dieser Bereich ohnehin noch gar keine Rolle und wurde erst 2011, nachdem die EU die Zuständigkeit für die Investitionspolitik von den Mitgliedstaaten erhalten hatte, endgültig in die Verhandlungsleitlinien aufgenommen – dann jedoch als die zitierte verbindliche Zielvorgabe, die erheblich stärker betont wird als beispielsweise das Recht, gemeinwohlbasierte Schutzstandards zu erlassen. Auf dieses „soll“ lediglich die Präambel des CETA-Vertrags verweisen.

Links:

 

„Nachbesserungen“ bei CETA?

taz.de
16.12.2015

Handelsabkommen CETA
Nachbesserungen dank Trudeau
von Anja Krüger

Die EU und Kanada wollen die privaten Schiedsgerichte aus ihrem Abkommen herausnehmen. Am Klagerecht für Konzerne halten sie aber fest.

Video zum Investitionsgerichtshof

  Video: Campact

BERLIN taz | Das europäisch-kanadische Handelsabkommen Ceta wird in der Frage der umstrittenen privaten Schiedsgerichte nachgebessert. Der neue kanadische Präsident Justin Trudeau habe EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström in diesem Punkt Entgegenkommen signalisiert, sagte ein Sprecher der EU-Kommission der taz.

zum vollständigen Artikel
hier noch ein interessantes und wichtiges Video zum Thema

 

Aktion vor dem SPD-Bundesparteitag am 11.12.2015

Aktion Berliner Bündnis gegen TTIP | CETA | TiSA vor dem SPD-Bundesparteitagspd

  • am Freitag, 11. Dezember 2015,
  • von 8 bis 10 Uhr,
  • CityCube Berlin im Messegelände, Messedamm 26, 14055 Berlin, Außenfläche vor dem Gebäude (open streetmap)
  • Eingang Jafféstraße, gegenüber S-Bahn Messe Süd

Event auf Facebook

Event auf Berliner Bündnisseite: TTIP | CETA | TiSA stoppen

Am 11.12. [Nachtrag: es war doch der 12.12.] wird der Antrag beraten: Chancen und Risiken des transatlantischen Freihandels. Hier ist die Tischvorlage dazu: Globalisierung gestalten – fairen Handel ermöglichen (pdf) weiterlesen

Investitionsgerichtshof – Warnung vor einer neuen TTIP-Finte

derStandard.at
6.12.2015wt_ttip

Durch die Errichtung eines Investitionsgerichtshofes, wie ihn die EU-Kommission vorschlägt, werden tieferliegende Asymmetrien nur verdeckt.
von Christian Felber

Zum Artikel

Vgl. auch: Malte Marwedel: „Reformierter“ Investitionsschutz in TTIP: Zwei Schritte voran – und gegen die Wand. In: Verfassungsblog, 3.12.2015.

 

Investitionsgerichtshof? Genosse Gabriel und sein TTIP-Rohrkrepierer

TAZ
07.05.2015

Irrealpolitik à la Gabriel
Von Andreas Fischer-Lescano*

TTIP. Der Bundeswirtschaftsminister hatte eine Idee: die Einführung eines Investitionsgerichtshofs. Leider ist das ein ziemlicher Rohrkrepierer. Gabriels Vorschlag löst kein einziges der von TTIP-Kritikern benannten Probleme.

StopTTIP Berlin* lehrt öffentliches Recht, Europarecht, Völkerrecht und Rechtstheorie an der Universität Bremen. Er ist Direktor des Zentrums für europäische Rechtspolitik

Zum Artikel

Kommentar Berliner Wassertisch: Das ist ein guter Einstimmungsartikel auf den nicht-öffentlichen Parteikonvent der SPD am 20. Juni, auf dem TTIP eine wichtige Rolle spielen wird. Derzeit befürchten wir, dass es Sigmar Gabriel („Mr. TTIP“) gelingen könnte, die SPD-Basis und -Delegierten auf seine PRO-TTIP-Seite zu ziehen. Darum müssen wir bis zum Konvent alles daran setzen, die SPD-GenossInnen zu informieren und sie davon zu überzeugen, sich gegen die UnFreihandelsabkommen TTIP, CETA und Co auszusprechen. Am 20. Juni selbst will unser Bündnis vom 18. April vor Ort zeigen, was wir von TTIP-CETA-TiSA und Co halten. Jede/r ist herzlich eingeladen mitzumachen! Immerhin geht es um unsere Demokratie!

Ort: Willy-Brandt-Haus, Wilhelmstraße 140, 10963 Berlin (Openstreetmap)
Zeit: 11-17 Uhr
Zum SPD-Parteikonvent siehe hier.

Investitionsgerichtshof als Ausweg?

Legal Tribune
25.02.2015

Gabriel legt Ceta-Kompromiss vor
Investitionsgerichtshof als Ausweg?

Vizekanzler Gabriel und die sozialdemokratischen EU-Handelsminister wollen einen Investitionsgerichtshof statt privater Schiedsgerichte im Handelsabkommen mit Kanada. Für Kritiker ist das der falsche Ansatz, Angela Merkel sieht trotz der deutschen Kritik an den bisher vorgesehenen Klagemöglichkeiten von Konzernen gegen Staaten kaum eine Möglichkeit, diese Vorschläge zu berücksichtigen.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hat mit seinen sozialdemokratischen EU-Amtskollegen einen Kompromiss für Ceta vorgeschlagen. „Wir fordern einen neuen Ansatz zur Durchsetzung des Rechts auf Regulierung und des Investitionsschutzes“, betonten die Minister mit Blick auf einen neuen Investitionsgerichtshof. Daher haben sie sich unter anderem auf die Forderung geeinigt, statt privaten Schiedsgerichten einen internationalen Investitionsgerichtshof zu schaffen.

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