Schlagwort-Archive: Investitionsschutzabkommen

EU will ihre Investitionsschutzabkommen nicht mehr Land für Land durchkämpfen, sondern eines für alle

Michel Reimon (MdEP, DIE GRÜNEN)
20.03.2018

Multilaterales Investitionsschiedsgericht schützt nur Konzerne
Keine undemokratischen Sonderrechte für Konzerne und Investor*innen

Brüssel (OTS) – Der Rat hat gerade das Verhandlungsmandat für einen multilaterales Investitionsschiedsgericht an die Kommission erteilt. Dieser wurde schon, trotz Kritik der Grünen, im Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) verankert. Die Kommission möchte durch das multilaterale Investitionsschiedsgericht den Widerstand der Bürger*innen und einzelner Regionen in Europa gegen Freihandelsverträge wie TTIP und CETA umgehen, um weiter ihre neoliberale Handelsstrategie zu fahren. […]
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No2ISDS! Klagen auf Investorenschutz eskalieren

orf

Klagen auf Investorenschutz eskalieren
Von Erich Möchel

Neben dem Verfahren der Eigentümer der Meinl Bank gegen Österreich wurden aktuell über 20 weitere Investorenschutzprozesse bei der Weltbank eingeleitet.

Das Verfahren der Eigentümer der Meinl-Bank gegen die Republik Österreich, das am 30. Juli vor einem Schiedsgericht der Weltbank begonnen hat, ist nur eines von vielen Investorenschutzverfahren (ISDS), die gerade schlagend werden. Am selben Tag, als das Verfahren der in Malta ansässigen holländischen Briefkastenfirma B.V. Belegging-Maatschappij Far East gegen Österreich eröffnet wurde, startete auch der von einem kanadischen Bergbaukonzern angestrengte Schlichtungsprozess gegen Rumänien. […]
Wasserqualität, Energiewende, CETA, TTIP - alles hängt zusammen

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Quellen:
Die Klage Meinl-Bank gegen Österreich: B.V. Belegging-Maatschappij “Far East” v. Republic of Austria (ICSID Case No. ARB/15/32)
Die Klage Gabriel Resources gegen Rumänien: Gabriel Resources Ltd. and Gabriel Resources (Jersey) v. Romania (ICSID Case No. ARB/15/31)
Die Klage von EON gegen den Staat Österreich wurde am 10. August bei der Weltbank registriert: E.ON SE, E.ON Finanzanlagen GmbH and E.ON Iberia Holding GmbH v. Kingdom of Spain (ICSID Case No. ARB/15/35)

„Der ganze Wahnsinn“ von Schutzabkommen. Auf der Grundlage eines Investitionsschutzabkommen verklagt die österreichische Meinl-Bank den Staat Österreich

orf
ORF
18.12.2014

Aktionär sieht sich um 200 Mio. geschädigt

Der Rechtsstreit um die Meinl Bank geht nun auf eine neue Ebene: Der Haupteigentümer der Meinl Bank klagt die Republik Österreich vor einem internationalen Schiedsgericht und sieht sich durch „rechtswidrige Handlungen“ der Behörden mit mindestens 200 Mio. Euro geschädigt. Laut Justizministerium ist das der erste Fall, in dem Österreich vor einem internationalen Schiedsgericht geklagt wird.

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Neu dazu:
Wiener Zeitung
4.8.2015

Meinl Bank bringt Republik vor „Schiedsgericht“

Wien. Diese Klage dürfte Wasser auf die Mühlen der TTIP-Gegner sein: Wie leicht der so genannte Investorenschutz Staaten vor Privatgerichte bringen kann, muss gegenwärtig die Republik Österreich erfahren.

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Ein paar Fakten:
Die österreichische Justiz ermittelt seit Jahren gegen Julius Meinl und Direktoren der Meinl Bank sowie weitere Personen wegen des Verdachts auf Anlegerbetrug bzw. Untreue. Die Bank sieht darin eine „unfaire“ Strafverfolgung und will dies mittels der Klage vor dem internationalen Schiedsgericht stoppen.
Grundlage der Klage ist das Investitionsschutzabkommen zwischen Österreich und Malta
Die Klage wurde am 30. Juli 2015 bei der Schiedsstelle International Centre for Settlement of Investment Disputes (ISCID) registriert.
Eingereicht hat sie „B.V. Belegging-Maatschappij Far East“
Vertreten wird die Bank von der US-amerikanischen Anwaltskanzlei Baker & Hostetler (hier von den Anwälten Kenneth Reisenfeld und Mark Bailen)

Mit TTIP droht ein Angriff auf die öffentlichen Unternehmen. Kommerz statt Sozialstaat

Süddeutsche Zeitung
29.07.2015

USA vs Staatsbetriebe. Kommerz statt Sozialstaat
Von Alexander Hagelüken und John Goetz

  • Die US-Regierung will, dass öffentliche Unternehmen >nach kommerziellen Erwägungen< statt nach Kostendeckungsprinzip agieren
  • Das zeigen geheime Dokumente aus den Verhandlungen zum TPP-Abkommen, die der Süddeutschen Zeitung vorliegen.*
  • Die Dokumente werfen die Frage auf, wie die Regierung in Washington beim umstrittenen TTIP-Vertrag mit Europa taktieren wird.

„Öffentliche Unternehmen maximieren oft nicht den Gewinn. Stattdessen zielen sie nur auf eine Deckung der Kosten, um stattdessen das größtmögliche Angebot auch für sozial Schwache oder Bewohner entlegener Regionen zu ermöglichen.“

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StopTTIP Berlin

Kommentar Berliner Wassertisch:
Gewinnorientierung versus Gemeinwohlorientierung – Clash of Leitbilder:
Dass öffentliche Unternehmen nach Gewinnmaximierungsprinzipien agieren sollen und nicht nach Gemeinwohlansprüchen, stellt einen Angriff auf die öffentliche Daseinsvorsorge dar! Alle öffentlichen Unternehmen der Daseinsvorsorge müssen – nach unserer Überzeugung – Gemeinwohlaspekten genügen. Gewinnorientierung halten wir für grundsätzlich falsch. Krankenhäuser müssen z.B. den Patienten dienen. Sie dürfen nicht als Renditeobjekt für Aktionäre missbraucht werden.

Wir müssen TTIP verhindern, wenn wir die Privatisierung der öffentlichen Unternehmen verhindern wollen.

* Inzwischen online unter:

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Kanadisches Unternehmen versus Rumänien. Testfall für TTIP und CETA

DLF
Rumänien. Streit um die Genehmigung einer Goldmine.
Jule Reimer im Gespräch mit Georg Ehring
24.07.2015

Das Goldminen-Projekt zwischen Rumänien und Kanada sorgt seit Jahren für Ärger. Ein kanadisch-britisches Unternehmen [Gabriel Resources] will in Rumänien Gold in einer Miene in Siebenbürgen abbauen. Doch die Regierung stellt sich seit Jahren quer. Nun klagt das Unternehmen auf der Basis eines alten Investitionsschutzabkommen. Ein Testfall für TTIP?

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ZEIT: Kanadische Firma verklagt Rumänien wegen erhoffter Goldmine. 22.07.2015.

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Weitere Artikel:
Mining Weekly: Canada’s Gabriel Resources files international arbitration suit against Romania. 21.07.2015

Rumänien: Proteste gegen Gold-Mine. 13. September 2013.
In Rumänien sollte eine Gold-Mine gegraben werden. Aber viele Leute haben dagegen protestiert. Das Gold unter der Erde zu sammeln, kann gefährlich für die Natur sein. Jetzt hat die Regierung das Projekt aufgegeben.

Am 22.07.2015 hat der Investor Gabriel Resources erklärt, dass er sich an das Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID*), ein zur Weltbank gehörendes Schiedsgericht, gewandt hat.

*ICSID: International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) = internationales Schiedsgericht in Washington. “Das Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (englisch International Centre for Settlement of Investment DisputesICSID) ist eine internationale Schiedsinstitution mit Sitz in Washington, D.C., das der Weltbankgruppe angehört. Es unterstützt die Streitbeilegung vor allem bei Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten im Rahmen von bilateralen und multilateralen Investitionsschutzabkommen, indem es Verfahrensregeln, Räumlichkeiten, ein Sekretariat und administrative Unterstützung für Schiedsverfahren und Mediationen bietet. Das ICSID selbst nimmt, anders als zum Beispiel der Internationale Gerichtshof, keine Rechtsprechungsaufgaben wahr.” (Wikipedia)
UPDATE:

28.07.2015 /

Umweltrecht: ISDS-Klage: Kanadischer Minenkonzern klagt Rumänien: Streit um Goldmine wegen Umweltzerstörung mit Österreich-Bezug „Österreichs Ex-Bundeskanzler Alfred Gusenbauer ist laut Angaben von Gabriel Resources auf der Webseite des Unternehmens seit Juni 2010 als einer der Direktoren ein Vorstandsmitglied des Konzerns.“ (28.07.2015)

 Heinrich-Böll-Stiftung: Größte Goldmine Europas endgültig gestoppt – aber Gabriel Resources will Rumänien über ISDS verklagen
 Mining Weekly: Canada’s Gabriel Resources files international arbitration suit against Romania
 Gabriel Resources Pressemitteilung
 Der Standard: Rosia Montana: Kanadier wollen Entschädigung

Schiedsgerichte in TTIP: Türöffner für Missbrauch

EurActiv.de
22.04.2015

Schiedsgerichte in TTIP: Sinnvoller Investorenschutz oder Türöffner für Missbrauch?

In den Verhandlungen um das Freihandelsabkommen TTIP bleibt der Investorenschutz-Mechanismus ISDS einer der umstrittensten Punkte. Während Kritiker vor dem gut entwickelten Klagesystem in den USA warnen, sieht die EU-Kommission keine Gefahr. Sie argumentiert, die bestehenden Investitionsschutzabkommen in Europa hätten noch nie die Regulierungsmöglichkeiten ausgehöhlt.

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TTIP-CETA-TiSA bedrohen die kommunale Daseinsvorsorge

Berliner Wassertisch
18.04.2015

Rede Wolfgang Rebel
Auf Youtube hier

Berliner Wassertisch - TTIP unfairhandelbar
Statement von Wolfgang Rebel, Pressesprecher vom Berliner Wassertisch, auf der Kundgebung des Berliner Bündnis „TTIP | CETA | TISA stoppen!”

Ein herzliches Willkommen vom Berliner Wassertisch zum Globalen Aktionstag gegen die Freihandels- und Investitionsschutzabkommen. Wir freuen uns, dass wir hier ein paar Worte sprechen dürfen.

TTIP, CETA und TiSA stellen eine Gefahr für die demokratische Selbstbestimmung über unsere kommunale Daseinsvorsorge dar. Wir müssen alles dafür tun, diese Abkommen zu stoppen.

Alle öffentlichen Dienstleistungen wie Wasser, Müllabfuhr, öffentlicher Nahverkehr, Stromnetze und Gesundheitsversorgung sind Teil der sogenannten Daseinsvorsorge. Es ist daher wichtig, dass für sie die Prinzipien der Nachhaltigkeit und nicht die der Gewinnmaximierung gelten. Gewinnmaximierung führt erfahrungsgemäß zu Preissteigerungen und zu Lohn- und Qualitätssenkungen. Es darf nicht sein, dass beispielsweise Krankenhauskonzerne eine Rendite von 15 % anstreben und die mangelnde Hygiene in den Krankenhäusern dann zu vielen Todesfällen führt.

Die EU-Kommission behauptet unermüdlich, TTIP habe nichts mit der Privatisierung und Liberalisierung öffentlicher Dienstleistungen zu tun. Doch leider ist das Gegenteil der Fall. Das beste Beispiel hierfür ist die kommunale Wasserversorgung. Vor zwei Jahren haben viele aufgeatmet, als die EU-Kommission nach der ersten erfolgreichen europäischen Bürgerinitiative RIGHT2WATER – WASSER IST EIN MENSCHENRECHT – die Wasserversorgung aus der gefürchteten Dienstleistungskonzessions-Richtlinie herausgenommen hat. Nicht so im TTIP-Verhandlungsmandat der gleichen EU-Kommission. Hier wurde die Wasserversorgung nicht ausgeklammert. Pia Eberhardt, bekannte Expertin in Freihandelsfragen, antwortete kürzlich auf die Frage „Was spricht denn gegen TTIP?“ „Wenn ich mich als Bürger einer Stadt dafür einsetze, dass die Wasserwerke wieder in die öffentliche Hand gelangen, kann TTIP das verhindern. Was einmal in privater Hand ist, kann nicht mehr rekommunalisiert werden.“

Das heißt, wenn TTIP beschlossen wird, dann wäre ein Volksentscheid zur Wasser-Rekommunalisierung wie hier in Berlin überflüssig. Bei Freihandels- und Investitionsschutzabkommen wird die demokratische Selbstbestimmung stark eingeschränkt. Dann heißt es: Einmal privat, immer privat. Oder es wird sehr teuer. Dafür gibt es bereits Beispiele:

Anfang der 90er Jahre war die Wasserversorgung im Großraum Buenos Aires an den Wasserkonzern SUEZ verkauft worden. Die Folgen der Privatisierung waren wie üblich: Tausende verloren ihren Job, die Wasserqualität verschlechterte sich. SUEZ hielt vertragliche Vereinbarungen nicht ein, verlangte aber immer drastischere Wasserpreiserhöhungen. Daraufhin kündigte die Regierung dem Wasserkonzern. Doch SUEZ verklagte das Land Argentinien auf der Grundlage eines Investitionsschutzabkommens. Letzten Freitag hat das Schiedsgericht SUEZ 405 Millionen Euro Schadensersatz für entgangene Gewinne zugesprochen.

In der estnischen Hauptstadt Tallin sind die Wasserbetriebe privatisiert. 2011 lehnte die dortige Administration eine Wasserpreiserhöhung ab. Der Mitteilhaber der Wasserbetriebe, ein niederländischer Konzern, sah dadurch seine Gewinnerwartung geschmälert. Nun verklagen die privaten Wasserbetriebe und der niederländische Teilhaber die Republik Estland auf Schadensersatz vor einem geheimen Schiedsgericht. Dies ist möglich, weil es ein Investitionsschutzabkommen zwischen Estland und den Niederlanden gibt.

Wir in Berlin hatten noch Glück. NOCH gibt es diese Abkommen nicht. Nach unserem Volksentscheid: Wir wollen UNSER WASSER ZURÜCK, heißt es aber nun: WIR WOLLEN UNSER WASSER AUCH BEHALTEN! Daher sind wir heute mit dabei. Daher kämpfen wir weiter dafür, dass die Betriebe der Daseinsvorsorge wieder als kommunale Eigenbetriebe geführt werden. TTIP-CETA-TiSA und wie diese Vertragswerke alle heißen, müssen alle gestoppt werden. Sie dürfen kein Hebel zur Privatisierung sein.

Flyer Berliner Wassertisch (2015)

Flyer Wassertisch 2015

Die Rede als PDF

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Aktion Berliner Wassertisch auf Facebook
Aktion Berliner Wassertisch auf Globaltradeday
Rede Berliner Wassertisch 18. April (pdf)

Schiedsverfahren nach Teilprivatisierung der Wasserversorgung

Legal Tribune Online
04.04.2015

Schiedsverfahren nach Privatisierung der Wasserversorgung

Tallina VesiHintergrund des Streits ist die von der AS Tallinna Vesi jährlich vorgenommene Erhöhung des Wasserpreises, die von der Aufsichtsbehörde erstmalig im Jahr 2011 mit dem Verweis auf eine Gesetzesänderung abgelehnt wurde. Die AS Tallinna Vesi und United Utilities (Tallinn) B.V. sehen in diesem Vorgang einen Verstoß gegen das bilaterale Investitionsschutzabkommen zwischen Estland und den Niederlanden begründet und verklagen die Republik Estland.

Anmerkung Berliner Wassertisch: Die Berechtigung, ein ICSID-Schiedsgerichtsverfahren anzustrengen, ergibt sich im vorliegenden Fall aus einem bilateralen Investitionsschutzabkommen zwischen Estland und den Niederlanden. Dies ist möglich, weil die niederländische Firma United Utilities (Tallin) B.V. mit 35.3 %* am estnischen Wasserversorger beteiligt ist. Es handelt sich um die gleiche Art von Schiedsgerichtsverfahren, die auch mit den Freihandelsabkommen CETA und TTIP eingeführt werden sollen.

* Es ist üblich, dass sich private Konzerne ab einer Beteiligung von (spätestens) 25% in geheimen Verträgen die Geschäftsführung zusichern lassen, so dass sie trotz ihrer Minderheitsbeteiligung die Geschicke der Betriebe lenken und die kommunalen Eigentümer nichts mehr zu sagen haben. D.h. jede Kommune, die sich einen privaten „Partner“ ins Boot holt – und dies gilt nicht nur für die Wasserversorgung – muss mit CETA und TTIP befürchten, dass der Konzern sie z. B. bei renditeschmälernden Eingriffen vor das internationale Schiedsgericht zerrt.

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