Berliner Wasserpreise sinken 2014

Berliner Morgenpost
25.02.2014

VERBRAUCHER
Berliner Wasserpreise sinken 2014
Von Joachim Fahrun

Kartellamt siegt vor Gericht. Haushalte werden um insgesamt 250 Millionen Euro entlastet

Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) müssen ihre Preise senken. Die entsprechende Verfügung des Bundeskartellamtes aus dem Jahr 2012 ist rechtens. Das entschied am Montag der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Eine Klage der BWB, die sowohl den Umfang der Preissenkung als auch die Zuständigkeit der Wettbewerbshüter für die Berliner Wassertarife generell in Frage stellte, wurde abgewiesen.
Die Richter bestätigten, dass die Preiserhöhungen für Frischwasser in Berlin 2012 um 17 Prozent und in den Folgejahren um 18 Prozent zu hoch waren. „Für die Verbraucher in Berlin bedeutet das, dass sie für den Zeitraum von 2012 bis 2015 insgesamt um zirka 250 Millionen Euro entlastet werden“, sagte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, am Montag. Das Gericht teilte mit, im Vergleich zu den Preisen in anderen Millionenstädten seien die Berliner Wasserpreise überdurchschnittlich hoch, die Versorgungsbedingen seien aber sehr günstig.

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Was das Urteil zu den Wasserpreisen bedeutet

Berliner Zeitung
24.02.2014

BERLIN
Was das Urteil zu den Wasserpreisen bedeutet
Von Jan Thomsen

Die Berliner können sich über niedrigere Wasserpreise freuen: Das Bundeskartellamt durfte die Preise in Berlin senken – rückwirkend und bis ins Jahr 2015.

Die Bonner Preiswächter haben vorerst Recht behalten: Das Bundeskartellamt hatte die Berliner Wasserbetriebe (BWB) im Juni 2012 angewiesen, den Trinkwasserpreis für die Berliner Kunden um knapp 15 Prozent senken, weil er „missbräuchlich überhöht“ sei. Die BWB, damals noch teilprivatisiert, wehrten sich gegen diese Verfügung vor Gericht – und verloren jetzt.

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Nein zum transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP

UnternehmensGrün
25.02.2014

POSITIONSPAPIER
Nein zum transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP

Zwischen der EU und den USA finden geheime Verhandlungen zum Schutz internationaler Investitionen statt. Die bislang bekannt gewordenen Eckpunkte führen zu einer Bevorzugung von internationalen Konzernen bei der Durchsetzung ihrer Investitionsinteressen zu Lasten von Staaten, die den Gesundheitsschutz, den Umweltschutz oder ihre sozialen Standards erhöhen wollen und damit Investitionsinteressen beeinträchtigen.

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Achtung Chlorhuhn!

TAZ
24.02.2014

TTIP
Achtung, Chlorhuhn!
von Ulrike Herrmann

Die Kritiker mobilisieren gegen das Freihandelsabkommen – und beschwören falsche Gefahren herauf. Lobbyisten können sich freuen

Die Schlagworte sind bestens geeignet, um wütende Massen zu mobilisieren: Chlorhühnchen, Hormonfleisch, Genfood. Das klingt ekelig und soll ekelig klingen.
Selbst Bundesbürger, die sich sonst nicht für Politik interessieren, haben vom „Chlorhühnchen“ gehört, das angeblich auf deutschen Tellern landen soll, wenn die EU und die USA ein Freihandelsabkommen abschließen, das auf den Namen TTIP hört.
In der Politik ist es wichtig, Begriffe zu besetzen, was der Anti-TTIP-Bewegung grandios gelungen ist. Es gibt nur ein Problem: Das Chlorhühnchen wird nicht kommen. Es steht gar nicht auf der Verhandlungsagenda.
Für Europa werden die TTIP-Verhandlungen vom Handelskommissar Karel De Gucht geführt, der kein Interview auslässt, um zu versichern: „Ich werde keine europäischen Gesetze ändern, um eine Unterschrift unter das Abkommen zu bekommen.“

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Internationale Freihandelsabkommen bedrohen die Daseinsvorsorge – Maly: Eine neue Liberalisierungswelle könnte mit transatlantischer Wucht kommen

Pressemitteilung Bayerischer Städtetag
08.11.2013

Internationale Freihandelsabkommen bedrohen die Daseinsvorsorge – Maly: Eine neue Liberalisierungswelle könnte mit transatlantischer Wucht kommen

„Schon im Sommer haben wir dem Frieden nicht getraut. Im Juli 2013 schien es so, als hätten die Kommunen einen Erfolg erzielt: Nicht zuletzt mit Hinweis auf den heftigen Widerstand der europäischen Bürgerschaft hat EU-Binnenmarkt-Kommissar Michel Barnier den Entwurf der Europäischen Konzessionsrichtlinie geändert. Die Versorgung mit Trinkwasser wurde aus der EU-Konzessionsrichtlinie herausgenommen. Das bedeutete aber nur kurzzeitig Entwarnung. Die Ruhe war trügerisch. Inzwischen bringen zwei globale Freihandelsabkommen neue Gefahren für die kommunale Daseinsvorsorge, sogar die Trinkwasserversorgung in öffentlicher Hand könnte bedroht sein,“ sagt der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Nürnbergs Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly.

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