BUND gegen CCS-Endlager

BUND gegen Kohlendioxid-Deponien im Meer oder an Land – Ampel darf auch klimaschädlichen Plänen der Industrie für landesweite CO2-Pipelines und Exportinfrastruktur nicht nachgeben

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) verurteilt die heutige Ankündigung der Bundesregierung, jährlich viele Millionen Tonnen Industrie-CO2 abscheiden und deponieren zu wollen (Carbon Capture and Storage, CCS), anstatt die Emissionen im Industriesektor zu reduzieren.
21.12.2022

Der BUND kritisiert ebenfalls geplante Subventionen für CCS über so genannte Klimaschutzverträge in Milliardenhöhe und den Vorstoß von Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP), die Speicherung von CO2 im Boden im industriellen Maßstab kurzfristig zuzulassen. Heute hat das Bundeskabinett den Entwurf des Evaluierungsberichts zum Kohlendioxidspeicherungsgesetz (KSpG) beschlossen. In dem Gesetz wird seit 10 Jahren die Einlagerung von Kohlendioxid in Gesteinsschichten geregelt. Bisher war CCS nur in begrenzten Mengen zu Forschungs- oder Demonstrationszwecken erlaubt.

Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender: „Es ist brandgefährlich für den Klimaschutz, dass die Evaluierung des CCS-Gesetzes so stark von Industrieinteressen überlagert wurde. Sie wollen ihre klimaschädigenden Abgase einfach unter der Nordsee deponieren, anstatt ihre Emissionen endlich zu reduzieren. Aber die Meere sind nicht die Müllhalde der Menschheit oder eine Deponie für Klimamüll. CO2 dort zu verpressen ist profitabel für die Gasindustrie, aber bedroht nachweislich den Lebensraum am Meeresboden – denn langfristig sind Leckagen einkalkuliert. Die Nordsee ist auch ohne neue CO2-Industrie schon übernutzt. Die Meere sind für das Überleben der Menschen zentral und brauchen unseren uneingeschränkten Schutz. Die Ampel muss sich zum Vorsorgeprinzip und zum Schutz der Meere bekennen und darf den klimaschädlichen Phantasien der Industrie nicht nachgeben.“

Statt die industriellen Emissionen so zu reduzieren, wie es vom Klimaschutzgesetz verlangt wird, versuchen Industrievertreter*innen das Verpressen von Treibhausgasen als Klimaschutz zu vermarkten. Diese Debatte ist nicht neu. Bereits vor zehn Jahren versuchte die Energiewirtschaft, CCS an Kohlekraftwerken als vermeintliches Zukunftsmodell zu verkaufen. Vor allem in Norddeutschland fanden daraufhin große Proteste gegen den Einsatz der Technologie statt.

„In dem heutigen Bericht wird ein optimistisches Bild von der CCS-Technologie gezeichnet. Aber es ist erwiesen, dass CCS-Projekte der Industrie gefährliche Luftschlösser sind. Nach Jahrzehnten der Versuche bleiben sie technisch unausgereift. Sie würden einen hohen zusätzlichen Energieeinsatz verlangen, sind teuer und nicht effektiv. Hinzu kommt, dass die Langzeitgefahren nicht ausreichend erforscht sind. Bis heute sind CCS-Projekte in Europa und weltweit vor allem darin erfolgreich, staatliche Gelder einzuwerben; aber sie verlängern fossile Geschäftsmodelle immer weiter“, sagt Olaf Bandt.

Hintergrund

Der heute vorgestellte Entwurf des Evaluierungsberichts zum KSpG legt nahe, dass die Einschränkungen der Anwendung von CCS im KSpG aufgehoben werden sollen. Der Ausbau eines deutschlandweiten Netzes von Abscheidungsanlagen, Rohrleitungen, Zwischenspeichern, Umladestationen und Häfen für das Klimaabgas soll schnell gesetzlich ermöglicht und alle rechtlichen Hindernisse des Immissions- oder Umweltschutzes dabei aus dem Weg geräumt werden. Die Empfehlungen der Bundesregierung gehen noch weiter: CO2 soll perspektivisch auch in Deutschland verpresst werden können; eine neue Raumordnung für den Untergrund wird angekündigt, absehbar mit einer privilegierten Genehmigung für CO2-Deponien der Großindustrie. Enteignungsvorschriften sollen erweitert, die Rechte der Länder beschnitten werden. Parallel dazu werden bereits Förderprogramme gestrickt, um die großen industriellen Verschmutzer mit Milliarden an Steuergeldern für CCS auszustatten.

Link zur Pressemitteilung

Bundestagsausschuss lehnt FDP-Antrag für CCS ab

Deutscher Bundestag
13. Januar 2021

Umweltausschuss gegen geologische Speicherung von CO2
„Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat sich gegen einen Antrag der FDP-Fraktion (19/25295) ausgesprochen, der die Möglichkeiten der geologischen CO2-Speicherung nutzen will. Für den Antrag mit dem Titel „55+5 – Ein ambitioniertes Klimaziel mit Negativemissionstechnologien ermöglichen“ stimmte lediglich die FDP-Fraktion. Alle anderen Fraktionen lehnten ihn ab. […]

,Ausgesprochen skeptisch‘ zur FDP-Forderung äußerte sich ein Vertreter der Linksfraktion. Er wies auf mögliche Risiken der Technologie sowie auf die Gefahr hin, dass die Industrie dann ihre Anstrengungen zur CO2-Reduktion verringern könnte. Die Emissionsminderung müsse im Mittelpunkt stehen, betonte auch ein Vertreter der SPD-Fraktion. Er forderte einen Instrumentenmix, der neben ökologischen auch soziale Ziele in den Blick nehme. Eine Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnte den Antrag ebenfalls ab. Sie verlangte langfristige Studien, um Risiken dieser Technologie auszuschließen. Die geologische Speicherung von CO2 sei nicht wirtschaftlich und genüge den Kriterien ihrer Fraktion nicht.“

https://www.bundestag.de/presse/hib/816994-816994

Zu den Gefahren von CCS vgl. die Pressemitteilung der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft v. 28.09.2011:

„Die AöW betonte, dass die Umwelt und die Wasservorkommen auch für künftige Generationen bewahrt werden müssen. Einmal eingetretene Belastungen und Verunreinigungen des Grundwassers könnten kaum mehr rückgängig gemacht werden. Die Risiken von CCS und Fracking sind nach heutigen Erkenntnissen mit technischen Verfahren derzeit nicht dauerhaft auszuschalten. Daher dringen die vielen tausend Zweckverbände in der Wasserversorgung und Boden- und Was­ser­verbände sowie die AöW als deren Vertreterin darauf, dass der Grundwas­serschutz stets im Hinblick auf die nächsten Generationen Priorität haben muss.“

(mehr hier)

Bundesumweltministerin setzt auf CO2-Speicher – Schleswig Holstein nicht!

Kein CO2-Endlager

Pressemitteilung vom 25.02.2019

„Bundesumweltministerin setzt auf CO2-Speicher – Schleswig Holstein nicht

Bundesumweltministerin Schulze möchte eine längst gescheiterte Technik wieder aus der Mottenkiste holen. Statt die Energiewende zukunftsfähig zu gestalten, soll Kohlendioxid aufgefangen und unterirdisch gelagert werden (CCS – Carbon Capture and Storage). Dr. Reinhard Knof, der Vorsitzende der BI gegen CO2-Endlager e.V. fragt Frau Schulze, warum sie trotz der Fakten die verantwortungslose CCS-Technologie wieder zum Leben erwecken möchte:

  1. CCS verursacht einen hohen Energieaufwand. Ca. ein Drittel des im fossilen Kraftwerk produzierten Stroms wird für die Abscheidung, den Transport und die Verpressung des Kohlendioxids benötigt.
  2. CCS birgt die Gefahr einer plötzlichen CO2-Freisetzung. Aufgrund des hohen Drucks bei der Verpressung können Risse und Verwerfungen auftreten und dadurch plötzlich für Mensch und Tier tödliches Kohlendioxid freisetzen.
  3. CCS gefährdet das Grund- und Trinkwasser. Aufgrund der mit hohem Druck erfolgten CO2-Verpressung können Chemikalien und sehr salziges Tiefenwasser bis in die Grundwasserleiter gedrückt werden und unsere Trinkwasserversorgung gefährden.
  4. CCS verursacht hohe Kosten. Das für den CO2-Transport erforderliche Pipelinenetz, geplant sind über 20.000 km, wird Milliarden kosten, die vom Steuerzahler oder dem Stromverbraucher aufzubringen sind.

Da mit CCS die o.g. Gefahren drohen und die Dichtigkeit der unterirdischen Speicher nicht gewährleistet werden kann, bleibt unser seit 10 Jahren erfolgreiche Widerstand ungebrochen!

Statt die Jugendlichen, die weltweit für die Zukunft unseres Planeten auf die Straße gehen endlich ernst zu nehmen, werden sie diffamiert, mit einer zerstörerischen Energiepolitik verhöhnt und sollen in die CCS-Sackgasse geführt werden. Die Kosten müssen sie später auch noch tragen.

Die BI Kein CO2-Endlager fordert statt CCS, LNG, Gaspipelines, Kohleverstromung usw. eine konsequente Umstellung der Energieversorgung zu 100 % Erneuerbare Energien. Das ist billiger als alle fossilen und atomaren Scheinalternativen, sicherer ohnehin, verhindert die Abhängigkeit von anderen Mächten (Energieautonomie) und ist schon mit unserer jetzigen Technik problemlos machbar. Sie muss nur politisch gewollt sein.

Hintergrund:

CCS wurde vor 10 Jahren schon einmal als Antwort auf den Klimawandel beworben und massiv gefördert. Die EU sah 12 Projekte in Europa vor, für die Subventionen von rund 10 Mrd. Euro bereit gestellt wurden. Doch trotz der massiven Förderung wurde kein einziges Projekt verwirklicht.

Dem massiven Widerstand von Bürgern und Kommunen ist es zu verdanken, dass die Pläne zur Errichtung von Kohlendioxidendlagern in Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Brandenburg gestoppt werden konnten.

CCS gehört zu den Geoenginering-Techniken, mit denen eine technische Antwort auf die verfehlte weltweite Klimapolitik gegeben werden soll. Alle diese Techniken sind jedoch in hohem Maße riskant, die Auswirkungen nicht vorhersagbar und die finanziellen Dimensionen schwindelerregend.

Weltweit glauben immer noch viele Politiker, dass die Summe aus CCS und andere Formen des Geoenginerings, LNG und Erdgas über Pipelines sowie Atomkraft geeignet seien, eine Brücke zur Energiewende mittels erneuerbarer Energien zu bilden. Wir brauchen aber keine unsicheren Brücken, sondern eine Energiewende.

Dr. Reinhard Knof

Den Entwurf für ein Klimaschutzgesetz lesen Sie >>> HIER <<<

Informationsblatt zu Carbon, Capture and Storage finden Sie >>> HIER <<<

Zum Originalbeitrag

Schleswig-Holstein: Landtag will Volksinitiative zum Schutz des Wassers teilweise zulassen

Landtag will Volksinitiative zum Schutz des Wassers teilweise zulassen

(Kiel, 24.10.2018) Die mit 42.000 Unterschriften von Schleswig-Holsteinern unterstützte Volksinitiative zum Schutz des Wassers sei unzulässig, soweit Fracking verboten werden soll, befand heute die Mehrheit des Innen- und Rechtsausschusses. Zulässig sei sie, soweit Bergbauunternehmen für Schäden haftbar gemacht und der Geheimhaltung von Bohrplänen zum Schutz von „Geschäftsgeheimnissen“ ein Ende gesetzt werden soll. Dies entschied der Innen- und Rechtsausschuss heute nachmittag mit den Stimmen von CDU, Grünen und FDP. SPD und SSW stimmten vergeblich für eine Zulassung auch des Fracking-Verbots. Die Volksinitiative kündigt an, wegen der Nichtzulassung des Fracking-Verbots vor das Landesverfassungsgericht zu ziehen.

„Heute haben wir einen wichtigen Teilerfolg errungen“, erklärt die Vertrauensperson der Volksinitiative Dr. Reinhard Knof (BI gegen CO2 Endlager). „Bergbau wird zukünftig nicht mehr ohne Einfluss der zuständigen Wasserbehörden der Kreise stattfinden können. Die Bergbauunternehmen werden in Zukunft für Schäden haften, bei Unfällen ihre Bohrungen unterbrechen müssen und können ihre Absichten nicht mehr hinter Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen verbergen. Damit ist es uns nach über fünf Jahren gelungen, den bisher nur unter der fragwürdigen Aufsicht des Bergamtes agierenden Bergbauunternehmen eine wirkunsvolle Aufsicht durch die Kreisverwaltungen entgegen zu setzen.“

„Zum Schutz unseres Wassers soll Schleswig-Holstein als bundesweit erstes Land komplett aus dem hochriskanten und klimaschädlichen Fracking aussteigen“, fordert die Vertrauensperson der Volksinitiative Patrick Breyer (Piratenpartei). „Wir werden das Landesverfassungsgericht darüber entscheiden lassen, ob das möglich ist. Haben wir Erfolg, können auch andere Bundesländer Fracking verbieten und damit unsere Heimat und Lebensgrundlagen schützen.“

Hintergrund:

Zehntausende Schleswig-Holsteiner unterstützen die Volksinitiative zum
Schutz des Wassers, die u.a. von BUND, attac, der Bürgerinitiative gegen
CO2-Endlager und der Piratenpartei getragen wird. Die Volksinitiative
will Fracking in Schleswig-Holstein verbieten, Bergbau-Unternehmen für
Schäden haftbar machen und der Geheimhaltung von Bohrplänen zum Schutz
von „Geschäftsgeheimnissen“ ein Ende setzen.

Sowohl der Landtag der letzten Wahlperiode als auch der
Koalitionsvertrag der jetzigen Landesregierung haben sich eindeutig
gegen Fracking in Schleswig-Holstein ausgesprochen. Bisher fehlt es
jedoch an konkreten Maßnahmen, um Fracking in allen Gesteinsschichten
rechtssicher auszuschließen.

Das mit dem Landesentwicklungsplan bereits angestrebte landesweite
Fracking-Verbot ist nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes
des Landtags nicht rechtssicher und deshalb nicht ausreichend (Umdruck 18/4945).
Deshalb sehen wir die Volksinitiative zum Schutz des Wassers
als derzeit einzige Option für ein landesweites Fracking-Verbot an.

Die Gesetzgebungskompetenz des Landes ergibt sich aus Artikel 72 Absatz
3 Nummer 5 des Grundgesetzes. Das Verbot des Aufbrechens von Gestein
bezieht sich nicht auf bestimmte Stoffe oder Anlagen, sondern ist als
verhaltensbezogene Regelung einzuordnen (Umdruck 19/1386).

Zu § 88a Landesverwaltungsgesetz: Bisher werden die Pläne von
Erdölkonzernen vielfach der Öffentlichkeit vorenthalten, um „Betriebs-
und Geschäftsgeheimnisse“ der Unternehmen zu schützen. Die
Gesetzesänderung schafft die eindeutige Grundlage dafür, dass Bürger und
Behörden in Fällen überwiegender öffentlicher Interessen auch Betriebs-
und Geschäftsgeheimnisse erhalten und veröffentlichen können.

Zur Pressemitteilung

Schleswig-Holstein. Pressemitteilung der Volksinitiative zum Schutz des Wassers (VI Wasser)

Kiel, den 22.10.2018

Die Überprüfung der Volksinitiative zum Schutz des Wassers hat über 28.970 gültige Unterschriften erbracht, die weitere Auszählung der 42.185 eingereichten Unterschriften wurde daraufhin abgebrochen. Damit wurden die notwendigen 20.000 Unterschriften deutlich überschritten. Zudem ist die Volksinitiative nach Auffassung des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages (Umdruck 19/1360) von den Themen her zulässig und ausreichend begründet. Die Änderung des § 1 Abs. 1 Landeswassergesetz wird vom Wissenschaftlichen Dienst als Klarstellung bewertet, und mit den Änderungen des § 7 Landeswassergesetz werden neue Regelungen getroffen, die die verantwortlichen Unternehmen in die Pflicht für Schäden nimmt und den Kreisverwaltungen neue Eingriffsmöglichkeiten verschafft. Damit muss nicht mehr der einzelne Geschädigte seinen Schadensersatzanspruch zivilrechtlich einklagen, sondern das Ordnungsamt kann bei dem Auftreten von Schäden die weiteren Arbeiten untersagen und damit Schäden begrenzen. (Fortsetzung hier)