B.Z.
24.02.2014
GERICHTS-URTEIL
Senkung der Wasser-Preise ist rechtmäßig
Das OLG Düsseldorf wies eine Klage der Wasserbetriebe zurück. Die Verbraucher sollen nun Geld zurück erhalten.
Die Wasserpreise in Berlin dürfen gesenkt werden. Jetzt sogar mit dem Segen des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az.: VI-2 Kart 4/12). Die Richter wiesen am Montag die Klage der Wasserbetriebe gegen die Preissenkungsverfügung um 18 Prozent durch das Bundeskartellamtes zurück.