Deutscher Kulturrat
18.06.2014
Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zu den TTIP-Verhandlungen
Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, befasst sich seit April 2013 intensiv mit dem angestrebten Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU. Er hat in seiner Stellungnahme „Kulturelle Ausnahme ist bei geplantem Freihandelsabkommen zwischen EU und USA unverzichtbar“ vom 06.05.2013 dargelegt, dass Kultur und Medien aufgrund der hohen wirtschaftlichen, ideellen und gesellschaftlichen Bedeutung für die Europäische Union und die Mitgliedstaaten von den Verhandlungen ausgenommen werden sollen und die UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (Konvention Kulturelle Vielfalt) handlungsleitend für Gespräche in Kultur und Medien sein muss. Die Konvention Kulturelle Vielfalt wurde sowohl von der EU als auch den Mitgliedstaaten ratifiziert.
Die Bruttowertschöpfung der Kultur- und Kreativwirtschaft, die auf Gütern und Dienstleistungen aus Kultur und Medien basiert, lag in den Jahren 2008 bis 2011 über der der Chemischen Wirtschaft sowie der der Energiewirtschaft. Im Jahr 2009 übertraf sie die Bruttowertschöpfung der Automobilindustrie. Die rund 247.000 Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft erwirtschafteten im Jahr 2012 einen Umsatz von 143 Milliarden Euro. Im Jahr 2012 zählte die Kultur- und Kreativwirtschaft 1,6 Millionen Erwerbstätige. Es handelt sich also um einen sowohl wirtschaftlich als auch mit Blick auf Beschäftigung wichtigen Wirtschaftszweig. Zusätzlich sind in Kultur und Medien Erwerbstätige im gemeinwohlorientierten Sektor tätig, deren Zahl bislang von den Statistiken nicht hinreichend erfasst und abgebildet wird. Der Deutsche Kulturrat sieht im derzeitigen Verhandlungsmandat und speziell in den Verhandlungen, die Ausnahme Kultur und Medien nicht ausreichend berücksichtigt und daher Kultur und Medien nicht hinreichend geschützt.
Der Deutsche Kulturrat fordert daher als vordringlich erste Maßnahme:
- den Stopp der bisherigen Verhandlungen,
- die Formulierung eines neuen Verhandlungsmandats, in dessen Formulierung das neu gewählte Europäische Parlament, der Rat und die Parlamente der Mitgliedstaaten einbezogen werden,
- die konsequente Ausnahme von Kultur und Medien aus diesem Verhandlungsmandat,
- die Beauftragung der neuen EU-Kommission mit einem neuen Mandat die Verhandlungen mit den USA zu einem Freihandelsabkommen aufzunehmen,
- die regelmäßige umfassende Information von Parlamenten und Zivilgesellschaft über das neue Verhandlungsmandat und die darauf aufbauenden neuen Verhandlungen. […]
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