Trinkgeld

Neues Deutschland
04.01.2013

Kommentar
Trinkgeld

Uwe Kalbe über Pläne der EU-Kommission zur Privatisierung der öffentlichen Wasserversorgung

Skepsis gegenüber Europa – gewöhnlich wird der in kindlicher Furcht zögernde EU-Bürger schnell beruhigt. Europa sei die Grundlage unseres Wohlstands, wird dann gern gesagt. Wer Stabilität wünscht, müsse Europa wollen. Doch dann kommt solcher Grusel ans Tageslicht: Die EU-Kommission plant eine Richtlinie zur Privatisierung der öffentlichen Wasserversorgung.

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Berliner Stadtgüter wollen Spandauer Rieselfelder kaufen

Berliner Morgenpost
06.01.2013

GELÄNDEÜBERNAHME
Berliner Stadtgüter wollen Spandauer Rieselfelder kaufen
von Helga Labenski

Auch der Gastronom Josef Laggner hat Interesse an dem 280 Hektar großem Gebiet in Spandau. Beide Parteien könnten sich problemlos einigen.

Für die Rieselfelder Karolinenhöhe in Spandau gibt es noch einen Interessenten. Neben dem Gastronom Josef Laggner sind nun auch die Berliner Stadtgüter bereit, das 280 Hektar große Gelände zwischen Potsdamer Chaussee und Gatower Straße von den Wasserbetrieben zu übernehmen. Das bestätigte Stadtgüter-Chef Peter Hecktor der Berliner Morgenpost.

Im Streit über die künftige Nutzung der unter Landschaftsschutz stehenden Flächen ist damit ein Kompromiss möglich: Gastronom Laggner könnte den Betriebshof übernehmen, die Stadtgüter die geschützten Rieselfelder betreiben. Es gebe Gespräche mit beiden, sagte der Sprecher der Wasserbetriebe, Stephan Natz. „Der Ausgang und selbst die Zielrichtung sind aber noch völlig offen“.

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Steigendes Grundwasser kostet Berlin 90 Millionen pro Jahr

Berliner Morgenpost
07.01.2013

GEBÄUDESCHUTZ
Steigendes Grundwasser kostet Berlin 90 Millionen pro Jahr
von Joachim Fahrun

Nach Angaben des Senats sind bereits Tausende Berliner Gebäude beschädigt. Offenbar pumpen die Wasserbetriebe zu wenig Wasser aus dem Boden.

Ein koordinierter Kampf gegen das vielerorts im Berliner Stadtgebiet steigende Grundwasser würde nach Informationen der Berliner Morgenpost bis zu 90 Millionen Euro pro Jahr kosten. Auf diese Summe schätzen die Experten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die Maßnahmen, die von feuchten Kellern und Fundamenten betroffene Anwohner, Grundeigentümerverbände, Wohnungswirtschaft und Wirtschaftsvertreter zur Lösung des Problems vorgeschlagen haben.

Dabei geht es im Wesentlichen darum, stillgelegte Wasserwerke wieder in Betrieb zu nehmen, neue Brunnen zu bohren und Dränagekanäle zu sanieren und neu anzulegen. Seit der Wiedervereinigung steigen der Grundwasserpegel im Berliner Urstromtal deutlich an. In vielen Stadtteilen längs der Spree wird der als notwendig angesehene Abstand von 2,50 Metern zwischen Grundwasser und Erdoberfläche inzwischen deutlich unterschritten.

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Berliner Wasserbetriebe setzen Dauerkranke unter Druck

Berliner Morgenpost
07.01.2013

GESUNDHEITSPROGNOSE
Berliner Wasserbetriebe setzen Dauerkranke unter Druck
von Joachim Fahrun

In Briefen wird bei andauernder Krankheit indirekt mit Kündigung gedroht. Es heißt, die Formulierungen seien nicht besonders diplomatisch.

Was bei den Berliner Wasserbetrieben (BWB) für Streit zwischen Belegschaftsvertretern und Geschäftsleitung sorgt, ist bei den Kollegen von der Berliner Stadtreinigung (BSR) eine, wenn auch unangenehmer, Routine. Müllwerker und Straßenreiniger werden bisweilen wegen andauernder Krankheit gekündigt, wenn sie ihre schwere Arbeit nicht mehr leisten können und auch sonst nicht für andere Aufgaben einsetzbar sind.

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Kurzbericht vom Kolloquium „Vor dem Sturm?“ am 28.11.2012

Kurzbericht vom Kolloquium „Vor dem Sturm?“ von Prof. Markus C. Kerber organisiert, stattgefunden am 28.11.2012 in der TU-Berlin

Titel des Kolloquiums:
Die deutsche Wasserwirtschaft nach der BWB-Entscheidung des Bundeskartellamtes vom 5. Juni 2012

Wichtigste Nachricht: Dr. Engelsing vom Bundeskartellamt berichtete, dass die Wasserbetriebe trotz der laufenden Klage keinen Aufschub für die Wirksamwerdung der Kartellamtsverfügung beantragt haben (genauer: „haben keinen einstweiligen Rechtsschutz beantragt“) – was unüblich sei und beim Kartellamt für große Verwunderung gesorgt hat. Die Konsequenz ist, dass die Kartellamtsverfügung auf jeden Fall im Januar wirksam wird.

Hier noch Aussagen aus Engelsings Vortrag:

  • BWB hatten zunächst dagegen geklagt, dass das Kartellamt überhaupt zuständig sei. Sie hatten damals argumentiert, dass eine Kartellamtskontrolle unnötig sei, weil ja bereits eine öffentlich rechtliche Missbrauchskontrolle mit drei Stufen installiert sei: dies sei zunächst die Kontrolle der BWB selbst, dann die Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer und zum Schluss das Genehmigungsverfahren für die Tarife durch den Senat selbst.
  • dieser Versuch einer Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen die Einleitung des Missbrauchsverfahrens ist laut Engelsing ungefähr das Gleiche, als ob man sich dagegen wehrt, dass die Polizei plötzlich Baugenehmigungen erteilt.
  • das Kartellamt hat gegen die letzten Einwände der BWB nicht mehr dagegen gehalten, weil es endlich mit dem Verfahren zu Ende kommen wollte
  • 2010 waren nach Kartellamtsuntersuchung die Wasserpreise um 38% zu hoch.
  • bei den BWB sind die kalkulatorischen Kosten doppelt so hoch wie im Durchschnitt anderer Wasserversorger
  • die Sonderkosten Ost wurden aufgenommen, obwohl die mit der Wende verbundenen notwendigen Investitionen 1999 bereits abgeschlossen waren, weil sie aufgrund der Abschreibungen dafür noch 20 Jahre nachwirken. (diese wurde übrigens als degressive Abschreibungen kategorisiert) Diese Sonderkosten Ost führen zu einer akzeptierten Preisüberhöhung von ca. 18% gegenüber dem Durchschnitt der Preise bei den drei großstädtischen Versorgern HH, M und K.
  • der Prozess, den die Wasserbetriebe nach wie vor gegen die Kartellamtsverfügung führen, wird für das erste Halbjahr 2013 erwartet. Dies hat aber, wie oben schon erwähnt, keine aufschiebende Wirkung für die Umsetzung der Verfügung.

Nach Engelsing gab es ein Referat von Prof. Dr. Kurt Markert, FU-Berlin, ehemaliger Abteilungsleiter beim Bundeskartellamt. Er wies darauf hin, dass bei den Verträgen und den dazugehörigen Gesetzen von vorneherein klar war, dass es um reine Gewinnerziehlung ging. Er sagte auch, dass es nicht hinnehmbar sei, dass das aufgenommene Fremdkapital der Wasserbetriebe mit zum betriebsnotwendigen Kapital zähle und dadurch die Rendite erhöhe, die bei deutlich über 20% liege. Markert kritisierte auch das Bundeskartellamt und meinte, es sei „mehr drin gewesen“ als die in der Verfügung genannten Prozentsätze. Man hätte beim Vergleich der BWB Zahlen nicht notwendigerweise den Durchschnittswert der drei großen Wasserversorger als Vergleichsmaßstab nehmen müssen, sondern es hätte auch der Vergleich zum günstigsten großstädtischen Versorger gemacht werden können. Außerdem fragte er sich, ob es wirklich nötig gewesen sei, so viele Zahlen und Fakten in der veröffentlichten Version zu schwärzen.

Im weiteren Verlauf des Kolloquiums ging es dann um die sich im Gesetzgebungsprozess befindliche 8. GWB-Novelle. (GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) Diese sehr spezielle Diskussion kann hier nicht zusammengefasst werden.

Wichtig war noch, dass aus Brüssel das neue europäische Recht der Dienstleistungskonzessionen droht. Das bedeutet, dass möglicherweise Kommunen in der Zukunft gezwungen sein könnten, Dienstleistungskonzessionen für Wasser-Konzessionäre ausschreiben zu müssen. Die Richtlinien dafür sind aber in Brüssel überhaupt noch nicht ausgearbeitet worden.

Außerdem gab es noch Diskussionen darüber, ob es sinnvoll sei, unbedingt den Wettbewerb in den Wassermarkt hineintragen zu müssen, was u.a. die Monopolkommission anstrebt. (ein Vertreter der Monopolkommission trug vor) So wurde der damit verbundene Regulierungsaufwand – anzusiedeln bei der eh schon als Moloch agierenden Netzagentur – in keinem Verhältnis zu einem eventuellen Nutzen gesehen.