Altlasten im Vorstand

junge welt
08.03.2014

Altlasten im Vorstand
Von Ben Mendelson

Berlin: Verfilzte Chefetage der Wasserbetriebe soll neues Stadtwerk gründen. Bürgerinitiative ­fordert Rücktritte

Berlins rekommunalisierte Wasserbetriebe wollen sich neuen Aufgaben stellen. Bald soll ein vom SPD-CDU-Senat geplantes Stadtwerk unter der Leitung der Wasserbetriebe gegründet werden, wie das Unternehmen nach der Aufsichtsratssitzung am vergangenen Mittwoch bekannt gab. Doch Bürgerinitiativen und Oppositionspolitiker kritisieren das Vorhaben. Sie sind der Meinung, die Wasserbetriebe sollten zuerst wichtige offene Fragen beantworten und die Altlasten der über 14 Jahre andauernden Teilprivatisierung beseitigen.

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Berliner Wasserpreise sinken 2014

Berliner Morgenpost
25.02.2014

VERBRAUCHER
Berliner Wasserpreise sinken 2014
Von Joachim Fahrun

Kartellamt siegt vor Gericht. Haushalte werden um insgesamt 250 Millionen Euro entlastet

Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) müssen ihre Preise senken. Die entsprechende Verfügung des Bundeskartellamtes aus dem Jahr 2012 ist rechtens. Das entschied am Montag der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Eine Klage der BWB, die sowohl den Umfang der Preissenkung als auch die Zuständigkeit der Wettbewerbshüter für die Berliner Wassertarife generell in Frage stellte, wurde abgewiesen.
Die Richter bestätigten, dass die Preiserhöhungen für Frischwasser in Berlin 2012 um 17 Prozent und in den Folgejahren um 18 Prozent zu hoch waren. „Für die Verbraucher in Berlin bedeutet das, dass sie für den Zeitraum von 2012 bis 2015 insgesamt um zirka 250 Millionen Euro entlastet werden“, sagte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, am Montag. Das Gericht teilte mit, im Vergleich zu den Preisen in anderen Millionenstädten seien die Berliner Wasserpreise überdurchschnittlich hoch, die Versorgungsbedingen seien aber sehr günstig.

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Was das Urteil zu den Wasserpreisen bedeutet

Berliner Zeitung
24.02.2014

BERLIN
Was das Urteil zu den Wasserpreisen bedeutet
Von Jan Thomsen

Die Berliner können sich über niedrigere Wasserpreise freuen: Das Bundeskartellamt durfte die Preise in Berlin senken – rückwirkend und bis ins Jahr 2015.

Die Bonner Preiswächter haben vorerst Recht behalten: Das Bundeskartellamt hatte die Berliner Wasserbetriebe (BWB) im Juni 2012 angewiesen, den Trinkwasserpreis für die Berliner Kunden um knapp 15 Prozent senken, weil er „missbräuchlich überhöht“ sei. Die BWB, damals noch teilprivatisiert, wehrten sich gegen diese Verfügung vor Gericht – und verloren jetzt.

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AöW zeigt sich enttäuscht: Privatisierungsmodelle bei Trinkwasser in Baden-Württemberg weiter zulässig

EUWID
06.12.2013

POLITIK
AöW zeigt sich enttäuscht: Privatisierungsmodelle bei Trinkwasser in Baden-Württemberg weiter zulässig

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) hat sich enttäuscht über die Ausgestaltung der baden-württembergischen Wassernovelle gezeigt.

Es sei bedauerlich, dass der Landtag auf die Beschlussempfehlung des Umweltausschusses hin die Formulierung gestrichen hat, dass die vollständige oder teilweise Übertragung dieser der Trinkwasserversorgung oder der zu ihrer Erfüllung erforderlichen Infrastruktur auf Private unzulässig ist.

Nach Auffassung der AöW widerspricht die Streichung des gegen die Privatisierung gerichteten Passus in der Wassernovelle dem Willen der Bürgerinnen und Bürger. Gerade die politischen Auseinandersetzungen über die EU-Richtlinie über die Konzessionsvergabe im Frühjahr 2013 und der Erfolg der Europäischen Bürgerinitiative right2water hätten deutlich gemacht, dass die Bevölkerung in Deutschland eine Privatisierung in der Wasserwirtschaft ablehne, teilte die AöW mit.

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Kartellamt durfte Berliner Wasserpreise senken

Berliner Zeitung
24.02.2014

GERICHTSURTEIL
Kartellamt durfte Berliner Wasserpreise senken

Die Berliner können sich über niedrigere Wasserpreise freuen: Das Bundeskartellamt darf die Preise in Berlin senken – rückwirkend und bis ins Jahr 2015 – es sei denn, der Bundesgerichtshof schreitet noch ein.

Die zwangsweise Senkung der Wasserpreise für die Berliner war rechtmäßig. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht am Montag verkündet (Az.: VI-2 Kart 4/12). Damit gewann das Bundeskartellamt, das die Preissenkung um rund 18 Prozent angeordnet hatte. Weil die Berliner Wasserbetriebe bei ihren Kunden privatrechtliche Entgelte statt öffentlich-rechtliche Gebühren erheben, unterliegen sie der Aufsicht des Kartellamts, befand das Gericht und lehnte eine Beschwerde der Berliner Wasserbetriebe ab.

„Wir freuen uns sehr, dass das Oberlandesgericht unseren Beschluss nach einem sehr aufwendigen Missbrauchs- und Gerichtsverfahren bestätigt hat. Für die Verbraucher in Berlin bedeutet das, dass sie für den Zeitraum von 2012 bis 2015 um insgesamt etwa 250 Millionen Euro entlastet werden“, sagte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt.

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Gericht bestätigt günstigere Wasserpreise in Berlin

ZEIT-Online
24.02.2014

WASSER
Gericht bestätigt günstigere Wasserpreise in Berlin

Düsseldorf/Berlin (dpa) – Für Berliner Verbraucher wird Trinkwasser dauerhaft günstiger. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht erklärte am Montag eine erzwungene Preissenkung des Bundeskartellamts gegen die Berliner Wasserbetriebe für rechtmäßig (Az.: VI-2 Kart 4/12).

Das Amt hatte 2012 eine Preissenkung um rund 18 Prozent angeordnet. Dagegen hatten sich die Berliner Wasserbetriebe gewehrt, scheiterten jedoch vor Gericht. Der Erfolg beim größten deutschen Anbieter, den Berliner Wasserbetrieben, gibt den Wettbewerbshütern Rückenwind für mögliche Verfahren gegen weitere öffentliche Wasserversorger in Deutschland. Eine neue Welle an Verfahren gegen andere Versorger stehe aber nicht bevor, hieß es vom Kartellamt.

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