Zu hohe Wasserpreise – Berliner erhalten Geld zurück

Berliner Morgenpost
24.02.2014

URTEIL
Zu hohe Wasserpreise – Berliner erhalten Geld zurück
Von Joachim Fahrun

Das Kartellamt behält recht: Berlin muss den Wasserpreis um 14 Prozent senken. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Für die Kunden in Berlin hat das konkrete Folgen.

Fast 300 Millionen Euro haben die Berliner Wasserbetriebe zuletzt Jahr für Jahr an Überschüssen erwirtschaftet. Der Großteil davon floss in die Taschen der Anteilseigner, zu denen seit der Teilprivatisierung 1999 neben dem Land Berlin auch die beiden privaten Konzerne RWE und Veolia gehörten.

Das Bundeskartellamt lag nach Auffassung des Kartellsenats am Oberlandesgericht Düsseldorf richtig mit seiner Preissenkungsverfügung von 17 beziehungsweise 18 Prozent. Die landeseigene Berliner Gesellschaft ist nach dem Spruch des für das Bonner Bundeskartellamt zuständigen Gerichtes verpflichtet, die Tarife zu senken und den Wasserkunden das seit 2011 zu viel kassierte Geld zurückzuzahlen.

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Erzwungene Wasserpreissenkung in Berlin ist korrekt

rbb-online
24.02.2014

Gericht bestätigt Zuständigkeit des Kartellamts
Erzwungene Wasserpreissenkung in Berlin ist korrekt

Die Berliner müssen für die zu hohen Wasserpreise Geld zurück bekommen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun bestätigt, dass das Bundeskartellamt die Senkung der zu hohen Preise von den Wasserbetrieben fordern durfte. Damit müssen die Vermieter nun zuviel gezahlte Gelder von den Wasserbetrieben zurückfordern und an die Mieter weitergeben.

Die zwangsweise Senkung der Wasserpreise für die Berliner war rechtmäßig. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht am Montag verkündet. Damit bekam das Bundeskartellamt Recht, das die Preissenkung angeordnet hatte.

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Senkung der Wasser-Preise ist rechtmäßig

B.Z.
24.02.2014

GERICHTS-URTEIL
Senkung der Wasser-Preise ist rechtmäßig

Das OLG Düsseldorf wies eine Klage der Wasserbetriebe zurück. Die Verbraucher sollen nun Geld zurück erhalten.

Die Wasserpreise in Berlin dürfen gesenkt werden. Jetzt sogar mit dem Segen des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az.: VI-2 Kart 4/12). Die Richter wiesen am Montag die Klage der Wasserbetriebe gegen die Preissenkungsverfügung um 18 Prozent durch das Bundeskartellamtes zurück.

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Mieter bekommen zu viel gezahlte Gebühren zurückerstattet

taz
17.02.2014

WASSERKOSTEN IN DER HAUPTSTADT
Mieter bekommen zu viel gezahlte Gebühren zurückerstattet
(dpa)

Hunderttausende Mieter in Berlin bekommen mit der nächsten Betriebskostenabrechnung zu viel bezahlte Wassergebühren für das Jahr 2012 erstattet. Darauf hat der Berliner Mieterverein hingewiesen. „Der 31. Dezember 2014 ist dafür der späteste Zeitpunkt“, sagte Geschäftsführer Rainer Wild der Nachrichtenagentur dpa. 14 Prozent ihrer Trinkwasserkosten erhalten die Kunden zurück, dazu hatte das Bundeskartellamt die Wasserbetriebe verpflichtet.

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Rissige Kanalisation in Berlin

junge Welt
08.02.2014

Rissige Kanalisation in Berlin
Von Ben Mendelson

Kaum sind die Wasserbetriebe der Hauptstadt rekommunalisiert, tauchen plötzlich Investitionslücken auf

Nach über 14 Jahren Teilprivatisierung tauchen bei den Berliner Wasserbetrieben (BWB) immer mehr Altlasten auf. Aktuell machen ihnen Tausende Löcher in den maroden Wasserrohren zu schaffen. Die vor rund zwei Monaten rekommunalisierten größten Wasserbetriebe Deutschlands müssen nun investieren, wo die privaten Konzerne zuvor »darüber entscheiden konnten, wie und wieviel investiert wurde«, sagte Wolfgang Rebel, Pressesprecher der Bürgerinitiative localhost/wassertisch/, am Freitag gegenüber junge Welt. »Der katastrophale Zustand der Abwasserrohre zeigt, daß den Gewinnen zuliebe dringende Investitionen unterblieben.«

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Materialien vom Symposium „Das Menschenrecht auf Zugang zu sauberem Trinkwasser und sanitärer Grundversorgung umsetzen!“ am 17.1.2014 in Berlin

Webseite der AöW zur Veranstaltung vom 17.01.2014Wie lässt sich das Menschenrecht auf Zugang zu sauberem Trinkwasser und sanitärer Grundversorgung umsetzen? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Symposium am 17. Januar 2014 in Berlin.
Die Organisationen, die dieses Bürgerbegehren unterstützt haben, diskutierten mit WissenschaftlerInnen, PolitikerInnen, PraktikerInnen und allen am Thema Interessierten.
Auf der Webseite der AöW und hier werden Materialien wie Präsentationen und Reden von der Veranstaltung bereit gestellt.

Hier auch die auf dem Symposium gehaltene Rede von Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Volksbegehrens „Unser Wasser“: „Das Beispiel Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe und was wir daraus lernen“ zum Download