Wasserbetriebe in der Kritik

junge Welt
14.07.2012

Berlin
Wasserbetriebe in der Kritik
(dapd/jW)

Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster im Streit der Berliner Wasserbetriebe (BWB) mit dem Bundeskartellamt hat die Bürgerinitiative Wassertisch am Freitag Kritik an der Preistreiberei des teilprivatisierten Unternehmen geübt.

»Wieder einmal haben die vom SPD-CDU-Senat beaufsichtigten Wasserbetriebe viel Geld und Mühe aufgewendet, um die mißbräuchlich überhöhten Preise zu retten«, sagte Sprecher Wolfgang Rebel in Berlin.

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„Eine böse Schlappe“

Berliner Morgenpost
12.07.2012

VERBRAUCHER
„Eine böse Schlappe“
von Joachim Fahrun

Aus Sicht der Kritiker bedeutet der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts in Münster, wonach die Berliner Wasserbetriebe eben nicht unbehelligt von den Kartellbehörden ihre Preise allein nach Landesrecht festlegen dürfen, eine „böse Schlappe“ für das zu 51 Prozent landeseigene Unternehmen. „Es wird immer deutlicher, dass wir zehn Jahre lang überhöhte Wasserpreise bezahlt haben“, sagte Heidi Kosche (Grüne). In den Rechtsstreitigkeiten gewännen „immer die, die das von Anfang an angeprangert haben“.

Die Richter aus Nordrhein-Westfalen, die wegen des Sitzes des Bundeskartellamtes in Bonn für die Verfahren zuständig sind, hatten festgestellt, dass der Streit über die Berliner Wasserpreise wie andere Verfahren um möglicherweise missbräuchlich festgelegte Preise vor dem Kartellsenat des Düsseldorfer Oberlandesgericht ausgetragen werden müssen. Damit ist die Zuständigkeit des Kartellamtes für die Überwachung der Berliner Wasserpreise bestätigt worden.

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Berliner Wasserbetriebe führen politisch fatalen Abwehrkampf

Berliner Morgenpost
12.07.2012

KOMMENTAR
Berliner Wasserbetriebe führen politisch fatalen Abwehrkampf
von Joachim Fahrun

Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden: Joachim Fahrun über die Verantwortung des Senats für die hohen Wasserpreise.

Die Berliner Wasserbetriebe haben es schwer. Der Gewitter-Sommer verhagelt ihnen in diesem Jahr das Geschäft, weil weniger Menschen ihren Rasen wässern müssen und dreimal tägliches Duschen auch nicht nötig ist. Zudem verliert das Unternehmen einen Rechtsstreit nach dem nächsten.

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Wasser nur „unter Vorbehalt“ bezahlen

Berliner Kurier
12.07.2012

Berliner Verbraucherzentrale rät
Wasser nur „unter Vorbehalt“ bezahlen

Anfang Juni hatte das Bundeskartellamt eine Senkung der Trinkwasserpreise in Berlin verfügt, weil die Berliner dafür einfach zu viel bezahlen und es woanders deutlich günstiger ist. Da die Berliner Wasserbetriebe (BWB) das Kartellamt für die Wassertarife nicht für zuständig halten, sondern das Landesrecht, legten sie Beschwerde ein und gingen nun vor Gericht baden.

Es kann noch dauern, bis die Berliner wissen, ob ihr Wasser nun preiswerter wird oder nicht. Denn jetzt beginnt der lange Wege durch die Gerichte.

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Wasserbetriebe verlieren vor Gericht

Welt Online
12.07.2012

Wasserbetriebe verlieren vor Gericht
von Joachim Fahrun

Kartellamt darf Preise überprüfen: Tarife könnten bald auch in Berlin sinken.

Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) haben in ihrem Streit mit dem Bundeskartellamt um niedrigere Wasserpreise in Berlin eine weitere juristische Niederlage erlitten. Das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster wies eine Beschwerde der Berliner Wasserbetriebe zurück. Das Gericht stellte fest, dass über die Wassertarife in Berlin nicht allein nach rechtlichen Vorgaben des Landes Berlin entschieden werden könne, sondern dass ein kartellrechtliches Verfahren zu führen sei.

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Auf Nummer sicher

TAZ
06.07.2012

WASSER
Auf Nummer sicher
von Johannes Kulms

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, Rechnungen der Berliner Wasserbetriebe nur unter Vorbehalt zu bezahlen.

Die Verbraucherzentrale Berlin rät den Kunden, die Rechnungen für die Berliner Wasserversorgung nur noch unter Vorbehalt zu zahlen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Berliner Wasserbetriebe (BWB) zu viel gezahlte Entgelte auch zurückerstatten.

Das Bundeskartellamt hatte Anfang Juni eine Senkung der Berliner Wasserpreise verfügt: Rückwirkend zum 1. Januar 2012 sollen die Preise um 18 Prozent fallen, in den Jahren 2013 bis 2015 um 17 Prozent. Nach Angaben der Verbraucherzentrale bedeutet das eine durchschnittliche Preisreduktion von 15 Euro pro WasserverbraucherIn und Jahr. Den BWB würden damit 254 Millionen Euro über die nächsten Jahre entgehen. Dagegen zieht der Wasserversorger vor das Oberlandesgericht Düsseldorf, eine Entscheidung erfolgt nicht vor dem kommenden Jahr.

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