Nußbaums feuchter Traum

taz.de
31.05.2012

RÜCKKAUF WASSERBETRIEBE
Nußbaums feuchter Traum
von Konrad Litschko

Acht Seiten hat das „Eckpunktepapier“ aus dem Hause Ulrich Nußbaum. Darin schildert der Finanzsenator die „Roadmap“ zum Rückkauf der RWE-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben. Nicht für alle ein Weg zur Freude: Grüne und Wassertisch kritisieren die Pläne.

Auch wenn es der Senat noch nicht offiziell bestätigen will – in dem internen Papier, das der taz vorliegt, ist die Zahl fix: Wenn alles klappt, wird das Land bis Jahresende 654 Millionen Euro für den RWE-Anteil ausgeben.

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Veolia gibt im Streit um Berlinwasser nicht nach

Berliner Morgenpost
31.05.2012

BERUFUNG
Veolia gibt im Streit um Berlinwasser nicht nach
(dpa/Reuters/nbo)

Im Streit mit RWE um den geplanten Verkauf von Anteilen an den Berliner Wasserbetrieben lässt der französische Veolia -Konzern nicht locker.

Der Rechtsstreit um den Rückkauf der RWE-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben durch das Land Berlin geht weiter. Der Miteigner Veolia kündigte am Donnerstag an, gegen die Entscheidung des Berliner Landgerichts Berufung einzulegen.

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Wasserbetriebe: Veolia gibt nicht nach

rbb Nachrichten
31.05.2012

UNTERNEHMEN
Wasserbetriebe: Veolia gibt nicht nach

Im Streit mit RWE um den geplanten Verkauf von Anteilen an den Berliner Wasserbetrieben will der französische Veolia -Konzern weiter vor Gericht ziehen.

Das kündigte der Versorger am Donnerstag an. Der Konzern wolle Berufung gegen eine Entscheidung des Berliner Landgerichts zum geplanten Deal von RWE mit dem Land Berlin einlegen. Dieses hatte am Mittwoch den Antrag Veolias auf eine einstweilige Verfügung abgewiesen.

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Veolia wehrt sich gegen Gerichtsentscheid zu RWE-Ausstieg bei BWB

Märkische Allgemeine
31.05.2012

Veolia wehrt sich gegen Gerichtsentscheid zu RWE-Ausstieg bei BWB

PARIS (Dow Jones)–Veolia will die Entscheidung des Landgerichts Berlin zum Verkauf des RWE-Anteils an den Berliner Wasserwerken (BWB) nicht hinnehmen. Sie wolle Berufung einlegen, teilte die Pariser Gesellschaft mit.

Das Gericht hatte zuvor eine Einstweilige Verfügung gegen den Verkauf des RWE-Anteils an die Stadt Berlin abgelehnt. Veolia glaubt aber, dass sie dem Anteilsverkauf zustimmen müsse.

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Veolia geht beim Wasserbetriebe-Rückkauf in Berufung

FOCUS Online
31.05.2012

UNTERNEHMEN
Veolia geht beim Wasserbetriebe-Rückkauf in Berufung
(dpa)

Der Rechtsstreit um den Rückkauf der RWE -Anteile an den Berliner Wasserbetrieben durch das Land Berlin geht weiter.

Der Miteigner Veolia kündigte am Donnerstag an, gegen die Entscheidung des Berliner Landgerichts Berufung einzulegen. Das Gericht hatte es am Vortag abgelehnt, den Verkauf per einstweiliger Verfügung zu untersagen. „Wir sind weiterhin davon überzeugt, dass RWE den Verkauf seiner Anteile an den Berliner Wasserbetrieben in der geplanten Form ohne unsere Zustimmung nicht durchführen kann“, hieß es in einer Erklärung der Veolia Wasser GmbH. Gleichzeitig zeigte sich das Unternehmen verhandlungsbereit.
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Landgericht Berlin: Eilantrag der Veolia Wasser GmbH gegen die RWE Aqua GmbH erfolglos (PM 30/2012)

Pressestelle der Berliner Zivilgerichte

Pressemitteilung
Berlin, den 30.05.2012

Die Präsidentin des Kammergerichts
Pressestelle der Berliner Zivilgerichte
Elßholzstr. 30-33, 10781 Berlin

Ohne Erfolg war heute vor dem Landgericht Berlin der Versuch der Veolia Wasser GmbH, in einem Eilverfahren gegen die RWE Aqua GmbH die Übertragung von Geschäftsanteilen einer gemeinsamen GmbH an das Land Berlin zu verhindern. Das Landgericht wies einen entsprechenden Antrag zurück.

Der Vorsitzende der Zivilkammer 99 hatte zuvor in der mündlichen Verhandlung Zweifel des Gerichts am Vorliegen eines materiell-rechtlichen Unterlassungsanspruchs der Veolia (sog. Verfügungsanspruch) sowie an der Eilbedürftigkeit der Sache (sog. Verfügungsgrund) erkennen lassen.

Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.

Landgericht Berlin, Urteil vom 30. Mai 2012
– 99 O 50/12 –

Bei Rückfragen: Dr. Ulrich Wimmer
(Tel: 030 – 9015 2504, – 2290)