209 Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern: EU-Handelsabkommen dürfen demokratische Teilhaberechte nicht untergraben!

Um die Kritik einiger EU-Regierungen und -Parlamente zu umgehen, will die Europäische Kommission das Abstimmungsverfahren für anstehende Handelsabkommen mit Mexiko, Chile und den Mercosur-Ländern (Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay) ändern und die Abkommen leichter und schneller von der EU durchsetzen lassen. Wir, die Organisationen der Zivilgesellschaft, lehnen diesen Schritt ab, da er demokratischen Teilhaberechte untergraben würde!

Dieser so genannte “Splitting”-Versuch der Europäischen Kommission würde bedeuten, dass die handelspolitischen Säulen der Assoziierungsabkommen mit Drittländern ohne die Zustimmung aller EU-Mitgliedstaaten im Rat der EU und ohne jegliche nationale Ratifizierung angenommen würden. Dies wäre ein Angriff auf die Demokratie und eine schwerwiegende Abkehr von den Regeln für handelspolitische Entscheidungen und der derzeitigen Praxis, wonach Assoziierungsabkommen einstimmig von den EU-Regierungen sowie von einer Mehrheit im Europäischen Parlament und von allen Parlamenten auf nationaler Ebene gebilligt werden müssen.

Der Schritt der Europäischen Kommission ist ein zynischer technischer Weg, um sicherzustellen, dass die von ihr ausgehandelten Handelsabkommen trotz ihrer Kontroversen über Abholzung, Klimawandel und Menschenrechtsverletzungen schnell in Kraft treten. Das Manöver würde den Widerstand einiger EU Regierungen und nationaler und/oder regionaler Parlamente aushebeln. Weiterlesen

Niedersachsen: Grüne fordern Abbruch des Planfeststellungsverfahrens zur Vermilion-Erdölförderung

Pressemitteilung von Imke Byl (Mitglied der Grünen im Niedersächsischen Landtag), Christian Schröder (Fraktionssprecher der Grünen im Kreistag und Stadt Wittingen) und Bernd Ebeling (AWA-Ingenieure)

4. Februar 2022

Maßgebliche Unterlagen fehlen

Grüne fordern Abbruch des Planfeststellungsverfahrens zur Vermilion-Erdölförderung

Die kanadische Erdgas- und Erdölfirma Vermilion Energy plant diverse Maßnahmen zur klimaschädlichen Erhöhung der Erdölförderung im Wasserschutzgebiet Schönewörde, Nordkreis Gifhorn/Niedersachsen. Derzeit wird ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung für diese Maßnahmen öffentlich durchgeführt. Vermilion Energy plant im Wasserschutzgebiet Schönewörde in den Erdölfeldern Vorhop und Vorhop-Knesebeck unter anderem die Ablenkung bestehender Bohrungen, welche teilweise mehr als 60 Jahre alt sind. Die bestehende Erdölförderung soll mindestens bis zum Jahr 2040 und darüber hinaus laufen.

Nach Durcharbeitung der öffentlich ausgelegten Unterlagen fehlen aus Sicht des Wasserwirtschafts- und Umweltingenieurs Bernd Ebeling nicht nur die kompletten technischen Unterlagen zu den acht Bohrungen, sondern auch Informationen darüber, wie gewährleistet wird, dass keine wassergefährdenden Stoffe in das Grundwasser gelangen. Das betrifft ebenfalls den Neubau von Lagerstättenwasserleitungen. „Diese Fragen können nicht beantwortet werden, da zu dieser Thematik keine prüffähigen Unterlagen im Planfeststellungsverfahren auffindbar sind. Was genau bei den acht Bohrungen geplant ist und ob die zum Teil nicht zementierten alten Bohrlöcher gegenüber wasserführenden Schichten abgedichtet werden sollen, geht aus den Unterlagen nicht hervor. Dieses Vorhaben erfüllt nicht die zwingenden Vorgaben des Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)“ fasst Bernd Ebeling zusammen.

Erdöl-Bohrung Vorhop-Knesebeck 43, zur Zeit nicht in Betrieb, südöstlich gelegen von Knesebeck/Stadt Wittingen (Foto: Bernd Ebeling)

„Wir sind erstaunt, dass die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren so viele Lücken aufweisen. Das Verfahren kann unserer Meinung nach so nicht fortgeführt werden“, so Christian Schröder, Fraktionssprecher der Grünen im Kreistag und Stadt Wittingen. „Wir fordern daher den sofortigen Abbruch. Es geht hier nicht nur um den Trinkwasserschutz für das Wasserwerk Schönewörde, sondern insbesondere um den Schutz des Grundwassers. Es gibt in dieser Region viele Feldberegnungsbrunnen, die Landwirtschaft ist auf sauberes Wasser angewiesen. In diesem Zusammenhang weise ich auf den großen Grundwasserschaden im Erdölfeld Emlichheim hin, bei dem 220.000 m³ umweltgefährdenes Lagerstättenwasser durch eine undichte Bohrung in das Grundwasser gelangten. Der Zustand der Bohrungen in Emlichheim ist vergleichbar mit den Bohrungen im Landkreis Gifhorn, die meisten wurden in den 50er und 60er gebohrt, als erheblich geringere Anforderungen bestanden.“

Einpress-Bohrung Wittingen-Knesebeck 35 für umweltgefährdenes Lagerstättenwasser, im Hintergrund Wohnbebauung von Knesebeck/Stadt Wittingen (Foto: Bernd Ebeling)

Imke Byl, umweltpolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion, schließt sich der Forderung an:

„Ohne die fehlenden Unterlagen kann doch niemand abschließend bewerten, ob und in welchem Umfang Gefahren von dem Vorhaben ausgehen. Deshalb ist ein Abbruch nur konsequent. Erst, wenn alle relevanten Informationen auf dem Tisch liegen, sollte das Planfeststellungsverfahren neu aufgelegt werden dürfen. Generell ist es unglaublich bitter zu sehen, wie schnell wir hier im Landkreis Gifhorn wieder auf den Boden der Tatsachen gebracht werden. Die Einigung der Landesregierung zum Schutz unseres Grundwassers ist nichts wert. Zwar beantragen die Unternehmen nun keine neuen Förderbohrungen in den Schutzgebieten mehr, aber unser Landkreis ist ja bereits durchlöchert wie ein Schweizer Käse. Nun werden wie im aktuellen Fall einfach die alten Bohrungen genutzt und abgelenkt, um die Förderung auch innerhalb der Schutzgebiete weiter fortzuführen. Weder unserem Grundwasser noch dem Klima ist damit geholfen. Wir müssen stattdessen endlich den Ausstieg nicht nur aus der Nutzung, sondern auch aus der Förderung von Erdöl und Erdgas planen – und damit bei den Schutzgebieten anfangen.“

Offener Brief an den Bundesvorstand der Grünen: WORT HALTEN – CETA STOPPEN!

Sehr geehrte Frau Baerbock,
sehr geehrter Herr Habeck,

wir, die unterzeichnenden Organisationen, fordern Sie dringend auf, im Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2021 ein klares Nein zum Freihandelsabkommen CETA einschließlich der vorläufigen Anwendung festzuschreiben und klare Anforderungen an künftige Handelsabkommen zu formulieren. Im bisherigen Entwurf rücken Sie vom klaren Nein zu CETA deutlich ab, indem Sie CETA zwar nicht ratifizieren wollen, aber offensichtlich auch nicht ablehnen. Stattdessen wollen Sie es „bei der Anwendung der derzeit geltenden Teile belassen”.

Mit dieser „vorläufigen“ Anwendung sind weite Teile von CETA schon in Kraft. Auch wenn die umstrittenen Schiedsgerichte noch entfallen: In so genannten CETA-Ausschüssen tagen bereits jetzt die Vertreter*innen der kanadischen Regierung und der EU-Kommission unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Mit ihren Beschlüssen können sie Gesundheits-, Verbraucher-, und Umweltstandards in Europa senken – z.B. durch eine Reduzierung der Hygienekontrollen bei Fleischimporten oder wenn sie die in Kanada geringeren Sicherheitsstandards für Pestizide als gleichwertig mit europäischen Vorgaben anerkennen. Solche weitreichenden Entscheidungen werden ohne parlamentarische Kontrolle getroffen und sind zudem völkerrechtlich verbindlich. Damit wird eine Aushöhlung unserer Demokratie betrieben.

Jahrelang haben sich die Grünen klar gegen das Handelsabkommen CETA ausgesprochen, bundesweite Demos unterstützt und auf der Website der Grünen Bundestagsfraktion heißt es weiterhin: „Wir Grünen im Bundestag lehnen (deshalb) CETA ab.“

Das erwarten wir auch künftig von den Grünen. Und wir erwarten, dass Sie keinen Handelsabkommen zustimmen, deren Ausschusswesen die parlamentarische Kontrolle ausschalten.

Wir als zivilgesellschaftliche Organisationen bitten Sie eindringlich, den Schutz von demokratischen Prinzipien und den Einsatz für das Gemeinwohl in der Wirtschafts- und Handelspolitik im Wahlprogramm der Grünen unmissverständlich zu verankern. Um CETA zu stoppen und Neuverhandlungen möglich zu machen, müssen Bundestag oder Bundesrat CETA ablehnen. Setzen Sie sich für eine entsprechende Abstimmung ein!

Offener Brief als PDF

Rekommunalisierung Strom: Senat beschließt Erwerb der Stromnetz Berlin GmbH von Vattenfall

Berliner Senatsverwaltung
Pressemitteilung vom 27.04.2021

Aus der Sitzung des Senats am 27. April 2021:

Auf Vorlage des Senators für Finanzen Dr. Matthias Kollatz hat der Senat in seiner heutigen Sitzung den Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile an der Stromnetz Berlin GmbH durch eine landeseigene Gesellschaft beschlossen. Das Vermögensgeschäft wird nunmehr dem Abgeordnetenhaus zur Entscheidung vorgelegt, dessen Einwilligung dazu erforderlich ist. Weiterlesen

Klimaneustart Berlin startet Klimaentscheid-Kampagne Berlin 2030


Angesichts mangelnden politischen Willens, die Klimakrise zu bewältigen, fordert Klimaneustart Berlin gemeinsam mit einem breiten Bündnis eine Verschärfung des Berliner Energiewendegesetzes!

Alle Berliner:innen sollen über Klimaneutralität bis 2030 statt 2050 abstimmen. Berlin muss anhand von adäquatem Klimaschutz dazu beitragen, die globale Erhitzung auf 1,5°C zu begrenzen, die Lebensgrundlagen zu erhalten und weitere Pandemien zu verhindern. Dabei bedarf es eines sozialen Ausgleichs, um die Mehrkosten gerecht zu verteilen.

Dies fordern mehr als 26 Berliner Bündnispartner:innen und leiten heute den ersten Schritt zu einem Volksbegehren ein.

Prominente Unterstützer:innen sind u. a. Hans-Josef Fell (Präsident der Energy Watch Group), Mark Benecke (Kriminalbiologe), Dota Kehr und Alin Coen (Sängerinnen).

Die Vertrauenspersonen sind:
1) Dr. Cornelia Auer, (Wissenschaftlerin am PIK Potsdam)
2) Klara Kramer (FFF Berlin)
3) Génica Schäfgen (Head of Ecosia Germany)
4) Stefan Zimmer (Klimaneustart Berlin)
5) Volker Quaschning (Professor für regenerative Energiesysteme, HTW Berlin)

Zur Website von Klimaneustart Berlin

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BBU: Umweltminister Lies bootet Kritiker bei Gesprächen über die Erdgasförderung in Niedersachsen aus

(Bonn, Hannover, 29.03.2021) Mit großer Empörung hat der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) die heutige Pressekonferenz von Umweltminister Olaf Lies und den 10-Punkte-Plan zur zukünftigen Politik der Erdöl- und Erdgasförderung in Niedersachsen zur Kenntnis genommen. Statt den 2018 begonnenen Stakeholderdialog Erdöl- und Erdgasförderung weiterzuführen, hat der Minister offensichtlich eine neue Runde zusammengestellt, die hinter verschlossenen Türen getagt hat. Der BBU, der sich intensiv, kritisch und mit großer Sachkompetenz in den Stakeholderdialog eingebracht hatte, war weder zu der neuen Runde noch zur heutigen Pressekonferenz eingeladen.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu:
„Man merkt die Absicht und man ist verstimmt. Der Minister wollte deutliche Kritiker der Erdöl- und Erdgasförderung aus der Zivilgesellschaft, die sich im Stakeholderdialog intensiv mit technischem Sachverstand eingebracht hatten, vor der Tür halten. So sollten genehme Ergebnisse erreicht werden. Dementsprechend sind die Resultate. So ist der im 10-Punkte-Plan festgehaltene freiwillige Verzicht der Förderindustrie auf Neubohrungen in Wasserschutzgebieten das Papier nicht wert, auf dem er steht. Denn erstens können bestehende Bohrungen weiter betrieben werden. Zweitens kann auch von einem Bohrverbot keine Rede sein. Bei bestehenden Bohrungen kann auch in jede Richtung weiter gebohrt werden. Und drittens ist es problemlos möglich, bei Neubohrungen den Bohransatzpunkt außerhalb des Wasserschutzgebietes zu legen und dann in das Wasserschutzgebiet horizontal hinein zu bohren. Konsequenter Gewässerschutz sieht anders aus.“

Weiter erklärt Oliver Kalusch: „Die Zusammensetzung der neu einzusetzenden Kommission, die technisch verbindliche Regelungen zum bestehenden Regelwerk erarbeiten soll, trifft bei uns auf klare Ablehnung. Zwar hatte der BBU ein Beratungsgremium hierfür mehrfach im Stakeholderdialog gefordert. Allerdings muss dieses auch pluralistisch zusammengesetzt sein und kann nicht ohne die Mitgliedschaft wesentlicher Akteure der Umweltverbände gebildet werden. Vorbild muss dabei die Kommission für Anlagensicherheit beim Bundes-Umweltministerium sein, die alle relevanten Stakeholder einschließlich der Umweltverbände umfasst. Die technische Kommission soll sich hingegen nur aus den Organisationen zusammensetzen, die den 10-Punkte-Plan unterschrieben haben. Wer die Kompetenz der Zivilgesellschaft so außen vor lässt, entwertet die Kommission bereits im Vorfeld und verhindert ein offenes Ergebnis.“

Engagement unterstützen

Zur Finanzierung seines vielfältigen Engagements bittet der BBU um
Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse
Bonn, IBAN: DE62370501980019002666, SWIFT-BIC: COLSDE33.

Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet
unter http://www.bbu-online.de <http://www.bbu-online.de> und
telefonisch unter 0228-214032. Die Facebook-Adresse lautet
www.facebook.com/BBU72 <http://www.facebook.com/BBU72>. Postanschrift:
BBU, Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn.

Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen,
Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat
seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und
engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die
themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken.
Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche
Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen
die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für
umweltfreundliche Energiequellen.