Bayram: Nußbaum ist eine Gefahr für das Gemeinwohl! – PRESSEMITTEILUNG VOM 14.09.2012

(Berlin, 14. September 2012) Gestern beriet das Abgeordnetenhaus über einen Antrag der Grünen zum geplanten Kauf des RWE-Anteils an den Berliner Wasserbetrieben. Der Öffentlichkeit werden bei dem Millionen-Geschäft von Finanzsenator Nußbaum erneut entscheidende Dokumente vorenthalten.

Die Grünen hatten die Debatte mit dem Antrag erzwungen, den Kaufvertrag mit zwei Vorbehaltsklauseln zu versehen. Diese sehen vor, das Vertragswerk unter den Vorbehalt der Unwirksamkeit bzw. Nachverhandlung zu stellen für den Fall, dass „der Konsortialvertrag vom 14.6.1999 nebst seinen Änderungen ganz oder teilweise nichtig ist oder aufgrund der Entscheidung eines Gerichtes mit geltendem Recht für unvereinbar erklärt“ wird. Dieser Vorbehalt gilt auch, wenn durch „die rechtskräftige Verfügung des Bundeskartellamtes die Preise für Wasserversorgung oder Entwässerung“ verringert wird. Setzt sich das Kartellamt durch [vgl. Kommentar von Rainer Heinrich], ließe sich der Preismissbrauch auch von Konzernen wie den Anteilseignern RWE und Veolia nicht mehr effizient betreiben – wodurch sich der Unternehmenswert der BWB erheblich verringern würde. Der Antrag nimmt Minimalforderungen des Berliner Wassertischs auf, die für verantwortungsvolle Haushaltspolitiker eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein müssten. CDU und SPD unterstützten den Antrag jedoch nicht. Der SPD-Abgeordnete Stroedter befürchtete, dass der Vertrag sonst platzen könnte. Dazu der Pressesprecher des Berliner Wassertischs Wolfgang Rebel: „Die Debatte zeigt: SPD und CDU bilden eine Koalition des institutionalisierten Lobbyismus an der Spitze unserer Stadt. Mit Dreistigkeit und Tücke versuchen sie zu verhindern, dass die Konzerne RWE und Veolia Konsequenzen aus dem jahrelangen Preismissbrauch und den verfassungswidrigen Verträgen zu befürchten haben.“

Erneut geheime Vertragsbestandteile
Bezeichnend für das Vorgehen des Senats ist, dass er auch beim Rückkauf der RWE-Anteile an den Wasserbetrieben der Öffentlichkeit entscheidende Dokumente vorenthält. Auf deren Existenz hatten die Vertrauenspersonen des Wasser-Volksentscheids bereits in einem Offenen Brief hingewiesen. Eines dieser Dokumente war im gestrigen Abgeordnetenhaus-Plenum Gegenstand der Diskussion: Im sogenannten Shareholders´ Agreement wird geregelt, wieviel Einfluss das Land durch den Rückkauf tatsächlich erwirbt. Gerwald Claus-Brunner (Piraten) erklärte hierzu, dass Veolia trotz des dann rund 75 %igen Landesanteils durch ihr Einspruchsrecht auch künftig das Sagen haben wird. Grund sind die weiterhin geltenden Skandalverträge von 1999. Bestätigt wurde dies von Canan Bayram (Bündnis 90/Grüne), die von „Wohlverhaltensregelungen“ gegenüber dem Konzern Veolia sprach, der bekanntlich für die saftigen Preiserhöhungen der letzten Jahre (der Berliner Wassertisch errechnete eine Erhöhung von 35 % für ein durchschnittliches Mehrfamilienhaus) und die um 20-30 Prozent missbräuchlich überhöhten Trinkwasserpreise [vgl. Beschluss Bundeskartellamt] verantwortlich ist. Dazu Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Wasser-Volksentscheids: „Der intransparente und überteuerte Rückkauf der RWE-Anteile zeigt erneut, dass der Umgang mit dem städtischen Gemeineigentum unter eine wirksame öffentliche Kontrolle gebracht werden muss, um die Bürger vor den Begehrlichkeiten der Konzerne zu schützen. Das Wasser-Volksentscheidsgesetz mit seinem Transparenz- und Prüfgebot konnte hier nur ein erster Schritt sein.“

Kontakt :
Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info
Rainer Heinrich Telefon: 030 / 343 332
Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Giftige Gefahr aus dem Südosten

Tagesspiegel
11.09.2012

Tagebau in der Lausitz
Giftige Gefahr aus dem Südosten
von Alexander Fröhlich

Bei Cottbus wird ein Tagebau errichtet – mit möglichen Folgen für das Berliner Trinkwasser: Brandenburgs Umweltministerium warnt vor Sulfat-Belastungen in der Spree.

Das Brandenburger Umweltministerium schlägt Alarm: Die Pläne des Energiekonzerns Vattenfall für eine umstrittene Erweiterung der Braunkohle-Tagebaue in der Lausitz können das Berliner Trinkwasser gefährden.

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Sonderausschuss „Wasserverträge“:? Publikum fordert Untersuchungsausschuss – PRESSEMITTEILUNG vom 07.09.2012

(Berlin, 7. September 2012) In der heutigen 11. Sitzung des Sonderausschusses Wasserverträge sahen sich die Vertreter des Senats außerstande, auch nur eine einzige der zum Rückkauf der RWE-Anteile an den Wasserbetrieben gestellten Fragen zu beantworten. Als die Sitzung schon nach 40 Minuten wieder beendet war, ertönten aus dem Publikum heraus Rufe nach einem Untersuchungsausschuss.

Die Fraktionen von SPD und CDU hatten für den Sonderausschuss am letzten Montag eine Besprechung zum Rückkauf der RWE-Anteile beantragt, zu der die Oppositionsfraktionen und die SPD eine Anzahl von Fragen an den Senat formuliert hatten. Da der Rückkaufvertrag dem RWE-Konzern einseitig Vorteile gewährt, wie die Vertrauenspersonen des Wasser-Volksentscheids erst kürzlich in einem Offenen Brief feststellten, wäre die Durchführung dieser Besprechung für die Prüfung des Rückkaufvertrags sehr wichtig gewesen. Die Vertreter des Finanzsenators verwiesen jedoch darauf, dass mit der Beantwortung der Fragen erst am nächsten Freitag (14. Sept.) oder noch später zu rechnen sei. Gleichzeitig wollten sie auf Nachfrage der Grünen-Abgeordneten Heidi Kosche nicht ausschließen, dass das Parlament den Rückkaufvertrag möglicherweise auch schon vorher verabschieden werde. Der Pirat Gerwald Claus-Brunner stellte fest, dass die Regierungsfraktionen und der Senat mit ihrem Vorgehen im Begriff sind, die im Volksentscheidsgesetz festgeschriebene öffentliche Prüfung und öffentliche Aussprache zu umgehen. Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Die zur Schau getragene angebliche Unfähigkeit des Senats, heute zumindest einige der Fragen zu beantworten, ist eine Schmierenkomödie. Offensichtlich plant die Koalition, den Rückkaufvertrag noch schnell zu verabschieden, bevor im Wasser-Ausschuss die einzige öffentliche Aussprache über den Rückkaufvertrag stattfindet.“

Verzugszinsen zugunsten von RWE
Ein Skandal ist es auch, dass der Senat mit RWE vereinbart hat, dass bei einer Verabschiedung nach dem 30. September hohe Verzugszinsen an den Wasserkonzern zu zahlen sind. Auf diese Weise soll offensichtlich Druck für eine rasche Zustimmung auf das Parlament ausgeübt werden. Der Wassertisch fordert von RWE und Senat, auf diese Klausel zu verzichten, da sie darauf ausgelegt ist, die demokratischen Prozesse unzulässig zu beeinflussen.

Falsche Verträge?
Gerwald Claus-Brunner (Piraten) gab heute zu Protokoll, dass die als offizielle im Abgeordnetenhaus hinterlegte Version des Rückkaufvertrags von dem im Internet veröffentlichten Dokument abweicht. Dazu Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Wasser-Volksentscheids: „Der überteuerte Rückkaufvertrag ist eine hundertprozentige Fortsetzung der Politik von 1999. Der Senat trickst und täuscht erneut die Bevölkerung, dass sich die Balken biegen. Die Vorgänge müssen endlich ans Licht gebracht werden. Der Berliner Wassertisch fordert einen Untersuchungsausschuss, der die komplette Teilprivatisierung einschließlich des Rückkaufvertrags untersucht.“

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Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Brief eines Berliner Bürgers an seine Abgeordnete

Sehr geehrte Frau Haußdörfer,
mit großer Sorge verfolge ich die Aktivitäten von Herrn Nussbaum zum angeblichen „Rückkauf“ der RWE-Anteile an den BWB. Das geplante Verfahren tritt nicht nur die Interessen von über 600.000 Berlinern, die im Volksbegehren eine Offenlegung der Geheimverträge erzwangen, mit Füßen, sondern ist direkt gegen die Interessen ALLER Berliner gerichtet. Hier soll die Privatisierung unseres Berliner Wassers unter neuem Vorzeichen fortgeschrieben werden. Dieser Vorgang ist ungeheuerlich und konterkariert jegliches Demokratieverständnis.
Sie als Abgeordnete sind in erster Linie den Interessen der Berliner verpflichtet und nicht denen der Privatindustrie. Diese Verpflichtung kann auch nicht durch Fraktionszwang aufgehoben werden.
Ich fordere Sie als Wähler nachdrücklich auf: stoppen Sie die Pläne von Herrn Nussbaum! Setzen Sie sich für eine bürgernahe und für die Berliner kostengünstige Rekommunalisierung der BWB ein! Arbeiten Sie mit den Abgeordneten zusammen, die das ebenso wie ich sehen! Enttäuschen Sie nicht den Rest an Vertrauen, den viele Berliner überhaupt noch in demokratisches Arbeiten haben! Der Schaden, der dadurch entstünde, ginge weit über den Komplex BWB hinaus!

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Holger Zirpel

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Demokratie und Rechtsstaat kann man ökonomisch nicht messen

Auszug aus einem Interview in den VDI Nachrichten vom 17.08.2002:
Auf die Frage „Haben Privatisierungen und der Rückzug des Staates die Standortbedingungen in Deutschland verbessert?“
antwortet der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Professor Dr. Siegfried Broß:
„Nein, denn jetzt definiert nicht mehr der Staat und die dazu berufenen Organe wie Regierung und Parlament die Standortbedingungen, sondern private Dritte. Sie entscheiden über Energiekosten, Wasserpreise und Beförderungsentgelte. Die Menschen sind dem Preisdiktat der Anbieter ausgeliefert. Der Staat kann die Preise nicht vorschreiben, und wenn er es macht, lässt man die Infrastruktur verlottern, um die Gewinne zu sichern. Diesen Mechanismus beobachte ich nicht nur in Deutschland, sondern weltweit bei privatisierten öffentlichen Leistungen.“

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