Offener Brief BUND, Naturfreunde, Wassertisch, Wite: Neubesetzung der Stelle der/des Vorstandsvorsitzenden der Berliner Wasserbetriebe

8. Mai 2021

Frau Senatorin Ramona Pop                   
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Martin-Luther-Straße 105
10825 Berlin

Offener Brief

Neubesetzung der Stelle der/des Vorstandsvorsitzenden der Berliner Wasserbetriebe

Sehr geehrte Frau Senatorin Pop,

in den nächsten Monaten soll die Stelle der/des Vorstandsvorsitzenden der Berliner Wasserbetriebe neu besetzt werden.

Bei den Berliner Wasserbetrieben handelt es sich um das größte Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsprojekt in Deutschland. Die adäquate Besetzung dieser Stelle ist für das Unternehmen und die Region Berlin-Brandenburg von außerordentlicher Bedeutung. Die Herausforderungen für die Führungskraft sind enorm und werden in Zukunft durch die bereits jetzt schon eintretenden Auswirkungen der Klimakrise noch größer. Auch wurden die für das Berliner Wasser bestehenden Probleme in der Vergangenheit aus unserer Sicht nicht intensiv genug in Angriff genommen. So ist beispielsweise der bereits 2001 verabschiedete Abwasserbeseitigungsplan einschließlich der Implementierung der 4. Reinigungsstufe jetzt – nach 20 Jahren – immer noch nicht endgültig umgesetzt.

  • Auswahlverfahren
    Wir setzen uns dafür ein, dass die Stelle öffentlich ausgeschrieben wird. Bei der Bekanntmachung der Ausschreibung sind auch die einschlägigen Einrichtungen der Region einzubeziehen.
  • Wissenschaftler:innen verschiedener relevanter Fachgebiete sollen als Mitglieder des Einstellungsausschusses einbezogen werden, gegebenenfalls in beratender Funktion.
  • Der Einstellungsprozess sollte Vertreter:innen der Zivilgesellschaft aus Umweltverbänden und Berliner Wassertisch einbeziehen.
  • Der Einstellungsprozess sollte für die Öffentlichkeit transparent sein durch eine oder mehrere Veranstaltungen, in denen die endgültigen Kandidaten ihre Vision für den Gewässerschutz und die Wasserversorgung Berlins vorstellen und mit dem Publikum austauschen.
  • Sie sollte eine Wassermanagementstrategie umsetzen, die eine angemessene, stabile und bezahlbare Wasserversorgung sicherstellt. Die Strategie sollte anerkennen, dass die bestehenden Institutionen und die Infrastruktur nicht darauf ausgelegt sind, sich so schnell zu verändern, wie es das Klima tut.
  • Ihr sollen die neusten wissenschaftlichen Forschungsergebnisse, bezogen auf die ökologischen Belastungen der aquatischen Umwelt und der Abwasser- und Wasserkreisläufe für Berlin-Brandenburg sowie der spezifischen Klimafolgen­forschung bekannt sein.
  • Sie soll in der Lage sein, neue Technologien und Systeme zu entwickeln bzw. entwickeln zu lassen, die nachhaltig mit dem geringsten Aufwand und Ressourcenverbrauch diese Belastungen mindern oder sogar weitgehend beseitigen.
  • Sie soll die Mitgliedschaft der BWB in der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW e.V.) erwerben.
  • Sie soll sich zur Berliner Wassercharta bekennen.

Wir sind gespannt auf Ihre Rückantwort und verbleiben mit freundlichen Grüßen.

Berliner Wassertisch
Pressesprecher
Rainer Heinrich (Tel. 030 915 09 241)
Sigrun Franzen (Tel. 0157- 71 31 22 56)
c/o Grüne LIGA
Prenzlauerallee 8, 10405 Berlin
Mail: webmaster@berliner-wassertisch.info
Web: www.berliner-wassertisch.info

BUND Berlin
Dr. Richard Karty (Tel. 030 78 79 00-0)
Sprecher Landesarbeitskreis Wasser
Crellestraße 35, 10827 Berlin
E-Mail: kontakt@bund-berlin.de
Web: www.bund-berlin.de

NaturFreunde Berlin
Uwe Hiksch
Paretzer Str. 7, 10713 Berlin
Tel.: 030 810 560 25
Mobil: 0176-62015902
Web: www.naturfreunde-berlin.de

WITE Ralf Steeg
Eichenstraße 4, 12435 Berlin
Tel. 030 536 87 60
Mobil: 0173 234 56 52
E-Mail: steeg@wite.company
Web: www.wite.company

 

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Pressemitteilung Berliner Wassertisch: 10 Jahre Wasservolksentscheid

(Berlin, 13. Februar 2021) Am 13. Februar 2011 stimmten 666.235 Berliner Bürger_innen für einen Gesetzentwurf über die Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge bei den Berliner Wasserbetrieben und bahnten damit den Weg zu einer Rekommunalisierung. Nach dem Rückkauf der RWE- und Veolia-Anteile 2012 und 2013 durch das Land Berlin sind die BWB wieder in öffentlicher Hand. Mit der verheerenden Öffentlich Privaten Partnerschaft (ÖPP) und dem damit verbundenen Preismissbrauch war endlich Schluss. Angesichts der sprudelnden Einnahmen durch die BWB verkündete der Berliner Finanzsenator Kollatz (SPD) Ende 2020, dass sich die Rekommunalisierung finanziell ausgezahlt habe.

Rainer Heinrich, Sprecher des Berliner Wassertischs und seinerzeit Vertrauensperson des Wasser-Volksbegehrens warnt: „Die Rekommunalisierung ist nicht in Stein gemeißelt. Eine erneute Privatisierung ist jederzeit möglich. Damit es nicht dazu kommt, fordern wir die Umwandlung der BWB von einer privatisierungsanfälligen Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) zu einem sichereren Eigenbetrieb.

Sigrun Franzen, Sprecherin des Berliner Wassertischs: „Wir waren Unterstützer der 2012 gestarteten Europäischen Bürgerinitiative ,Wasser ist ein Menschenrecht – right2water‘. Nach jahrelangem Ringen wurden nun einige kleine Verbesserungen auf europäischer Ebene durchgesetzt, doch das Ziel – Privatisierungen der Wasserversorgung zu verbieten – wurde nicht erreicht.“

Berliner Wohnungseigentümergemeinschaft siegt vor dem Kammergericht Berlin

Unter der Betriebsführung von RWE und Veolia stiegen die Wasserpreise zwischen 1999 und 2012 um ca. 30% über denen vergleichbarer Städte. Preistreiber waren vor allem sogenannte >kalkulatorische Kosten< , mit denen die jeweiligen Regierungsparteien (CDU, SPD, LINKE) den Konzernen eine satte Rendite zubilligten, die zusätzlich noch per >Gewinngarantie< abgesichert war. Erst durch Druck der Zivilgesellschaft und eine Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts konnte der Preismissbrauch beim Trinkwasser beendet werden. Allerdings betraf die Preissenkungsverfügung weder die Abwasserpreise, die nicht überprüft wurden, noch die Jahre zwischen 2009 und 2011, in denen rund 170 Millionen EUR zuviel abgerechnet wurden. Ein „Deal“ zwischen Kartellamt und BWB, bei dem der Verzicht auf Schadensersatz für diesen Zeitraum mit einem Einfrieren der – immer noch überteuerten – Preise bis 2020 „verrechnet“ wurde, war vom Berliner Wassertisch als rein fiktiv abgelehnt worden. Ein Prozess bestätigte diese Sichtweise. Eine Berliner Wohnungseigentümergemeinschaft verklagte die BWB im Februar 2015 auf Rückzahlung der missbräuchlich überhöhten Wasserpreise für die Jahre 2010 und 2011. In der zweiten Instanz wurde mit einem Anerkennungsurteil des Berliner Kammergerichts vom 23.04.2020 – die BWB hatten zuvor die Forderung der Wohnungseigentümergemeinschaft auf einen deutlichen Hinweis des Gerichts hin anerkannt – letztlich die Position des Berliner Wassertischs bestätigt.

Kontakt: Berliner Wassertisch
c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin
Sigrun Franzen, Telefon: 0157 713 122 56
Rainer Heinrich, Telefon: 030 / 915 092 41
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Weiterführendes:

Berliner Wassertisch: Zeitleiste Kartellamtsverfahren
Bethge.Reimann.Stari Rechtsanwälte Partnerschaft mbB: Kartellschadenersatz für Berliner Wasserkunden, 18.05.2020

Ver.di: Die Europäische Bürgerinitiative für das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung, Dezember 2020

Sabine Beikler: Wasserbetriebe spülen dem Finanzsenator am meisten Geld in die Kasse. In: Tagesspiegel, 27. Oktober 2020

„Die Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe zahle sich für die Berliner aus, sagte Kollatz. ,Wir sind uns sicher, dass wir zehn Jahre Preisstabilität durchhalten.‘…. Die Berliner Wasserbetriebe wiesen laut Beteiligungsbericht mit 191,5 Millionen Euro den höchsten Gewinn aus“

Pressemitteilung Berliner Wassertisch: Termin für Urteil der Delius-Klage steht fest

Zwei Mitglieder des Berliner Wassertischs werden vom ehemaligen Fraktionsvorsitzenden der Berliner Piratenfraktion Martin Delius (jetzt DIE LINKE) und dem Ex-Geschäfts­führer Heiko Herberg (jetzt SPD) zur Zahlung von 25.000 € verklagt.* Ein Vergleichsvorschlag der Richter wurde bislang nicht angenommen. Der zweitinstanzliche Urteilstermin ist am Mittwoch.

(Berlin, 06.08.19) Die Richter schlugen vor, dass die Liquidatoren der Piratenfraktion, Delius und Herberg, die Klage zurückziehen und jede Partei ihre Anwaltskosten selbst bezahlt. Ihr Anwalt hat den Vorschlag der Richter jedoch abgelehnt. Dazu Rainer Heinrich, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Die Berliner Wasserbetriebe spülen mittlerweile Millionen in den Berliner Landeshaushalt. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Privatpersonen, die hierzu beigetragen haben, zur Zahlung von 25.000 Euro verklagt werden.“

Hintergrund: In ihrem Wahlprogramm hatte die PIRATENPARTEI als einzige Partei versprochen, juristisch gegen die Wasserverträge vorzugehen. Dies trug zu ihrem Wahlerfolg 2011 bei. Als 2013 unklar war, ob die Fraktion eine Organklage gegen die Wasserprivatisierung bezahlen könne, bot der Wassertisch eine Spende an. Nachdem die Klage eingereicht worden war, machte der verbliebene Wasserkonzern Veolia den Weg zur Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe frei. Die Organklage war eines der letzten Mosaiksteine der erfolgreichen Wasserrekommunalisierung. Allerdings konnte sie aus Fraktionsmitteln bezahlt werden. Folglich teilte 2014 der damalige erste Fraktionsvorsitzende Alexander Spies (der auch die jetzige Delius-Klage ablehnt) dem Berliner Wassertisch mit, dass mit einer Inanspruchnahme der Spende nicht mehr zu rechnen sei.

Nicht alle Piratenabgeordneten befürworteten seinerzeit jedoch die juristische Aufarbeitung der Wasserverträge. Delius und Herberg gehörten zu den wenigen Gegnern der Organklage. Sie verließen auch die PIRATENPARTEI vor Ende der Legislaturperiode. Das Spendenangebot klagen die beiden Nachwuchspolitiker mittlerweile als Liquidatoren einer Fraktion ein, deren Partei sie nicht angehören. Martin Delius ist Mitglied der LINKEN, Heiko Herberg Mitglied der SPD.

Dazu Sigrun Franzen: „Wir befinden uns in der paradoxen Situation, dass wir unser Spendenangebot der Fraktion der PIRATENPARTEI gemacht haben, die für die Organklage war. Nun werden wir von Mitgliedern der Partei DIE LINKE und der SPD verklagt, die Gegner das Wasservolksbegehrens waren. Die Berliner PIRATEN selbst lehnen die Delius-Klage ab. Die Ablehnung des Vergleichs zeigt, dass die Justiz offensichtlich missbraucht wird, alte politische Rechnungen zu begleichen. Den Schritt in die nächste Instanz behalten wir uns vor.“

Verkündungstermin ist am Mittwoch, 07.08.2019 – 12.00 Uhr – Raum 145, Kammergericht Berlin

* Weitere Infos: Belügt Linken-Wahlkämpfer Delius die Öffentlichkeit?PRESSEMITTEILUNG vom 05.06.2016

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11. Februar 2019, 19:30 – Die Folgen von TTIP | CETA | JEFTA

Einladung

Vortrags- und Gesprächsabend

TTIP, CETA, JEFTA

Wie die neuen Freihandelsabkommen Rechtsstaat und Demokratie

sowie die zwischenstaatlichen Beziehungen verändern

Termin: Montag, 11. Februar 2019
Uhrzeit: 19:30 – 21:00 Uhr
Ort: Urania Berlin e. V.
(An der Urania 17, 10787 Berlin, openstreetmap)

Referent: Professor Dr. Siegfried Broß, Verfassungsrichter a. D.,

Moderation: Pia Eberhardt (Corporate Europe Observatory)

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freund_innen und Kolleg_innen,

wir – das Berliner Netzwerk „TTIP | CETA | TiSA stoppen!“ – laden herzlich ein zu einem Vortrags- und Gesprächsabend.

Kaum eine Frage bewegt die Öffentlichkeit so sehr wie die umstrittenen Abkommen der EU mit den USA (TTIP), Kanada (CETA) oder Japan (JEFTA). Die größten Demonstrationen der letzten Jahre mit 250.000 Teilnehmern (2015) und 320.000 Teilnehmern (2016) richteten sich gegen diese Vertragswerke.

Eine EU-weite Unterschriftenaktion unterzeichneten 3,2 Millionen Menschen. Ganz aktuell haben am 22. Januar über 150 Organisationen die europäische Initiative Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen! gegen die geplante Paralleljustiz für Konzerne der neuen Freihandels- und Investorenschutz­abkommen gestartet. In Deutschland war das Quorum bereits innerhalb weniger Stunden erfüllt.

Der Widerstand wächst nicht zu Unrecht: Die neue Generation der Freihandels- und Investitionsschutzverträge sind nämlich keine reinen Handelsverträge. Sie greifen tief in das nationale und internationale Rechtssystem ein.

Mit weitreichenden „Kollateralschäden“ für Demokratie, Rechtsstaat, Menschenrechte und die internationale Staatengemeinschaft. Erst allmählich wird mehr über diese Seite der Verträge bekannt. Beim „Achmea“-Urteil beispielsweise entschied der Europäische Gerichtshof am 6. März 2018, dass die Investitionsschiedsgerichtsbarkeit in innereuropäischen bilateralen Abkommen nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist, weil diese die „Autonomie des Unionsrechts“ beeinträchtigten. In seinem Vortrag wird Prof. Dr. Siegfried Broß das Neuartige dieser Abkommen, ihren völkerrechtlichen Charakter und ihre Brisanz für das Demokratie-, Rechtsstaats- und Sozialstaatsprinzip erklären.

Wir freuen uns, am Montag zwei Personen begrüßen zu dürfen, die aus zwei sehr unterschiedlichen Perspektiven mit den Freihandels- und Investitionsschutzabkommen befasst sind. Professor Dr. Siegfried Broß war Richter am Bundesverfassungsgericht. Seit vielen Jahren beschäftigt er sich intensiv mit der Konstruktion und den Folgen der Freihandels- und Investitionsschutzverträge. Nach Ansicht des ehemaligen Lehrstuhlinhabers für Europarecht Professor Axel Flessner ist es nicht zuletzt Professor Broß zu verdanken, dass die Wirkung der Freihandelsabkommen auf die Verfassung der Bundesrepublik auf fundierte Weise in die öffentliche Debatte gebracht worden ist.

Eine ganz andere Perspektive auf die Problematik bringt Pia Eberhardt ein. Sie gilt in den Medien als das „Gesicht des Widerstandes“ gegen TTIP. Sie arbeitet bei der NGO Corporate Europe Observatory seit vielen Jahren zu dem Thema und hat hierzu – wie auch Siegfried Broß – einschlägige Publikationen verfasst. Die Veranstaltung wird also an diesem Abend „zwei Welten“ – Zivilgesellschaft und Recht – zusammenbringen und zu einer hoffentlich fruchtbaren Diskussion führen.

Programm

19:30 – Begrüßung

19:45 – Vortrag und Gespräch

21:00 – Ende der Veranstaltung

Tickets: https://uraniaberlin.reservix.de/p/reservix/event/1334089, Einlass 19.00

Eine Veranstaltung der Urania Berlin e.V. in Zusammenarbeit mit dem Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen!

 

Pressemitteilung Berliner Wassertisch: Auch in Berlin blüht das Geschäft mit dem Wasser


Anders als der Sprecher der Berliner Wasserbetriebe (BWB) behauptet, streichen die BWB nach wie vor verdeckte Gewinne auf Kosten der Wasserkunden ein.

(Berlin, 13.05.2018) Eine von der grünen Bundestagsfraktion durchgeführte Analyse der Wasserpreisentwicklung belegt eine deutschlandweite Kostensteigerung in den Jahren 2005 bis 2016 von ca. 25 % [Nachtrag: Das statische Bundesamt hat einen Anstieg der Trinkwasserpreise von 17,6 % errechnet].1,2 In Berlin stiegen die Wasserpreise hingegen seit 2010 nicht mehr. Der Pressesprecher der BWB führt als Grund für die ,stabilen Preise‘ den fortschreitenden Abbau von Arbeitsplätzen durch Rationalisierungen und einen Gewinnverzicht an.3 Bei dieser Aussage handelt es sich jedoch um eine dreiste Irreführung. Die Trinkwasserpreise der BWB lagen unter der Leitung der privaten Wasserkonzerne Veolia und RWE um mindestens 30 % über denen der Vergleichsunternehmen. Erst durch das Einschreiten des Bundeskartellamts4 und den Wasser-Volksentscheid waren die BWB zu Änderungen in ihrer Preispolitik gezwungen.5

Dazu Sigrun Franzen, Pressesprecherin des Berliner Wassertischs: „Es ist eine unglaubliche Unverfrorenheit, dass die gleiche Geschäftsleitung, die für den jahrelangen Preismissbrauch mitverantwortlich war, sich nun als Hüter maßvoller Preise aufspielt, als hätte es die Preissenkungsverfügung des Kartellamts nie gegeben. Tatsächlich konnten die Preise nur deswegen nicht weiter erhöht werden, weil sie ohnehin schon zu hoch waren und sind.“

Das OLG Düsseldorf hatte im Beschluss vom 24.02.2014 (pdf) deutlich gemacht, dass der Preismissbrauch bei den Trinkwasserpreisen durch überhöhte kalkulatorische Kosten verursacht wurde. Mit diesen verdeckten Gewinnen wurde die vom SPD-CDU-Senat vereinbarte und vom SPD-LINKE-Senat beibehaltene geheime Gewinngarantie für die Wasserkonzerne finanziert. Wenn auch in vermindertem Umfang führt der jetzige Senat die Praxis verdeckter Gewinne bei den BWB fort, u. a. für die Rückzahlung des überhöhten Rückkaufpreises, der aus dem Senatshaushalt hätte bezahlt werden müssen (s. Pressemitteilungen vom Berliner Wassertisch vom 17. Febr. 20156, 1. Okt. 20157, 12. Jan. 20168).

Bislang haben die BWB den Berliner*innen zudem keinen Schadensersatz für den Preismissbrauch der Jahre 2009–2011 gezahlt. In einem Deal mit dem Kartellamt hatten sie stattdessen lediglich auf weitere Erhöhungen zwischen 2016–2018 „verzichtet“. Wie spätestens durch die beabsichtigte Einfrierung der Preise bis 2021 deutlich wird, haben die BWB beim Kartellamtsdeal jedoch keine wirkliche Gegenleistung erbracht.

Dazu Rainer Heinrich, stellvertretender Pressesprecher:„Der Berliner Wassertisch fordert von r2g ein Ende der Tricksereien sowie die vollständige Abschaffung der mit der Privatisierung eingeführten Kalkulations- und Gesellschaftsstrukturen durch die Umwandlung der BWB in einen Eigenbetrieb.“

Der Berliner Wassertisch weist in diesem Zusammenhang auf den anhängigen Prozess gegen den Kartellamts-Deal hin.

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Update (13.5., 15:45):

Das Statistische Bundesamt widersprach der Zahl 25 % und gab am 11.5. an, dass von 2005 bis 2016 die Preise für Trinkwasser um 17,6 % gestiegen und Verbraucherpreise insgesamt um 16,1 % gestiegen seien.

 

R2G setzt Politik der formellen Privatisierung fort

(Berlin, 1. Mai 2018) Die vom R2G-Senat geplante formelle Schulprivatisierung nimmt immer konkretere Formen an. Damit setzt der Senat die bereits bei den Berliner Wasserbetrieben praktizierte Politik der formellen Privatisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge fort.

Dazu Sigrun Franzen: „ Auch eine formale Privatisierung ist eine Privatisierung. Die Folge ist immer eine zunehmende Intransparenz und Entdemokratisierung. Bereits jetzt wurden beispielsweise Presseanfragen nach Angaben der Berliner Zeitung mit dem Hinweis auf das ,privatrechtliche Geschäftsgeheimnis‘ abgewiesen. Zudem hat sich die formale Privatisierung in der Vergangenheit oft genug als erster Schritt zum Verkauf von Betrieben der öffentlichen Daseinsvorsorge erwiesen. Beim Senat hat der Wasser-Volksentscheid offensichtlich nicht zu einem nachhaltigen Umdenken geführt. Wir hoffen daher, dass die Berliner*innen wachsam sind und verhindern, dass ihre öffentliche Daseinsvorsorge allmählich in einen Korb kreativer Finanzprodukte mit Renditegarantien umgewandelt wird.“

Die senatseigene, aber privatwirtschaftlich organisierte HOWOGE soll nach Presseangaben im Rahmen der sogenannten Schulbauoffensive Unterrichtsgebäude für rund 1,2 Milliarden EUR bauen oder sanieren. Die Bausumme soll die HOWOGE durch Kredite finanzieren, die sie wiederum mit Mieteinnahmen zurückzahlen soll, für die die öffentliche Hand garantiert. Nach Ansicht des Senats lässt sich durch diese „Auslagerung“ von Schulfinanzierung die ab 2020 greifende Schuldenbremse umgehen.

Die rot-rot-grüne Landesregierung wählte damit eine Konstruktion, die bereits bei der Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) eingerichtet wurde. Der überteuerte Rückkauf erfolgte durch eine Milliardensumme, die die BWB durch Kredite finanzieren mussten. Die Berliner Bürger*innen zahlen den Kredit seitdem durch unnötig teure Wasserpreise zurück. Auch bei der Schulprivatisierung wird die Verschleierung der Staatsschulden zu höheren Kosten und einem Verlust der demokratischen Kontrolle führen.

Der Berliner Wassertisch fordert ein Ende der formalen Privatisierung bei allen Einrichtungen der Daseinsvorsorge – egal ob Schulen oder Wasserbetriebe.

Die Pressemitteilung als pdf

Die internationale Agentur Pressenza hat die PM ins Spanische übersetzt: „R2G continúa su política de privatización formal“ (zum Beitrag)

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