Arbeitnehmerrechte bei T-Mobile US und in transnationalen Konzernen stärken

Deutscher Bundestag

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Petition an den Bundestag – jetzt online zeichnen!
Arbeitnehmerrechte bei T-Mobile US und in transnationalen Konzernen stärken

 

Im Unternehmen T-Mobile US werden internationale Arbeitsstandards unterlaufen und gewerkschaftlich engagierte Beschäftigte häufig drangsaliert. Die Deutsche Telekom AG (DTAG) ist Haupteigentümerin des Unternehmens T-Mobile US, das wiederholt gegen das Arbeitnehmerrecht auf Vereinigungsfreiheit verstößt und GewerkschafterInnen diskriminiert. Wer das Anliegen unterstützen möchte, dass die Telekom die Rechte ihrer Beschäftigten weltweit respektiert, kann sich der Petition an den Deutschen Bundestag anschließen.
petition telekom
 

 

Per Direktlink zum Bundestagsforum: http://bit.ly/1M9OZ8X

 

Anstatt die Kultur der Mitbestimmung als Exportschlager zu begreifen, lässt die Telekom es zu, dass das Management des US-Betriebs sogar die vergleichsweise schwache Arbeitsgesetzgebung der USA noch unterläuft und die Betriebsführung durch eine Kultur der Einschüchterung und Angst geprägt ist.

 

Behinderung von Gewerkschaftern stoppen – Einfluss nehmen
Die Deutsche Telekom verweist immer mit Stolz auf die internen Regelwerke wie den Code of Conduct und die Guiding Principles (Leitlinien), gegen die allerdings im Ausland ständig mit Wissen und Duldung der Konzernspitze verstoßen wird. Das muss sich ändern. Es kann nicht angehen, dass ein Unternehmen wie die Telekom, die zu 31 Prozent im Besitz der Bundesrepublik Deutschland ist, im Ausland vergisst, dass Beschäftigten mit Anstand, Fairness und Respekt begegnet werden muss. Mit einer Petition an den Bundestag soll bewirkt werden, dass die Bundesregierung ihren Einfluss als Anteilseigner geltend macht und kontrolliert, dass in den ausländischen Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen der DTAG die international geltenden Arbeitnehmerrechte zur Anwendung kommen und die Diskriminierung von Gewerkschaftern beendet wird.

 

Die Petition für die Wahrung von Arbeitnehmerrechten – Mitzeichnen!
Die Petition fordert die Bundesregierung dazu auf, dafür zu sorgen, dass Arbeitnehmerrechte und internationale Arbeitsstandards (ILO / OECD) bei ausländischen Tochterunternehmen und Beteiligungen der Deutschen Telekom eingehalten werden. Die Petition trägt den Titel: „Deutsche Telekom AG – Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland als Anteilseigner im Hinblick auf die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten bei Unternehmen im Ausland.“

 

Ab sofort kann die Petition an den Deutschen Bundestag online gezeichnet werden. Hier gelangen Sie per Direktlink zum Petitions-Forum des Bundestags und können die Petition zeichnen. 

 


Jede und jeder, der eine E-Mail-Adresse hat, kann mitmachen. Bitte helfen Sie uns dabei, eine Anhörung im Petitionsausschuss zu erlangen, dafür braucht das Anliegen 50.000 Unterstützer. Jede Stimme zählt!
Auf den Weg gebracht wurde die Petition vom ver.di-Vorsitzenden Frank Bsirske und dem Leiter des ver.di-Fachbereichs TK/IT Lothar Schröder. Weitere Informationen finden Sie hier auf unserer Internetseite.

 

Für eine Stimme im Betrieb!
Seit 2001, dem Jahr, in dem die Deutsche Telekom das amerikanische Mobilfunkunternehmen Voicestream kaufte und in T- Mobile US umbenannte, kämpft die amerikanische Kommunikationsgewerkschaft Communications Workers of America (CWA) für gewerkschaftliche Anerkennung und die Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten. Dieser Kampf wird seit vielen Jahren auch von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di maßgeblich unterstützt. Im Rahmen der internationalen Kampagne WE EXPECT BETTER wollen wir erreichen, dass die Beschäftigten fair, anständig und mit Respekt behandelt werden. Die Kampagne wird organisiert und getragen von den Gewerkschaften ver.di und CWA, dem DGB, dem Internationalen Gewerkschaftsbund, dem US-amerikanischen Gewerkschaftsdachverband AFL-CIO, sowie von der internationalen Dachorganisation der Dienstleistungsgewerkschaften UNI Global Union.

 

Besten Dank und Gruß
Uwe Wötzel

IVKK erfreut über Entscheidung der EU-Kommission, nach der Krankenhäuser keine Angelegenheit des Binnenmarktes sind

IVKK

 

 

 

Krankenhäuser keine Angelegenheit des Binnenmarktes

(Berlin, 14.07.2015) Zur Entscheidung der Europäischen Kommission C (2015) 2796 über die Einordnung von öffentlichen Ausgleichszahlungen an fünf Krankenhäuser in Tschechien (Verfahren SA.37432 (2015/NN)) erklärt der Vorsitzende des Interessenverbandes kommunaler Krankenhäuser, Bernhard Ziegler:

„Es handelt sich dabei um einen Fall, der für das laufende Verfahren am Bundesgerichtshof gegen den Landkreis Calw*, aber auch grundsätzlich für das deutsche Krankenhauswesen relevant sein dürfte.

Unabhängig von der Frage, dass wir als IVKK davon ausgehen, dass solche Themen überhaupt nicht Sache der Europäischen Union sein dürfen, weil das Grundgesetz dies in seinem nicht veränderbaren Teil verbietet (>Lissabon-Urteil< des Bundesverfassungsgerichts), sieht auch die Kommission nach dieser Entscheidung staatliche Verlustausgleiche an öffentliche Kliniken dann nicht als unerlaubte Beihilfen an, wenn es an einem grenzüberschreitenden Einzugsbereich (um den Begriff >Markt< bewusst nicht zu verwenden) mangelt. Eben das ist sowohl in Calw als auch regelmässig an deutschen Kliniken der Fall: Keine Patienten aus dem EU-Ausland, keine Zuständigkeit für die EU.
Auch die andere Komponente des europäischen Wettbewerbsrechts, wonach ein ausländischer Betreiber (mit Sitz und Steuerpflicht in einem anderen EU-Mitgliedsland) in dem jeweiligen lokalen Einzugsbereich Leistungen anbietet, ist ganz regelmässig in Deutschland im Krankenhausbereich nicht der Fall.

Wir glauben, wie Sie wissen, dass die Anwendung des EU-Rechts hierzu grundgesetzlich unzulässig sein dürfte, weshalb wir auf grundsätzliche Klärung vor dem BVerfG drängen.  Dennoch begrüßen wir, dass die EU-Kommission auch für diesen Teil der Daseinsvorsorge anerkennt, dass Krankenhausleistungen ohne grenzüberschreitende Effekte/Einzugsbereiche (dies ist im Krankenhauswesen allein schon abrechnungstechnischen Gründen die Regel) nicht Angelegenheiten des >Binnenmarktes< sind und demzufolge auch keine unerlaubten Beihilfen sein können.

Die Entscheidung wurde am 19.06.2015 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Materialien:

EUROPEAN COMMISSION: Subject: SA.37432 (2015/NN) – Czech Republic Funding to
public hospitals in the Hradec Králové Region (pdf)
* Zum Fall Calw vgl. Jens Flintrop und Sabine Rieser: Streit um Krankenhaussubventionen. In: ÄrzteZeitung. Januar 2014.
Aus verfassungsrechtlicher Perspektive vgl. Siegfried Broß: Krankenhäuser – kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates? (2014)
Weitere Berichte und Artikel zum Thema Calw finden sich hier: IVKK und hier: Berliner Wassertisch

 
Wie der Interessenverband kommunaler Krankenhäuser (IVKK) ist auch der Berliner Wassertisch erfreut über die Entscheidung der EU-Kommission. Danach darf die Krankenhausversorgung auch weiterhin staatlich subventioniert werden. Wäre dem nicht so, müssten die Kliniken auf kurz oder lang privatisiert werden. Eine Privatisierung der Daseinsvorsorge, worunter die Krankenhausversorgung zählt, lehnt der Berliner Wassertisch ab. Im Mittelpunkt der Krankenversorgung muss das Wohl des Patienten (auch der Angestellten und Ärzte) stehen – und nicht die Renditeerwartung von Konzernen.

Wasserwirtschaft kritisiert massive Verzögerung bei Nitrat-Reduzierung

BDEW Pressemitteilung
14.07.2015

BDEW zum Thema Wasserqualität in Deutschland
Wasserwirtschaft kritisiert massive Verzögerung bei Nitrat-Reduzierung

Logo BDEWAuch bei Arzneimittel-Rückständen Verursacher- und Vorsorgeprinzip stärken / Wasserwirtschaft lehnt Breitbandkabel-Ausbau in Abwasserkanälen ab

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hält auch den neuen Entwurf der Dünge-Verordnung und den Entwurf für ein Dünge-Gesetz für ungeeignet, das Problem der Nitratbelastungen wirksam zu reduzieren. Zugleich kritisiert der Verband die erhebliche Verzögerung bei der Umsetzung der Novelle. „Trotz der intensiven Diskussionen und trotz des laufenden EU-Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland erleben wir eine seit Monaten andauernde politische Blockade“, sagte Jörg Simon, BDEW-Vizepräsident Wasser/Abwasser heute in Berlin.

zur Pressemitteilung…

 

Neue Studie: Parlamente in den EU-Mitgliedstaaten könnten TTIP und CETA zu Fall bringen

Mehr Demokratie e.V.
16.07.2015

Neue Studie: Parlamente in den EU-Mitgliedstaaten könnten TTIP und CETA zu Fall bringen

Juli 16, 2015

Die Ratifizierung von CETA und die Verhandlungen zu TTIP gehen deutlich langsamer voran als ursprünglich geplant. Wie die heftigen Auseinandersetzungen im EU-Parlament um die TTIP-Resolution gezeigt haben, ist der zivilgesellschaftliche Widerstand gegen die Abkommen immer erfolgreicher. Die selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative „Stop TTIP“ hat eine Studie beim Institut für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht der Universität Köln zur Ratifizierung von CETA und TTIP in den Mitgliedstaaten in Auftrag gegeben. Danach sind gibt es hohe Hürden für die Ratifizierung von TTIP: Denn in 27 von 28 EU-Mitgliedstaaten müssen voraussichtlich die nationalen Parlamente über die Handelsabkommen abstimmen. Zudem wäre in 14 EU-Mitgliedstaaten eine Volksabstimmung zu TTIP möglich.
Von Charlie Rutz und Anne Dänner

Studie von Dr. Anna Eschenbach: „Die Ratifizierungsprozesse in den EU-Mitgliedstaaten – Eine Darstellung unter besonderer Berücksichtigung der Freihandelsabkommen TTIP und CETA“


Die Studie lässt sich wie folgt zusammenfassen: 

  • TTIP und CETA müssen sehr wahrscheinlich auch in den EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden.
  • In allen EU-Mitgliedstaaten bis auf Malta müssten die Parlamente zustimmen und könnten demnach TTIP und CETA zu Fall bringen.
  • In der Hälfte aller EU-Mitgliedstaaten wären Volksabstimmungen möglich.
  • Ob CETA und TTIP wie geplant ratifiziert werden können, ist viel unsicherer als die Befürworter/innen es darstellen.

1. Ratifizierung von CETA & TTIP in EU-Mitgliedstaaten: Warum ist das interessant?

  • Völkerrechtliche Verträge wie die Handels- und Investitionsschutzabkommen der EU mit den USA (TTIP) und Kanada (CETA) können auf verschiedene Weise ratifiziert werden: Ein reines EU-Abkommen („EU only“) würde die Mitgliedstaaten nur über den Europäischen Rat beteiligen und lediglich die Zustimmung des Europäischen Parlamentes erfordern. Ein „gemischtes Abkommen“ hingegen müsste zusätzlich (mindestens in Teilen) von den Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten verabschiedet werden.Nötig wird die Beteiligung der einzelnen Mitgliedsländer, wenn ein Abkommen Themen beinhaltet, für die die EU keine eigene Zuständigkeit besitzt. Sie ist dann auf die Mitgliedstaaten angewiesen, damit die Verpflichtungen aus diesen Abkommen eingehalten werden. Im Fall einer solchen “Kompetenzlücke” schließen die EU und die Mitgliedstaaten gemeinsam das Abkommen mit dem Vertragspartner.
  • Es kann davon ausgegangen werden, dass TTIP, wahrscheinlich auch CETA, gemischte Abkommen sind: Laut EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström sind CETA und TTIP „ziemlich wahrscheinlich“ gemischte Abkommen. Der EU-Chefunterhändler Ignacio Garcia Bercero ist der Auffassung, dass manche Elemente von TTIP über die EU-Kompetenz hinausgingen und deswegen einer Ratifizierung durch die EU-Mitgliedstaaten bedürften.Auch die deutsche Regierung geht davon aus, dass es sich um gemischte Abkommen handelt. Für CETA hat Prof. Dr. Franz C. Mayer im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums eine Studie erstellt, die zu dem Ergebnis kommt: CETA muss als gemischtes Abkommen geschlossen werden. Da TTIP noch weit umfangreicher ist, kann man davon ausgehen, dass dies auch für TTIP gilt.
  • Vor diesem Hintergrund hat Dr. Anna Eschbach vom Institut für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht an der Universität Köln die Ratifizierungsprozesse in den einzelnen Mitgliedstaaten untersucht. (Download der Studie)

2. Ratifizierung durch die Parlamente: Ein- oder Mehrkammernsysteme

  • In allen EU-Mitgliedstaaten bis auf Malta ist ein parlamentarisches Zustimmungsverfahren nötig – die jeweiligen Landesverfassungen definieren die Voraussetzungen für das parlamentarische Zustimmungsverfahren und legen fest, welche Kammern des jeweiligen Parlaments an der Entscheidung beteiligt sind.
  • In folgenden Staaten gibt es ein Einkammersystem: Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Portugal, Schweden, Slowakei, Ungarn, Zypern.
  • Durch zwei Parlamentskammern müssen CETA und TTIP in Belgien, Deutschland, Frankreich, Irland, Italien, den Niederlanden, Österreich, Polen, Rumänien, Slowenien, Spanien, Tschechien. Großbritannien ist das einzige Land, in dem die Verträge mit der Queen sowie dem Ober- und dem Unterhaus drei Kammern passieren müssen.


3. Wo wären Volksabstimmungen zur Ratifizierung möglich?

  • In der Hälfte aller Mitgliedstaaten wären Referenden über die Zustimmung zu völkerrechtlichen Verträgen grundsätzlich möglich: Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Irland, Kroatien, Litauen, Niederlande, Österreich, Polen, Rumänien, Slowakei, Ungarn, Großbritannien. Dabei müssen in den einzelnen Ländern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
  • In folgenden Ländern können Parlamente, Präsident/innen und/oder Regierungen Referenden auslösen: Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Österreich, Polen, Rumänien, Großbritannien.
  • In folgenden Ländern kann die Bevölkerung selbst ein Referendum anstoßen:

    Kroatien:
    10 Prozent der Wahlberechtigten können vom Parlament ein Referendum verlangen.

    Litauen:
    300.000 Bürger/innen können vom Parlament ein Referendum fordern.

    Slowakei:
    Eine Frage kann u.a. durch Bürgerpetition als „von öffentlichem Interesse“ definiert werden, dann prüft das Verfassungsgericht, ob eine Abstimmung verfassungskonform wäre.

    Ungarn:
    200.000 Wahlberechtigte oder 100.000 Wahlberechtigte und der/die Präsident/in können eine Volksabstimmung vorschlagen

    Niederlande:
    300.000 Bürger/innen können seit Juli 2015 ein unverbindliches Referendum vom Parlament fordern.

4. Was fordert „Stop TTIP“?

  • TTIP und CETA greifen tief in die Regulierungskompetenzen der Politik ein. Als völkerrechtliche Verträge engen sie die Entscheidungsspielräume der Parlamente ein, die Souveränität der Bürgerinnen und Bürger wird eingeschränkt. Das darf nicht geschehen.
  • Wo Referenden zu CETA und TTIP möglich wären, sollten die Parlamente und Regierungen die Abkommen nicht über die Köpfe der Bevölkerung hinweg beschließen.
  • Auf EU-Ebene wäre das Mindeste, offizielle Europäische Bürgerinitiativen (EBI) zur Verhandlung völkerrechtlicher Verträge zu ermöglichen. Sowohl eine ablehnend formulierte EBI als auch eine EBI vor Abschluss völkerrechtlicher Verträge sollte zulässig sein. Genau das verweigerte die Europäische Kommission unserer EBI „Stop TTIP“ – deshalb klagen wir derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof. (weitere Infos zur Klage gibt es hier…)

– See more here

 

Grüne Wirtschaftsminister für TTIP und CETA?

taz.de
16.07.2015

Freihandelsabkommen TTIP
Grüne Einheitsfront bröckelt
von Jost Maurin

TTIP muss man kritisch sehen? Nicht alle Grünen denken das. Minister aus Hessen und Rheinland-Pfalz zeigen sich offen für das Abkommen mit den USA.

TTIP Stoppen

  Foto: Uwe Hiksch

BERLIN taz | Die grünen Wirtschaftsminister von Hessen und Rheinland-Pfalz, Tarek Al-Wazir und Eveline Lemke, haben sich für einen Handelsvertrag zwischen der EU und den USA ausgesprochen. „Freihandelsabkommen wie die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) und das Umfassende Wirtschafts- und Handels abkommen EU-Kanada (Ceta) sind wichtige Bausteine transatlantischer Partnerschaft“, loben die Ressortchefs von Bund und Ländern in einem Beschluss, dem auch die beiden Grünen zugestimmt haben.

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Exxon Mobil will giftiges Lagerstättenwasser in Niedersachsen verpressen. Doch Walsrode wehrt sich

NDR
15.072015

Walsrode lässt ExxonMobil nicht auf die Straße
Die vor der Sommerpause gescheiterte Verabschiedung des umstrittenen Fracking-Gesetzes im Bundestag sorgt für Aufregung in Walsrode. Der Energiekonzern ExxonMobil will den Umstand offenbar ausnutzen, um doppelt so viel giftiges Lagerstättenwasser zu verpressen wie bisher. Das Unternehmen hat einen entsprechenden Antrag beim Landesbergamt gestellt. Die Stadt stellt sich allerdings quer.

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