Offener Brief an den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck #CCS
Schlagwort-Archiv: Berliner Wassertisch
BUND gegen CCS-Endlager
BUND gegen Kohlendioxid-Deponien im Meer oder an Land – Ampel darf auch klimaschädlichen Plänen der Industrie für landesweite CO2-Pipelines und Exportinfrastruktur nicht nachgeben
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) verurteilt die heutige Ankündigung der Bundesregierung, jährlich viele Millionen Tonnen Industrie-CO2 abscheiden und deponieren zu wollen (Carbon Capture and Storage, CCS), anstatt die Emissionen im Industriesektor zu reduzieren.
21.12.2022
Der BUND kritisiert ebenfalls geplante Subventionen für CCS über so genannte Klimaschutzverträge in Milliardenhöhe und den Vorstoß von Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP), die Speicherung von CO2 im Boden im industriellen Maßstab kurzfristig zuzulassen. Heute hat das Bundeskabinett den Entwurf des Evaluierungsberichts zum Kohlendioxidspeicherungsgesetz (KSpG) beschlossen. In dem Gesetz wird seit 10 Jahren die Einlagerung von Kohlendioxid in Gesteinsschichten geregelt. Bisher war CCS nur in begrenzten Mengen zu Forschungs- oder Demonstrationszwecken erlaubt.
Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender: „Es ist brandgefährlich für den Klimaschutz, dass die Evaluierung des CCS-Gesetzes so stark von Industrieinteressen überlagert wurde. Sie wollen ihre klimaschädigenden Abgase einfach unter der Nordsee deponieren, anstatt ihre Emissionen endlich zu reduzieren. Aber die Meere sind nicht die Müllhalde der Menschheit oder eine Deponie für Klimamüll. CO2 dort zu verpressen ist profitabel für die Gasindustrie, aber bedroht nachweislich den Lebensraum am Meeresboden – denn langfristig sind Leckagen einkalkuliert. Die Nordsee ist auch ohne neue CO2-Industrie schon übernutzt. Die Meere sind für das Überleben der Menschen zentral und brauchen unseren uneingeschränkten Schutz. Die Ampel muss sich zum Vorsorgeprinzip und zum Schutz der Meere bekennen und darf den klimaschädlichen Phantasien der Industrie nicht nachgeben.“
Statt die industriellen Emissionen so zu reduzieren, wie es vom Klimaschutzgesetz verlangt wird, versuchen Industrievertreter*innen das Verpressen von Treibhausgasen als Klimaschutz zu vermarkten. Diese Debatte ist nicht neu. Bereits vor zehn Jahren versuchte die Energiewirtschaft, CCS an Kohlekraftwerken als vermeintliches Zukunftsmodell zu verkaufen. Vor allem in Norddeutschland fanden daraufhin große Proteste gegen den Einsatz der Technologie statt.
„In dem heutigen Bericht wird ein optimistisches Bild von der CCS-Technologie gezeichnet. Aber es ist erwiesen, dass CCS-Projekte der Industrie gefährliche Luftschlösser sind. Nach Jahrzehnten der Versuche bleiben sie technisch unausgereift. Sie würden einen hohen zusätzlichen Energieeinsatz verlangen, sind teuer und nicht effektiv. Hinzu kommt, dass die Langzeitgefahren nicht ausreichend erforscht sind. Bis heute sind CCS-Projekte in Europa und weltweit vor allem darin erfolgreich, staatliche Gelder einzuwerben; aber sie verlängern fossile Geschäftsmodelle immer weiter“, sagt Olaf Bandt.
Hintergrund
Der heute vorgestellte Entwurf des Evaluierungsberichts zum KSpG legt nahe, dass die Einschränkungen der Anwendung von CCS im KSpG aufgehoben werden sollen. Der Ausbau eines deutschlandweiten Netzes von Abscheidungsanlagen, Rohrleitungen, Zwischenspeichern, Umladestationen und Häfen für das Klimaabgas soll schnell gesetzlich ermöglicht und alle rechtlichen Hindernisse des Immissions- oder Umweltschutzes dabei aus dem Weg geräumt werden. Die Empfehlungen der Bundesregierung gehen noch weiter: CO2 soll perspektivisch auch in Deutschland verpresst werden können; eine neue Raumordnung für den Untergrund wird angekündigt, absehbar mit einer privilegierten Genehmigung für CO2-Deponien der Großindustrie. Enteignungsvorschriften sollen erweitert, die Rechte der Länder beschnitten werden. Parallel dazu werden bereits Förderprogramme gestrickt, um die großen industriellen Verschmutzer mit Milliarden an Steuergeldern für CCS auszustatten.
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TAZ: Hamburger Abgeordneter über Olympia-Gedankenspiele: „Es kommt zu Vertreibungen“
Der Abgeordnete Mehmet Yildiz warnt vor Olympia-Bewerbung Hamburgs. Da die Bevölkerung dies 2015 ablehnte, ignorierten solche Pläne deren Willen.
9. 12. 2022
Das Interview führte Kaija Kutter (Redakteurin taz-Hamburg)
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Logo von NOlympia Hamburg 2015
NDR: Bewirbt sich Hamburg noch einmal um Olympische Spiele?
05.12.2022 16:20 Uhr
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) erwägt eine Bewerbung um Olympische und Paralympische Winter- oder Sommerspiele. Bekommt Hamburg doch noch Olympia? [Hoffentlich bleibt das Hamburg und allen anderen Städten auch erspart]
„Im kommenden Jahr will der DOSB klären, ob und mit welcher Region er sich für Olympische Spiele bewirbt.“
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(Grafik: Nolympia Berlin)
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft warnt vor CETA: Mit dem jetzigen CETA-Text wird der Schutz der öffentlichen Wasserwirtschaft vor einer Kommerzialisierung weiter geschwächt
EU-Wirtschafts- und Handelsabkommen mit Kanada (CETA):
AöW zur Abstimmung im Bundestag am 01.12.2022
AöW-Präsident Prof. Lothar Scheuer: „Angesichts der Folgen des Ukraine-Krieges und der Klimakrise erkennen wir die Bedeutung von zukunftsorientierten Wirtschafts- und Handelsabkommen mit wichtigen Handelspartnern an – dazu gehört in jedem Falle auch Kanada. Gleichzeitig erfordern die Krisen und Herausforderungen neue Prioritäten – und dazu gehört auch die Stärkung der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand. Diesem Zeitenwandel und den Erfordernissen muss auch das CETA-Abkommen gerecht werden. Mit dem jetzigen CETA-Text wird der Schutz der öffentlichen Wasserwirtschaft vor einer Kommerzialisierung weiter geschwächt. Es ist zu erwarten, dass dies sich in weiteren Abkommen weiter fortsetzen wird. Es kommt jetzt und für die zukünftigen Herausforderungen darauf an, dass auf nationaler und vor allem kommunaler Ebene die Strukturen für die öffentliche Wasserwirtschaft bekräftigt werden.
Hinsichtlich des nun relevanten Investitionsschutzes bezweifeln wir weiterhin, ob das Joint Committee mit einer Erklärung eine ausreichende Verbindlichkeit erreichen kann oder doch nur als Auslegungsinterpretation nachrangig herangezogen wird.
Wasser muss insgesamt von Investitionsstreitigkeiten ausgeklammert sein, andernfalls riskiert der Staat mit der Einführung des Investorenschutzes in CETA seine Handlungsfähigkeit bei der zukünftig wichtigsten Ressource: sauberes Wasser. Dazu darf es keinesfalls kommen.“ Weiterlesen
Chemikalien und PFAS unter dem CETA-Abkommen
26. November 2022

Das CETA-Abkommen (Handels und Investitionsabkommen) ist seit 2017 vorläufig in Kraft und soll im Dezember vom Bundestag ohne nennenswerte Debatte verabschiedet werden.
Chemikalien und PFAS unter dem CETA-Abkommen
Die staatliche Handlungsfähigkeit bei der Regulierung von Chemikalien muss inzwischen als außerordentlich schwach und völlig unzureichend erachtet werden. Dem Verbot einer Einzelsubstanz geht ein jahre- teils jahrzehntelanges Ringen voraus, an dessen Ende nicht selten ein Scheitern des Verbotsverfahrens steht. Dass diese enorme Schieflage durch Freihandelsabkommen verstärkt wird, räumt auch die Bundesregierung ein (https://www.bmuv.de/faq/weshalb-sind-noch-nicht-alle-pfas-verboten) und nennt als einer der Gründe, warum PFAS kaum verboten sind, auch die „Anforderungen der internationalen Handelsbestimmungen, nach denen nicht-tarifäre Handelsbeschränkungen erhebliche Anforderungen an den Nachweis der Umwelt- und Gesundheitsgefährlichkeit stellen“. Insbesondere das CETA-Abkommen nimmt als erstes „Abkommen der neuen Generation“ von Freihandelsabkommen eine Sonderstellung ein: Weitreichende Befugnisse intransparenter CETA-Ausschüsse zur Weiterentwicklung des Abkommens mit dem Ziel des „Abbaus nicht-tarifärer Handelshemmnisse“ (unter die auch Bestimmungen zum Gesundheits- und Umweltschutz fallen, das ist das Problem) werden voraussichtlich zu einer weiteren Verdrängung des für die Chemikalienregulierung entscheidenden Vorsorgeprinzips führen und in Kombination mit neuartigen Klagebefugnissen für Investoren, mit denen allein die bloße Androhung einer Klage ausreichend Einschüchterung entfalten kann, ein Verbotverfahren einer Substanz weitgehend aussichtslos machen (vgl. IAWR-CETA-Stellungnahme). Weiterlesen