Grüne lehnen Wasserklage gegen Gewinngarantie aus nichtigen Gründen ab – PRESSEMITTEILUNG VOM 12.04.2013

(Berlin, 12. April 2013) Die berühmt-berüchtigte Gewinngarantie der Wasserverträge, die für die missbräuchlich überhöhten Preise verantwortlich ist, gilt schon lange als verfassungswidrig. Erstmals hat mit Prof. Dr. Christian Kirchberg ein renommierter Verfassungsjurist einen reellen Klageweg gegen den Paragrafen vorgestellt. Die Grünen lassen die Klagemöglichkeit jedoch mit der Begründung verstreichen, dass sie nicht zielführend sei. Diese Behauptung ist jedoch unzutreffend. Wenn das Verfassungsgericht feststellt, dass die Gewinngarantie verfassungswidrig ist, weil sie das verfassungsrechtlich geschützte Budgetrecht des Parlaments verletzt, sind die Verträge in ihrem Kern getroffen. Diese Feststellung ist daher ein Herzensanliegen der Berliner Bevölkerung. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Gerade bei den Wasserverträgen, deren Offenlegung die Berliner per Volksentscheid erreicht haben, erwarten die Bürger von ihren Abgeordneten, dass sie jede seriöse Möglichkeit wahrnehmen, die Verfassungswidrigkeit der Verträge gerichtlich feststellen zu lassen. Die Verweigerung ist eine Missachtung des Bürgerwillens, die nicht mehr nachvollziehbar ist.“

Die Linke haben dem Organstreitverfahren zugestimmt, rätselhafterweise aber nur mit der gesamten Opposition. Ob sie mit den Piraten allein klagen, ist nicht zu erfahren; der Wassertisch erreicht keinen der Verantwortlichen. Die Piraten haben als einzige eine Klage befürwortet, bemängeln allerdings die Höhe des Anwaltshonorars. Dazu ist zu sagen: Der Klageweg, den Prof. Dr. Christian Kirchberg vorgestellt hat, wird zwar von zwei der erfahrensten Verfassungsjuristen als absolut vertretbar eingestuft, ist jedoch nicht risikofrei, da er juristisches Neuland betritt. Aufgrund der Schwierigkeit des Verfahrens ist es notwendig, dass der bestmögliche Jurist dazu ausgewählt wird. Der Berliner Wassertisch ist bereit, sich selbst am Honorar zu beteiligen. Eine Beauftragung darf nicht an den Kosten scheitern. Dazu Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Volksentscheids: „Die Parteien wurden schon im Februar von uns informiert, dass wir einen Klageweg gegen die Verträge gefunden haben. Gerade erhielten wir auf Nachfrage beim Parlamentspräsidenten die Mitteilung, die in Kopie ebenfalls an die Oppositionsparteien gesandt wurde, dass Fraktionen grundsätzlich Zuwendungen von Dritten entgegennehmen können, dies jedoch nach den Vorgaben des Fraktionsgesetzes vollumfänglich zu veröffentlichen ist. Der Mangel an finanziellen Mitteln steht somit einer Klage nicht mehr entgegen. Bürgerinnen und Bürger haben ebenfalls finanzielle Unterstützung zugesagt.“

Der Berliner Wassertisch fordert alle Oppositionsparteien eindringlich auf, das Organstreitverfahren mit der bestmöglichen Vertretung anzustrengen – egal, ob allein oder gemeinsam. Die Berliner Bürger haben bislang ungebetenerweise rund 1,5 Mrd. € an die Konzerne überwiesen und haben ein Recht darauf, dass alles unternommen wird, um diesen Zustand gerichtlich zu klären und zu beenden.

Kontakt :
Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info
Rainer Heinrich Telefon: 030 / 343 332
Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Wasser-Klage nicht vom Tisch

Berliner Zeitung
11.04.2013

BERLINER WASSERBETRIEBE
Wasser-Klage nicht vom Tisch
von Jan Thomsen

Die Grünen im Abgeordnetenhaus prüfen derzeit die Erfolgschance einer Klage gegen die umstrittenen Wasser-Verträge.

Die Grünen im Abgeordnetenhaus haben angekündigt, eine mögliche gemeinsame Organklage der Opposition gegen die umstrittenen Wasser-Verträge schnell zu prüfen. „Wenn wir den Hauch einer Chance auf Erfolg sehen, werden wir uns entscheiden“, sagte die Fraktionsvorsitzende Ramona Pop am Mittwoch.

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Nur Grüne zaudern noch

taz.de
11.04.2013

KLAGE GEGEN WASSERVERTRÄGE
Nur Grüne zaudern noch
von Sebastian Heiser

Piraten wollen gegen Privatisierung der Wasserbetriebe klagen, notfalls auch allein. Die Linke ist gesprächsbereit, die Grünen bremsen.

Die Piratenfraktion hat beschlossen, die Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) mit einer Organklage vor dem Landesverfassungsgericht anzufechten. „Die Wasserverträge sind sittenwidrig und verfassungswidrig“, so der Piraten-Abgeordnete Gerwald Claus-Brunner. „Wir unterstützen den Wassertisch in seinen Forderungen, die Wasserbetriebe zu rekommunalisieren, und die Klage soll dazu beitragen.“

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Klage gegen Wasservertrag bleibt fraglich

Tagesspiegel
10.04.2013

Teilprivatisierung
Klage gegen Wasservertrag bleibt fraglich
von Stefan Jacobs

Die umstrittene Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe wird womöglich juristisch angegriffen. Grüne und Linke wollen ein sogenanntes Organstreitverfahren beim Berliner Verfassungsgericht unterstützen. Dennoch ist weiterhin offen, ob die Klage zustande kommt.

Was weder der erfolgreiche Volksentscheid vor zwei Jahren noch der Sonderausschuss des Parlaments von 2012 vermochten, kommt vielleicht doch: Die umstrittene Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) von 1999 wird juristisch angegriffen.

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Linke und Piraten wollen Klage gegen Berliner Wasserverträge

Berliner Morgenpost
09.04.2013

WEGEN PRIVATISIERUNG
Linke und Piraten wollen Klage gegen Berliner Wasserverträge
von Christina Brüning

Von einer Partei hängt es ab, ob die Opposition eine gemeinsame Organklage vor dem Verfassungsgericht anstrengt. Doch die Berliner Grünen wollen nicht. Zu viele juristische Fragen seien offen.

Die Fraktionen der Linken und der Piraten im Berliner Abgeordnetenhaus haben sich am Dienstag dafür ausgesprochen, vor dem Berliner Verfassungsgericht gegen die Wasserverträge vorzugehen, mit denen 1999 die Berliner Wasserbetriebe teilprivatisiert wurden.

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