Die Stellungnahme des BBU zu Fracking (23.01.2015)

Die Stellungnahme des BBU*
23.01.2015

Stellungnahme zu den Entwürfen zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes, des Bundes-Naturschutzgesetzes, der Grundwasserverordnung, des Umweltschadensgesetzes, der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben, der Allgemeinen Bundesbergverordnung, des Bundesberggesetzes und der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung zur Festsetzung des rechtlichen Rahmens der Fracking-Technik

„Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Datum vom 19.12.2014 haben Sie uns die Entwürfe zur Änderung des WHG, des BNatSchG, der GrwV, des USchadG, der UVP-V Bergbau, des BBergG, der ABBergV und der EinwirkungsBergV übermittelt. Mit Ausnahme der Änderung des USchadG sollen hierdurch Regelungen zur Anwendung der Frackingtechnik festgelegt werden.
Das USchadG beinhaltet hingegen nicht die notwendige Haftung für Fracking-Vorhaben.
Der BBU und die vorstehend aufgeführten Bürgerinitiativen und Interessengemeinschaften lehnen die vorgestellten Rechtsänderungen wegen ihrer verfehlten umweltpolitischen Zielsetzungen oder unzureichenden Regelungen ab. Stattdessen fordern sie ein sofortiges und ausnahmsloses Verbot sämtlicher Formen von Fracking, egal ob mit oder ohne den Einsatz giftiger Chemikalien, egal ob durch hydraulisch oder andersartig erzeugte Rissbildungen.
Bereits in der letzten Legislaturperiode wurden seitens der Bundesregierung bzw. der zuständigen Ministerien Entwürfe zur Änderung des WHG und der UVP-V Bergbau vorgelegt und eine schriftliche Verbändeanhörung durchgeführt. Die nun vorgelegten Rechtsänderungsentwürfe unterscheiden sich zwar in ihren konkreten Formulierungen von den Entwürfen aus dem ersten Halbjahr 2013. Die Zielsetzung, Fracking großflächig zu ermöglichen und eine weitgehende gesetzliche Zulässigkeit festzuschreiben, wurde jedoch beibehalten.
Die in der damaligen Anhörung vorgetragenen Argumente gegen die Anwendung der Frackingtechnik haben weiterhin Bestand. Zudem gibt es zahlreiche neue Gründe für eine Ablehnung der vorgesehenen Fracking-Gesetzgebung. Hierzu wird im Detail ausgeführt […]“ (pdf)

 

Erstunterzeichner der Stellungnahme (pdf) ist auch der Berliner Wassertisch
Berliner Wassertisch: Stoppt Fracking!

 

 

 

 

 

 

*Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn.

Gutachten: Rechtliche Rahmenbedingungen der unkonventionellen Erdgasförderung mittels Fracking

Interdisciplinary Research on Climate Change Mitigation and Adaptation
2012

Alexander Roßnagel, Anja Hentschel und Andreas Polzer:
Rechtliche Rahmenbedingungen der unkonventionellen Erdgasförderung mittels Fracking

Studie
Zur Studie (pdf)

Auf den Seiten 12ff., 33ff. 48ff., 62ff., 75ff., 89ff. und 119ff. finden sich Abschnitte zum Gewässerschutzrecht

Universität Kassel, Institut für Wirtschaftsrecht: Prof. Dr. Alexander Roßnagel

 

Vgl. dazu auch das vom gleichen Autorenteam erstellte Gutachten im Rahmen der Studie des Neutralen Expertenkreises „Sicherheit und Umweltverträglichkeit der Fracking-Technologie für die Erdgasgewinnung aus unkonventionellen Quellen“ im Rahmen des Informations- und Dialogprozesses über die Sicherheit und Umweltverträglichkeit der Fracking-Technologie für die Erdgasgewinnung (2012)

Zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben findet sich Folgendes:

Ein Staat, der die Risiken einer neuen Technologie zulässt, muss sich nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schützend und fördernd vor das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit stellen und muss nach Art. 20a GG – auch in Verantwortung für die künftigen Generationen – die natürlichen Lebensgrundlagen schützen. 

 

Für die Erfüllung beider Schutzpflichten ist die Vorsorge gegen Gefährdungen des Grund- und insbesondere des Trinkwassers von entscheidender Bedeutung.

 

Verfassungsrechtlich geht daher der Schutz des Trinkwassers der Gewinnung von Energieträgern oder anderen wirtschaftlichen Betätigungen vor.

 

Das Recht darf daher keinen Schaden an Leib und Leben und keine Funktionseinschränkung des Trinkwassers in Kauf nehmen. Entscheidend ist jedoch meist, welches Risiko eines Schadens in Kauf genommen werden darf, oder anders formuliert: wie sicher ist sicher genug? 
Je nach Art und Schwere möglicher Risiken kann bereits eine entfernte Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts ausreichen, um die staatlichen Schutzpflichten konkret auszulösen. (S. 68)

 

Insbesondere das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit bedarf im Hinblick auf die von technischen Anlagen und Tätigkeiten ausgehenden Auswirkungen und Risiken >eines besonderen staatlichen Schutzes<. Angesichts der damit verbundenen Risiken und Folgen für die Bürger, >die diese nicht beeinflussen und denen sie kaum ausweichen können<, ist der staatlichen Schutzpflicht und Mitverantwortung für die Gefährdungen dadurch Rechnung zu tragen, dass dem Betroffenen im  Entscheidungsverfahren gewährleistet wird, seine Rechte zu verteidigen. In diesen Fällen ist für einen effektiven Grundrechtsschutz  >Vorverlagerung des Rechtsschutzes< geboten, >indem bereits im behördlichen Verfahren Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden   können<.(S. 103)

Hintergrundinformation: Raumordnungsgesetz

Auswirkung von Chemikalien auf Entwicklung und Fortpflanzung im Zusammenhang mit unkonventioneller Öl- und Gas-Förderung

Reviews on Environmental Health. Band 29, Heft 4 (Dez 2014)
DE GRUYTER

Publikation:
Developmental and reproductive effects of chemicals associated with unconventional oil and natural gas operations
Autoren: Ellen Webb / Sheila Bushkin-Bedient / Amanda Cheng / Christopher D. Kassotis / Victoria Balise / Susan C. Nagel

Quelle im englischsprachigen Original: Reviews on Environmental Health
gesamte Veröffentlichung als PDF

Abstract (Übersetzung: Wassertisch)
Unkonventionelle Öl- und Gas- Förderstellen (UOG) [Fracking] können Luft- und Wasser in der Nähe von Förderstellen kontaminieren. Jede Phase des Betriebs dieser Förderstellen vom Brunnenbau, der Gewinnung von Öl oder Gas, ihrer Verteilung, von Transporten bis hin zu sonstigen Aktivitäten können zur Verunreinigung von Luft und Wasser führen.
Tabelle: Selected chemicals from ATSDR Minimal Risk Levels for Hazardous SubstancesHunderte von Chemikalien werden im Prozess der unkonventionellen Öl- und Gasproduktion eingesetzt. In dieser Arbeit untersuchen wir die wissenschaftliche Literatur zum Nachweis, dass die Exposition von Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen gegenüber Chemikalien, die bei UOG Förderstellen eingesetzt werden, zu Störungen der reproduktiven Gesundheit und zu Entwicklungsstörungen führen können. Flüchtige organische Verbindungen (VOC) [einschließlich Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylol (BTEX) sowie Formaldehyd] und Schwermetalle (einschließlich Arsen, Cadmium und Blei) sind nur einige der bekannten Faktoren, die zu abnehmender Luft- und Wasserqualität beitragen. Dies zeigt eine Bedrohung für die menschliche Entwicklung und die reproduktive menschliche Gesundheit auf. Der sich entwickelnden Fötus ist besonders empfindlich gegenüber Umweltfaktoren, zu denen Luft- und Wasserverschmutzung gehören. Die Forschung zeigt, dass es kritische Zeitfenster der Verwundbarkeit in der pränatalen und frühen postnatalen Entwicklung gibt, während derer ein Kontakt mit Chemikalien möglicherweise bleibende Schäden am wachsenden Embryo und Fötus hervorruft. Viele der Luft- und Wasserschadstoffe in der Nähe von UOG Förderstellen werden als entwicklungs- und reproduktionstoxische Stoffe betrachtet. Daher gibt es eine zwingende Notwendigkeit, unser Wissen über die möglichen gesundheitlichen Folgen für Erwachsene, Säuglinge und Kinder durch diese Chemikalien zu erhöhen. Dies muss durch schnelle und tiefgreifende medizinische wissenschaftliche Forschung geschehen.

Conclusions (Übersetzung: Volker Fritz)
Die Kontakte mit chemischen Verunreinigungen können zur Zeugungsbeeinträchtigung und zu Beeinträchtigungen der Gesundheit des werdenden Lebens im Mutterleib führen, einschließlich Unfruchtbarkeit, Missgeburten, spontanen Aborten, ungenügender Entwicklung des Fötus und zu geringem Geburtsgewicht (LBW). Davon ausgehend, dass viele der in Luft und Wasser in der Nähe von unkonventionellen Öl- und Gasförderstellen (UOGs) gefundenen Kontaminationen als von der Art erkannt sind, die Schäden für die Fruchtbarkeit und für die Entwicklung des Fötus im Mutterleib bringen, wenn sie aufgenommen werden, besteht ein dringender Bedarf, unser Wissen über die potentiellen gesundheitlichen Konsequenzen für Säuglinge, Kinder und Erwachsene zu verbessern, welche diese Personen durch diese Chemikalien zu erwarten haben. Dazu ist schnelle und tiefgreifende Gesundheitsforschung erforderlich.
Chemikalien die bei UOG-Arbeitsgängen benutzt werden oder durch diese entstehen, werden mit der Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit in Verbindung gebracht und es zeigt sich in Laborversuchen, dass sie die Fruchtbarkeit und die Fötusentwicklung von Labortieren schädigen.
Daher ist ein umfangreiches Erfassen im menschlichen wie im tierischen Bereich notwendig, um den Grad der aktuellen Belastung zu ermitteln.

Was wir jetzt schon wissen ist:

  • die UOG-Förderungen haben stark zugenommen und breiten sich weiter aus
  • Austritte von Flüssigkeiten und Leckagen und Ablagerungen von UOG-Abfallflüssigkeiten kommen häufig vor
  • UOG-Chemikalien wurden in der Luft und im Wasser in der Nähe von Förderplätzen gemessen
  • UOG-Chemikalien werden in direkten Zusammenhang gebracht mit Verringerung der Fruchtbarkeit und der Beeinträchtigung der Entwicklung des Fötus im Mutterleib
  • UOG-Chemikalien wurden auch in epidemokologischen Studien mit der Verringerung der menschlichen Fruchtbarkeit und der Beeinträchtigung der Entwicklung des Fötus im Mutterleib in Verbindung gebracht.

Zusammengefasst gibt es dringenden Bedarf für Folgendes:

  1. Bio-Monitoring beim Menschen, bei den Haustieren und bei Wildtieren auf das Vorhandensein der gefährdenden Chemikalien
  2. Systematische und gründliche epidemokologische Studien, um das Potential der jeweiligen Substanzen zur Schädigung der menschlichen Gesundheit zu ermitteln.

 

Konstanz. Weiter Interesse an Gasbohren

Südkurier
06.12.2014

Konstanz. Weiter Interesse an Gasbohren
Von Franz Domgörgen

Konstanz – Der Bodenseeraum bleibt offenbar ein attraktives Gebiet zur Exploration von Erdgas oder Erdöl. Derzeit prüft das Landesamt für Geologie in Freiburg (LGRB), ob eine Erkundungslizenz für den Raum Pfullendorf/Messkirch verlängert werden kann.
[…] „Wir fordern weiter ein Fracking-Verbot“, sagte Annamaria Waibel, die Vorsitzende des BUND Pfullendorf. Es gebe noch keine Sicherheit. Antje Boll, Geschäftsführerin des BUND Konstanz, fordert derweil mehr Aufklärung: „Wir wollen wissen, was da geplant ist.“

Zum Artikel

Berliner Wassertisch: Stoppt Fracking!