Finanziert 
Spendenfluss Wasserklage?

Neues Deutschland
18.04.2013

Finanziert 
Spendenfluss Wasserklage?
Von Martin Kröger

Der Auftrag der Piratenfraktion ist erteilt. Bis zum 25. April muss Professor Christian Kirchberg seine Organklage wegen der Verletzung des Budgetrechts des Abgeordnetenhauses beim Berliner Verfassungsgericht einreichen.

Mittelbar, so hoffen die Initiative Berliner Wassertisch (Muskauer Straße) und der Jurist Kirchberg, könne durch eine Klage die Gewinngarantie für die privaten Konzerne aus den Verträgen zur Teilprivatisierung der Wasserbetriebe (BWB) angegriffen werden.

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Piraten reichen Organklage gegen Teilprivatisierung der Wasserbetriebe ein

Berliner Umschau
16.04.2013

Piraten reichen Organklage gegen Teilprivatisierung der Wasserbetriebe ein

Die Organklage gegen die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe kann eingereicht werden. Am Montagabend unterzeichnete der Vorstand der Piraten im Berliner Abgeordnetenhaus als alleiniger Auftraggeber nun die notwendigen Verträge mit dem Verfassungsrechtler Christian Kirchberg.

Die Frist zur Einreichung der Organklage läuft am 25.4.2013 ab. Auf ihrer Fraktionssitzung am 9. April hatten die Piraten beschlossen, mit oder auch ohne die anderen Oppositionsfraktionen die Organklage des Wassertisches einzureichen. Nachdem die Fraktion der Grünen sich von vornherein gegen den Klageweg ausgesprochen hatte, sprang auch die Fraktion der Linken ab.

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Piraten klagen allein gegen Wasservertrag – Wassertisch beteiligt sich an Kosten

Tagesspiegel
16.04.2013

Umstrittene Wasser-Privatisierung in Berlin
Piraten klagen allein gegen Wasservertrag – Wassertisch beteiligt sich an Kosten
von Ulrich Zawatka-Gerlach

Die Piraten-Fraktion klagt im Alleingang gegen die umstrittene Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe – ohne Grüne und Linke. Nun ist Eile geboten: Die Organklage muss bereits bis zum 25. April beim Verfassungsgericht eingereicht werden.

Die Piraten im Abgeordnetenhaus klagen allein vor dem Landesverfassungsgericht gegen die Verträge zur Teilprivatisierung der Wasserbetriebe. Grüne und Linke machen nicht mit.

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Piraten setzen Forderung des Volksentscheids um!
PRESSEMITTEILUNG VOM 16.04.2013

(Berlin, 16. April 2013) Die Piratenfraktion im Abgeordnetenhaus hat am 9. April beschlossen, die Wasserverträge mit einer Organklage juristisch anzugreifen. Gestern wurde der renommierte Jurist Prof. Dr. Christian Kirchberg mit der Klagevertretung beauftragt.

Bereits letzten Dienstag hat die Fraktion der Piraten beschlossen, ein Organstreitverfahren gegen die Teilprivatisierungsverträge der Berliner Wasserbetriebe in die Wege zu leiten. Jetzt wurde der Verwaltungs- und Verfassungsjurist Prof. Dr. Christian Kirchberg, Vorsitzender des Verfassungsrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer, beauftragt, die Klageschrift zu erstellen.

Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Die Organklage ist ein Meilenstein in der Geschichte des Volksbegehrens. Es ist kein Zufall, dass dieser Schritt von den Piraten kommt. Sie haben das Volksbegehren UNSER WASSER als einzige Partei im Abgeordnetenhaus von Beginn an entschlossen unterstützt. Nach dem Volksentscheid hat der Piraten-Abgeordnete Gerwald Claus-Brunner im Sonderausschuss Wasserverträge hervorragende Arbeit geleistet, und mit der Organklage setzen die Piraten ihre Politik für die Interessen der Berliner Bürger konsequent fort.“

Ziel des Volksbegehrens war es, die Offenlegung der Geheimverträge zu erzwingen, um skandalöse Vertragsbestandteile wie die Gewinngarantie für die Wasserkonzerne an die Öffentlichkeit zu bringen. Per Volksgesetz sollte das Vertragswerk von unabhängigen Sachverständigen überprüft werden. Dies wurde jedoch durch die Abgeordneten von SPD und CDU verhindert, indem sie dem Sonderausschuss „Wasserverträge“ die nötigen finanziellen Mittel versagten. Der Berliner Wassertisch beauftragte daraufhin auf eigene Kosten einen hochkarätigen Juristen mit der Überprüfung. Als Ergebnis stellte der Wassertisch gemeinsam mit der Grünen Liga Berlin, dem VDGN und dem Bund der Steuerzahler am 4. April eine von Prof. Dr. Kirchberg entwickelte Klagemöglichkeit vor. Gegenstand der Klage ist die Verletzung des Budgetrechts des Berliner Abgeordnetenhauses nach Art. 87 Abs.1 der Verfassung von Berlin (VvB), da die skandalöse Gewinngarantie eine Sicherheitsübernahme ist, für die ein Gesetz nötig gewesen wäre. Mit dem Rückkauf der RWE-Anteile hat sich nach Ansicht des Juristen eine neue Klagefrist eröffnet, um die Teilprivatisierungsverträge mit der Gewinngarantie (§ 23.7 KV) für die Wasserkonzerne anzufechten.

Dazu Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Volksbegehrens: „Der Wassertisch erhofft sich im Sinne aller Berliner, dass über die Feststellung der Budgetverletzung mittelbar die Gewinngarantie in den Wasserverträgen (§23.7 KV) angefochten werden kann. Wenn die Verfassungswidrigkeit festgestellt ist, müssen auch die Verträge beseitigt werden. Bisher setzte die Regierung die konzernfreundliche Politik von 1999 fort. Von ihr ist keine bürgernahe Rekommunalisierung zu erwarten. Umso wichtiger ist eine juristische Anfechtung der Verträge.“

Kontakt :
Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info
Rainer Heinrich Telefon: 030 / 343 332
Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Vorerst keine Klage gegen Wasservertrag

Tagesspiegel
13.04.2013

Berlin
Vorerst keine Klage gegen Wasservertrag

Der von der Initiative „Wassertisch“ initiierte juristische Angriff auf die Teilprivatisierung der Wasserbetriebe ist vorerst gescheitert: Die Grünen wollen sich nicht an der sogenannten Organklage gegen das 1999 geschlossene Vertragswerk beteiligen – und die anderen beiden Oppositionsfraktionen können sie allein nicht finanzieren.

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Organklage gegen Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe wieder unwahrscheinlich

Berliner Umschau
12.04.2013

Organklage gegen Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe wieder unwahrscheinlich

Mit einer Organklage könnte die umstrittene Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe rückabgewickelt werden. Davon ist zumindest der Berliner Wassertisch überzeugt und beruft sich dabei u.a. auf eine Analyse des Verfassungsrechtlers Christian Kirchberg.

Allerdings müßte eine entsprechende Klage von einer Fraktion im Abgeordnetenhaus eingebracht werden. Die Zeit drängt, am 25. April läuft die Klagefrist ab. Zumindest derzeit deutet vieles darauf hin, daß sich die Oppositionsparteien vor dem Klageweg zieren.

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