Stadtwerke Solingen – erst teilprivatisiert, jetzt wieder vollständig rekommunalisiert!

Zusammenfassung der Entwicklung in Solingen:
Stadtwerke Solingen –  erst teilprivatisiert, jetzt wieder vollständig rekommunalisiert!

Wird die Energiewende endlich auch in Solingen umgesetzt?

Zum Jahr 2002 hat die Stadt Solingen 49,9 % der Anteile ihrer Stadtwerke für 125 Mio. Euro an die MVV Energie AG verkauft. Ein Rückkauf sollte erst nach 20 Jahren möglich sein. Mit dem Kaufvertrag kam zusätzlich ein rechtlich sehr umstrittener „Löschwasservertrag“ zustande, der der MVV jährlich mehr als 600.000 Euro für die „Bereitstellung“ von Löschwasser garantierte. Damit war das Löschwasser in Solingen (165.000 Einwohner) etwa genauso teuer wie das Bier.

Etwa 2007 steigerte sich langsam der Unmut: von den Versprechungen der MVV, Solingen zum „Brückenkopf“ der Energieversorger in NRW zu machen, blieb nichts übrig. Stattdessen wurden Arbeitsplätze abgebaut, forderte die MVV AG immer höhere Renditen, versuchte die verschiedenen Geschäftsbereiche von Solingen nach Mannheim auszulagern und die Netzgewalt zu erlangen.
Investitionen für die Erzeugung dezentraler nachhaltiger Energie wurden von der MVV AG stets blockiert.

Ein erstes Gutachten, von der Stadt Solingen in Auftrag gegeben, empfahl im Februar 2011 Verhandlungen mit der MVV AG, die jedoch zu keinem befriedigenden Ergebnis führten. In der Renditefrage konnte man sich überhaupt nicht einigen.
Am 02.02.2012 wurde dann von einer knappen Mehrheit im Rat (SPD, BFS, die Grünen, DSW und Solingen Aktiv) beschlossen, Verhandlungen über den Rückkauf einzuleiten.
Innerhalb der ersten sechs  Monate des Jahres 2012 organisierte die B. I. „Solingen gehört uns!“ zusammen mit dem DGB und  Attac-Solingen 6 Veranstaltungen mit hochkarätigen Referenten zum Thema „Rekommunalisierung“.

Überraschend für alle kam es dann schon zum 1. Oktober 2012 zur vollständigen Rekommunalisierung der SWS: für 115 Mio. € kaufte die Stadt Solingen ihre Anteile vorzeitig zurück.
Die Stadt Solingen hatte das Geld aus dem Verkauf der Anteile 2002 nicht ausgegeben, sondern über die inzwischen pleite gegangene Bank Sal. Oppenheimer  in zwei renditemäßig äußerst schlecht laufende Fonds angelegt. Sich von dieser schlechten Geldanlage zu trennen, war mit ein Rückkaufsargument.

Damit war das Kind aber noch nicht im sicheren Hafen; CDU, FDP und FBU drängten sofort zur Suche nach einem neuen „strategischen Partner“, möglichst schon zum 1. Quartal des Jahres 2013.
Aber auch in der Solinger SPD gibt es eine Strömung, die lieber mit einem neuen „strategischen Partner“ weitermachen möchte, anstatt endlich auch in Solingen die Energiewende in kommunaler Hand umzusetzen.
Es waren bereits Kontakte zur RheinEnergie AG geknüpft worden, die sich beim von der SPD organisierten, nichtöffentlichen SWS-Fachtag am 20.12.2012 als der ideale Partner vorstellte. „Wir sind fast schon so etwas wie ein genossenschaftliches Unternehmen.“,  äußerte sich der Geschäftsführer der ReinEnergie AG, Dr. Dieter Steinkamp.

Am 19. Januar veranstalteten „Bündnis 90 / Die Grünen“ einen Informationstag für die Öffentlichkeit. Alternativen zu einem „strategischen Partner“ wurden vorgestellt und diskutiert.
Am 28. Januar soll es erstmalig eine Mitgliederabstimmung innerhalb der Solinger SPD geben, deren Ergebnis den Standpunkt der SPD in der entscheidenden Ratssitzung am 21. Februar bestimmen wird.
Sollte sich die SPD für einen neuen „strategischen Partner“ entscheiden, würde die Ratsmehrheit auseinanderbrechen. Damit wäre es mit der Energiewende in kommunaler Hand vorbei.
Bisher betrug der Anteil an erneuerbarer Energie in Eigenproduktion in Solingen gerade einmal 1 %. Das muss sich ändern!

Im Moment sieht es so aus, als könnte es eine mehrheitliche Basis für die Energiewende in kommunaler Hand geben. Sicher ist für mich alles aber erst, wenn am 21. Februar der Ratsbeschluss dazu erfolgt ist.

Sollte es jedoch wider jetziger Erwartungen zu dem Beschluss kommen, dass ein neuer „strategischer Partner“ in die SWS eingebunden werden soll, wird die Bürgerinitiative „Solingen gehört uns!“ sofort ein Bürgerbegehren in die Wege leiten. Attac-Solingen, die Grünen, DSW, die Piraten und mehrere andere Gruppierungen haben  bereits spontan zugesagt, das Bürgerbegehren zu unterstützen.
Die Stimmung in der Bevölkerung spricht ebenfalls gegen einen neuen „strategischen Partner“. Eine Umfrage am 16. Januar in der „Solinger Morgenpost“ kam zu dem Ergebnis, dass 80 % der Solinger dagegen sind.
Unsere Info-Stände in der Stadt an den letzten beiden Samstagen erzeugten nicht nur ungewöhnlich viel Interesse bei den Passanten; eine ganze Anzahl von Interessierten wollte sogar schon sofort das Bürgerbegehren unterzeichnen.

Beschließt der Rat der Stadt Solingen am 21. Februar, dass die SWS in kommunaler Hand bleiben, muss eine neue Strategie in der Geschäftsführung der Stadtwerke entwickelt werden; die Planung zur Umsetzung der Energiewende, Optimierung und Ausbau in den verschiedenen Geschäftsbereichen der SWS, eine Beteiligung der BürgerInnen in Form von Anteilen oder einer Genossenschaft an Ihren Stadtwerken und vieles mehr. Damit entsteht eine zukunftsfähige und dauerhafte  Wertschöpfung für die Stadt Solingen.

Worauf wir hier allerdings bisher vergeblich warten, ist die bereits am 2. Februar 2012 im Rat beschlossene, sofortige Beteiligung der BürgerInnen an der weiteren Entwicklung der Zukunft der Stadtwerke Solingen. Mehrere Anfragen dazu wurden von Oberbürgermeister Norbert Feith, dem Geschäftsführer der Beteiligungsgesellschaft Solingen (BSG) Ernst Schneider und der Verwaltung abgewehrt oder ignoriert.

Birgit Correns
B. I. „Solingen gehört uns!“
www.solingen-gehoert-uns.org

„Wir setzen uns dafür ein, dass alle Konzerne, die sich in die öffentliche Daseinsvorsorge einkaufen wollen, einen großen Bogen um Solingen machen! Dabei möglicherweise entstehende Image-Schäden sind nicht unser Ziel, lassen sich aber nicht immer vermeiden.“

Einladung -Veranstaltung in der Berliner Urania am 30.01.2013 um 19:30 Uhr

Berliner Wassertisch
(Plenum Muskauer Str.)
c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8
10405 Berlin

23. Januar 2013

Einladung

zu unserer

Veranstaltung am 30. Januar 2013, 19:30 Uhr in der Urania
(An der Urania 17, 10787 Berlin, Lageplan: http://goo.gl/maps/tdmHF)

Wasser, Gas, Strom…
Warum Privatisierung kein Allheilmittel ist – und sogar die Demokratie gefährden kann

In zwei Vorträgen erörtern Professor Dr. Dr. hc. Siegfried Broß (ehem. Richter am Bundes­verfassungsgericht u. Ehrenvorsitzender der Internationalen Juristen-Kommission (IJK)) und Dr. Kurt Stockmann (ehem. Vizepräsident des Bundeskartellamtes und ehem. Vorsitzender des OECD-Ausschusses für Wettbewerbspolitik und Wettbewerbsrecht) die Folgen von Unternehmens­privatisierungen in der Daseinsvorsorge. Professor Broß wird auf die Gefahren durch Privatisierungen für die in unserer Verfassung verankerten rechtsstaatlichen, sozialstaatlichen und demokratischen Prinzipien eingehen und Dr. Stockmann auf wettbewerbspolitische und -rechtliche Gesichtspunkte. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, an die Vortragenden Fragen zu stellen.

Nach einer Pause wird die Veranstaltung mit einer Podiumsdiskussion zur Privatisierung der Daseinsvorsorge am Beispiel der Berliner Wasserbetriebe fortgesetzt. Neben Fragen des Verhält­nisses von Demokratie und Privatisierung sollen insbesondere praktische Möglichkeiten der juristischen Anfechtung der Wasserverträge diskutiert werden, um eine kostengünstige und bürgernahe Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe zu erreichen.

Auf dem Podium werden die Mitglieder des „Sonderausschusses Wasserverträge“ Heidi Kosche (MdA, Bündnis 90/Die Grünen), Dr. Klaus Lederer (MdA, DIE LINKE) und Gerwald Claus-Brunner (MdA, PIRATEN) ihre Positionen vortragen. Hieran wird sich eine Diskussionsrunde mit dem Publikum anschließen. Der Staats- und Verwaltungsrechtler Professor Dr. Martin Kutscha (HWR Berlin) wird die Veranstaltung moderieren.

Anlass der Veranstaltung:
Der Volksentscheid UNSER WASSER zur Offenlegung der Wasser-Geheimverträge wurde von einem breiten überparteilichen Bündnis mit dem Ziel erstritten, die Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe über eine Anfechtung der Teilprivatisierungsverträge zu erreichen. Im Volksent­scheids-Gesetz war daher die öffentliche Prüfung des Vertragswerks durch das Abgeordnetenhaus unter Hinzuziehung unabhängiger Sachverständiger vorgeschrieben.

Eine effektive Prüfung haben die Abgeordneten der Großen Koalition im eigens eingerichteten „Sonderausschuss Wasserverträge“ trotz schwerwiegender Vertragsmängel jedoch verhindert. Weder der 98,2 Prozent-Erfolg des Volksentscheids noch die Bestätigung des Bundeskartellamts, dass die Wasserpreise um 20–30 Prozent überhöht sind, haben den Berliner Senat dazu bewegen können, selbst gegen die Verträge vorzugehen.

Ganz im Gegenteil hat die Regierungskoalition mit dem überteuerten Rückkauf der RWE-Anteile die bisherige Praxis mit Geheimverträgen, Geheimverhandlungen (Heilmann-Moratorium) und Gewinngarantien fortgesetzt. Sogar die alleinige Geschäftsführung soll dem Wasserkonzern Veolia, der für den Preismissbrauch verantwortlich ist, zugesichert werden.

Nach dem Scheitern des offiziellen Ausschusses wollen wir in der Art eines „zivilgesellschaftlichen“ und überparteilichen Wasser-Sonderausschusses Wege ausloten, wie das Vertragswerk vor Gericht zu bringen wäre. Die dringende Notwendigkeit einer gerichtlichen Prüfung der Wasserverträge ergibt sich unter anderem aus der Tatsache, dass die Verträge mit dem Miteigentümer Veolia „auf ewig“ geschlossen sind. Sie können erstmalig zum Jahr 2029 – und dies nur aus wichtigem Grund – gekündigt werden.

Sollte sich herausstellen, dass eine gerichtliche Anfechtung nicht gangbar ist, muss womöglich das schon vor dem Volksentscheid angekündigte zweite Volksbegehren die Voraussetzungen für eine bürgernahe und kostengünstige Rekommunalisierung schaffen.

Wir freuen uns, wenn wir Sie/Dich auf unserer Veranstaltung begrüßen dürfen.

Für den Berliner Wassertisch/Muskauer Straße
Ihr/Euer

Wolfgang Rebel

 

Berliner Wassertisch/Muskauer Straße
c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8
10405 Berlin

Web: www.berliner-wassertisch.info
Mail: webmaster@berliner-wassertisch.info
Twitter:    @BWassertisch
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Kurzbericht vom Kolloquium „Vor dem Sturm?“ am 28.11.2012

Kurzbericht vom Kolloquium „Vor dem Sturm?“ von Prof. Markus C. Kerber organisiert, stattgefunden am 28.11.2012 in der TU-Berlin

Titel des Kolloquiums:
Die deutsche Wasserwirtschaft nach der BWB-Entscheidung des Bundeskartellamtes vom 5. Juni 2012

Wichtigste Nachricht: Dr. Engelsing vom Bundeskartellamt berichtete, dass die Wasserbetriebe trotz der laufenden Klage keinen Aufschub für die Wirksamwerdung der Kartellamtsverfügung beantragt haben (genauer: „haben keinen einstweiligen Rechtsschutz beantragt“) – was unüblich sei und beim Kartellamt für große Verwunderung gesorgt hat. Die Konsequenz ist, dass die Kartellamtsverfügung auf jeden Fall im Januar wirksam wird.

Hier noch Aussagen aus Engelsings Vortrag:

  • BWB hatten zunächst dagegen geklagt, dass das Kartellamt überhaupt zuständig sei. Sie hatten damals argumentiert, dass eine Kartellamtskontrolle unnötig sei, weil ja bereits eine öffentlich rechtliche Missbrauchskontrolle mit drei Stufen installiert sei: dies sei zunächst die Kontrolle der BWB selbst, dann die Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer und zum Schluss das Genehmigungsverfahren für die Tarife durch den Senat selbst.
  • dieser Versuch einer Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen die Einleitung des Missbrauchsverfahrens ist laut Engelsing ungefähr das Gleiche, als ob man sich dagegen wehrt, dass die Polizei plötzlich Baugenehmigungen erteilt.
  • das Kartellamt hat gegen die letzten Einwände der BWB nicht mehr dagegen gehalten, weil es endlich mit dem Verfahren zu Ende kommen wollte
  • 2010 waren nach Kartellamtsuntersuchung die Wasserpreise um 38% zu hoch.
  • bei den BWB sind die kalkulatorischen Kosten doppelt so hoch wie im Durchschnitt anderer Wasserversorger
  • die Sonderkosten Ost wurden aufgenommen, obwohl die mit der Wende verbundenen notwendigen Investitionen 1999 bereits abgeschlossen waren, weil sie aufgrund der Abschreibungen dafür noch 20 Jahre nachwirken. (diese wurde übrigens als degressive Abschreibungen kategorisiert) Diese Sonderkosten Ost führen zu einer akzeptierten Preisüberhöhung von ca. 18% gegenüber dem Durchschnitt der Preise bei den drei großstädtischen Versorgern HH, M und K.
  • der Prozess, den die Wasserbetriebe nach wie vor gegen die Kartellamtsverfügung führen, wird für das erste Halbjahr 2013 erwartet. Dies hat aber, wie oben schon erwähnt, keine aufschiebende Wirkung für die Umsetzung der Verfügung.

Nach Engelsing gab es ein Referat von Prof. Dr. Kurt Markert, FU-Berlin, ehemaliger Abteilungsleiter beim Bundeskartellamt. Er wies darauf hin, dass bei den Verträgen und den dazugehörigen Gesetzen von vorneherein klar war, dass es um reine Gewinnerziehlung ging. Er sagte auch, dass es nicht hinnehmbar sei, dass das aufgenommene Fremdkapital der Wasserbetriebe mit zum betriebsnotwendigen Kapital zähle und dadurch die Rendite erhöhe, die bei deutlich über 20% liege. Markert kritisierte auch das Bundeskartellamt und meinte, es sei „mehr drin gewesen“ als die in der Verfügung genannten Prozentsätze. Man hätte beim Vergleich der BWB Zahlen nicht notwendigerweise den Durchschnittswert der drei großen Wasserversorger als Vergleichsmaßstab nehmen müssen, sondern es hätte auch der Vergleich zum günstigsten großstädtischen Versorger gemacht werden können. Außerdem fragte er sich, ob es wirklich nötig gewesen sei, so viele Zahlen und Fakten in der veröffentlichten Version zu schwärzen.

Im weiteren Verlauf des Kolloquiums ging es dann um die sich im Gesetzgebungsprozess befindliche 8. GWB-Novelle. (GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) Diese sehr spezielle Diskussion kann hier nicht zusammengefasst werden.

Wichtig war noch, dass aus Brüssel das neue europäische Recht der Dienstleistungskonzessionen droht. Das bedeutet, dass möglicherweise Kommunen in der Zukunft gezwungen sein könnten, Dienstleistungskonzessionen für Wasser-Konzessionäre ausschreiben zu müssen. Die Richtlinien dafür sind aber in Brüssel überhaupt noch nicht ausgearbeitet worden.

Außerdem gab es noch Diskussionen darüber, ob es sinnvoll sei, unbedingt den Wettbewerb in den Wassermarkt hineintragen zu müssen, was u.a. die Monopolkommission anstrebt. (ein Vertreter der Monopolkommission trug vor) So wurde der damit verbundene Regulierungsaufwand – anzusiedeln bei der eh schon als Moloch agierenden Netzagentur – in keinem Verhältnis zu einem eventuellen Nutzen gesehen.

Spenden für den Wassertisch

Lieben Sie Ihre Demokratie? Und Ihr kommunales Trinkwasser?
Der Berliner Wassertisch bittet um finanzielle Hilfe für die Durchführung einer Veranstaltung in der Urania am 30. Januar 2013 um 19:30 Uhr.
Thema: Warum Privatisierung kein Allheilmittel ist – oder sogar die Demokratie gefährden kann
Konkret: Was kann noch gegen die Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe getan werden?

Diese Veranstaltung ist bei Betterplace.org als „Projekt“ genauer beschrieben.

Natürlich können Sie den voreingestellten Spendenbetrag ändern! Jede auch noch so kleine oder große Spende ist willkommen!

Weitere Spendenmöglichkeit für den Wassertisch allgemein:

Wir freuen uns über Geldspenden in kleinen und größeren Beträgen für unsere Arbeit.
Alle aktiven Wassertischler arbeiten ehrenamtlich. Sie erhalten keinerlei Vergütung. Lediglich notwendige Ausgaben für Material etc. werden erstattet. Alle Spenden werden für die Aufklärungsarbeit des Wassertisches verwendet. Dazu gehört auch die Inanspruchnahme juristischer Expertise. Diese Ausgaben haben wir zum Teil privat übernommen.
Spenden für den Berliner Wassertisch können auf das Sonderkonto bei der Grünen Liga Berlin eingezahlt werden:

Kontoinhaber: Grüne Liga Berlin
Kontonummer: 3060508
Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 100 205 00
Kennwort: WT Muskauer

Weitere Fragen zu Spenden beantwortet Andreas Fuchs, Tel. (030) 296 59 14, E-Mail: a.rotfuchs@web.de
Wenden Sie sich bitte an ihn, wenn Sie gespendet haben/spenden möchten und/oder eine Spendenquittung benötigen.

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