Fracking in den USA. Ist der Boom ein Gewinn?

DLF

 

Fracking in den USA

10.08.2015

Ist der Boom ein Gewinn?

Amerika gehört dank Fracking wieder zu einem der größten Öl-Förderer der Welt. Doch viele sorgen sich wegen des neuen Booms – aber nicht wegen der Umweltbelastung, sondern wegen des Ölpreises. Denn ein Problem ignorierten viele Firmen.

Von Wolfgang Kerler

[…] Eine Studie der amerikanischen Umweltschutzbehörde EPA kam kürzlich zu dem Schluss, dass das Fracking selbst bisher nur vereinzelt zu Wasserverschmutzungen geführt hat, keinesfalls jedoch flächendeckend [Kommentar Wassertisch: auch „vereinzelte Wasserverschmutzung“ muss in jedem Fall vermieden werden!]. Gröfrackingßere Sorgen als das Fracking an sich macht Umweltschützern in den USA deshalb die Abwasserbeseitigung. Denn sowohl beim Fracking als auch bei der Ölförderung entstehen täglich viele Millionen Liter toxischen Schmutzwassers. Das wird oft mit hohem Druck einfach zurück in den Untergrund gepumpt.

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Franz Alt: „Wasser wird knapp“

alt

 

 

Wasser wird knapp

10.08.2015

Von Kalifornien bis Nordkorea häufen sich Hitzewellen und Dürren. Hydrologen dringen auf eine Wende in der Landwirtschaft, statt die Grundwasserreserven in immer größerer Tiefe anzubohren. Die Vereinten Nationen warnen vor einer globalen Wasserkrise. Die Presse berichtet gelegentlich unter „Vermischtes“. Ein Bericht von Joachim Wille

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Fracking in China: Risiken für die Umwelt sind enorm: Experten warnen vor der Verknappung von Wasser, vor Artenschwund und möglichen neuen Erdbeben

Süddeutsche Zeitung
10.08.2015

FRACKINGFracking in China. Der große Sprung nach unten
Von Christoph Behrens, Chengdu

  • In China lagern die größten Schiefergas-Vorräte der Welt, der Großteil davon in der Provinz Sichuan.
  • Die Regierung will Fracking in den kommenden Jahren massiv vorantreiben.
  • Die Risiken für die Umwelt sind enorm: Experten warnen vor der Verknappung von Wasser, vor Artenschwund und möglichen neuen Erdbeben.

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IG Metall zu TTIP: „Nicht ohne meine Arbeitsnormen!“

IG Metall

 

 

ILO-Kernarbeitsnormen: USA drücken sich

TTIP: Nicht ohne meine Arbeitsnormen!

07.08.2015 Die USA wollen Freihandel mit der EU, haben aber bis heute die Grundregeln für gute Arbeit nicht gesetzlich verankert. Für die IG Metall ist das jedoch eine wichtige Voraussetzung, um einem Handelsabkommen wie TTIP zuzustimmen.

Weltfrieden – nicht weniger wollte die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) erreichen, als sie 1919 in den Nachwehen des Ersten Weltkrieges gegründet wurde. Die Grundidee: Eine friedliche Welt kann nur auf sozialer Gerechtigkeit aufgebaut werden.

Seit 1946 ist die ILO eine Organisation der Vereinten Nationen mit Sitz in Genf. Das Besondere: Sie ist die einzige UN-Organisation, in der neben Repräsentanten der Mitgliedsstaaten auch Vertreter von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sitzen.

Am Auftrag der ILO hat sich seit der Gründung nichts geändert: Sie will weltweit menschenwürdige Arbeitsbedingungen durchsetzen. Die Globalisierung soll sozial und fair verlaufen. Doch was bedeutet das konkret?

Um zu definieren, was gute Arbeits- und Lebensbedingungen ausmacht, hat die ILO über Jahrzehnte ein Regelwerk erarbeitet. Herzstück sind die sogenannten Kernarbeitsnormen. Sie definieren grundlegende Rechte, die allen Beschäftigten zustehen.

Die acht Kernarbeitsnormen der ILO:

1. Beseitigung der Zwangsarbeit
Bereits im Jahr 1930 verpflichteten sich die ILO-Staaten, Zwangsarbeit „möglichst bald zu beseitigen“. Gemeint sind Arbeiten, die „unter Androhung irgendeiner Strafe“ verlangt werden und die nicht freiwillig erfolgen. Ausgenommen sind: Militärdienst, von Gerichten verhängte Arbeitsstrafen und „übliche Bürgerpflichten“ (z.B. Kehrpflicht).

2. Vereinigungsfreiheit
Aus dem Jahr 1948 stammt das Recht für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Organisationen zu bilden – zum Beispiel Gewerkschaften.

3. Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen
Arbeitgeber dürfen Beschäftigte oder Bewerber nicht benachteiligen, weil sie Mitglieder einer Gewerkschaft sind. Scheingewerkschaften, die von Arbeitgebern abhängig sind, dürfen die Arbeit regulärer Gewerkschaften nicht behindern (beschlossen 1949).

4. Gleichheit des Entgelts
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Frauen und Männer sollen für „gleichwertige Arbeit“ auch in gleicher Höhe entlohnt werden. Die ILO-Staaten verpflichten sich, diesen Grundsatz „zu fördern und sicherzustellen“ (beschlossen 1951).

5. Abschaffung der Zwangsarbeit
Verschärfung des Übereinkommens von 1930. Die Staaten verpflichten sich, Zwangsarbeit „in keiner Form zu verwenden“ (1957).

6. Diskriminierungsverbot
Auf den Arbeitsmarkt darf es keine Diskriminierung geben – weder aufgrund der Hautfarbe noch aufgrund von Geschlecht, Glaube, politischer Meinung, Nationalität, sozialer Herkunft (1958).

7. Kinderarbeit
Kinderarbeit ist abzuschaffen. Jugendliche dürfen erst arbeiten, wenn ihre „volle körperliche und geistige Entwicklung gesichert ist“ – frühestens mit 14 Jahren (1973).

8. Verbot und Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit
1999 befasste sich die ILO erneut mit Kinderarbeit: Die Staaten verpflichteten sich, „unverzügliche und wirksame Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass die schlimmsten Formen der Kinderarbeit vordringlich verboten und beseitigt werden.“

Die USA drücken sich

Die ILO-Kernarbeitsnormen bieten ein Grundgerüst für menschenwürdige Arbeitsbedingungen. Das Problem: Manche ILO-Mitgliedsstaaten lassen sich mit der ttip_ig-metallRatifizierung der Abkommen viel Zeit. Deutschland hat das Übereinkommen 29 (Beseitigung der Zwangsarbeit) aus dem Jahr 1930 erst 1956 völkerrechtlich bindend verabschiedet.

Heute tun sich die USA negativ hervor: Sie haben sechs der acht Kernnormen nicht ratifiziert – obwohl die meisten schon vor Jahrzehnten beschlossen wurden. Darunter sind auch Konventionen, die elementare Arbeitnehmerrechte garantieren, wie etwa die Bildung von Gewerkschaften (Übereinkommen 87 und 98).

Für die IG Metall ist die Ratifizierung dieser Normen eine Grundvoraussetzung für die Weiterentwicklung der Handelsbeziehungen mit den USA.

 

„Der ganze Wahnsinn“ von Schutzabkommen. Auf der Grundlage eines Investitionsschutzabkommen verklagt die österreichische Meinl-Bank den Staat Österreich

orf
ORF
18.12.2014

Aktionär sieht sich um 200 Mio. geschädigt

Der Rechtsstreit um die Meinl Bank geht nun auf eine neue Ebene: Der Haupteigentümer der Meinl Bank klagt die Republik Österreich vor einem internationalen Schiedsgericht und sieht sich durch „rechtswidrige Handlungen“ der Behörden mit mindestens 200 Mio. Euro geschädigt. Laut Justizministerium ist das der erste Fall, in dem Österreich vor einem internationalen Schiedsgericht geklagt wird.

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Neu dazu:
Wiener Zeitung
4.8.2015

Meinl Bank bringt Republik vor „Schiedsgericht“

Wien. Diese Klage dürfte Wasser auf die Mühlen der TTIP-Gegner sein: Wie leicht der so genannte Investorenschutz Staaten vor Privatgerichte bringen kann, muss gegenwärtig die Republik Österreich erfahren.

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Ein paar Fakten:
Die österreichische Justiz ermittelt seit Jahren gegen Julius Meinl und Direktoren der Meinl Bank sowie weitere Personen wegen des Verdachts auf Anlegerbetrug bzw. Untreue. Die Bank sieht darin eine „unfaire“ Strafverfolgung und will dies mittels der Klage vor dem internationalen Schiedsgericht stoppen.
Grundlage der Klage ist das Investitionsschutzabkommen zwischen Österreich und Malta
Die Klage wurde am 30. Juli 2015 bei der Schiedsstelle International Centre for Settlement of Investment Disputes (ISCID) registriert.
Eingereicht hat sie „B.V. Belegging-Maatschappij Far East“
Vertreten wird die Bank von der US-amerikanischen Anwaltskanzlei Baker & Hostetler (hier von den Anwälten Kenneth Reisenfeld und Mark Bailen)

Eine Aluminiumfabrik bei Marseille verseucht das Mittelmeer

Le Monde Diplomatique
9.7.2015

Der rote Schlamm. Eine Aluminiumfabrik bei Marseille verseucht das Mittelmeer
Von Barbara Landrevie

Unweit von Marseille ergießen sich täglich Hunderttausende Tonnen roter Schlamm ins Mittelmeer. Er enthält unter anderem Arsen, Uran 238, Thorium, Quecksilber, Cadmium, Titan, Natron, Blei, Chrom, Vanadium und Nickel. Die giftigen Stoffe kommen aus der 26 Kilometer nördlich von Marseille gelegenen Aluminiumfabrik von Gardanne und verbreiten sich vom Golf von Fos bis zur Reede von Toulon und vermischen sich mit dem schmutzigen Wasser der Rhône.

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