TTIP, CETA und Co: Mögliche Auswirkungen auf Verbot von trinkwasserschädigenden Chemikalien

aoew
Diplom-Geoökologe Wolfgang Deinlein, persönliches Mitglied der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)

06. August 2015

Liebe Wasser-Mitstreiter/innen,

im Deutschlandfunk gab es am 02.08.2015 einen recht fundierten TTIP-Beitrag von Peter Kreysler im Deutschlandfunk*

kreysler

Darin wird eindrucksvoll gezeigt, wie eine Verschiebung vom Vorsorgeprinzip zu >wissenschaftlich basierten< Zulassungsverfahren in Kombination mit einem Regulatorischen Rat sowie ISDS ein Verbot von Chemikalien – etwa dem trinkwassergefährdenden Pestizid Atrazin (oder auch gentechnisch verändertem Saatgut) – sehr enorme Hürden in den Weg legen könnte.

Wer die ca. 10 Seiten nicht lesen will, findet hier eine 1-seitige Zusammenfassung davon. Wer mehr lesen will, findet hier eine ausführliche (40 Seiten) Reportage dazu, auch von Peter Kreysler (Stand Juli 2015).

Freundliche Grüße
Wolfgang Deinlein

*P.S. Achtung: Die im DLF-Beitrag erwähnten Klagemöglichkeiten bei der Welthandelsorganisation bei Nichteinhaltung von CETA beziehen sich nicht auf die ISDS-, sondern auf State-to-State-Klagemöglichkeiten und unterliegen wohl noch einigen Extra-Auflagen, deren Einhaltung nicht gesichert ist. („Und er ergänzt, dass dieses Freihandelsabkommen einen absolut völkerrechtlich bindenden Vertrag darstellt, der jederzeit bei der Welthandelsorganisation eingeklagt werden kann. Wird der
Vertragstext nicht eingehalten, kann es für den Steuerzahler also richtig teuer werden.“)

Zur Person:

Vgl.  Wolfgang in der Wasserschlacht. Wie ein Bürger und Stadtwerker gegen eine umstrittene EU-Richtlinie kämpft. In: SWR2 Tandem – Relevant, Sendung vom Donnerstag, 11.7.2013 | 10.05 Uhr.

Texte von Wolfgang Deinlein:

deinlein_2014Wolfgang Deinlein: KOMPENDIUM TRINKWASSER. Zur Europäischen Bürgerinitiative Right2Water und der EU-Konzessionsrichtlinie. (Stadtwerke Karlsruhe, Abteilung Qualitätssicherung Trinkwasser, Stabsstelle Umweltschutz). November 2014. (Website AöW)

Wolfgang Deinlein: Notiz zur öffentlichen Anhörung von Right2Water am 17.02.2014
im Europäischen Parlament, Brüssel (pdf)

 

Deutschlandfunk: NAFTA als Blaupause für TTIP

DLF

 .


Reihe: Wissenschaft im Brennpunkt
Hörfunksendung vom 02.08.2015

Risikobewertung in der Forschung. Wie TTIP mit Fakten hantiert.
Von Peter Kreysler

TTIP soll das größte Handelsabkommen aller Zeiten werden. Die Beteiligten versprechen: Europäische Standards bleiben unangetastet, Grenzwerte für Giftstoffe werden wissenschaftlich solide ermittelt. Doch was bedeutet das in der Praxis? Schon jetzt gibt es in diesem Bereich ein Kräftemessen um die wissenschaftliche Meinungshoheit. […]

Seit über 20 Jahren finden diese in Nordamerika bereits ihre Anwendung. Sie wurden mit NAFTA, der Nordamerikanischen Freihandelszone eingeführt, auch deshalb gilt NAFTA als Blaupause für TTIP:

Bündnis TTIP-Unfairhandelbar, Unterschriftenübergabe 22. Mai 2014„Kanada hatte zum Beispiel ein Gesetz verab­schiedet, das die Beimischung von Nero-Toxin in Benzin verbot. Obwohl die USA das gleiche Gesetz bereits hatten, dort war giftige Beimischung bereits untersagt, konnte ein US-Unternehmen den kanadischen Staat vor einem ISDS-Schiedsgericht verklagen, als Kanada das gleiche Gesetz ein­führ­te. […] Kanada verlor den Prozess und das Ergebnis war: das Nero-Toxin-Gesetz musste in Kanada rückgängig gemacht werden, Kanada musste dem Unternehmen die verloren gegangenen Gewinne erstatten und musste sich bei dem Unternehmen sogar entschuldigen.“

Die Sendung können Sie hier nachhören
Zum Beitrag in Schriftform

 

„Gefahr für die Demokratie, den Umweltschutz und für Arbeitnehmerrechte“ – IG Metall warnt eindrücklich vor CETA

IG Metall

Freihandel zwischen der EU und Kanada. Handelsabkommen CETA: Die unterschätzte Gefahr

Pressemitteilung IG-Metall

(03.08.2015) Deutschland debattiert über das Freihandelsabkommen TTIP. Darüber vergessen viele CETA, das Abkommen der EU mit Kanada. Die CETA-Verhandlungen sind fast abgeschlossen – und bergen eine tückische Gefahr.

Berge von Papier, bedruckt mit kompliziertem Juristendeutsch: Handelsverträge sind in der Regel nichts, mit dem man viele Leute hinter dem Ofen hervorlocken könnte. Doch bei TTIP ist das anders. Das geplante Freihandelsabkommen zwischen den USA und der Europäischen Union (EU) treibt die Menschen auf die Straße. Rund zwei Millionen EU-Bürger haben eine Anti-TTIP-Petition unterschrieben. Auch die IG Metall ruft für den 10. Oktober zu einer großen Demonstration in Berlin auf.

ttip-demo

Der Protest gegen TTIP kommt nicht von ungefähr: Das Abkommen enthält in seiner geplanten Form zahlreiche Regeln, die Arbeitnehmerrechte, Umweltschutz, öffentliche Daseinsvorsorge und Sozialstandards untergraben könnten.

Doch was viele übersehen: TTIP ist nur der zweite Schritt. Viel drängender ist die Frage nach CETA, dem geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada. CETA steht für „Comprehensive Economic and Trade Agreement“. TTIP wird voraussichtlich in weiten Teilen CETA entsprechen. Und: Es ist nahezu ausverhandelt. Ende des Jahres soll es ratifiziert werden.

Schlupfloch für US-Konzerne

Besonders tückisch sind die Kapitel zum Schutz ausländischer Investoren. Wie bei TTIP sollen Investoren die Möglichkeit bekommen, vor sogenannten Schiedsgerichten zu klagen, wenn sie ihre Profite beeinträchtigt sehen.

Beispiel: Ein EU-Staat erlässt ein neues Gesetz, das Arbeitnehmern ein Recht auf bezahlte Fortbildungen einräumt. Ein Konzern könnte dadurch seine Gewinne geschmälert sehen und den EU-Staat auf Schadenersatz verklagen – sofern eine Klagemöglichkeit für einen solchen Fall im Investitionsschutzkapitel nicht explizit ausgeschlossen wird.

Einen Vorgeschmack auf die Tragweite des Investorenschutzes zeigt der Fall Vattenfall. Der schwedische Energiekonzern hat gegen die Abschaltung der Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel geklagt. Wegen entgangener Gewinne fordert Vattenfall von der Bundesrepublik 4,7 Milliarden Euro. Schon jetzt hat Deutschland mehrere Millionen Euro für Anwaltskosten bezahlt.

Auf solche Fälle müssten sich Deutschland und andere EU-Staaten vermehrt einstellen, sollte CETA in Kraft treten. Das Fatale: Nicht nur kanadische Unternehmen könnten klagen. CETA könnte auch zum Einfallstor für juristische Auseinandersetzungen mit Unternehmen aus anderen Staaten werden. Sie bräuchten dazu lediglich einen Standort in Kanada. Dann stünde ihnen der Klageweg offen. US-Konzerne könnten diesen Umweg nutzen, sollte TTIP, das geplante Abkommen zwischen EU und den Vereinigten Staaten, keine Klauseln zum Investorenschutz enthalten.

 

Kein Schutz von Menschenrechten

Neben dem Schutz ausländischer Investoren gibt es bei CETA noch eine Reihe anderer kritischer Punkte:

  • Das Abkommen enthält keine klaren und durchsetzbaren Regeln zum Schutz und zur Verbesserung von Arbeitnehmerrechten.
  • Das Abkommen gefährdet sinnvolle Regulierungen. Für den Dienstleistungsbereich sieht es eine sogenannte Negativliste vor. Das heißt: Alle Dienstleistungen, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, werden liberalisiert. Wurde ein Bereich liberalisiert, kann dies nicht mehr rückgängig gemacht werden („Rachet Clause“; deutsch: Stillstandsklausel).
  • Im Gegensatz zu vielen anderen EU-Handelsabkommen enthält CETA keine sogenannte Menschenrechtsklausel. Eine solche Klausel würde es ermöglichen, das Abkommen bei Menschenrechtsverstößen außer Kraft zu setzen.

Fazit: CETA stellt eine Gefahr dar – für die Demokratie, den Umweltschutz und für Arbeitnehmerrechte. Die IG Metall lehnt das Abkommen in seiner jetzigen Form ab

Zur Pressemitteilung

IG-Metall ist im Trägerkreis der TTIP-Demo am 10. Oktober 2015

trägerkreis

 

Perchlorat aus dem Wasserhahn

taz
02.08.2015

ALARM IM WASSERWERK
Perchlorat frisch aus dem Hahn
von Uwe Rada

Über das Wasserwerk Tegel ist eine gesundheitsschädliche Chemikalie in die Haushalte gelangt. Das wirft einige Fragen auf.

Tegeler See

  Foto: Karl-Heinz Liebisch | pixelio.de

Im Wasserwerk Tegel hat es Anfang des Jahres einen Chemikalien-Alarm gegeben. In einigen der Trinkwasserbrunnen wurden auffällig hohe Konzentrationen von Perchlorat gefunden, einem Oxidationsmittel, das in der Pyrotechnik Anwendung findet, aber auch bei radiologischen Untersuchungen und in galvanischen Prozessen eingesetzt wird. Bereits im November 2014 war die illegal eingeleitete Chemikalie im Klärwerk Schönerlinde nördlich von Berlin nachgewiesen worden. Das bestätigten die Berliner Wasserbetriebe (BWB) der taz. Es sei davon auszugehen, dass das Perchlorat auch ins Trinkwasser gelangt sei, sagte Sprecher Stephan Natz.

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Transpazifisches Freihandels­abkommen vorerst gescheitert

Handelsblatt
01.08.2015

TPP-VERHANDLUNGEN
Mega-Freihandelsabkommen vorerst gescheitert

Es fehlten die letzten zwei Prozent: Die zwölf Pazifikanrainer haben sich nach tagelangen Verhandlungen mit den USA nicht auf ein Abkommen einigen können. Besonders für US-Präsident Obama ist das ein herber Rückschlag.

Trans Pacific PartnershipBangkok. Die Anstrengungen und die Hoffnungen auf einen Abschluss waren groß: Insgesamt 650 Delegierte schickten die Regierungen zu den Verhandlungen über das Freihandelsabkommen Trans-Pacific Partnership (TPP) in Hawaii. 150 Journalisten reisten an, um über ein Ereignis zu berichten, dass die Weltwirtschaft verändern sollte.

Dabei gaben sich die Minister betont lässig. Im Luxushotel auf der Insel Maui, wo sie sich seit Dienstag verschanzten, posierten sie auf Fotos in Freizeitklamotten und mit Hemd aus der Hose. Doch in den Verhandlungen ging es alles andere als entspannt zu. Am Ende reisten die Delegierten ab, ohne eine Einigung erzielt zu haben.

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Kommentar Wassertisch: Vorsicht: Wenn TPP als transpazifisches Pendant zum TTIP-Abkommen vorerst gescheitert bzw. vertagt ist, bedeutet das noch lange nicht, dass auch TTIP scheitert. Das Gegenteil könnte der Fall sein, dass nämlich die TTIP – Verhandlungen mit noch größerer Energie weiterverfolgt werden, um diese Scharte auszuwetzen. Deshalb unbedingt vormerken: Zentrale Demonstration »Stop TTIP CETA« am 10. Okt. in Berlin

 

Bürgerinitiative „Kein Fracking in der Nordheide“ macht mit Aktion Front gegen US-Firma Kimmeridge

Hamburger Abendblatt
30.07.2015

Bürgerinitiative „Kein Fracking in der Nordheide“ macht mit Aktion Front gegen US-Firma. Die Schilder stehen zum Download bereit.

Ashausen. Die Bürgerinitiative „Kein Fracking in der Nordheide“ macht mit einer Schilderaktion auf sich aufmerksam. Weil das US-Unternehmen Kimmeridge die Berechtigung erhalten hat, im sogenannten Feld Oldendorf seismische Untersuchungen vorzunehmen, ruft die BI nun dazu auf, Mitarbeitern von Kimmeridge und von Kimmeridge beauftragten Firmen den Zutritt zu verweigern.[…]

Zum Artikel

Kein-Betreten-pur1
Vgl. dazu die Pressemitteilung der Bürgerinitiative:

Kein Fracking in der Heide

Bürger und Kommunen gemeinsam gegen Seismik

(22.07.2015) Sechzig Bürgerinnen und Bürger aus Stelle, Oldendorf, Raven und anderen Gemeinden im Aufsuchungsfeld Oldendorf kamen in das Feuerwehrhaus Ashausen. Auf einer Informationsveranstaltung der Bürgerinitiative „Kein Fracking in der Heide“ wurde ihnen der aktuelle Stand der Fracking-Vorbereitungen im Kreis Harburg vorgestellt. Dabei wurde klar: Um die Firma Kimmeridge zu stoppen, müssen nun Grundstückseigentümer und Kommunen aktiv werden. […]

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