Internationale Freihandelsabkommen bedrohen die Daseinsvorsorge – Maly: Eine neue Liberalisierungswelle könnte mit transatlantischer Wucht kommen

Pressemitteilung Bayerischer Städtetag
08.11.2013

Internationale Freihandelsabkommen bedrohen die Daseinsvorsorge – Maly: Eine neue Liberalisierungswelle könnte mit transatlantischer Wucht kommen

„Schon im Sommer haben wir dem Frieden nicht getraut. Im Juli 2013 schien es so, als hätten die Kommunen einen Erfolg erzielt: Nicht zuletzt mit Hinweis auf den heftigen Widerstand der europäischen Bürgerschaft hat EU-Binnenmarkt-Kommissar Michel Barnier den Entwurf der Europäischen Konzessionsrichtlinie geändert. Die Versorgung mit Trinkwasser wurde aus der EU-Konzessionsrichtlinie herausgenommen. Das bedeutete aber nur kurzzeitig Entwarnung. Die Ruhe war trügerisch. Inzwischen bringen zwei globale Freihandelsabkommen neue Gefahren für die kommunale Daseinsvorsorge, sogar die Trinkwasserversorgung in öffentlicher Hand könnte bedroht sein,“ sagt der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Nürnbergs Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly.

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AöW zeigt sich enttäuscht: Privatisierungsmodelle bei Trinkwasser in Baden-Württemberg weiter zulässig

EUWID
06.12.2013

POLITIK
AöW zeigt sich enttäuscht: Privatisierungsmodelle bei Trinkwasser in Baden-Württemberg weiter zulässig

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) hat sich enttäuscht über die Ausgestaltung der baden-württembergischen Wassernovelle gezeigt.

Es sei bedauerlich, dass der Landtag auf die Beschlussempfehlung des Umweltausschusses hin die Formulierung gestrichen hat, dass die vollständige oder teilweise Übertragung dieser der Trinkwasserversorgung oder der zu ihrer Erfüllung erforderlichen Infrastruktur auf Private unzulässig ist.

Nach Auffassung der AöW widerspricht die Streichung des gegen die Privatisierung gerichteten Passus in der Wassernovelle dem Willen der Bürgerinnen und Bürger. Gerade die politischen Auseinandersetzungen über die EU-Richtlinie über die Konzessionsvergabe im Frühjahr 2013 und der Erfolg der Europäischen Bürgerinitiative right2water hätten deutlich gemacht, dass die Bevölkerung in Deutschland eine Privatisierung in der Wasserwirtschaft ablehne, teilte die AöW mit.

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Kartellamt durfte Berliner Wasserpreise senken

Berliner Zeitung
24.02.2014

GERICHTSURTEIL
Kartellamt durfte Berliner Wasserpreise senken

Die Berliner können sich über niedrigere Wasserpreise freuen: Das Bundeskartellamt darf die Preise in Berlin senken – rückwirkend und bis ins Jahr 2015 – es sei denn, der Bundesgerichtshof schreitet noch ein.

Die zwangsweise Senkung der Wasserpreise für die Berliner war rechtmäßig. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht am Montag verkündet (Az.: VI-2 Kart 4/12). Damit gewann das Bundeskartellamt, das die Preissenkung um rund 18 Prozent angeordnet hatte. Weil die Berliner Wasserbetriebe bei ihren Kunden privatrechtliche Entgelte statt öffentlich-rechtliche Gebühren erheben, unterliegen sie der Aufsicht des Kartellamts, befand das Gericht und lehnte eine Beschwerde der Berliner Wasserbetriebe ab.

„Wir freuen uns sehr, dass das Oberlandesgericht unseren Beschluss nach einem sehr aufwendigen Missbrauchs- und Gerichtsverfahren bestätigt hat. Für die Verbraucher in Berlin bedeutet das, dass sie für den Zeitraum von 2012 bis 2015 um insgesamt etwa 250 Millionen Euro entlastet werden“, sagte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt.

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Gericht bestätigt günstigere Wasserpreise in Berlin

ZEIT-Online
24.02.2014

WASSER
Gericht bestätigt günstigere Wasserpreise in Berlin

Düsseldorf/Berlin (dpa) – Für Berliner Verbraucher wird Trinkwasser dauerhaft günstiger. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht erklärte am Montag eine erzwungene Preissenkung des Bundeskartellamts gegen die Berliner Wasserbetriebe für rechtmäßig (Az.: VI-2 Kart 4/12).

Das Amt hatte 2012 eine Preissenkung um rund 18 Prozent angeordnet. Dagegen hatten sich die Berliner Wasserbetriebe gewehrt, scheiterten jedoch vor Gericht. Der Erfolg beim größten deutschen Anbieter, den Berliner Wasserbetrieben, gibt den Wettbewerbshütern Rückenwind für mögliche Verfahren gegen weitere öffentliche Wasserversorger in Deutschland. Eine neue Welle an Verfahren gegen andere Versorger stehe aber nicht bevor, hieß es vom Kartellamt.

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Zu hohe Wasserpreise – Berliner erhalten Geld zurück

Berliner Morgenpost
24.02.2014

URTEIL
Zu hohe Wasserpreise – Berliner erhalten Geld zurück
Von Joachim Fahrun

Das Kartellamt behält recht: Berlin muss den Wasserpreis um 14 Prozent senken. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Für die Kunden in Berlin hat das konkrete Folgen.

Fast 300 Millionen Euro haben die Berliner Wasserbetriebe zuletzt Jahr für Jahr an Überschüssen erwirtschaftet. Der Großteil davon floss in die Taschen der Anteilseigner, zu denen seit der Teilprivatisierung 1999 neben dem Land Berlin auch die beiden privaten Konzerne RWE und Veolia gehörten.

Das Bundeskartellamt lag nach Auffassung des Kartellsenats am Oberlandesgericht Düsseldorf richtig mit seiner Preissenkungsverfügung von 17 beziehungsweise 18 Prozent. Die landeseigene Berliner Gesellschaft ist nach dem Spruch des für das Bonner Bundeskartellamt zuständigen Gerichtes verpflichtet, die Tarife zu senken und den Wasserkunden das seit 2011 zu viel kassierte Geld zurückzuzahlen.

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Erzwungene Wasserpreissenkung in Berlin ist korrekt

rbb-online
24.02.2014

Gericht bestätigt Zuständigkeit des Kartellamts
Erzwungene Wasserpreissenkung in Berlin ist korrekt

Die Berliner müssen für die zu hohen Wasserpreise Geld zurück bekommen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun bestätigt, dass das Bundeskartellamt die Senkung der zu hohen Preise von den Wasserbetrieben fordern durfte. Damit müssen die Vermieter nun zuviel gezahlte Gelder von den Wasserbetrieben zurückfordern und an die Mieter weitergeben.

Die zwangsweise Senkung der Wasserpreise für die Berliner war rechtmäßig. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht am Montag verkündet. Damit bekam das Bundeskartellamt Recht, das die Preissenkung angeordnet hatte.

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