6.12.2016
Bisherige Positionen und Vorschläge des DGB
Der DGB hatte bereits Ende 2014 und in der Aktualisierung Anfang 2016 eine ablehnende Position zum veröffentlichten CETA-Verhandlungsergebnis beschlossen und Nachverhandlungen gefordert. Die Kritik bestand insbesondere darin,
- dass CETA ein problematisches Investitionsschutzkapitel und spezielle Klagerechte von Investoren gegen Staaten beinhaltete, die es ausländischen Investoren ermöglichen, gegen legitime staatliche Regulierung vorzugehen;
- dass CETA keine effektiv durchsetz- und sanktionierbaren Regeln zum Schutz und zur Verbesserung von Arbeitnehmerrechten enthielt;
- dass CETA einen Negativlistenansatz verfolgte und öffentliche Dienstleistungen nicht ausreichend schützte.