TTIP – Bildung unter’m Hammer

DEUTSCHLANDFUNK
12.09.2015

DLF
Freihandelsabkommen TTIP. Die Angst vor dem Verkauf der Bildung
Von Benedikt Schulz

Durch das geplante transatlantische Freihandelsabkommen sehen Gewerkschaften das deutsche Bildungssystem in Gefahr. Sie befürchten, TTIP könnte die hohen Qualitätsstandards senken, wenn US-Unternehmen hierzulande Schulen oder Weiterbildungseinrichtungen gründen würden. […] Und hier Deutschland, wo Bildung traditionell als öffentliches Gut gilt, als eine Aufgabe, die genuin dem Staat zukommt – frei von Marktlogik und dem Zwang zur Rentabilität.

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Thilo Bode zu TTIP: „Da entsteht eine Paralleljustiz“

der Freitag
9.9.2015

„Da entsteht eine Paralleljustiz“

Jakob Augstein im Gespräch mit Thilo Bode über TTIP, die Gefahren für die Demokratie und den wachsenden Widerstand gegen das geplante Abkommen

Jakob Augstein: Herr Bode, die Mehrheit der Europäer hat mit dem geplanten Freihandelsabkommen TTIP kein Problem – nur die Deutschen finden es ganz schlimm. Ist das die German Angst?
Thilo Bode: Nein, das glaube ich nicht. Eher Rationalität, die Leute informieren sich halt. Je mehr sie wissen, umso stärker sind sie gegen die Hinterzimmer-Absprachen zwischen den USA und Europa.

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EU-Kommissarin Malmström (TTIP-CETA-Lobbyistin) will CETA unverändert durchpeitschen

ZEIT
02.09.2015

EU-Kommissarin Cecilia Malmström will Freihandelsvertrag CETA nicht mehr neu verhandeln
Von Petra Pinzler

Der europäisch-kanadische Freihandelsvertrag CETA soll nicht noch einmal neu verhandelt werden. Trotz heftiger Kritik an dem Vertrag und besonders an der Einrichtung privater Schiedsgerichte, lehnt EU-Kommissarin Cecilia Malmström grundsätzliche Änderungen ab.

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Weiterer Bericht zum Thema:
Wirtschaft
02.09.2015

Malmström will Freihandelsvertrag CETA nicht mehr neu verhandeln.

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Zur Antwort von Malmström vom 1. September

Answer given by Ms Malmström on behalf of the Commission

CETA has a review clause on an appeal mechanism for ISDS. The Commission will discuss with Canada the modalities and timetable for introducing one in CETA as soon as possible.

CETA reflects the new approach to ISDS and investment protection: full transparency and greater respect for the right to regulate. The Commission does not envisage re-opening the CETA negotiations, concluded in 2014. Nevertheless, it will discuss with Canada ways to fine-tune this approach, in line with recent discussions in the EU.

The ratification process will start when the legal revision and the translations into the EU official languages are ready. As for TTIP, negotiations are ongoing, and it is premature to speculate on its ratification.

CETA does not provide for ‘fork-in-the-road’, but for ‘no-U-turn’ approach. Investors are free to go directly to ISDS or try domestic remedies first. ISDS appears as a safety net in the event problems arise in the domestic courts, or where recourse to them is not viable.

Possible claims under domestic law differ from those under international law. CETA provisions are not enforceable before domestic courts, while only ISDS tribunals can enforce investment protection provisions. A requirement to exhaust domestic remedies would force the investor to go to domestic courts even if his claim could not be addressed, e.g. because there is no prohibition of discrimination of foreign investors in domestic law.

No2ISDS! Klagen auf Investorenschutz eskalieren

orf

Klagen auf Investorenschutz eskalieren
Von Erich Möchel

Neben dem Verfahren der Eigentümer der Meinl Bank gegen Österreich wurden aktuell über 20 weitere Investorenschutzprozesse bei der Weltbank eingeleitet.

Das Verfahren der Eigentümer der Meinl-Bank gegen die Republik Österreich, das am 30. Juli vor einem Schiedsgericht der Weltbank begonnen hat, ist nur eines von vielen Investorenschutzverfahren (ISDS), die gerade schlagend werden. Am selben Tag, als das Verfahren der in Malta ansässigen holländischen Briefkastenfirma B.V. Belegging-Maatschappij Far East gegen Österreich eröffnet wurde, startete auch der von einem kanadischen Bergbaukonzern angestrengte Schlichtungsprozess gegen Rumänien. […]
Wasserqualität, Energiewende, CETA, TTIP - alles hängt zusammen

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Quellen:
Die Klage Meinl-Bank gegen Österreich: B.V. Belegging-Maatschappij “Far East” v. Republic of Austria (ICSID Case No. ARB/15/32)
Die Klage Gabriel Resources gegen Rumänien: Gabriel Resources Ltd. and Gabriel Resources (Jersey) v. Romania (ICSID Case No. ARB/15/31)
Die Klage von EON gegen den Staat Österreich wurde am 10. August bei der Weltbank registriert: E.ON SE, E.ON Finanzanlagen GmbH and E.ON Iberia Holding GmbH v. Kingdom of Spain (ICSID Case No. ARB/15/35)

Die Anstößigkeit der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit

Betrifft JUSTIZ Nr. 122
Juni 2015

Die Anstößigkeit der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit aus verfassungs- und europarechtlicher Sicht
von Axel Flessner

Bundesverfassungsgericht

Foto: H.D. Volz | pixelio.de

Dieser Beitrag soll den internationalen Investorenschutz mit einer Fragestellung beleuchten, die die allgemeine Öffentlichkeit noch nicht richtig erreicht hat. In der Politik und den allgemeinen Medien wird der Investorenschutz bisher als wirtschaftspolitisches und demokratiepolitisches Problem behandelt. Er ist aber auch ein verfassungsrechtliches Problem
– dem die Europäische Kommission und die deutsche Regierungskoalition lieber noch ausweichen.

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Prof. Dr. Axel Flessner (Berlin/Frankfurt am Main) ist emeritierter Professor für Deutsches, Europäisches und Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung der Humboldt-Universität Berlin. Aus aktuellen Anlässen schreibt er auch über Verfassungsrecht.

siehe auch: Siegfried Broß, Überlegungen zu TTIP und CETA

 

„Der ganze Wahnsinn“ von Schutzabkommen. Auf der Grundlage eines Investitionsschutzabkommen verklagt die österreichische Meinl-Bank den Staat Österreich

orf
ORF
18.12.2014

Aktionär sieht sich um 200 Mio. geschädigt

Der Rechtsstreit um die Meinl Bank geht nun auf eine neue Ebene: Der Haupteigentümer der Meinl Bank klagt die Republik Österreich vor einem internationalen Schiedsgericht und sieht sich durch „rechtswidrige Handlungen“ der Behörden mit mindestens 200 Mio. Euro geschädigt. Laut Justizministerium ist das der erste Fall, in dem Österreich vor einem internationalen Schiedsgericht geklagt wird.

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Neu dazu:
Wiener Zeitung
4.8.2015

Meinl Bank bringt Republik vor „Schiedsgericht“

Wien. Diese Klage dürfte Wasser auf die Mühlen der TTIP-Gegner sein: Wie leicht der so genannte Investorenschutz Staaten vor Privatgerichte bringen kann, muss gegenwärtig die Republik Österreich erfahren.

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Ein paar Fakten:
Die österreichische Justiz ermittelt seit Jahren gegen Julius Meinl und Direktoren der Meinl Bank sowie weitere Personen wegen des Verdachts auf Anlegerbetrug bzw. Untreue. Die Bank sieht darin eine „unfaire“ Strafverfolgung und will dies mittels der Klage vor dem internationalen Schiedsgericht stoppen.
Grundlage der Klage ist das Investitionsschutzabkommen zwischen Österreich und Malta
Die Klage wurde am 30. Juli 2015 bei der Schiedsstelle International Centre for Settlement of Investment Disputes (ISCID) registriert.
Eingereicht hat sie „B.V. Belegging-Maatschappij Far East“
Vertreten wird die Bank von der US-amerikanischen Anwaltskanzlei Baker & Hostetler (hier von den Anwälten Kenneth Reisenfeld und Mark Bailen)