Geklonte Rinder erreichen die EU. CETA gefährdet Wahlfreiheit der Verbraucher

testbiotech
Institut für unabhängige Folgenabschätzung in der Biotechnologie

Geklonte Rinder erreichen die EU. CETA gefährdet Wahlfreiheit der Verbraucher

(07.02.2017)

Nach einem heute veröffentlichten Bericht von Testbiotech sind Kühe, die von geklonten Bullen abstammen, in einem Register britischer Züchter eingetragen. Laut den vorliegenden Angaben haben sie bereits Nachkommen. Wahrscheinlich gibt es in der EU jedoch noch wesentlich mehr Tiere, die von geklonten Bullen abstammen. Für entsprechende Importe in die EU ist bislang keine Erfassung und auch keine Kennzeichnung vorgeschrieben. Damit können die Tiere nur in Ausnahmefällen identifiziert werden. Die Recherche wurde von der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament in Auftrag gegeben.

Wie der Bericht von Testbiotech zeigt, werden für die Rinderzucht jedes Jahr etwa 30 bis 40 Tonnen Bullensperma aus den USA in die EU importiert. Weitere Importe kommen aus Kanada. Darunter kann sich auch Material von geklonten Bullen befinden, die insbesondere in den USA seit Jahren zu Zuchtzwecken eingesetzt werden. Deren Sperma wird tiefgefroren und kann dann weltweit verschickt werden. Nur die Züchter selbst wissen, wo dieses Sperma eingesetzt wird, sie geben der Öffentlichkeit aber keinen Einblick in die Zuchtbücher. Ein Zugang wie beim englischen Register ist die Ausnahme.

Das Europäische Parlament tritt, ähnlich wie der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung, für ein Verbot von geklonten Tieren in der Landwirtschaft ein. Grund dafür sind vor allem ethische Bedenken: Beim Klonen kommt es aufgrund von Störungen der Genregulation oft zu Krankheiten und Todesfällen bei den Tieren. Deswegen verlangt das EU-Parlament, dass die Klone, ihre Nachkommen und das Zuchtmaterial erfasst und gekennzeichnet werden müssen. So soll verhindert werden, dass die Tiere und von ihnen gewonnene Lebensmittel unbemerkt auf den Markt gelangen. Bisher fehlen Behörden, Landwirten, Lebensmittelherstellern und Verbrauchern die nötigen Informationen.

Wie der Bericht von Testbiotech zeigt, könnte das geplante Freihandelsabkommen CETA es in Zukunft unmöglich machen, diese Situation zu verbessern. Eine entsprechende Kennzeichnungspflicht könnte unter CETA als unnötiges Handelshemmnis verboten werden. Testbiotech empfiehlt deswegen, dass das Europäische Parlament in dieser Frage ausreichende rechtliche Klarheit und Sicherheit schafft, bevor es dem Vertrag endgültig zustimmt. Ansonsten könnte das Parlament mit der Entscheidung für CETA seinen eigenen Beschlüssen widersprechen und seine politischen Ziele und Errungenschaften gefährden.

„Trotz aller Diskussionen über CETA gibt es für Landwirte, Lebensmittelhersteller und Verbraucher immer noch keine Sicherheit, ob die nötige Wahlfreiheit auch in Zukunft gesichert werden kann. Wenn diese Frage jetzt nicht geklärt wird, könnte sich CETA für all jene, die der Ansicht sind, dass die Interessen der VerbraucherInnnen Vorrang vor freiem Handel haben sollten, zum Albtraum entwickeln“, sagt Christoph Then für Testbiotech.

Kontakt:

Christoph Then, Tel 0151 54638040, info@testbiotech.org

Pressemitteilung als pdf
Für Rückfragen oder Interviews wenden Sie sich bitte an Christoph Then.
Email: info[@]testbiotech.org (ohne Klammern)
Tel: 0151 54638040

Enquete-Kommission „Neue Energie für Berlin“

Parlament Berlin
Mai 2014

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat in seiner 47. Sitzung der 17. Wahlperiode am 08. Mai 2014 gemäß § 24 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin die Enquete-Kommission „Neue Energie für Berlin – Zukunft der energiewirtschaftlichen Strukturen“ eingesetzt.

Aufgabe der Kommission ist es, ausgehend von den energiewirtschaftlichen Zielsetzungen des Landes Berlin, die Zukunft der energiewirtschaftlichen Strukturen im Land vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen, wie z.B. der Energiewende, zu untersuchen.

Insbesondere soll untersucht werden, welche wirtschaftlichen und technischen Herausforderungen auf die wichtigsten Einrichtungen (z.B. Stromnetz, Gasnetz, Fernwärmenetz sowie die zentralen Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen) zukommen und wie die öffentlichen und privaten Strom- und Wärmenutzer in Bezug auf Einsparungen beim Verbrauch und Erhöhung der Energieeffizienz unterstützt werden können.

Dabei soll auch geklärt werden, ob eigene kommunalwirtschaftliche Aktivitäten des Landes Berlin zur Erreichung der energiepolitischen Ziele sinnvoll und notwendig sind, ob Kooperationsstrukturen mit anderen Akteuren anzustreben sind und mit welchen Instrumenten andere private energiewirtschaftliche Akteure in eine energiepolitische Strategie des Landes Berlin eingebunden und private Investitionen in die Energiewirtschaft mobilisiert werden können.

Der Untersuchungsauftrag im Einzelnen kann dem Einsetzungsbeschluss (siehe Verknüpfung auf der rechten Seite) entnommen werden. Das Abgeordnetenhaus hat damit die 1. Enquete-Kommission in dieser Legislaturperiode eingesetzt.

Die Enquete-Kommission wird am 21. Mai 2014 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentreten.
Das Ergebnis seiner Arbeit wird die Enquete-Kommission dem Plenum des Abgeordnetenhauses in Form eines Berichts vorlegen.

zum Artikel…