Foodwatch: Rechtsgutachten kritisiert Demokratie-Defizite des CETA-Handelsabkommens

Pressemitteilung
12.03.2021

foodwatch fordert: Bundestag muss CETA stoppen!

  • Völkerrechtliche Expertise belegt: Intransparente „CETA-Ausschüsse“ können ohne demokratische Kontrolle weitreichende Entscheidungen treffen
  • CETA-Ausschüsse könnten z.B. Standards bei Importkontrollen ändern oder die Gleichwertigkeit beim Pflanzenschutz anerkennen
  • Schutzstandards in der EU könnten „faktisch eingefroren“ werden

+++ Rechtsgutachten von Prof. Dr. Wolfgang Weiß, Universität Speyer, zum Download: https://t1p.de/Weiss-Gutachten +++

Das geplante EU-Kanada-Freihandelsabkommen CETA weist schwere demokratische Defizite auf und könnte negative Folgen für den Gesundheits- und Verbraucherschutz in Europa haben. Das geht aus einem Rechtsgutachten hervor, das die Verbraucherorganisation foodwatch am Freitag veröffentlicht hat. Insbesondere die durch das Abkommen eingerichteten Ausschüsse seien „unter demokratischen Gesichtspunkten defizitär“. In den geheim tagenden Ausschüssen könnten Vertreter*innen der Regierung von Kanada und der EU-Kommission weitreichende Entscheidungen treffen, etwa über Hygienekontrollen beim Import von Fleisch oder die Anerkennung der Gleichwertigkeit von Sicherheitsstandards bezüglich Pestizide – eine demokratische Kontrolle durch das EU-Parlament oder die nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten fehle dabei jedoch: „Das Europäische Parlament hat nicht mitzuentscheiden, es wird lediglich informiert. Auch sonst bestehen keine weiteren Mechanismen einer parlamentarischen oder öffentlichen Verantwortlichkeit der CETA-Ausschüsse für ihre Beschlüsse“, so Prof. Dr. Wolfgang Weiß, Professor für Völkerrecht an der Universität Speyer, in dem Gutachten im Auftrag von foodwatch. Die Verbraucherorganisation forderte alle im Bundestag vertretenen Parteien auf, ihre Zustimmung zu CETA verweigern.

„Die geheimtagenden CETA-Ausschüsse treffen Entscheidungen, die Millionen EU-Bürgerinnen und Bürger betreffen – doch das EU-Parlament oder der Bundestag sind außen vor. Es wird Zeit, dass die Abgeordneten erkennen, dass sie sich mit der Zustimmung zu CETA selbst entmachten. Der Bundestag kann und muss CETA stoppen“, sagte Thilo Bode, Gründer und Geschäftsführer von foodwatch. „Tritt CETA endgültig in Kraft, droht die Gefahr, dass Verbraucher- und Umweltschutzstandards auf niedrigem Niveau eingefroren oder sogar gesenkt werden – ohne dass gewählte Abgeordnete darüber entscheiden.“

CETA entscheidet als ein sogenanntes modernes Handelsabkommen nicht nur über Zollsenkungen, sondern es sollen auch „nicht-tarifäre Handelshemmnisse“ wie etwa Regelungen des Gesundheits-und Verbraucherschutzes als gleichwertig anerkannt werden, um den internationalen Handel nicht zu behindern. Die Entscheidungen darüber fällen jedoch nicht gewählte Abgeordnete, sondern Regierungsvertreter in den CETA-Ausschüssen. Einmal getroffene Beschlüsse dieser  CETA-Komitees kann die EU dann nicht mehr einseitig aufheben, wie das Rechtsgutachten als besonders gravierend kritisiert. Selbst wenn die EU-Staaten sich also zum Beispiel einig wären, durch die Ausschüsse gegenseitig anerkannte Sicherheitsstandards für Pestizide zu verschärfen, könnte dies ohne die Zustimmung Kanadas nicht für kanadische Erzeugnisse gelten. Denn Regeln, die den CETA-Verpflichtungen widersprechen, stellen „automatisch einen Verstoß gegen das Völkerrecht“ dar. Damit würden durch CETA „Schutzstandards faktisch eingefroren“, so Prof. Weiß.

Als ein Beispiel für den Einfluss der Ausschüsse nennt der renommierte Verfassungsrechtler die Importkontrollen bei Lebensmitteln. Hier hätte der zuständige CETA-Ausschuss das Recht, die Häufigkeit der Einfuhrkontrollen zu ändern. „Das bedeutet, dass die Kontrollstandards zukünftig jederzeit durch Beschlüsse der Ausschüsse gesenkt werden könnten. (…) Dies würde zu einem unzureichenden Gesundheitsschutz für Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU führen.“

Das CETA-Abkommen zwischen der EU und Kanada wird zwar schon seit 2017 vorläufig angewendet. Es wurde aber noch nicht von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert, auch von Deutschland nicht. Sagt ein einziges Land „Nein“, ist CETA vom Tisch. In Deutschland muss der Bundestag noch zustimmen.

Gemeinsam mit den Organisationen Campact und Mehr Demokratie hat foodwatch Verfassungsbeschwerde zu CETA eingereicht. Ein Urteil aus Karlsruhe steht noch aus.

Zum Beitrag

Prof. Dr. Wolfgang Weiss: CETA – Transparenz, Beschlussfassungsmandate und Demokratische Legitimation

Rechtsgutachten: CETA – Transparenz, Beschlussfassungsmandate und Demokratische Legitimation
Ausarbeitung im Auftrag von foodwatch
Prof. Dr. Wolfgang Weiss,
Universitätsprofessor für Öffentliches Recht, insbesondere Europa- und Völkerrecht
Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
Februar 2021 (Original hier (pdf))

1) Transparenz bei der Entscheidungsfindung in den CETA-Ausschüssen
Zur Gewährleistung von Transparenz bei der Tätigkeit in den Ausschüssen veröffentlicht die Europäische Kommission die Agenda (Tagesordnung) und zusammenfassende Berichte der Ausschusstreffen anstelle von Protokollen. Dies wird als ausreichend angesehen, um sich einen Überblick über die Arbeit der Ausschüsse und Dialoge zu verschaffen. Es ist zu erwarten, dass formale Entscheidungen der Ausschüsse publiziert werden.

Tatsächlich sieht der Beschluss des CETA Joint Committee über seine Geschäftsordnung (Beschluss 1/2018)1 in Rule 8 Abs. 3 die Veröffentlichung der vorläufigen Tagesordnung und in Rule 9 Abs. 5 die Veröffentlichung von Zusammenfassungen der Protokolle („summary of the minutes“) vor. Zu den Sitzungen werden gemäß Rule 9 Abs. 2 und 3 recht detaillierte Protokolle erstellt, die aber nicht publiziert werden. Bei den auf der Website der Europäischen Kommission veröffentlichten „Berichten“ über die einzelnen Sitzungen der CETA-Ausschüsse dürfte es sich also um die „summary of the minutes“ handeln. Weiterlesen

Netzwerk Gerechter Welthandel: Bundesverfassungsgericht weist Organklage gegen CETA zurück

Berlin/Karlsruhe, 2. März 2021 – Das Bundesverfassungsgericht wies heute eine Organklage der Linksfraktion im Bundestag zurück, die sich gegen die unzureichende Beteiligung des Bundestages bezüglich des Handels- und Investitionsschutzabkommens der EU mit Kanada (CETA) richtete. Das Netzwerk Gerechter Welthandel bedauert die Entscheidung des Gerichts, verweist jedoch auf die noch laufende Verfassungsbeschwerde der Organisationen foodwatch, Mehr Demokratie und Campact zur Verfassungskonformität von CETA selbst.

„Sollte das EU-Kanada-Abkommen vollständig ratifiziert werden, treten die gefährlichen Sonderklagerechte für Konzerne in Kraft. Diese ermöglichen internationalen Konzernen, Staaten beispielsweise wegen Umwelt- oder Klimavorgaben auf horrenden Schadensersatz zu verklagen“, sagt Alessa Hartmann, Handelsexpertin bei der Nichtregierungsorganisation PowerShift.

Die Organisationen kritisieren außerdem die weitreichende Entscheidungsmacht der durch CETA eingerichteten Ausschüsse, die mit Vertreter*innen der EU-Kommission und Kanadas besetzt sind.

„Die CETA-Ausschüsse können weitreichende Entscheidungen treffen, die Millionen Bürgerinnen und Bürger unmittelbar betreffen – ohne irgendeine Mitsprache des EU-Parlaments oder der nationalen Parlamente. Die Entscheidungsfindung ist zudem aufgrund mangelhafter Transparenz kaum nachvollziehbar. Das sind schwerwiegende demokratische Defizite“, sagt Rauna Bindewald von foodwatch Deutschland.

Ob die CETA-Ausschüsse sowie die Konzernklagerechte überhaupt mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar sind, ist Gegenstand der von foodwatch, Mehr Demokratie und Campact eingereichten Verfassungsbeschwerde. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verhandlung für das erste Halbjahr 2021 angekündigt.

„Es gibt gute Gründe anzunehmen, dass Teile von CETA nicht verfassungskonform sind, doch davon unabhängig ist die politische Bewertung des Abkommens an sich. Es ist für keine Partei mehr rechtfertigbar, dass sie demokratische Entscheidungen freiwillig unter den Vorbehalt von Schiedgerichtsklagen stellt und damit Millionen an Steuergeld riskiert. Nach dem erneuten Bekanntwerden einer Schiedgerichtsklage, diesmal gegen die Niederlande aufgrund des Kohleausstieges auf 1,4 Milliarden Schadenersatz, ist eine Ratifizierung von CETA schlicht fahrlässig,” sagt Sarah Händel, Bundesvorständin von Mehr Demokratie.

@ Netzwerk Gerechter Welthandel

Auch vor Ort gab es Protest: Unter dem Motto „Auch das Bundesverfassungsgericht kann aus CETA kein gerechtes Handelsabkommen machen!“ protestierte das Netzwerk Gerechter Welthandel Baden-Württemberg gemeinsam mit Vertreter*innen der LINKEN auf dem Karlsruher Marktplatz. Auch der DGB Karlsruhe und Greenpeace Karlsruhe waren bei der Aktion vertreten.

siehe auch:

Bundesverfassungsgericht: Erfolgloses Organstreitverfahren betreffend das Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada (CETA)
Pressemitteilung Nr. 18/2021 vom 2. März 2021

13. Februar 2021. CETA-Online-Konferenz des Netzwerks „Gerechter Welthandel“

Einladung zur CETA-Online-Konferenz des Netzwerks Gerechter Welthandel


Samstag, 13. Februar 2021, 13-17:30 Uhr

Das Handels- und Investitionsschutzabkommen der EU mit Kanada (CETA) gefährdet den Umwelt- und Verbraucherschutz, die öffentliche Daseinsvorsorge und die Demokratie. Es verschärft die Klimakrise, vergrößert den Einfluss von Konzernlobbyisten und etabliert eine Paralleljustiz für Konzerne. Doch CETA ist noch nicht entschieden!

2021 stehen wichtige Entscheidungen über den weiteren Ratifizierungsprozess an: Das Bundesverfassungsgericht will endlich ein Urteil über mehrere Verfassungsbeschwerden fällen, die gegen CETA eingereicht wurden. Bei der Bundestagswahl werden die Weichen für die Position der zukünftigen Bundesregierung und des Bundestages zu CETA gestellt, und insgesamt sechs Landtagswahlen entscheiden über die Position der Bundesländer: Auch diese werden im Bundesrat noch über CETA abstimmen müssen. Zwar wird das Abkommen bereits vorläufig angewandt, wichtige Teile wie die Paralleljustiz für Konzerne sind hiervon jedoch ausgenommen und treten erst in Kraft, wenn CETA vollständig ratifiziert wurde.

In einer Online-Konferenz wollen wir uns auf den aktuellen Stand des Abkommens bringen, seine aktuellen und erwarteten Auswirkungen diskutieren sowie Aktivitäten zum bevorstehenden Ratifizierungsprozess planen. Die Konferenz richtet sich in erster Linie an Personen, die in lokalen und regionalen Bündnissen gegen CETA und andere ungerechte Handelsabkommen aktiv sind oder werden wollen. Auch weitere Interessierte sind herzlich eingeladen, teilzunehmen! Die Konferenz wird über Zoom durchgeführt, die Teilnahme ist kostenlos.

Mehr Infos und Anmeldung unter: www.gerechter-welthandel.org/ceta

Programm

ab 12:45 Uhr
Zoom-Raum offen, Technik-Check

13:00 Uhr
Begrüßung
– Programmvorstellung
– technische Hinweise
– Vorstellungsrunde

13:30 Uhr
Aktueller Stand der CETA-Verfassungsbeschwerden: Wann und worüber entscheidet das Bundesverfassungsgericht? Input und Rückfragen (Marie Jünemann, Mehr Demokratie)

13:50 Uhr
Sonderklagerechte für Konzerne: Welche Investorenklagen drohen uns mit CETA im Bereich fossile Energien/Klimaschutz sowie bei der öffentlichen Daseinsvorsorge? Vortrag und Diskussion mit Emma Jacoby/Fabian Flues (PowerShift) und Thomas Fritz (freier Autor)

14:50 Uhr
Pause

15:00 Uhr
Die CETA-Ausschüsse: Wie funktionieren und welche Entscheidungen treffen sie, und warum bedrohen sie die demokratische Entscheidungsfindung? Vortrag und Diskussion von Alessa Hartmann (PowerShift)

15:45 Uhr
Parallele Arbeitsgruppen zu Strategie-Diskussion und Aktionsplanung

AG 1: Bundestagswahl
Wie können wir CETA zum Thema während dem Bundestagswahlkampf machen? Mit welcher Schwerpunktsetzung gelingt das, und an welche Adressaten richten wir uns? Was brauchen lokale Bündnisse, um aktiv zu werden? Vorbereitung und Moderation: Anne Bundschuh (Forum Umwelt und Entwicklung)

AG 2: Landtagswahlen 2021 und Abstimmung im Bundesrat
Auch der Bundesrat wird noch über CETA abstimmen müssen, die Position der Landesregierungen ist daher entscheidend für das weitere Ratifizierungsverfahren des Abkommens. Sechs Landtagswahlen stehen 2021 bevor – wie bringen wir CETA als Thema in den Wahlkampf ein? Und welche Strategie und Aktivitäten verfolgen wir, wenn die Abstimmung im Bundesrat bevorsteht? Vorbereitung und Moderation: Ludwig Essig (Netzwerk Gerechter Welthandel Baden-Württemberg/Umweltinstitut München), Franz Rieger (Stop TTIP Berchtesgadener Land/Traunstein)

16:45 Uhr
Pause

17:00 Uhr
Vorstellung der Ergebnisse und gemeinsamer Abschluss

17:30 Uhr
Ende

Die Veranstaltung wird organisiert vom
Netzwerk Gerechter Welthandel
www.gerechter-welthandel.org

Bundesverfassungsgericht: Urteilsverkündung in Sachen CETA am Dienstag, 2. März 2021, 10.00 Uhr

Bundesverfassungsgericht – Pressestelle –
Pressemitteilung Nr. 5/2021 vom 19. Januar 2021

Urteilsverkündung in Sachen „Organklage betreffend das Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada (CETA)“ am Dienstag, 2. März 2021, 10.00 Uhr

„Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 13. Oktober 2020 (siehe Pressemitteilungen Nr. 70/2020 vom 7. August 2020 und Nr. 84/2020 vom 10. September 2020) am

Dienstag, 2. März 2021, um 10.00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe

sein Urteil verkünden.“

Text unter https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-005.html

Neoliberale pro CETA – Gesetzentwurf der Fraktion der FDP. Öffentliche Anhörung, 13.1.2021, 11-13 Uhr

 

 

 

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/147/1914783.pdf