Statement Berliner Wassertisch zum Instrument Europäische Bürgerinitiative (EBI)

Heute wurden wir von publixphere gefragt:

Europäische Bürgerinitiative – Zahnloses Instrument oder ein Weg zu echter Bürgerbeteiligung?

Hier ist unsere Antwort:

Wir begrüßen die Einrichtung der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) und sind den Initiatoren dieses Beteiligungsinstruments sehr dankbar dafür. Mit der EBI hat man die Möglichkeit, den EU-Politikern zu zeigen, wie ein Teil ihrer BürgerInnen denkt und was diese von ihren Politikern erwarten.

Dass dies durchaus gelingen kann, hat unsere im breiten Bündnis 2013 zum Erfolg geführte EBI right2water gezeigt.

Sie hat das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung auf die politische Agenda gesetzt. Aufgrund des öffentlichen Drucks hat die EU-Kommission den Bereich Wasser vorerst (!) aus der Dienstleistungskonzessionsrichtlinie, die eine Marktöffnung für den Wasser- und Abwasserbereich bedeutet hätte (Privatisierung), herausgenommen. Schon alleine, dass dies geschafft wurde, ist ein Erfolg der EBI. In Kürze starten wir mit dem Bündnis TTIP-Unfairhandelbar eine EBI gegen die zwei Handelsabkommen (TTIP und CETA). [Über Unterstützung würden wir uns sehr freuen!]

Allerdings muss das Instrument dringend überarbeitet werden. Die EBI hat keinen bindenden Charakter, sie ist nur ein unverbindliches Beteiligungsinstrument. Das haben wir am eigenen Leib erlebt. Als wir Anfang des Jahres in Brüssel bei der EU-Kommission vorsprechen durften, haben uns einige EU-Kommissare recht deutlich gezeigt, dass sie die beinahe 2 Millionen gesammelten Unterschriften für right2water wenig beeindrucken und sie nach wie vor auf ihrer Privatisierungsagenda bestehen. Den Forderungen der EBI – die Wasserversorgung nicht den Binnenmarktregeln zu unterwerfen und die Wasserwirtschaft von der Liberalisierungsagenda auszuschließen – haben sie nicht entsprochen, wie das Antwortschreiben der EU-Kommission im März bewies:

„Enttäuschend ist, dass in der Antwort kein Abrücken der EU-Kommission von ihrem Liberalisierungsdruck im Bereich Wasser zu erkennen ist“, schrieb die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft anlässlich des Statements der EU-Kommission zu right2water. In unserer Pressemitteilung sagten wir dazu:

„Die von der Bürgerinitiative geforderte Umsetzung ihrer Vorschläge in europäisches Recht wird vollständig ignoriert. Von einer Abkehr ihrer kapitalorientierten Einstellung im Bereich der Daseinsvorsorge kann bei der Kommission keine Rede sein.“

Wir schließen uns daher der Kritik von Mehr Demokratie e.V. an:

„Die Europäische Bürgerinitiative ist eine Möglichkeit für EU-Bürgerinnen und -Bürger, Anregungen für Rechtsakte zu geben. Sie hat jedoch keinen verbindlichen Einfluss, die Europäische Kommission muss sich danach nicht richten. Mehr Demokratie fordert deswegen seit langem die Einführung verbindlicher Instrumente auf europäischer Ebene, wie europaweite Volksbegehren und Volksentscheide sowie einen direkt gewählten Bürgerkonvent. Der Verein kritisiert auch die Rahmenbedingungen für EBI: So können sie sich nicht mit Themen befassen, die auf eine Änderung der EU-Verträge zielen. Aus Sicht von Mehr Demokratie sollte diese Themenbeschränkung aufgehoben werden. Ein weiterer Kritikpunkt: In der Vorprüfung durch die Europäische Kommission werden keine Initiativen registriert, die gegen die Werte der EU verstoßen, nicht im Rahmen der Zuständigkeit der EU-Kommission liegen oder missbräuchlich oder unernst sind. Die Formulierungen dieser Regeln sind jedoch vage – die Kommission hat dadurch die Möglichkeit, unliebsame Initiativen zu blockieren.“ (13. Feb. 2014)

 

Last but not least sprechen wir uns auch für einen bundesweiten Volksentscheid aus!

Berliner Wassertisch, 23. Juni 2014

Des einen Leid, des anderen Freud! Warum Fracking Veolia nützt!

Ein kurzer, aber aufschlussreicher Hinweis, warum sich Veolia – im Gegensatz zu uns – über Fracking freuen kann:

„Zu den Wachstumsfeldern zählt der Veolia-Chef Frérot die Aufbereitung von Abwasser bei der Schiefergasgewinnung [FRACKING] in den USA“

aus dem Artikel:
Karin Finkenzeller: Veolia. Die Probleme des Versorgungsriesen. In: Wirtschaftswoche, 30. Mai 2014.

Fracking

Nicht einmal eine schlimme Dürre stoppt Fracking in den USA

Kritiker des Frackings mögen gehofft haben, dass die von der Dürre betroffenen Staaten in den USA geneigt sein könnten, Fracking einzustellen. Diese Hoffnung hat sich aber in Kalifornien, mitten in der schlimmsten Dürre, nicht erfüllt. Ein Gesetzentwurf für ein Fracking-Moratorium wurde vom kalifornischen Senat im letzten Monat abgelehnt.

CNBC
10.06.2014

Not even severe drought can stop fracking
Von Mark Coba

Critics of fracking may have hoped drought-ridden states might be inclined to shut down the oil and gas abstraction method that uses lots of water.

But just last month, in the midst of the worst drought in California’s history, the state Senate killed a bill that would have put a moratorium on the state’s use of hydraulic fracturing. […]

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Fracking bedroht die Wasserversorgung!

Statement Berliner Wassertisch zur Frage nach der Rekommunalisierung des GasNETZES

Berliner Wassertisch
22.06.2014

Bekanntlich spricht sich der Berliner Wassertisch für eine kommunale Daseinsvorsorge aus, dazu gehört auch die Versorgung mit Gas. Es muss jedoch beides rekommunalisiert werden: sowohl das Gasnetz als auch die Gasversorgung!

Rainer Heinrich, stellvertretender Pressesprecher vom Berliner Wassertisch, sagt zur aktuellen Debatte um den Rückkauf des Gasnetzes:

„Bei der Überführung des Gasnetzes in die öffentliche Hand oder in das Eigentum der BürgerInnen besteht das Problem, dass die GASAG, die das durchgeleitete Gas verkauft, davon nicht betroffen ist. Sie verdient am Verkauf des Gases, während das teure, investitions- und wartungsintensive Gasnetz in den Schoß der Allgemeinheit zurückkehren soll, wobei die durch die Privatisierung 1998 entstandenen Investitionslücken nunmehr von der Allgemeinheit aufgeholt werden müssen. Die GASAG, an der E.ON Ruhrgas AG (36,85%), Gaz de France (31,575%) und Vattenfall (31,575%) beteiligt sind, hatte zudem das Gasnetz zugunsten von Stromnetzen gegenüber den früher üblichen flächendeckenden Verflechtungsnetzen umorganisiert. Die stillgelegten Netzteile wurden zum Teil an die Telefongesellschaft COLT zur Legung von Telefonleitungen verkauft, das übrig gebliebene und für die Gasversorgung genutzte Gasnetz an Finanzgesellschaften verleast und zurückgemietet. Der Rest der stillgelegten Gasnetze, die nicht mit Telefonleitungen belegt wurden, wurde zum Teil nicht entgast, um Kosten zu sparen. Der alleinige Rückkauf des Gasnetzes stellt eine reine öffentliche Subventionierung der weiterhin privatisierten und in der Hand von Energiemultis befindlichen GASAG dar.“

 

Geheime Unterlagen zu TiSA geleakt!

19.06.2014

Wunderbar! Hier hat Liese Müller bereits viele Artikel zum heutigen Leak der TiSA-Unterlagen zusammengestellt!

Einen herzlichen Dank!

Liese Müller: Zusammenstellung der TiSA-Artikel vom 19. Juni2014



 
Hier ist noch ein Artikel:

FAZ
19.6.2014

Abkommen „Tisa“. Europa und Amerika verhandeln über Trinkwasser

Amerika ist dabei, die EU auch: In diesen Tagen laufen Verhandlungen über ein Handelsabkommen für Dienstleistung. „Tisa“ betrifft auch sensible Bereiche wie das Trinkwasser. Kritiker vergleichen es mit dem umstrittenen Freihandelsabkommen.

Zum Artikel

 

Hamburg gewinnt den Kampf ums Stromnetz

Wir gratulieren den Hamburgern zu ihrem tollen Erfolg! Jetzt kann die Energiewende beginnen!

taz
18.06.2014

Rückkauf der Energienetze. Hamburg gewinnt Kampf ums Stromnetz
Von Marco Carini

Das Stromnetz geht in die Hand der Stadt über, weil die Konkurrenten [darunter Veolia] überraschend abgesprungen sind. Der BUND lobt die Umsetzung des Volksentscheids.

zum Artikel…

Stromnetz Hamburg = 100% kommunal

Greenpeace-Magazin: Das lange Gedächtnis des Wassers

greenpeace magazin
Heft 3/2014

Das lange Gedächtnis des Wassers
Von Katja Morgenthaler

Viel zu viele Tiere auf viel zu wenig Land – wo industriell Fleisch produziert wird, ist Gülle Sondermüll, der entsorgt werden muss. Aus überdüngten Feldern sickert Nitrat in tiefe Erdschichten und vergiftet das Trinkwasser von morgen. Schon heute kämpfen Wasserwerke mit steigenden Belastungen.

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Wir wollen KEIN
INVESTOR-STAAT STREITBEILEGUNGSGSVERFAHREN!

Die EU-Kommission führt derzeit eine Umfrage zu
Investor-Staat- Streitbeilegungsverfahren (ISDS) durch.

Der AK EUROPA, das ÖGB Europabüro und Friends of the Earth Europa haben ein Tool entwickelt, mit dem man sich recht einfach beteiligen kann 🙂

NEIN ZU ISDS: NICHT HIER, NICHT JETZT UND NICHT MIT UNS!

LASS DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION WISSEN, DASS DU SONDERRECHTE FÜR PRIVATE INVESTORiNNEN ABLEHNST!

Handels- und Investitionsabkommen hatten immer schon direkte Auswirkungen auf das alltägliche Leben der einzelnen BürgerInnen, ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen. Trotzdem will die Europäische Kommission entsprechende Verhandlungen hinter verschlossenen Türen führen. Gewerkschaften und VertreterInnen der Zivilgesellschaft wurden hingegen nicht aktiv an Verhandlungen beteiligt. Das gilt insbesondere für die laufenden Verhandlungen zwischen der EU und den USA zum „Transatlantischen Handels- und Investitionsabkommen (TTIP)“, das bisher umfangreichste Vorhaben dieser Art. [und CETA nicht zu vergessen!]

Demokratisch nicht zu rechtfertigen und inakzeptabel

Ein besonders heikles Kapitel des geplanten Abkommens ist das sogenannte „Investor-Staat- Streitbeilegungsverfahren (ISDS)“. ISDS bietet ausländischen InvestorInnen die Möglichkeit, Staaten, in denen sie investiert haben, bei internationalen, aber geheimen Schiedsgerichten, zu klagen. Damit können sie juristisch gegen jene Gesetze und Verordnungen vorgehen, die zuvor von souveränen Staaten beschlossen worden sind, aber nun aus Sicht der InvestorInnen den Erfolg ihrer Investitionen (oder bloß die Gewinnaussichten) gefährden. Auf diese Art und Weise werden die Möglichkeiten von Demokratien beschnitten, wichtige Anliegen der Bevölkerung (wie etwa ArbeitnehmerInnenrechte, Gesundheits- und Umweltschutz, oder Menschrechte) ausreichend zu schützen. Darüber hinaus werden Streitigkeiten zwischen Staaten und InvestorInnen unter Ausschluss der Öffentlichkeit von privaten WirtschaftsanwältInnen geregelt. Diese sind BürgerInnen gegenüber nicht verantwortlich, im Gegenteil: Sie haben ein persönliches, materielles Interesse daran, dieses schädliche System aufrecht zu erhalten. Schiedsverfahren zwischen Staaten und InvestorInnen geben damit privaten Konzernen Rechte, die sonst nur der Regierung zustehen. Aus demokratiepolitischer Sicht ist das weder zu rechtfertigen noch zu akzeptieren.

Verhandlungen hinter verschlossenen Türen, unter Ausschluss der BürgerInnen, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft

Die Argumente gegen ISDS sind seit vielen Jahren bekannt. Davon unberührt hat die Europäische Kommission dennoch versucht, ISDS klammheimlich in den Verhandlungen mit den USA voranzutreiben. Nur aufgrund der andauernden Proteste von BürgerInnen, Gewerkschaften und Organisationen der Zivilgesellschaft hat die Kommission eine öffentliche Konsultation über dieses Streitbeilegungsverfahren gestartet. Dabei wurde die Konsultation von der Kommission als Möglichkeit beworben, BürgerInnen, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft einzubinden. Tatsächlich entpuppt sich diese Konsultation als bloße Farce.

Zum einem wird in der Konsultation nicht abgefragt, ob die Öffentlichkeit ISDS grundsätzlich will oder nicht. Zum anderen sind die meisten BürgerInnen mit dem komplizierten und lang gehaltenen Fragebogen überfordert. Die Teilnahme an der Befragung ist noch dazu nur über ein benutzerInnenunfreundliches elektronisches Formular möglich. Antworten per E-Mail oder Brief werden nicht zugelassen. Diese Art der Befragung widerspricht dem eigentlichen Sinn öffentlicher Konsultationen und ist daher demokratiepolitisch bedenklich.

Aus all diesen Gründen wollen AK EUROPA (das Brüsseler Büro der Österreichischen Bundesarbeitskammer), das ÖGB Europabüro (das Brüsseler Büro des Österreichischen Gewerkschaftsbundes), und Friends of the Earth Europa (das größte europäische Netzwerk von Umwelt-NGOs) ihre Hilfe und Unterstützung für all jene anbieten, die gegen ein Investor-Staat Schiedsverfahren und geheime, intransparente Verhandlungen hinter verschlossenen Türen protestieren möchten.

Wir sind der Ansicht, dass Sonderrechte für InvestorInnen vom TTIP ausgenommen werden müssen. Aus diesem Grund lehnen wir den Vorschlag der Kommission ab, der Investor-Staat Streitbeilegungsverfahren (ISDS) vermeintlich zu „reformieren“. Die einzige richtige Lösung ist:

ÜBERHAUPT KEIN
INVESTOR-STAAT STREITBEILEGUNGSGSVERFAHREN!

Es ist von grundlegender Bedeutung, dass wir der Europäischen Kommission eine klare und deutliche Botschaft senden. Nimm an der Konsultation teil und hilf mit, ungerechtfertigte Privilegien für ausländische InvestorInnen auf Kosten der Bevölkerung und der Gesellschaft zu bekämpfen!

Anklicken und mitmachen!

 

Professor Stoll: Investorenschutz (ISDS) bei TTIP ist ein globaler Erpressungsversuch

ZEIT ONLINE
11.06.2014

TTIP. Ein globaler Erpressungsversuch
Von Peter-Tobias Stoll ( Professor für Öffentliches Recht, Göttingen)

Zwischen den USA und der EU bedarf es keines Investorenschutzes. Dass er trotzdem Bestandteil des Freihandelsabkommens TTIP sein soll, hat einen ganz anderen Grund.

zum Artikel…

22.05.14: Bündnis TTIP Unfairhandelbar übergibt 715 000 Unterschriften gegen TTIP. Foto: Uwe Hiksch

 

Bündnis Unfairhandelbar startet bald Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA

Foto: Uwe Hiksch

 

Mehr Demokratie e.V.
11.06.2014

TTIP & CETA: Angriff der Konzerne auf die Demokratie

Ein Angriff der Konzerne auf die Demokratie – so lassen sich die derzeit verhandelten Freihandelsabkommen der EU mit den USA (TTIP) und mit Kanada (CETA) zusammenfassen. Verhandelt wird geheim, Konzerne sollen Sonderklagerechte bekommen, Standards für Umwelt- und Verbraucherschutz könnten aufgekündigt werden … – hier steht das große Geld im Vordergrund, die Menschen werden abgehängt. Schluss damit!

Im September 2014 soll eine Europäische Bürgerinitiative (EBI) starten. Jetzt hier eintragen, um uns zu unterstützen und auf dem Laufenden zu bleiben…

Was können Sie tun?

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TTIP. SPD will Freihandel in den Bundestag bringen

FAZ
14.06.2014

TTIP. SPD will Freihandel in den Bundestag bringen

Chlorhühnchen, Genmais und Geheimverhandlungen [und Privatisierung der Daseinsvorsorge, Zwangs-Fracking… und geheime Schieds“gerichte“, kurz: die Aushöhlung der Demokratie]: Dem geplanten Freihandelsabkommen mit Amerika wird vieles vorgeworfen [UND ZWAR ZU RECHT!!!]. SPD-Justizminister Heiko Maas fordert jetzt, die nationalen Parlamente sollten darüber abstimmen […auf unser GroKo-Parlament setzen wir zwar nicht, aber vielleicht siehts in den anderen Ländern besser aus…]

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Und zur Aussage: „Die Bundesregierung werde nichts unterschreiben, wofür sie nicht eine Mehrheit im Deutschen Bundestag habe.“

kann man hierauf verweisen:

 

Teatro Trono und Wassertisch meet 48 Stunden Neukölln

Foto: Filmemacherin Andrea Behrendt

 

Festivalbeitrag von Andrea Behrendt: Widerstandstropfen

Wasser ist kostbar. Wasser ist der Grund für Kriege und Wasser ist ein großes Geschäft! Die Videoinstallation „Widerstandstropfen“ kombiniert Eindrücke von Wasser mit der Arbeit von 2 Initiativen, die gegen Wasserprivatisierung kämpfen und damit Courage zeigen: Teatro Trono aus Bolivien, das mit seinem Stück „Bis zum letzten Tropfen“ das Thema der Wasserprivatisierung künstlerisch reflektiert und den Berliner Wassertisch, der mit einem Volksentscheid die Veröffentlichung der Geheimverträge der Berliner Wasserbetriebe mit dem Konzern Veolia erwirkte und den Berliner Senat zu einer Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe drängte. Die Videoinstallation zeigt Wasser und diese Akteure in einem Gesamtwerk.

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Wie steht’s mit dem Wasser, Herr Rebel?*

Gemeinsam mit zwei Bündnispartnern [Verband Deutscher Grundstücksnutzer und Bund der Steuerzahler Berlin] haben Sie in dieser Woche Widerspruch gegen die Einstellung eines Strafverfahrens gegen Berlins Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, für SPD) gestellt. Er soll beim Rückkauf der Wasserbetriebe Steuergelder in Millionenhöhe veruntreut haben. Wie hat Nußbaum sich in den letzten Jahren in Berlins Wasserpolitik eingebracht? 
Senator Nussbaum hat mit den privaten Wasserkonzernen RWE und Veolia zusammen das Wasserpreiskartell gegen die Bürger fortgeführt. An der juristischen Anfechtung von Gewinngarantie und Preismissbrauch hatte er kein Interesse. Im Gegenteil, er hat die Wasserbetriebe sogar mit den privaten Wasserkonzernen RWE und Veolia Konzernen zusammen gegen den Kartellamtsbeschluss zur Beendigung des Preismissbrauchs klagen lassen, um ihnen die Rendite zu sichern. 
Als alles nichts half, hat er den Konzernen mit dem überteuerten Rückkauf ihrer Anteile den Abschied vergoldet. Zum Berliner Wassertisch, der 2011 den erfolgreichen Volksentscheid zur Offenlegung sämtlicher Absprachen um die Berliner Wasserbetriebe (BWB) eingeleitet hatte, hat er keinerlei Kontakt gesucht. Auch im „Sonderausschuss Wasserverträge“ hat sich der Finanzsenator kein einziges Mal sehen lassen. 
Dort sollte die Teilprivatisierung aufgeklärt werden – viel wichtiger schien der Koalition aber der Rückkauf der Privaten-Anteile: Knapp 1,3 Milliarden Euro kosteten diese das Land letztlich. 
Die SPD hat immer nur gesagt: „Es mag sein, daß man gegen die Verträge vor dem Verfassungsgericht klagen kann, das interessiert uns aber gar nicht, weil wir nur nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten bewerten: Was wirtschaftlich gut ist, ist auch politisch gut.“ Der Rückkauf ist jedoch wegen des überhöhten Kaufpreises auch wirtschaftlich ein Desaster. Die Berliner müssen diesen Betrag jetzt dreißig Jahre lang über die Wasserpreise zurückzahlen. 
Der Berliner Wassertisch hat sich dagegen von Beginn für die kostengünstigere Rückabwicklung eingesetzt. Eine solche ist immer noch möglich, wenn die Verfassungsklage der Piraten gegen die skandalöse Geheimgarantie erfolgreich ist. 
Abgesehen von den wirtschaftlichen Belangen ist es uns jedoch wichtig, daß unsere Demokratie geschützt wird. Nicht nur für Senator Nußbaum, sondern für die Koalition von CDU und SPD insgesamt sind die demokratischen und rechtsstaatlichen Aspekte jedoch offensichtlich nebensächlich.

Dennoch wollte die Staatsanwaltschaft zunächst keine Ermittlungen wegen Untreue gegen Herrn Nußbaum einleiten – wo sehen Sie Lücken in deren Begründung der Ablehnung? 
Die Staatsanwaltschaft hat die Vorwürfe inhaltlich überhaupt nicht geprüft. Sie hat sich formal darauf zurückgezogen, dass der Rückkaufbeschluss des Abgeordnetenhauses Nußbaums Handeln ausreichend legitimieren würde. Auch argumentiert man, dass der entstandene Vermögensnachteil bezifferbar sein müsse. 
Die Senatsverwaltung für Finanzen verweigert dem Berliner Wassertisch jedoch trotz IFG-Anfrage seit Anfang März die Akteneinsicht in das Wertgutachten zum Veolia-Rückkauf, das konkrete Zahlen enthalten müsste. Wenn Senator Nußbaum hier falsche Zahlen verwendet oder bekannte Risiken nicht berücksichtigt hat, macht er sich unserer Ansicht nach wie vor strafbar. Die Staatsanwaltschaft ist gefordert, das Gutachten zu überprüfen.

Aus Ihrer Sicht hätte der Senat unter anderem ein Gerichtsverfahren um die Wasserpreise abwarten müssen, die sich schließlich als „mißbräuchlich überhöht“ herausstellten. 
Als erstes wäre da das Verfahren um die Preissenkungsverfügung des Kartellamts vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zu nennen. Das Gericht hat festgestellt, dass die Wasserbetriebe um mindestens 30 Prozent überhöhte Trinkwasserpreise nehmen. Das mindert natürlich den Unternehmenswert enorm. 
Zudem laufen noch zwei Verfassungsklagen. Die vom Berliner Wassertisch vorbereitete Organklage der Piraten gegen die Gewinngarantie wird in diesem Jahr entschieden. Auch hier ist bei einem erfolgreichen Ausgang mit einer extremen Wertminderung des Unternehmens zu rechnen. Das Düsseldorfer Gericht hat bereits angezweifelt, dass „die eingeräumte Gewinngarantie überhaupt durch die Verfolgung legitimer öffentlicher Aufgaben im Rahmen einer an den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit orientierten Verwaltung gedeckt war. 
Für all diese Klagen hätte der Senator bereits die Vorwirkung in den Rückkaufpreis einkalkulieren müssen. 
Als der Senat die Wasserpreise wegen der Verfügung des Kartellamts senken mußte, hat Senator Nußbaum das als Wohltat gegenüber der Bevölkerung verkauft. Er versucht stets so zu tun, als handle er im Sinne des Volksentscheids und der Bevölkerung – das ist aber mitnichten der Fall.

Wieso nicht? 
Der Senat tut nur das Nötigste. Demnach wird die vom Kartellamt verfügte Preissenkung für Frischwasser zwar um weitere drei Jahre verlängert. Dafür verzichtet das Bundeskartellamt aber darauf, rückwirkend die Wasserpreise zu senken. Der Senat hat die Wasserkunden durch diesen Vergleich erneut um Millionen geprellt. 
Von der aktuellen Senkung – um nur rund 15 Prozent – sind außerdem nur die Frischwasserpreise betroffen. Die Kalkulation der ebenfalls überteuerten Abwassertarife besteht weiter. Darüber kann auch die Mini-Absenkung des Senats in diesem Bereich nicht hinwegtäuschen.

Wem schadet die Politik? 
Neben den Kunden sind es vor allem die Wasserwerker, die im Zuge des nach der Rekommunalisierung umgesetzten Rationalisierungsprogramms „NEO“ 400 Arbeitsplätze verlieren sollen. Die Rationalisierung führt zu einer Arbeitsverdichtung und drängt ältere Arbeitnehmer aus ihrem Job. 
Nach der neoliberalen Privatisierung haben wir jetzt eine neoliberale Rekommunalisierung. Der Berliner Wassertisch fordert dagegen die formale Rekommunalisierung der Wasserbetriebe. Die neoliberale Geschäftsführung, die für den Preismissbrauch und die Investitionsrückstände verantwortlich ist, muss abgelöst werden. Die Wasserbetriebe müssen als transparente und bürgernahe Eigenbetriebe nach dem Kostendeckungsbetrieb geführt werden, bei denen die Arbeiter anständige Löhne erhalten und die Wasserkunden faire Preise zahlen.

*Das Interview führte der Journalist Ben Mendelson mit Wolfgang Rebel. Der hier eingestellte Text ist eine ungekürzte Version der unautorisierten, in der JW abgedruckten Fassung.