Monatsarchive: Dezember 2019

OFFENER BRIEF ZUM ENERGIECHARTA-VERTRAG (ECT)

9. Dezember 2019

Sehr geehrte Ministerinnen und Minister,
sehr geehrte Kommissare und Kommissarinnen,
sehr geehrte Abgeordnete des Bundestags und des Europäischen Parlaments,

wir schreiben Ihnen als betroffene zivilgesellschaftliche Gruppen und Gewerkschaften aus den Mitgliedsstaaten der Energiecharta-Konferenz, die in den nächsten zwei Tagen (10. und 11. Dezember 2019) in Brüssel ihre Jahresversammlung abhalten wird. Eine erste Verhandlungsrunde zur Modernisierung des Energiecharta-Vertrags (Energy Charta Treaty, ECT) findet am 11. Dezember statt.

Wir ─ 278 Umwelt-, Klima-, Verbraucher*innen-, Entwicklungs- und handelsbezogenezivilgesellschaftliche Organisationen sowie Gewerkschaften ─ sind der Ansicht, dass der ECT mit der Umsetzung des Pariser Klimaabkommens und mit den von Arbeitnehmer*innen und Gewerkschaften entwickelten Maßnahmen für eine gerechte Energiewende unvereinbar ist. Außerdem steht der Vertrag notwendigen gesellschaftspolitischen Maßnahmen im Weg. Der ECT wurde und wird von Unternehmen aus dem Bereich fossiler Brennstoffe und der Kernenergie genutzt, um Entscheidungen zum Ausstieg aus diesen Energien anzufechten. Darüber hinaus stellt er ein Hindernis dabei dar, Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu priorisieren, die Energieerzeugung unter öffentliche Kontrolle zu bringen und Maßnahmen zur Beseitigung der Energiearmut zu ergreifen. Der ECT in seiner jetzigen Form ist veraltet und eine Bedrohung für das öffentliche Interesse.

Wir fordern Sie daher auf, dafür zu sorgen, dass der ECT nicht länger Maßnahmen zur Bekämpfung der Klimakrise, zum Schutz der Umwelt und zur Verringerung von Energiearmut untergraben kann.

Wir fordern Sie auch auf, die geografische Ausdehnung des ECT auf weitere Unterzeichnerstaaten unverzüglich zu stoppen.

Der ECT enthält viele Vorschriften ─ darunter auch zu Energiedurchleitung und -handel ─, besonders bedenklich sind aber die Bestimmungen zum Schutz ausländischer Energieinvestitionen. Sie ermöglichen es ausländischen Investoren im Energiesektor, die Unterzeichnerstaaten des ECT außerhalb bestehender Gerichte in geheimen internationalen Schiedsstellen aus drei Privatanwälten*innen zu verklagen. In diesen Schiedsstellen können Anleger*innen schwindelerregend hohe Summen an öffentlichen Geldern verlangen ─ als Entschädigung für staatliche Maßnahmen, von denen sie behaupten, diese hätten ihre Gewinne geschmälert.

Wir haben sechs Kernprobleme des ECT identifiziert:

1. Der ECT schützt Investitionen und Infrastruktur für fossile Brennstoffe und wird genutzt, um notwendige Klimaschutzmaßnahmen anzugreifen und zu unterminieren.

Seit 2017 verklagt das britische Unternehmen Rockhopper Italien wegen eines Verbots neuer Öl- und Gasbohrungen in der Nähe der Küste des Landes und fordert eine Entschädigung von bis zu 350 Millionen Dollar.i Im Jahr 2017 drohte das kanadische Unternehmen Vermilion damit, Frankreich aufgrund eines Gesetzesvorschlags zur Beendigung der Förderung fossiler Brennstoffe zu verklagen, der dann deutlich abgeschwächt wurde.ii Und im Herbst 2019 kündigte das deutsche Unternehmen Uniper an, dass es die Niederlande verklagen und Entschädigung verlangen würde, wenn das Land ein geplantes Gesetz zum Ausstieg aus der Kohleverstromung verabschieden würde.iii Wahrscheinlich wird es in Zukunft mehr ECT-Klagen gegen Klimaschutzmaßnahmen geben, da Regierungen beginnen, Pläne für Klimaneutralität und einen Übergang zu sauberer Energie zu entwickeln. Es besteht die reale Gefahr, dass dies Regulierung einfriert, Regierungen also davon abhält, angesichts der massiven Schadenersatzforderungen notwendige Maßnahmen zu ergreifen.iv

2. Der ECT setzt öffentliche Haushalte und Steuerzahler*innen einem unkalkulierbaren Risiko aus.

Private Schiedsstellen können Staaten zwingen, Milliarden zur Entschädigung von Anleger*innen auszuzahlen ─ einschließlich völlig hypothetischer entgangener „zukünftiger Gewinne“, die nach nationalem oder EU-Recht nicht erstattungsfähig sind. Durch den ECT wurden Regierungen bereits gezwungen bzw. haben im Rahmen von Vergleichen zugestimmt, insgesamt mehr als 51,6 Milliarden US-Dollar Schadenersatz aus öffentlichen Mitteln zu zahlen.v

3. Der ECT könnte die Förderung erneuerbarer Energien gefährden. Der Vertrag erlaubt es nicht, zwischen verschiedenen Energiequellen zu unterscheiden.vi Das macht es für Regierungen finanziell riskanter, dringend notwendige Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien statt kohlenstoffintensiver Investitionen zu tätigen. Darüber hinaus schützt der ECT weder Investitionen in die Energieeffizienz noch andere Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs.vii

4. Der ECT kann den Umweltschutz untergraben. Ein Beispiel hierfür ist die 1,4 Milliarden Euro schwere ECT-Klage des schwedischen Unternehmens Vattenfall aus dem Jahr 2009 gegen Umweltstandards für ein Kohlekraftwerk in Deutschland. Laut offiziellen Aussagen zwang der geforderte Betrag die örtliche Regierung dazu, die Vorschriften abzuschwächen und den Fall mit einem Vergleich beizulegen, was die Umweltauswirkungen der Anlage auf den örtlichen Fluss und dessen Tierwelt verschärfte.viii In der zweiten und derzeit noch laufenden ECT-Klage von Vattenfall gegen Deutschland fordert das Unternehmen 6,1 Milliarden Euro für den beschleunigten Atomausstieg des Landes nach der Fukushima-Katastrophe.ix Im November 2019 kündigte das australische Unternehmen Aura Energy eine ECT-Klage gegen Schweden bezüglich der Entscheidung des Landes aus dem Jahr 2018 an, den Uranabbau aus Umwelt- und Gesundheitsgründen zu verbieten.x

5. Der ECT kann dazu genutzt werden, Maßnahmen zu untergraben, die Energie erschwinglich machen und unter öffentliche Kontrolle bringen. Mehrere osteuropäische Länder wurden im Rahmen des ECT verklagt, weil sie Schritte unternommen haben, die Gewinne großer Energieunternehmen zu beschränken und Strompreise für Verbraucher*innen zu senken.xi Die Bestimmungen des ECT können auch gegen solche Initiativen verwendet werden, die darauf abzielen, Energieerzeugung und -dienstleistungen unter öffentliche und demokratische Kontrolle zu bringen.xii

6. Das Investor-Staat-Schiedsverfahren nach dem ECT steht im Widerspruch zur Rechtsstaatlichkeit und untergräbt die nationalen Rechtssysteme. Im Gegensatz zum Grundsatz des gleichberechtigten Zugangs zur Justiz schafft der ECT ein paralleles Rechtssystem, das ausschließlich ausländischen Investoren – und damit einigen der reichsten und mächtigsten Akteure der Gesellschaft ─ zur Verfügung steht. ECT-Schiedsverfahren sind höchst intransparent und mit Interessenkonflikten behaftet: Schiedsrichter*innen verdienen viel Geld mit derartigen Fällen und haben daher ein entsprechendes Interesse daran, den Boom der ECT-Streitigkeiten aufrechtzuerhalten.xiii Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Achmea-Urteil von 2018 die Rechtmäßigkeit dieser parallelen privaten Rechtsverfahren innerhalb der Europäischen Union infrage gestellt.

Darüber hinaus bringt der Investitionsschutz des ECT nicht den behaupteten wirtschaftlichen Nutzen.

Es gibt derzeit keine Belege dafür, dass das Abkommen dazu beiträgt, Investitionen zur Verringerung der Energiearmut zu erleichtern, geschweige denn Investitionen in erneuerbare Energien zu fördern.xiv

Der angestrebte Modernisierungsprozess wird diese Fehlkonstruktionen in seiner jetzigen Form wahrscheinlich nicht beheben können. Das Verhandlungsmandat der EU sieht
beispielsweise weder ein Ende des Investitionsschutzes für fossile Brennstoffe noch eine Beendigung vonInvestitionsschiedsverfahren oder von anderen Arten der Investor-Staat-Streitbeilegung des ECT vor.xv Änderungen des ECT, die den Vertrag mit dem Pariser Klimaschutzabkommen vereinbarmachen, müssten von allen Unterzeichnerstaaten einstimmig beschlossen werden. Viele von ihnen sind maßgeblich an der Erzeugung von oder dem Handel mit fossilen Brennstoffen beteiligt. EinigeMitglieder haben bereits erklärt, dass sie überhaupt keine Notwendigkeit sehen, den ECT überhaupt zu ändern.xvi

Wir fordern Sie daher auf,

● als Bedingung für die Aufnahme von Verhandlungen zur Modernisierung des ECT ein Ende der Bestimmungen zum Schutz fossiler Brennstoffe einzufordern;

● die Streichung von Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) aus dem ECT zu beantragen;

● den Rückzug aus dem oder die gemeinsame Kündigung des ECT zu fordern, wenn derModernisierungsprozess nicht schnell dazu führt, das Abkommen durch die Beseitigung des Streitbeilegungsverfahrens und des Schutzes fossiler Brennstoffe klima- und umweltverträglich zu gestalten;

● den Prozess der geografischen Ausdehnung des ECT auf immer neue Staaten zu stoppenund keinen Vertragsbeitritt zuzulassen, solange der ECT in seiner jetzigen Form bestehen bleibt.

Mit freundlichen Grüssen

Unterzeichnende Organisationen

278 Organisationen, darunter der Berliner Wassertisch (Liste in der pdf)

i Rockhopper Italia S.p.A., Rockhopper Mediterranean Ltd, and Rockhopper Exploration Plc v. Italian Republic (ICSID Case No. ARB/17/14). Für mehr Informationen zu diesem Fall: Friends of the Earth Europe et al (2019) Dirty Oil Attacks on Action on Fossil Fuels: Rockhopper vs Italy , Juni; Video: Dirty Oil vs Beautiful Abruzzo , 25. Juni 2019.

ii Friends of the Earth Europe and others (2019) Blocking Climate Change Laws with ISDS Threats: Vermilion vs France, June.

iii Edwin van der Schoot (2019) Claim om kolenverbod voor Staat, De Telegraaf, 5. September.

iv Kyla Tienhaara and Christian Downie, Risky Business (2018) The Energy Charter Treaty, Renewable Energy and Investor-State Disputes, Global Governance, 24(3), 451-471; Nathalie Bernasconi-Osterwalder and Martin Dietrich Brauch (2019) Redesigning the Energy Charter Treaty to Advance the Low-Carbon Transition, Transnational Dispute Management, February; Yamina Saheb (2019) The Energy Charter Treaty (ECT). Assessing itsgeopolitical, climate and financial impacts, September.

v Siehe Annex 1 zum Report ‚One Treaty to rule them all‘, sheet “amounts paid by states”. Eine aktualisierte Version dieser Datei vom September 2019 ist auf Anfrage erhältlich.

vi In der Nichtdiskriminierungsklausel des ECT (Art. 10 Abs. 7) verpflichten sich die Staaten, Investitionen aus anderen ECT-Mitgliedstaaten nicht weniger günstig zu behandeln als solche, die Investoren des Aufnahmestaates oder eines Drittstaates gewährt werden. Obwohl bisher keine derartigen Klagen bekannt sind, könnte dies zu Ansprüchen im Rahmen des ECT gegen politische Maßnahmen führen, die bewusst zwischen Energieinvestitionen, die der Erreichung von Klimaschutzzielen dienen, und solchen, die deren Erreichung behindern, unterscheiden. Siehe; Nathalie Bernasconi-Osterwalder und Martin Dietrich Brauch (2019): Redesigning the Energy Charter Treaty to Advance the Low-Carbon Transition, T ransnational Dispute Management , 22. Februar.

vii Sarah Keay-Bright (2019) “ Outdated Energy Charter Treaty leaves new economy investments unprotected ”, Energy Post, 6 March; Yamina Saheb (2019) The Energy Charter Treaty (ECT). Assessing its geopolitical, climate and financial impacts , 8. September.

viii Vattenfall AB, Vattenfall Europe AG, Vattenfall Europe Generation AG v. Federal Republic of Germany (ICSID Case No. ARB/09/6). For an analysis of the settlement see: Roda Verheyen (2012) Briefing Note: The Coal-fired Power Plant Hamburg-Moorburg, ICSID proceedings by Vattenfall under the Energy Charter Treaty and the result for environmental standards , 11. April.

ix Vattenfall AB and others v. Federal Republic of Germany (ICSID Case No. ARB/12/12).

x World Nuclear News (2019) Aura seeks compensation for Swedish uranium ban , 11. November.

xi AES Summit Generation Limited and AES-Tisza EroÅNmü Kft. v. Republic of Hungary (II) (ICSID Case No. ARB/07/22); Electrabel S.A. v. The Republic of Hungary (ICSID Case No. ARB/07/19); EVN AG v. Republic of Bulgaria (ICSID Case No. ARB/13/17); ENERGO-PRO a.s. v. Republic of Bulgaria (ICSID Case No. ARB/15/19); ČEZ, a.s. v. Republic of Bulgaria (ICSID Case No. ARB/16/24).

xii Das geschah in Albanien, nachdem es die Stromverteilungslizenz des tschechischen Energieriesen ČEZ widerrufen hatte, der 2013 eine ECT-Klage in Höhe von 190 Millionen € einreichte. Der Widerruf erfolgte, nachdem ČEZ den Strom für die Wasser- und Sanitärversorgung mehrerer albanischer Städte abgestellt, erhebliche Schulden gegenüber der Regierung angesammelt und andere vertragliche Verpflichtungen, wie z.B. die Reduzierung von Energieverlusten und Investitionen in das Stromnetz, nicht erfüllt hatte. Die Albanerinnen und Albaner hatten sich auch über hohe Preise, schlechten Service oder gar dessen Fehlen sowie Stromausfälle beschwert. Darüber hinaus war ČEZ mit Betrugsermittlungen durch die Staatsanwaltschaft von Tirana konfrontiert worden, unter anderem wegen der Verhängung gefälschter Bußgelder an reale und fiktive Kunden, um die angeblichen Verluste auf dem Papier zu erhöhen und Preiserhöhungen von den albanischen Regulierungsbehörden genehmigen zu lassen. Albanien hat den Fall 2014 beigelegt und sich bereit erklärt, 100 Mio. € Schadenersatz zu leisten. Siehe dazu: ČEZ (Tschechien) v. Albanien.: ČEZ (Czech Republic) v. Albania .

xiii Für mehr Hintergrundinformationen zu Interessenskonflikten und weitere rechtsstaatlichen Problematiken im Rahmen des ECT, siehe: Corporate Europe Observatory and Transnational Institute (2018) One Treaty to Rule them All. The ever-expanding Energy Charter Treaty and the power it gives to corporations to halt the energy transition , Juni, Kapitel 3.3 und Seite 72.

xiv Kyla Tienhaara and Christian Downie, Risky Business (2018) The Energy Charter Treaty, Renewable Energy and Investor-State Disputes, Global Governance, 24(3), S. 451-471, 451.

xv Council of the European Union (2019) Negotiating Directives for the Modernisation of the Energy Charter Treaty , 2. Juli.

xvi In its contribution to the modernisation process, Japan, for example, stated “that it is not necessary to amend the current ECT provisions”. See: Energy Charter Secretariat (2019) Policy Options for Modernisation of the ECT , 6 Oktober.

 

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