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Energiekonzerne verlassen sich auf juristische Knüppeltrupps, um ihr klimaschädliches Geschäft zu schützen. Das Geld dafür ziehen sie den Steuerzahlern aus der Tasche.
Von Theresa Crysmann
Artikel hier
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Energiekonzerne verlassen sich auf juristische Knüppeltrupps, um ihr klimaschädliches Geschäft zu schützen. Das Geld dafür ziehen sie den Steuerzahlern aus der Tasche.
Von Theresa Crysmann
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24.08.2022
Energiecharta: Italien muss Millionenstrafe für untersagte Ölbohrung zahlen
München, 24. August 2022 – Der italienische Staat wurde zur Zahlung von mehr als 250 Millionen Euro (inklusive Zinsen) an das britische Öl- und Gasunternehmen Rockhopper Explorations verurteilt. Dies ist das Ergebnis einer Entscheidung durch ein Investor-Staat-Streitbeilegungsgericht im Rahmen des Vertrags über die Energiecharta (ECT). Für das Umweltinstitut erweist sich der ECT damit einmal mehr als „Anti-Klima-Abkommen“.
Der Fall betrifft eine Regelung aus dem Jahr 2015, mit der die italienische Regierung auf den Widerstand der Öffentlichkeit und auf Umweltbedenken reagierte und neue Öl- und Gasprojekte innerhalb von 12 Seemeilen vor der Küste verbot. Die enorme Summe, die Rockhopper als Entschädigung forderte, beträgt fast das Zehnfache der ursprünglichen Investitionssumme. Tatsächlich ermöglicht der ECT es dem Unternehmen, den Staat nicht nur auf Erstattung tatsächlich bereits investierter Summen, sondern auch für nicht realisierte Gewinne zu verklagen.
“Dieses Urteil ist ein Schlag ins Gesicht aller Steuerzahler:innen in Italien und eine Katastrophe für alle Klimaschutzbemühungen weit über Italien hinaus” kommentiert Ludwig Essig aus dem Fachbereich Handelspolitik am Umweltinstitut München. “Dass Konzerne eine demokratisch nicht legitimierte Paralleljustiz bemühen können, um Staaten für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen zu bestrafen, ist nicht länger hinnehmbar. Wir fordern die italienische Regierung auf, die Summe nicht zu bezahlen und die Vollstreckung juristisch anzufechten. Von den übrigen europäischen Staaten erwarten wir einen Plan für einen schnellstmöglichen, koordinierten Ausstieg aus dem ECT als Relikt der fossilen Ära”.
Der ECT ist ein multilaterales Handelsabkommen, das Investitionen im Energiesektor schützt. Der Vertrag ist weithin kritisiert worden, weil er den Unternehmen der fossilen Energiewirtschaft umstrittene Befugnisse einräumt, Länder wegen Klimaschutzmaßnahmen zu verklagen, die ihre Gewinne beeinträchtigen. Wissenschaftler:innen, zivilgesellschaftliche Gruppen und selbst der Weltklimarat IPCC weisen darauf hin, dass er ein inakzeptables Hindernis für Klimaschutzmaßnahmen darstellt. Der ECT eröffnet ausländischen Unternehmen die Möglichkeit, nationale Gesetze zu umgehen, indem sie ein paralleles Rechtssystem nutzen können, welches exklusiv ihnen zur Verfügung steht. Im Jahr 2016 ist Italien als eines der wenigen Länder aus dem ECT ausgetreten, kann aber aufgrund einer Verfallsklausel (der sogenannten “sunset clause”) noch 20 Jahre nach dem offiziellen Ausstieg in Bezug auf bis dahin bestehende Investitionen verklagt werden.
Das Urteil im Fall Rockhopper erging nur wenige Wochen, nachdem sich die Vertragsstaaten auf einen leicht modernisierten Vertragsentwurf geeinigt hatten, der kleine Änderungen vorsieht, aber vor allem den Schutz von Investitionen in fossile Brennstoffe beibehält. Ein ähnliches Urteil wäre damit weiterhin möglich.
Hintergrund:
Im Jahr 2015 verbot die italienische Regierung nach einer großen Bürgerinitiative Ölbohrungen in Gewässern innerhalb von 12 Meilen vor der Küste und damit auch das Projekt Ombrina Mare, das sich 4 Meilen vor der Küste befindet. Im Jahr 2005 hatte das Ölunternehmen Mediterranean Oil & Gas eine Explorationsgenehmigung für das Ölfeld Ombrina Mare erhalten und war 2008 auf Öl gestoßen. Anschließend beantragte das Unternehmen eine Förderkonzession, die von den italienischen Behörden jedoch nie erteilt wurde. Im Jahr 2014 kaufte Rockhopper das Ölunternehmen Mediterranean Oil & Gas für 29,3 Mio. GBP. Das Unternehmen zog vor ein italienisches Gericht, um die Konzession zu erhalten, verlor jedoch seine Klagen und die anschließende Berufung. Später brachte es den Fall vor ein Tribunal im Rahmen des ECT-Vertrags. Rockhopper hat Berichten zufolge 275 Millionen US-Dollar (wahrscheinlich zuzüglich Zinsen) gefordert, während es behauptet, etwa 29 Millionen US-Dollar investiert zu haben.
Zur Pressemitteilung
Mitteilung von Rockhopper zum Urteil des Schiedsgerichts hier
Fordert die EU-Kommission und die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten auf, diesen Klimakiller-Vertrag zu verlassen!
https://www.gerechter-welthandel.org/ect-stoppen/
Protest mit Altmaier-Großmaske gegen umstrittenen Vertrag, der die Kosten für Kohle- und Atomausstieg in die Höhe trieb

Berlin, 2. Juni 2021. Vor dem Bundeswirtschaftsminsterium forderten heute mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) auf, den Energiecharta-Vertrag (ECT) zu kündigen. Protestierende mit Großmaske von Altmaier brachten eine Schubkarre voller Geld für die Kohlekonzerne.
Noch bis 4. Juni findet eine Verhandlungsrunde zur Modernisierung des dreißig Jahre alten Energiecharta-Vertrags statt, doch Beobachter halten diese Verhandlungen für aussichtslos. Über eine Million Menschen haben deshalb bereits einen internationalen Appell für den Austritt aus dem Abkommen unterzeichnet.
Yves Venedey, Campaigner bei Campact: “Der Energiecharta-Vertrag ermöglicht ausländischen Energiekonzernen Milliarden-Klagen, wenn Klimaschutzmaßnahmen ihre zukünftigen Profite schmälern. Dieser Klimakiller-Pakt ist deshalb unvereinbar mit dem Pariser Klimaabkommen. Altmaier sollte ihn gemeinsam mit unseren EU-Partnern endlich kündigen – so wie es Frankreich, Spanien und Luxemburg vorgeschlagen
haben.”
Fabian Flues, Handelsexperte bei Powershift: “Die heutigen Verhandlungen sind vergeudete Zeit. Es ist jetzt schon klar, dass auch in Zukunft fossile Unternehmen hohe Summen für die Energiewende einklagen können. Die Bundesregierung muss jetzt die Reißleine ziehen und aus dem Energiecharta-Vertrag aussteigen.”
Der ECT erlaubt ausländischen Investoren eine Regierung auf Schadenersatz zu verklagen, wenn regulatorische Maßnahmen ihre zukünftigen Profite beeinträchtigen. So hatte der schwedische Energiekonzern Vattenfall Deutschland wegen des Atomausstiegs vor einem Schiedsgericht verklagt. Die deutschen Energiekonzerne RWE und Uniper verklagen derzeit die Niederlande wegen des Kohleausstiegs.
Nach Ansicht der Veranstalter spielte der ECT auch beim deutschen Kohleausstieg eine entscheidende Rolle. Ihren vertraglich zugesicherten Klageverzicht ließen sich die Konzerne teuer bezahlen. Insbesondere die LEAG dürfte dadurch wesentlich höhere Entschädigungen erhalten haben. Denn ihre tschechische Eigentümerin EPH wäre unter dem ECT klageberechtigt. Zwei Studien legen nahe, dass die LEAG rund 1,5 Milliarden
Euro mehr erhält, als ihr eigentlich zustünden.
An der Aktion beteiligte Organisationen und Bündnisse:
Attac – Campact – CAN-Europe – Extinction Rebellion – Forum Umwelt & Entwicklung – NaturFreunde Deutschlands – Netzwerk Gerechter Welthandel – PowerShift – Umweltinstitut München – Urgewald – WeMove – 350.org
Weitere Informationen:
Presse-Briefing (pdf) zum Energiecharta-Vertrag (auf Englisch)
Zum Online-Appell hier

Raus aus dem Energiecharta-Vertrag
Wann: Mittwoch, 2. Juni, 11:00
Wo: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Invalidenpark (openstreetmap)
RWE und Uniper verklagen die Niederlande für den Kohleausstieg auf mehrere Milliarden Euro. Ein Ölkonzern verlangt von Italien hunderte Millionen für ein Ölförderverbot. All diese Klagen werden im Geheimen vor privaten Schiedsgerichten verhandelt – und die Bundesregierung schaut tatenlos zu.
Das nehmen wir nicht weiter hin und fordern den Ausstieg aus dem Energiecharta-Vertrag, der solche Klagen möglich macht.
Keine Steuermilliarden für Kohlekonzerne, keine Sonderklagerecht für die fossile Industrie – raus aus dem Energiecharta-Vertrag.
Organisiert von:
Attac – Campact – CAN-Europe – Extinction Rebellion – Forum Umwelt & Entwicklung – NaturFreunde Deutschlands – Netzwerk Gerechter Welthandel – PowerShift – Umweltinstitut München – Urgewald – WeMove – 350.org
Mehr zu den Hintergründen unter: https://power-shift.de/hintergrundinformationen-energiecharta-vertrag/
22. April 2021
Meinung von Pia Eberhardt und Kathrin Henneberger

Auf Joe Bidens virtuellem Klimagipfel wird Angela Merkel einmal mehr das Zepter für das Klima schwingen. Dabei hält ihre Regierung an einem Vertrag fest, der Konzernen wie RWE und Uniper Milliardenklagen gegen Klimaschutz ermöglicht. Die nächste Bundesregierung muss die Klagewelle stoppen und aus dem Energiecharta-Vertrag aussteigen.
Pia Eberhardt arbeitet für die lobbykritische Organisation Corporate Europe Observatory (CEO) / Kathrin Henneberger ist grüne Energie- und Klimapolitikerin aus dem Rheinischen Braunkohlerevie
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