(Berlin, 22. Mai 2012) Wie die Presse berichtet, will Veolia den Rückkauf der RWE Anteile an den Berliner Wasserbetrieben durch den Senat gerichtlich stoppen lassen, da Berlin gleichzeitig auch die RWE-Anteile an der privaten Beteiligungsgesellschaft RVB übernehmen will.
Über die RWE-Veolia Berlinwasser Beteiligungs GmbH – früher RVB AG – fließt der Gewinn aus den Berliner Wasserbetrieben an die privaten Konzerne. Die betriebliche Führung der Wasserbetriebe erfolgt aber über die Berlinwasser-Holding (BWH). Hier in der Holding – nicht in der Beteiligungsgesellschaft – befürchtet Veolia Einfluss auf die Steuerung der Wasserbetriebe zu verlieren, wenn nach einem Rückkauf der RWE-Anteile durch das Land Berlin ihr Anteil auf unter 25% sinkt. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Veolia strengt jetzt eine einstweilige Verfügung an, um erst einmal Zeit zu gewinnen. Ziel bleibt weiterhin, zumindest soviele Anteile von RWE zu übernehmen, dass sie die Sperrminorität erreichen.“
Auch wenn Veolia nach einem Rückkauf der RWE-Anteile weniger Einfluss auf die BWB haben sollte, lehnt der Berliner Wassertisch diesen Rückkauf für 645 Mio. Euro zum gegenwärtigen Zeitpunkt entschieden ab. Hierzu Wolfgang Rebel: „Der Berliner Wassertisch will keinen Rückkauf, bevor nicht die Geheimverträge juristisch überprüft wurden. Wenn diese verfassungswidri¬gen Verträge endlich angefochten würden, bekämen wir Berliner vermutlich noch Geld zurück! Zu einer solchen Organklage sollten sich die Berliner Abgeordneten endlich durchringen!“
Nach Ansicht des Berliner Wassertischs hat eine Teilrekommunalisierung, wie vom Senat jetzt geplant, mit dem Rekommunalisierungswunsch der Berliner Bevölkerung nichts zu tun. Der Volksentscheid vom 13. Februar 2011 sollte nur der erste Schritt sein, um nach einer Offenlegung der Verträge diese auch mit juristischen Mitteln angreifen zu können. Der Rückkauf der RWE-Anteile würde aber am verfassungswidrigen Geflecht der bestehenden Verträge und der skandalösen Art der Tarifkalkulation nichts ändern. Der Wassertisch fordert daher die Berliner Abgeordneten auf, dem aktuellen Rückkaufvertrag nicht zuzustimmen.
Um Berlinerinnen und Berlinern die Möglichkeit zu geben, ihre Stimme für eine Klage gegen die verfassungswidrigen Konsortialverträge zu erheben und um sich gegen die Verschleppungstaktik der SPD/CDU-Koalition im Sonderausschuss zu wenden, hat der Berliner Wassertisch eine Unterschriftenaktion – 1 – 2 – 3 – APPELL AN DIE BERLINER ABGEORDNETEN! – gestartet. Die Beteiligung daran ist auch online möglich unter: www.berliner-wassertisch.info/appell
Über die juristischen Grundlagen für eine Klage gegen die Wasserverträge kann sich jede_r mithilfe des juristischen Leitfadens informieren, den der Arbeitskreis Unabhängiger Juristen erarbeitet hat. Infos hierzu unter www.berliner-wassertisch.info/?p=159
Kontakt :
Wolfgang Rebel
Telefon: 0152-57 23 34 84
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