Flucht ins Trockene

FAZ
11.06.2012

Wasserpreise
Flucht ins Trockene
von Helmut Bünder

Nicht nur in Berlin kämpfen die Kartellbehörden gegen überhöhte Wasserpreise. Was sie dabei behindert: Teuren Versorgern steht ein bequemes Schlupfloch offen.

“Wasser ist keine übliche Handelsware.“ Die Begründung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie, die das wertvolle Nass vor Verunreinigungen schützen soll, hat auf dem deutschen Wassermarkt einen für Kunden unschönen Nebeneffekt: Wer sich über hohe Energiepreise oder Telefonrechnungen ärgert, hat die Wahl zwischen verschiedenen Anbietern. In der Trinkwasserversorgung sind die Kunden Gefangene ihres regionalen Versorgers.
Und weil diese ihre Preise bisher fast nach Belieben setzen dürfen, lassen sich mit dem besonderen Gut Wasser auch besonders gute Geschäfte machen. Beispiel Berlin: Aus ihrer Beteiligung an den Wasserbetrieben haben der Energieversorger RWE und der französische Konzern Veolia im vorigen Jahr gemeinsam rund 120 Millionen Euro Gewinn verbucht, das Land Berlin war mit weiteren 108 Millionen Euro dabei.

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Wasserpreise bleiben stabil

tv.berlin
07.06.2012

Wasserpreise bleiben stabil

Seit Jahren wird um das Berliner Wasser gestritten. Unter dem Druck der Initiative Berliner Wassertisch und einer Zeitungsveröffentlichung legte der Senat Ende 2010 die Verträge offen, mit denen der CDU-SPD-Senat 1999 die Wasserbetriebe zu 49,9 Prozent verkaufte.

Mit einer Klage beim Bundesverfassungsgericht wollen die Investoren RWE und Veolia nun verhindern, dass sie weitere Dokumente wie E-Mails, Briefe und interne Beschlüsse auf den Tisch legen müssen. Niedrigere Preise brachte die Veröffentlichung nicht. Die SPD sieht den Teilverkauf inzwischen als Fehler und begann im rot-roten Senat Rückkaufverhandlungen. Von Veolia gab es einen Korb, die Verhandlungen über die 24,9 Prozent von RWE stehen aber vor dem Abschluss.

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Anhörung im Sonderausschuss: Jetzt mit Organklage gegen verfassungswidrige Wasserverträge vorgehen! – PRESSEMITTEILUNG vom 08.06.2012

(Berlin, 8. Juni 2012) Bei einer Anhörung im Sonderausschuss Wasserverträge äußerte sich RA Sydow vom Arbeitskreis unabhängiger Juristen (AKJ) zuversichtlich zu den Erfolgschancen eines Organstreitverfahrens gegen den Senat.

Die Große Koalition lädt einen Fürsprecher ein
Vor der Befragung des AKJ stand zunächst eine Anhörung zum Thema „Europäisches Beihilferecht in Bezug auf die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe“ auf der Tagesordnung. Professor Franz C. Mayer von der Universität Bielefeld kam hier zu einem völlig anderen Ergebnis als Professor Jürgen Keßler, Vorstands-vorsitzender der Verbraucherzentrale Berlin, bei seiner Anhörung im Mai. Keßler hatte eine Verletzung des europäischen Beihilfe- und Vergaberechts im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung festgestellt. Im Juli 2011 hat er mit Unterstützung des AKJ und zusammen mit Transparency International eine Beschwerde nach Brüssel geschickt. Aber letztendlich musste auch Mayer zugeben, dass das Ergebnis der Überprüfung noch völlig offen ist. Hier steht Rechtsmeinung gegen Rechtsmeinung.

RA Sydow vom Arbeitskreis Unabhängiger Juristen: Anfechtung der Verträge möglich
Rechtsanwalt Sydow trug stellvertretend für den Arbeitskreis unabhängiger Juristen (AKJ) die Kernthesen des Leitfadens „Nichtigkeit der Berliner Wasserverträge und ihre Geltendmachung“ vor. (www.berliner-wassertisch.info/?p=159) Die Konsortialverträge verstoßen gegen die Verfassung von Berlin, da die gesetzliche Grundlage für die Sicherheitsleistung fehlt, die Veolia und RWE in Form einer Gewinnausfallgarantie (§ 23.7 Konsortialvertrag) eingeräumt wird. Nun müsste der Senat handeln und gegen die Verträge vorgehen. Tut er dies nicht, kann eine Fraktion oder möglicherweise ein einzelner Abgeordneter eine Organklage gegen den Senat anstrengen. Das Ganze wäre innerhalb eines Jahres geklärt. Hierzu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Es wurde wieder deutlich gesagt: Der juristische Weg gegen die verfassungswidrigen Wasserverträge ist gangbar. Man muss ihn nur gehen wollen.“

Leitfaden contra WPD-Gegen“gutachen“
Spannend wäre es gewesen, wenn – wie eigentlich vorgesehen – der Wissenschaftliche Parlamentarische Dienst (WPD) in Anwesenheit des Arbeitskreises unabhängiger Juristen seine Argumente gegen eine Organklage vorgetragen hätte. Dies verhinderte die Große Koalition kurzfristig und gewohnt selbstherrlich aus gutem Grund. RA Sydow widerlegte Punkt für Punkt des WPD-Gutachtens. Erst nach der Sommerpause soll der WPD angehört werden. Rebel: „Die Große Koalition wollte es auf eine direkte Konfrontation nicht ankommen lassen – zu schwach sind die Argumente des WPD. Außerdem wollen SPD und CDU erreichen, dass die in der Anhörung des AKJ dargelegten und überzeugenden Argumente für eine Organklage schnell in Vergessenheit geraten. Das wird ihnen nicht gelingen!“

Veranstaltungshinweis:
In einem von den Oppositionsfraktionen organisierten Workshop soll diskutiert werden, wie mögliche juristische Klagewege mit dem Ziel einer Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe zu bewerten sind:

„Sind die Wasserverträge der Teilprivatisierung wasserdicht?“
Montag, 11. Juni 2012, 14:00 bis max. 18:00 Uhr
im Abgeordnetenhaus von Berlin, Raum (siehe Infotafel im Eingangsbereich)
Infos und Materialien für diese Veranstaltungen unter: www.wasservertraege-jur-anfechtung.de
Die Veranstaltung wird per Livestream übertragen: http://www.piratenfraktion-berlin.de/livestream.m3u

Kontakt :
Wolfgang Rebel
Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Kartellamt zwingt Wasserbetrieb zu radikaler Preissenkung

spiegel-online
05.06.2012

Kartellamt zwingt Wasserbetrieb zu radikaler Preissenkung
(cte/dpa)

Wasser ist in Berlin zu teuer – jetzt greift das Kartellamt mit einer beispiellosen Aktion durch. Die Wettbewerbshüter zwingen den größten deutschen Wasserbetrieb, seine Preise um ein Sechstel zu senken. Die Verbraucher in der Hauptstadt könnten Hunderte Euro sparen.

Berlin – Berliner Bürger können sich auf sinkende Preise freuen: Das Bundeskartellamt hat angeordnet, dass der größte deutsche Wasseranbieter billiger werden muss. Um gut ein Sechstel müssen die Berliner Wasserbetriebe den Trinkwassertarif in diesem und in den kommenden Jahren reduzieren. Der Vorwurf: Das halbstaatliche Unternehmen habe den Preis missbräuchlich überhöht.

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Gutachten: Wasservertrag ist rechtens – Parlamentsdienst sieht keine Klagemöglichkeit

Tagesspiegel
05.06.2012

Berlin
Gutachten: Wasservertrag ist rechtens – Parlamentsdienst sieht keine Klagemöglichkeit

Im Streit um die Frage, ob die Verträge zur Teilprivatisierung der Wasserbetriebe rechtswidrig und deshalb juristisch angreifbar sind, hat der Wissenschaftliche Dienst des Abgeordnetenhauses klar Position bezogen.
(za)

Ein gerichtliches Verfahren sei „als wenig erfolgversprechend anzusehen“, lautet das Fazit eines Gutachtens, das dem Tagesspiegel vorliegt. Auftraggeber war der Sonderausschuss „Wasserverträge“, der die 1999 abgeschlossenen Privatisierungsverträge mit den privaten Investoren RWE und Veolia überprüfen soll – auch mit Hilfe unabhängiger Sachverständiger.

Der Wissenschaftliche Parlamentsdienst arbeitete in seinem Gutachten den Leitfaden eines Arbeitskreises unabhängiger Juristen zur „Nichtigkeit der Berliner Wasserverträge und ihre Geltendmachung“ ab.

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