Wassertisch: Gerichtliche Klärung ist unumgänglich! – PRESSEMITTEILUNG vom 05.06.2012

(Berlin, 5. Juni 2012) Ein Gutachten des wissenschaftlichen Parlamentsdienstes ist in zentralen Fragen selbstwidersprüchlich und daher wertlos. Der Wassertisch fordert die gerichtliche Klärung der Frage, ob die Wasserverträge rechtswidrig sind oder nicht.

Mitte letzten Jahres hatte der Arbeitskreis unabhängiger Juristen (AKJ) auf einer Pressekonferenz zusammen mit der Verbraucherzentrale Berlin und dem Bund der Steuerzahler in einem juristischen Leitfaden eine Klagemöglichkeit gegen die verfassungswidrigen Wasserverträge aufgezeigt. Rund ein Jahr später stellt nun der wissenschaftliche Parlamentsdienst (WPD) im Auftrag des „Sonderausschusses Wasserverträge“ ebenfalls ein Gutachten vor. Dieses befasst sich ausschließlich mit dem Leitfaden des AKJ. Ergebnis: Eine Klage sei „als wenig erfolgversprechend anzu¬sehen“, und außerdem seien die Klagefristen schon verstrichen. In den zentralen Fragen trägt das Gutachten jedoch nichts zur Klärung bei. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Dass hier zwei unterschiedliche Rechtsauffassungen existieren, ist ja nichts Ungewöhnliches. Jetzt kommt es aber darauf an, dass sich endlich Gerichte mit der Frage der Rechtswidrigkeit der Verträge befassen. Es kann nicht sein, dass Rechtsauffassungen des WPD in der Öffentlichkeit fast wie Rechtsentscheidungen von zuständigen Gerichten behandelt werden. Dass RWE, Veolia und der Senat jetzt mit dem WPD-Gutachten argumentieren, liegt aufgrund ihrer Interessenlage auf der Hand.“

Schon dem Laien fällt auf, dass sich das Gutachten in der Frage der Gewinngarantie selbst wider-spricht. Zwar stellt der WPD fest, dass diese der „weitgehenden Absicherung der Renditeinteressen für die privaten Anteilseigner“ dient. Andererseits sei sie aber nicht als „Garantie oder sonstige Gewährleistung“ anzusehen. Mangelnden Realitätssinn beweisen die Gutachter mit der Feststellung, dass die Gewinngarantie für die Wasserkonzerne nicht der zentrale Passus des Vertragswerks sei. Ohne dieses Füllhorn, aus dem die Konzerne den Kaufpreis schon wieder erlösen konnten, wäre der Vertrag wohl kaum zustande gekommen. Eine materielle Klärung dieser und anderer maßgeblicher Fragen erfolgt nicht. Dass die Verträge damals ohne sinnvollen Grund als geheim eingestuft wurden, lässt es zudem – entgegen dem Gutachten – durchaus als möglich erscheinen, dass Senat und private Anteilseigner sich sehr wohl bewusst waren, dass das Vertragswerk einer gerichtlichen Prüfung nicht würde standhalten können.

Genau diese gerichtliche Klärung fordert der Wassertisch jetzt. Rund 1,3 Milliarden Euro, die das Land durch die Rückabwicklung der rechtswidrigen Wasserverträge gegenüber einem Rückkauf sparen könnte, verpflichten im Sinne der „sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung“ sowohl den Senat als auch die Abgeordneten, für die Verteidigung des „parlamentarischen Budgetrechts“ und zur Wiederherstellung demokratischer Strukturen vor Gericht zu ziehen. Die Verletzung der demokratischen Legitimation der Geschäftsführung bei den BWB hat der Wirtschaftsexperte Rainer Heinrich dargestellt (http://www.scribd.com/doc/94872672/SZR-Heinrich2012) – auch hier steht noch eine gerichtliche Prüfung aus.

Am 08.06.2012, 12.00 Uhr, Raum 311, Abgeordnetenhaus, findet die nächste Sitzung des Sonderausschusses „Wasserverträge“ statt. In der dortigen Anhörung werden die Juristen Sabine Finkenthei und Olav Sydow den Leitfaden für das Organstreitverfahren vorstellen und erläutern. Es wäre schön, wenn auch ein Mitarbeiter des WPD dort erscheinen würde.

Kontakt :
Wolfgang Rebel
Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info

Diese Pressemitteilung als PDF

„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Kartellamt verfügt Preissenkung um 17 Prozent. Berliner Senat ist blamiert – PRESSEMITTEILUNG vom 05.06.2012

(Berlin, 5. Juni 2012) Laut Presseberichten hat das Bundeskartellamt heute eine Verfügung zur Senkung der Trinkwasserpreise um 17 Prozent erlassen. Weitere Preissenkungsverfügungen der überhöhten Tarife sollen in den nächsten Jahren folgen.

Die Tätigkeit des Kartellamts zeigt die Unfähigkeit oder die Unwilligkeit der großen Koalition, die Interessen der Bürger zu vertreten. Es wäre die Aufgabe der Berliner Politik gewesen, überteuerte Preise zu verhindern. Stattdessen hat der Senat die Selbstbedienungsmentalität der Wasserkonzerne mit einer Gewinngarantie unterstützt und dankbar die Brosamen aufgepickt, die der verfassungswidrige Privatisierungsvertrag für das Land vorsah.

Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts ist das Ende des neoliberalen Märchens von Effizienzsteigerung und Kostensenkung durch private Konzerne. Der Wassertisch wünscht sich von der Berliner Politik eine Gewinngarantie für die Bürger.“

Der Wassertisch fordert, dass die SPD-CDU-Koalition die gescheiterte Privatisierungspolitik der vergangenen Jahre beendet und sich endlich wieder zur Verantwortung des Senats für die städtische Infrastruktur bekennt. Auch jetzt lässt der Senat nicht erkennen, dass er sich dazu entschlossen hat, sich für die Interessen seiner Bürger einzusetzen. Der Rückkauf der Wasseranteile von RWE belohnt den Konzern noch einmal mit über einer halben Milliarde für die Abzocke der vergangenen Jahre. Der Wassertisch fordert hingegen die Rückabwicklung der verfassungswidrigen Verträge. Die dazu per Volksentscheidsgesetz beschlossene Überprüfung des Vertragswerks im Sonderausschuss Wasserverträge wird jedoch von den Regierungsparteien verschleppt und behindert.

Kontakt :
Wolfgang Rebel
Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info

Diese Pressemitteilung als PDF

„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Berliner Wasserpreise sollen um 17 Prozent sinken

Berliner Morgenpost
05.06.2012

KARTELLAMT
Berliner Wasserpreise sollen um 17 Prozent sinken
von Joachim Fahrun

Die Berliner Wasserbetriebe wollen gegen die Kartellentscheidung Klage einreichen. Der Senat muss dann entscheiden, wen er unterstützt.

Drei Bonner Beamte legten am Montag noch letzte Hand an ein Dokument, das für Hunderttausende Berliner bares Geld wert sein könnte: Die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes an die Berliner Wasserbetriebe soll voraussichtlich am Dienstag oder Mittwoch beim hauptstädtischen Wasserversorger ankommen. Die Kernbotschaft ist klar: Die Wasserbetriebe erheben im Vergleich mit anderen Versorgern ungerechtfertigt hohe Tarife für Trinkwasser. Dem Vernehmen nach soll der Preis um 17 Prozent gesenkt werden.
zum Artikel…


Bundeskartellamt: Preissenkung diese Woche

Berliner Zeitung
04.06.2012

BERLINER WASSERPREISE
Bundeskartellamt: Preissenkung diese Woche
von Jan Thomsen

Berlin – In die Debatte über die Berliner Wasserpreise kommt Bewegung: Kurz vor der erwarteten Zwangspreissenkung durch das Bundeskartellamt hat der verkaufswillige Investor der Berliner Wasserbetriebe, der Energiekonzern RWE, bekräftigt, dass der mit dem Land ausgehandelte Preis für exakt 24,95 Prozent der von RWE gehaltenen BWB-Anteile das letzte Wort sei.

„Da gibt es nichts mehr zu drehen“, sagte RWE-Vorstandsmitglied Leonhard Birnbaum der Berliner Zeitung.
Laut einem koalitionsinternen Eckpunktepapier von Finanzsenator Ulrich Nußbaum, das der Berliner Zeitung vorliegt, beträgt der Rückkaufpreis 654 Millionen Euro – wenn das Geschäft zum 1. Oktober vollzogen wird. Sonst kann es noch ein paar Millionen Euro teurer werden.
zum Artikel…


Kommentar von Lorenz Maroldt in rbb „Der schöne Morgen“ gesendet am 8. Mai 2012 um 08:10 Uhr

rbb
08.06.2012

Berlin kauft Anteile an den Berliner Wasserbetrieben zurück
Radiokommentar von Lorenz Maroldt

RadioEins:
Die Berliner Wasserbetriebe sind mehrheitlich in privater Hand. Hauptanteilseigner sind Veolia und RWE lt. Pressebereichten stehen Senatsverhandlungen mit RWE über eine Rückkauf der Anteile kurz vor dem Abschluss. Von einem Kaufpreis von rd. 600 Mio. Euro ist die Rede. Der Berliner Wassertisch fordert die Rekommunalisierung der Wasserbetriebe schon lange.

zum Kommentar…


Wasser marsch erst nach der Sommerpause

taz.de
01.06.2012

RÜCKKAUF WASSERBETRIEBE
Wasser marsch erst nach der Sommerpause
von Sebastian Erb

Aus der SPD kommt Zustimmung zum Rückkaufplan von Finanzsenator Nußbaum. Trotzdem ist das Vorhaben in Gefahr.

Bei der SPD findet der Plan, den Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, für SPD) zur Teilrekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe verfolgt, Zustimmung. Zugleich zeichnet sich ab: Das Vorgehen, das die Berliner per Volksentscheid forderten, wird sich verzögern.

zum Artikel…