Opposition lehnt Pläne zum Rückkauf der RWE-Anteile ab

Berliner Morgenpost
24.10.2012

WASSERBETRIEBE
Opposition lehnt Pläne zum Rückkauf der RWE-Anteile ab

Im Streit um die Senkung des Wasserpreises in Berlin votieren Grüne, Linke und Piraten gegen die Pläne der rot-schwarzen Koalition.

Die Opposition im Abgeordnetenhaus lehnt die Pläne der Koalition zum Rückkauf des RWE-Anteils an den Berliner Wasserbetrieben (BWB) strikt ab.
Grüne, Linke und Piraten votierten am Mittwoch gemeinsam im Vermögensausschuss dagegen.

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Rückkauf der RWE-Anteile fast perfekt

Tagesspiegel
25.10.2012

CDU und SPD entscheiden über Berliner Wasserbetriebe
Rückkauf der RWE-Anteile fast perfekt
von Ulrich Zawatka-Gerlach

Das Land Berlin will einen Teil der Wasserbetriebe zurückkaufen, die es vor 13 Jahren veräußerte. SPD und CDU wollen dem am Donnerstag im Abgeordnetenhaus zustimmen, das Wasser soll so etwa 15 Prozent billiger werden. Die Opposition übt trotzdem scharfe Kritik.

Dreizehn Jahre nach der Teilprivatisierung der Wasserbetriebe holt sich das Land Berlin einen Teil des Eigentums zurück, der damals privaten Investoren überlassen wurde. SPD und CDU wollen am Donnerstag im Abgeordnetenhaus dem Rückkauf eines Anteilspakets (24,9 Prozent) vom Energiekonzern RWE zustimmen. Dies soll mit einer langfristigen Senkung der Trinkwasserpreise um mindestens 15 Prozent verknüpft werden. Jeder Berliner müsste dann durchschnittlich 14,50 Euro weniger pro Jahr fürs frische Wasser aus dem Hahn bezahlen.

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RWE-Rückkauf: Keiner weiß, wohin die Reise geht – PRESSEMITTEILUNG VOM 25.10.2012

(Berlin, 25. Oktober 2012) Auf die misslungene Teilprivatisierung folgt nun die misslungene Rekommunalisierung: SPD-CDU-Koalition beschließt überteuerten Rückkauf der RWE-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben. Bürger sollen mit Hoffnungshäppchen abgespeist werden.

Das Abgeordnetenhaus hat am frühen Nachmittag mit den Stimmen der Regierungs-koalition den überteuerten Ankauf der RWE-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben (BWB) beschlossen. Auch nach den Debatten in Hauptausschuss und Parlament ist unklar, was der Senat mit diesem Kauf bezweckt. Das misslungene und gestern im Hauptausschuss auch von Regierungsseite kritisierte Vertragswerk und seine verfassungswidrige Gewinngarantie bleiben in Kraft. Trotz seiner nun 75 %igen Beteiligung an den BWB kann der Senat immer noch keine betrieblichen Entscheidungen ohne den Miteigentümer Veolia durchsetzen, weil der Senat auf Führungsebene lediglich 50 % besitzt. Demzufolge gelten die Führungsregelungen des Konsortialvertrages nach wie vor. Auch Preissenkungen sind nicht möglich ohne das Einverständnis des Wasserkonzerns Veolia, der für die um 20-30 Prozent überteuerten Trinkwasserpreise (siehe Beschluss Bundeskartellamt) in Berlin verantwortlich ist.

Von den Beteuerungen der SPD, auch Veolia aus dem Betrieb herauskaufen zu wollen, ist nicht viel zu halten angesichts der Tatsache, dass Senator Heilmann (CDU) Geheimgespräche mit Veolia-Lobbyisten führt, in denen er dem Minderheitsgesellschafter die betriebliche Führung zusichert. Der Berliner Wassertisch kritisiert den Kaufpreis als teures Abschiedsgeschenk an RWE, die sich ohnehin aus dem Wassergeschäft zurückziehen. Der RWE-Anteilskauf entspricht in keiner Weise einer Rekommunalisierung, wie sie die 98,2 Prozent der abstimmenden Bürger mit dem Volksentscheid erstreiten wollten. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „In einer funktionierenden Demokratie wäre die Regierung nach einem Misstrauensvotum von 98,2 Prozent der abstimmenden Bürger freiwillig zurückgetreten. Aber in unserer Lobbykratie können Parteien und Konzerne offensichtlich auch einen verlorenen Volksentscheid noch zum Geschäft machen.“

Ablenkungsmanöver
Besonders durchsichtig ist die Verknüpfung des RWE-Anteilkaufs mit der Ankündigung einer Wasser-preissenkung in der heutigen Abstimmung. Dieses Manöver soll davon ablenken, dass die Bürger gleichzeitig über den Tisch gezogen werden. Mit 15 % liegt der Preisnachlass zudem unter dem in der Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts geforderten Wert. Gegen diesen Kartellamts-Beschluss halten die BWB aber ihre Klage aufrecht – und zwar mit Billigung des Wirtschaftssenators. Gleichzeitig blockiert die Regierungskoalition die Überprüfung des Vertragswerks im Wasser-Sonderausschuss. Der Senat könnte durch eine effektive Überprüfung der verfassungswidrigen Wasserverträge ihre Aufhebung erreichen, jedoch würde, wie der SPD-Abgeordnete Nikolaus Karsten erklärte, die SPD einen Anteilskauf wegen des angeblichen Kostenrisikos sogar einer erfolgreichen Klage vorziehen. Dazu Rainer Heinrich, Wirtschaftssprecher des Berliner Wassertischs: „Die Aussagen der Koalitionsabgeordneten im Wasser-Sonderausschuss sind klar: SPD und CDU sind an einer Aufarbeitung ihrer skandalösen Verträge nicht interessiert und wollen mit dem Anteilskauf schnell neue Tatsachen schaffen. Wir versprechen uns davon gar nichts. Der neoliberale ,Zeitgeist‘ ist in der großen Koalition immer noch so frisch wie 1999.“

Kontakt :
Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Sonderausschuss Wasserverträge: SPD-CDU-Koalition sabotiert Prüfung des Demokratiegebots – PRESSEMITTEILUNG VOM 19.10.2012

(Berlin, 19. Oktober 2012) In der heutigen Sitzung des Sonderausschusses stand das im Artikel 20 Abs. 2 des Grundgesetzes verankerte Demokratieprinzip erneut auf der Tagesordnung. Bisherige Anhörungen hatten den Verdacht bestärkt, dass der mit der Teilprivatisierung 1999 abgeschlossene Konsortialvertrag dagegen verstößt. Ein vom Ausschuss bestelltes Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes (WPD) hatte dagegen keinen solchen Verstoß sehen können. Eine echte Debatte zu dieser Frage konnte heute jedoch nicht aufkommen, da die Regierungskoalition die Teilnahme eines WPD-Vertreters an der Sitzung mit ihrer Mehrheit verhinderte.

Auch in der 13. Sitzung des Sonderausschusses konnte nicht davon die Rede sein, dass das Berliner Abgeordnetenhaus den Prüfauftrag des Volksentscheid-Gesetzes vom 4. März 2011 umsetzt. Wo ein intensiver Austausch von Argumenten hätte stattfinden können, war von SPD und CDU kein einziger inhaltlicher Beitrag zu vernehmen. Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Da fasst man sich doch an den Kopf! Der Vertreter des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes steht bereit, aber er darf zu den Fragen zum eigenen Gutachten nicht Stellung nehmen, wird auf Betreiben von SPD und CDU nicht in den Sitzungssaal geholt. Das macht doch klar, dass dieses Gutachten auf äußerst wackeligen Füßen steht, wie der Wassertisch von Anfang an gesagt hat.“

Problematischer Rückkauf der RWE-Anteile
Nikolaus Karsten (SPD) ging aber noch weiter: In keinem Fall sei es sinnvoll, der Frage nach einer Verletzung des Demokratieprinzips weiter nachzugehen. Selbst wenn Verfassungs¬widrigkeit und Nichtigkeit der Verträge nachzuweisen seien; der jetzt geplante Rückkauf sei unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten einer Rückabwicklung immer vorzuziehen. Dazu nochmal Wolfgang Rebel: „Für den Abgeordneten Karsten und die Große Koalition spielen die Prinzipien unseres Grundgesetzes anscheinend keine Rolle mehr. Dass nach einem Rückkauf der RWE-Anteile die Verletzung des Demokratiegebots im Interesse Veolias fortgesetzt werden soll, ist dann auch kein Problem mehr.“

Senat hat in der Frage der Kartellamtsklage kein Mitbestimmungsrecht
Dass die demokratische Legitimationskette bei wichtigen Entscheidungen der Wasserbetriebe nicht gerade effektiv ausgestaltet ist, zeigte heute – wie eine Probe aufs Exempel – die folgende Äußerung von Staatssekretär Zimmer: Danach werde die Entscheidung über eine so wichtige Angelegenheit, wie die Fortsetzung der Klage gegen die Kartellamtsverfügung zur Senkung der Wasserpreise, allein vom Vorstand getroffen. Das ist in der Tat richtig: Die Vertreter des Landes Berlin im Aufsichtsrat der Wasserbetriebe haben dort kein Mitbestimmungsrecht.

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Unterschriftensammlung: Parlamentarier sollen gegen Wasserverträge klagen – PRESSEMITTEILUNG VOM 18.10.2012

(Berlin, 18. Oktober 2012) Fast 2000 Unterschriften – mit minimalem Personaleinsatz in kurzer Zeit gesammelt – wurden heute vom Berliner Wassertisch an den Parlamentspräsidenten Ralf Wieland übergeben. In dem Appell an die Berliner Abgeordneten wird gefordert, juristisch gegen die verfassungswidrigen Verträge vorzugehen und im Sonderausschuss „Wasserverträge“ endlich den Prüfauftrag des Volksentscheid-Gesetzes zu erfüllen.

Das Berliner Abgeordnetenhaus setzt den Prüfauftrag des Volksentscheid-Gesetzes vom 4. März 2011 nur unzureichend um. Für die Hinzuziehung unabhängiger Sachverständiger, wie im Gesetz gefordert, wurden keine Finanzmittel zur Verfügung gestellt. Die Regierungsfraktionen zeigten durch fehlende Mitarbeit und das Niederstimmen zielführender Oppositionsanträge, dass sie kein Interesse an einer Aufklärung haben. Finanzsenator Nußbaum ließ sich trotz Aufforderung kein einziges Mal im Ausschuss blicken. Dabei gab es auch Anhörungen, etwa von Prof. Keßler oder von Prof. Musil, die deutlich machten, dass eine gerichtliche Klärung zur Verfassungswidrigkeit der Privatisierungsverträge der nächste Schritt hätte sein müssen. Aber für ein juristisches Gutachten, das Basis für eine Klage hätte sein können, gab es trotz Volksgesetz kein Geld. „Dass die Berliner aus den Wasserverträgen nach ihrer Veröffentlichung Altpapier machen wollten, war doch immer klar.“, sagt Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs. „Nur hätte niemand erwartet, dass sich SPD und CDU – als Verantwortliche der Teilprivatisierung von 1999 – jetzt wieder so schamlos über die Interessen der Wasserverbraucher hinwegsetzen würden.“

Der Rückkauf der RWE-Anteile – durchschaubare Doppelstrategie des Senats
Auch der Rückkauf der RWE-Anteile dient dazu, die eigentliche Aufgabe des Sonderausschusses Wasser, nämlich die Prüfung der Verträge mit dem Ziel ihrer Anfechtung zu umgehen. Wenn das Thema Rekommunalisierung die Schlagzeilen beherrscht – so das Kalkül – ist die Prüfung der Verträge für die Öffentlichkeit nicht mehr von Interesse. Dabei wird unterschlagen, dass die Verträge trotz des Rückkaufs der RWE-Anteile unverändert in Kraft bleiben und das Land wegen der 50% zu 50% Pattsituation mit Veolia in der beherrschenden RVB-GmbH wohl kaum einen größeren Einfluss bei den Wasserbetrieben gewinnen wird. Dass wichtige Teile des Rückkaufvertrags wie das Shareholders‘ Agreement weiter geheim bleiben, vervollständigt dieses Bild. Nach wie vor bedient der Senat weiter die Interessen der privaten Konzerne.

Die SPD-CDU Erklärung „Herbst der Entscheidungen“ vom 25. Sept. zeigt, wohin der Hase läuft
Um den Leuten Sand in die Augen zu streuen, wollen nun die Koalitionäre den Wasserverbrauchern ein bisschen Geld zurückgeben. Die Summe bleibt aber unter dem eh schon mageren Betrag der Kartellamts-verfügung. Diese wird aber nicht akzeptiert, sondern weiter juristisch mit allen Mitteln (und das sind inzwischen schon 2 Millionen Euro) bekämpft. Der Steuerzahler wird dafür zahlen müssen, die privaten Anteilseigner kommen – anders als bei der Kartellamtsverfügung – ungeschoren davon. Die Wasserpreise werden dauerhaft nicht sinken können, da der Rückkauf über 30 Jahre abgezahlt werden muss.

Untersuchungsausschuss
Angesichts dieses katastrophalen Ausmaßes an Verantwortungslosigkeit fordert der Berliner Wassertisch einen Untersuchungsausschuss, um die komplette Teilprivatisierung der BWB einschließlich der dubiosen Rückkaufsverhandlungen zu überprüfen. Die alten Verbindungen, mit denen sich die Konzern-Lobbyisten beim damaligen CDU-SPD-Senat einen Privatisierungs-Vertrag mit Gewinngarantie und eingeplantem Preismissbrauch verschafften, sind offensichtlich immer noch glänzend geschmiert.

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Gefährdet Brüssel die deutsche Wasserversorgung?

Die Welt
07.10.2012

Gefährdet Brüssel die deutsche Wasserversorgung?
Von Stefanie Bolzen

Die EU-Kommission will, dass sich deutsche Stadtwerke dem europaweiten Wettbewerb stellen. Doch die Versorger laufen Sturm und prophezeien Schlimmes – für das Netz und die heimische Wirtschaft.

Die Kölner haben eine ganz besondere Beziehung zu ihrem Rhein. Dessen Wasser bewahrte sie schon in der Antike vor den Überfällen der Barbaren, die auf der östlichen, der „scheelen“ Seite hausten. Und nicht von Ungefähr heißt einer der populärsten Karnevalssongs „Dat Wasser vun Kölle is jot“.
Doch es könnte bald nicht mehr gut sein. Davon sind die Stadtwerke der Rhein-Metropole überzeugt, die sich gegen eine Richtlinie der Europäischen Kommission wehren.

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