Sonderausschuss Wasserverträge ist gescheitert – Pressemitteilung der Oppositionsfraktionen vom 14.12.2012

Gemeinsame Bewertung des Sonderausschusses »Wasserverträge« durch die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, Die Fraktion DIE LINKE und die Piratenfraktion anlässlich der letzten Sitzung:

Im Ergebnis des Wasservolksbegehrens hat im Berliner Abgeordnetenhaus im Januar 2012 der Sonderausschuss »Wasserverträge« seine Arbeit aufgenommen. Auftrag war die »öffentlichen Prüfung […] der Verträge« der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe. Wir müssen heute feststellen: Der Sonderausschuss hat seine Zielsetzung nicht erreicht. Er konnte die Prüfung aller wesentlichen Komplexe nie in juristisch notwendiger Tiefe verfolgen, weil die Fraktionen der SPD und CDU eine umfassende Prüfung nicht zugelassen haben.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Die Fraktion DIE LINKE und die Piratenfraktion sehen deshalb die Arbeit des Sonderausschusses als gescheitert an. Dieses Scheitern ist außerordentlich zu bedauern und lässt sich wie folgt erklären:

1. Aussitzen, Abblocken, Themawechsel durch die Koalitions-Fraktionen
Die Fraktionen von SPD und CDU haben von Anbeginn Desinteresse an der Ausschussarbeit demonstriert. Anträge der Oppositionsfraktionen, die eine Vertiefung der jeweiligen Fragestellungen erlaubt hätten, wurden abgeblockt, Verhandlungsgegenstände vertagt und ausgesessen. Eine Prüfung der Teilprivatisierungsverträge bzw. -gesetze wurde nur im Ansatz verfolgt. Stattdessen begann die Koalition, den Fokus auf den Rückkauf der RWE-Anteile zu richten und behauptete, durch diesen Rückkauf würden die Ansprüche des Wassertisch-Gesetzes erfüllt.

2. Vollständige Ignoranz seitens des Senats
An keiner der insgesamt 16 Ausschusssitzungen hat eine Senatorin oder ein Senator teilgenommen, obwohl darum – sowohl mündlich als auch schriftlich – mehrfach von den Oppositionsfraktionen gebeten wurde. Auch wenn anzuerkennen ist, dass sich eine Senatorin oder ein Senator auf Staatssekretärsebene vertreten lassen kann, bleibt es bezeichnend, dass eine solche Vertretung im Sonderausschuss Wasserverträge zu jeder einzelnen Sitzung gewählt wurde. Dass weder eine der Wirtschaftssenatorinnen noch der Finanzsenator jemals an einer Ausschusssitzung teilgenommen haben, zeigt das mangelnde Interesse des Senats, an einer Umsetzung des durch Volksabstimmung beschlossenen Offenlegungsgesetzes mitzuwirken.

3. Keine Mittel für weitergehende Expertise
Es ist erstaunlich, dass die SPD- und CDU-Fraktionen die komplexen verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Fragestellungen ohne weitere Expertise glauben beurteilen zu können. Die von der Opposition beantragten Gutachten zu einer möglichen Verletzung des Demokratieprinzips lehnte die große Koalition mit ihrer Ausschussmehrheit ohne plausible Begründung ein ums andere Mal ab. Insgesamt wurden drei Vertrauenspersonen der Trägerin des Volksbegehrens sowie weitere Sachverständige in öffentlichen Sitzungen angehört. Aus den von den Anzuhörenden aufgeworfenen Fragestellungen folgte systematisch nichts. Dies lag auch daran, dass der Ausschuss von Anbeginn unzureichend ausgestattet war.

4. Rückkauf der RWE-Anteile ändert nichts
Durch die von der großen Koalition im Jahr 1999 beschlossene Teilprivatisierung wurde eine Raub- und Beutegemeinschaft von privaten Investoren und dem Land Berlin vereinbart. Sie geht zu Lasten der Berliner Wasserkunden und wurde oft und lautstark kritisiert und gerichtlich beklagt. Die öffentliche Empörung über die Teilprivatisierung und die vereinbarten Gewinngarantien kulminierte in der erfolgreichen Volksabstimmung. Unzweifelhaft war die Intention des Wassertisch-Gesetzes und der abstimmenden Bevölkerung darauf gerichtet, die Nachteile der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe nicht weiter zu ertragen. Dazu hätten die Verträge der Teilprivatisierung aufgelöst werden müssen.

Die SPD- und CDU-Fraktionen waren und sind offensichtlich nicht gewillt, die Raub- und Beutegemeinschaft aufzukündigen. Stattdessen wurden die Anteile eines der privaten Investoren übernommen, um das Land weiter im bestehenden Vertragsgefüge zu belassen. Gerade vor dem Hintergrund der Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts muss die politische Entscheidung von SPD und CDU als Entscheidung gegen die Interessen der Berlinerinnen und Berliner angesehen werden.

Heidi Kosche, Klaus Lederer, Gerwald Brunner

Wasserbetriebe drehen den Geldhahn auf

Tagesspiegel
08.12.2012

Berlin
Wasserbetriebe drehen den Geldhahn auf

Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) erstatten ihren Kunden mit der nächsten fälligen Jahresabrechnung durchschnittlich 13,50 Euro pro Person. Damit setzt das Unternehmen die vom Bundeskartellamt geforderte Preissenkung um – allerdings formal nur „vorläufig“, weil die BWB das Kartellamt weiter für nicht zuständig halten und sich deshalb juristisch gegen dessen Verfügung wehren.

Insgesamt erstattet das Unternehmen knapp 60 Millionen Euro fürs laufende Jahr. Die Gutschrift entspricht laut BWB 14 Prozent der Trinkwassergebühren für 2012. Die Differenz zu den vom Kartellamt geforderten 17 Prozent ergebe sich, weil die Behörde nur die Nettopreise, also ohne Steuern und Abgaben, betrachte.

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Wasserbetriebe zahlen nur 14 Prozent der Trinkwasserkosten zurück

Berliner Umschau
07.12.2012

Wasserbetriebe zahlen nur 14 Prozent der Trinkwasserkosten zurück

Die Berliner Wasserbetriebe erstatten ihren Kunden für das laufende Jahr nur 14 Prozent der Trinkwasserkosten zurück. Wie das Unternehmen mitteilte, erfolgt eine entsprechende Gutschrift vom im Durchschnitt 13 Euro mit der nächsten turnusmäßigen Abrechnung. Anspruch auf Rückzahlungen gegenüber ihren Vermietern haben nach Angaben der Wasserbetriebe in der Regel auch Nutzer von gemieteten Wohnungen oder Objekten, die im Jahr 2012 in Berlin Trinkwasser bezogen und dafür Nebenkosten bezahlt haben.

Nach Ansicht des Unternehmens wird mit der Gutschrift eine Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes umgesetzt – darin war jedoch eine Senkung um 18 Prozent verlangt worden. Zugleich wollen die Wasserbetriebe ihre Preise offenbar nicht senken, so lange sie gegen die Entscheidung der Kartellwächter klagen. Deshalb bleibe die Gutschrift vorläufig, hieß es.

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Trinkwasser bleibt teuer

Neues Deutschland
08.12.2012

Trinkwasser bleibt teuer
Von Robert D. Meyer

Berliner Wasserbetriebe halten an zu hohen Preisen fest/ Rückzahlungen an Verbraucher geplant

Obwohl das Kartellamt längst feststellte, dass die Berliner im Vergleich zu anderen Kommunen zu viel für ihr Trinkwasser bezahlen, werden die Tarife auch im nächsten Jahr nicht sinken, teilten die Berliner Wasserbetriebe (BWB) am Freitag mit. Allerdings erhalten die Kunden mit ihrer Jahresendabrechnung 2012 eine Rückzahlung. Das Unternehmen zahlt 14 Prozent der bezahlten Trinkwasserkosten an die Verbraucher zurück. Im Schnitt erhält jeder Kunde 13,50 Euro. Die Gesamtkosten für die BWB summieren sich 58,6 Millionen Euro.

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Wassertisch fordert: Kein Wassergeld unter Vorbehalt – Kartellamtsverfügung muss vollständig umgesetzt werden

(Berlin, den 7. Dezember 2012) Zum Nikolaus ein wenig Wassergeld zurück?
Kommentar des Berliner Wassertischs.

Nachrichtenagenturen und die Berliner Abendschau haben gestern berichtet, dass die Wasserbetriebe unter Vorbehalt(!) den Berliner Wasserkunden eine Rückzahlung von durchschnittlich 13,50 Euro gewähren wollen. Das ist mit knapp 15 % deutlich weniger, als die Kartellamtsverfügung für das Jahr 2012 verlangt, nämlich 18 %.

Der Vorsitzende der 8. Beschlussabteilung des Bundeskartellamts, Dr. Engelsing, teilte in einer öffentlichen Veranstaltung in der TU-Berlin am 28. November mit, dass die Preissenkungsverfügung des Kartellamts im Januar 2013 in Kraft tritt und zwar unabhängig von der noch laufenden Klage der Berliner Wasserbetriebe. Die Berliner Wasserbetriebe hätten versäumt, wie sonst in ähnlichen Fällen üblich, einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen.

Der Berliner Senat muss also in jedem Fall die Trinkwasserpreise senken und zwar in der vom Kartellamt verfügten Höhe. Der Senat handelt also nicht freiwillig im Interesse der Berlinerinnen und Berliner, wie er sich den Anschein gibt.

Kontakt :
Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info
Rainer Heinrich Telefon: 030 / 343 332
Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Wasserbetriebe zahlen den Berlinern Geld zurück

Berliner Morgenpost
06.12.2012

GUTSCHRIFT
Wasserbetriebe zahlen den Berlinern Geld zurück
dpa/ap

Das Kartellamt hat die Berliner Wasserpreise für zu hoch befunden und eine Senkung verlangt. Nun wird diese Verfügung „vorläufig“ umgesetzt.

Die Kunden der Berliner Wasserbetriebe erhalten im kommenden Jahr mit der Abrechnung für 2012 Geld zurück. Im Durchschnitt sei das eine Gutschrift von 13,50 Euro pro Person in einem Haushalt, teilte das Unternehmen am Donnerstag mit.

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