Shareholders‘ Agreement: Leistet der Senat aktive Beihilfe zur Steuerhinterziehung? – PRESSEMITTEILUNG VOM 26.02.2013

(Berlin, 26. Februar 2013) Aus dem geheimen Shareholders‘ Agreement der Berliner Wasserverträge geht hervor, dass die privaten Anteilseigner seit 2008 eine „atypische“ stille Beteiligung am Abwassergeschäft der Berliner Wasserbetriebe (BWB) besitzen. Anders als bei einer „typischen“ stillen Beteiligung hätten die Gewinne aus dieser Beteiligung seitdem aber versteuert werden müssen.

Bisher war in allen Veröffentlichungen zur 1999 erfolgten Teilpriva¬tisierung der BWB zu lesen, dass die privaten Anteilseigner aus Gründen der Steuerersparnis beim Betriebsteil Abwasser der BWB den Status einer sogenannten „typischen“ stillen Beteiligung besäßen. Bei einer „typischen“ stillen Beteiligung hat der stille Teilhaber keinen unternehmerischen Einfluss. Die Sichtung des geleakten Shareholders‘ Agreement durch den Berliner Wassertisch zeigt jedoch eindeutig, dass auch die stille Gesellschaft für den Betriebsteil Abwasser eine „atypische“ ist: „Under a silent participation agreement with Berliner Wasserbetriebe Anstalt des öffentlichen Rechts (hereinafter referred to as „BWB AöR“) Holding AG is granted two 49.9 % atypical silent participations in BWB AöR, i.e. one for the fresh water activity and one for the waste water activity (hereinafter referred to as „StG-Agreement II“)“

Diese Festlegung konnte nicht allein mit einer Vereinbarung zwischen den privaten Wasserkonzernen getroffen werden – um eine solche handelt es sich beim Shareholders‘ Agreement. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit existiert dazu eine geheime schriftliche Vereinbarung zwischen Senat und Investoren. Sollte sich dies bewahrheiten, hätte der Berliner Senat durch Geheimhaltung der Beteiligungsform mindestens seit 2008 aktive Beihilfe zur Steuerhinterziehung in Millionenhöhe geleistet.

Dazu Rainer Heinrich, Wirtschaftsexperte des Berliner Wassertischs: „Das Vorgehen des Senats ist ein Skandal. Zusätzlich zum fortgesetzten Preismissbrauch werden die Bürger durch den Ausfall von Steuereinnahmen in Millionenhöhe eine zweites Mal geschädigt.“

Hinzu kommt, dass von RWE kassierte illegale Steuerhinterziehungs-Gewinne möglicherweise nicht mehr zurückgefordert werden können. RWE wurde nämlich im Rückkaufvertrag von allen Ansprüchen, Schäden und Kosten in Zusammenhang mit dem Shareholders‘ Agreement freigestellt. Der Berliner Wassertisch hat anlässlich des RWE-Anteilsrückkaufs darauf hingewiesen, dass es sich um ein Millionengeschenk an den Wasserkonzern handelt.

Wir fordern: dieser Skandal muss durch einen Untersuchungsausschusses vollständig aufgeklärt werden! Die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden!

Kontakt :
Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info
Rainer Heinrich Telefon: 030 / 343 332
Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Kuscht der Berliner Senat vor Veolia?

junge Welt
22.02.2013

Kuscht der Berliner Senat vor Veolia?
von Ben Mendelson

Laut Geheimdokument muß das Land dem Shareholders‘ Agreement beitreten

Der Bürgerinitiative Berliner Wassertisch wurde am Dienstag anonym ein sogenanntes Shareholders‘ Agreement (zu deutsch: Aktionärsvereinbarung) zugesendet. Die Vereinbarung aus dem Jahre 2008, die junge Welt vorliegt, wurde zwischen den Konzernen RWE und Veolia abgeschlossen und regelt die Führung der teilprivatisierten Wasserbetriebe der Hauptstadt. Diese erfolgt über die RWE Veolia Berlinwasser Beteiligungs GmbH (RVB), eine gemeinsame Gesellschaft der beiden privaten Unternehmen. Im Dezember 2012 hatte die Initiative localhost/wassertisch/ bei der Senatsverwaltung für Finanzen Einsicht in das Agreement beantragt.

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Personalchef der Wasserbetriebe beschäftigt Azubis

Berliner Morgenpost
01.02.2013

Personalien
Personalchef der Wasserbetriebe beschäftigt Azubis
von Jens Anker

Wirtschaftssenatorin verspricht Aufklärung

Der Personalchef der Wasserbetriebe, Norbert Schmidt, hat Azubis privat in seiner Wohnung beschäftigt. Wirtschaftssenatorin Cornelia Yzer (CDU) bestätigte den Vorfall am Donnerstag im Abgeordnetenhaus. „Bei den Wasserbetrieben hat es einen Compliance-Vorfall gegeben, gegen den mit Nachdruck und mit aller Konsequenz vorgegangen wird“, antwortete Yzer in der spontanen Fragestunde auf eine Frage des Piraten-Abgeordneten Claus-Gerwald Brunner. Mehr wollte Yzer wegen des laufenden Verfahrens nicht sagen. Auch die Wasserbetriebe wollten sich vor diesem Hintergrund nicht äußern. Mit sogenannten Compliance-Regeln wollen sich Unternehmen vor Korruption schützen.

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Berliner Wasser-Charta

Berliner Wassercharta

Die Idee einer Berliner Wasser-Charta und erste Versionen entstanden in der 2011 gegründeten Rekommunalisierungs-AG des Berliner Wassertischs.

Sie fußt auf einem Thesenpapier von Rainer Heinrich und seinen Ausarbeitungen aus frühen Jahren. Viele Hinweise verdankt sie der Studie von Hachfeld/Terhorst/Hoedeman 2009 (http://l.hh.de/hachfeld_et_al2009 ). Die Berliner Wasser-Charta ist in Bearbeitung.
(Stand: 3. Februar 2015)

DIE BERLINER WASSER-CHARTA

  1. Allgemeine Grundsätze
  1. Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) dienen dem Gemeinwohl. Der Zugang zu sauberem Wasser und sanitärer Grundversorgung wird als Menschenrecht für alle Bürgerinnen und Bürger Berlins dauerhaft gewährleistet.
  2. Wasser ist für alle Berliner Bürgerinnen und Bürger erschwinglich. Die Berliner Bevölkerung hat ein Recht auf den Bezug qualitativ hochwertigen Wassers zu sozial angemessenen Gebühren und Bedingungen.
  3. Die Vorstände der BWB und deren Kontrollorgane vertreten die Grundsätze öffentlicher Daseinsvorsorge und richten ihr Handeln danach aus.
  4. Die Berliner Wasserbehörde handelt im Sinne der Grundsätze der Berliner Wasser-Charta. Dazu gehört auch die Kontrolle der Berliner Wasserbetriebe.
  5. Die Berliner Wasser- und Abwasserpolitik wird unter demokratischer Beteiligung der Berliner Bürgerinnen und Bürger gestaltet.
  6. Die Berliner Wasserbetriebe bekennen sich zur Berliner Wasser-Charta. Ein demokratisch bestellter Wasserbeauftragter ist für die Überwachung und Durchsetzung der Berliner Wasser-Charta zuständig. Er ist direkter Ansprechpartner für die Berliner Bürgerinnen und Bürger und stellt eine Ergänzung zur demokratischen Beteiligung dar.

 

  1. Ökonomische Grundsätze
  1. Die Versorgung mit dem lebensnotwendigen Gut Wasser und seine Entsorgung sind eine vorrangige Aufgabe des Landes. Privatisierungen, auch Teilprivatisierungen durch Projekte öffentlich-privater-Partnerschaften in der Wasserver- und -entsorgung sind ausgeschlossen. Auslagerungen in rechtlich selbstständige Gesellschaften sind nicht zulässig.
  2. Die Berliner Wasserbetriebe werden im Haushalt des Landes unter parlamentarischer Kontrolle als Eigenbetrieb geführt. Sie arbeiten nicht gewinnorientiert. Für die Tarifgestaltung gilt das Prinzip der Kostendeckung. Fiktive Kosten – wie z.B. bestimmte kalkulatorische Kosten, u.a. überhöhte kalkulatorische Kapitalverzinsungen – sind nicht Bestandteil der Tarifkalkulation, denn Gewinnbestandteile dürfen nicht so umbenannt werden, dass sie als Kosten erscheinen.
  3. Die Berliner Wasserwirtschaft ist transparent. Als natürliches Monopol besitzt sie keine schützenswerten Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse. Zur Transparenz gehören insbesondere die Vergleichsrechnung der BWB in Bezug auf die betriebswirtschaftlichen Kennziffern vergleichbarer Unternehmen und die jährliche Rechenschaft zum Zustandekommen der Tarife. Geplante strategische Entscheidungen des Vorstandes sind zu veröffentlichen.
  4. Die BWB konzentrieren ihre Aktivitäten ausschließlich auf den Bereich der Wasserwirtschaft.
  5. Die BWB streben bundesländerübergreifende und internationale Kooperationen im Rahmen öffentlicher Wasser- und Abwasserwirtschaft an. Die BWB betreiben öffentlich-öffentliche Partnerschaften (ÖÖP). Das Gemeinwohl gilt dabei als grundsätzliches Leitbild. Eine Gewinnorientierung von ÖÖPs wird grundsätzlich abgelehnt.
  6. Das Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrecht der Arbeiter und Angestellten der BWB nach dem Personalvertretungsgesetz sowie dem Mitbestimmungsgesetz werden gewährleistet. Die BWB vergibt Aufträge nur an Unternehmen, bei denen die Beschäftigten nicht schlechter gestellt werden als die Beschäftigten der BWB, die vergleichbare Tätigkeiten verrichten. Es gilt der Grundsatz: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit.

 

  1. Ökologische Grundsätze
  1. Die Berliner Wasserbetriebe und das Land Berlin wirken zur Sicherstellung einer hohen Qualität des lebensnotwendigen Gutes Wasser zusammen, um Gefährdungen für dessen Qualität auszuschließen. Wasser aus dem Berliner Grundwasser und Uferfiltrat steht den heutigen und allen folgenden Generationen mindestens in gleich hoher Qualität zur Verfügung. Die technischen Anlagen der Wasserver- und Abwasserentsorgung entsprechen dem neuesten Stand der Wissenschaft und dem Stand der Technik.
  2. Die Zusammenarbeit zwischen den Dienststellen des Landes Berlin und den BWB steht im Zeichen des Ressourcenschutzes. Wasserschutzgebiete werden erhalten. Eine Umwidmung in spekulatives Bauland ist ausgeschlossen. Die Gesetzgebung des Landes Berlin stellt sicher, dass die Wasserentnahmen in einem ökologisch verträglichen Maß erfolgen.
  3. Zum Schutz der Wasserressourcen und der Reduzierung des Schadstoffeintrags ins Grundwasser wird der ökologische Landbau gefördert. Gesunde Mischwälder, die Platz für viele verschiedene Pflanzen- und Tierarten bieten, sind Garant für einen gesunden Wald und nachhaltige Wasserversorgung und daher zu fördern.
  4. Bodenschutz hat Priorität. Das Bodenmanagement ist auf die Sicherung des Grund- und Oberflächenwassers und der Fließgewässer ausgerichtet. Deshalb ist die weitere Versiegelung von Böden nach Möglichkeit zu vermeiden. Kleingärten sollen erhalten und Hofbegrünung gefördert werden. Die Faktoren Holzertrag, Hoch- und Tiefbauten, Jagd, Landwirtschaft und Tourismus ordnen sich dem Bodenschutz unter. Die Verwendung von Bleimunition auf Berliner Gebiet ist verboten.
  5. Die Sanierung von Boden-Altlasten wird als Aufgabe des Landes auf dem gesamten Gebiet von Berlin planmäßig durchgeführt.
  6. Die Abdichtung des Gasspeichers zum Grundwasserleiter wird überwacht und gesichert.
  7. Ein Export von ungeklärtem Abwasser in Oberflächengewässer findet nicht statt.
  8. Zur Begrenzung, Verringerung und einer baldigen Beendigung von Schadstoffeinträgen in die Spree aus dem Lausitzer Braunkohlegebiet (SO4-Belastung) arbeiten die BWB wie auch der Berliner Senat länderübergreifend – mit Brandenburg und Sachsen – zusammen. Das Land Berlin setzt sich für ein baldiges und stetiges Verbot des Abbaus fossiler Brennstoffe (Braunkohle, Erdöl u. a.) ein, um Verunreinigungen des Wassers durch diese zu verhindern.
  9. Bergrechtlich relevante Maßnahmen, die die Trinkwasservorräte auch auf lange Sicht gefährden könnten, sind verboten. Insbesondere gilt dies für Hydraulic Fracturing (Fracking), CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS).
  10. Vorbeugender Gewässerschutz beinhaltet die Bereitstellung praxisnaher niedrigschwelliger Angebote zur Entsorgung privater Chemikalien oder Alt-Medikamente sowie die Durchführung entsprechender Aufklärung.
  11. Die Berliner Wasserbetriebe setzen zur Verbesserung der aquatischen Umwelt die Normen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) aus dem Jahr 2000 um.

zur Berliner Wasser-Charta (PDF)

Alles im Fluss

Tagesspiegel
23.02.2013

Berlin
Alles im Fluss
von Ralf Schönball

Im Abgeordnetenhaus gedeihen Spekulationen um den Rückzug von Veolia aus den Berliner Wasserbetrieben. Noch wird aber kräftig verhandelt.

Die Gerüchte um den Rückzug von Veolia aus den Berliner Wasserbetrieben bekommen neue Nahrung. Der Staatssekretär in der Senatsverwaltung für Finanzen, Klaus Feiler, soll diese Möglichkeit im Hauptausschuss des Abgeordnetenhaus auf Anfrage nicht ausgeschlossen haben. Eine Sprecherin der Finanzverwaltung wiegelte auf Anfrage allerdings ab: „Wir sind in Gesprächen mit Veolia über eine Modernisierung der Verträge.“ Und dabei habe „das Unternehmen (Veolia) auch wechselnde Vorstellungen zu seinem Verbleib im Unternehmen (Wasserbetriebe) geäußert“.

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Mit dem Wasser noch nicht klar

taz
23.02.2013

KOMMUNALISIERUNG
Mit dem Wasser noch nicht klar
von Sebastian Puschner

Bewegung bei den Berliner Wasserbetrieben: Veolia will seine Anteile reduzieren – und selbst ein kompletter Ausstieg ist möglich

In die Verhandlungen über die weitergehende Kommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) scheint Bewegung zu kommen: Der französische Konzern Veolia habe Bereitschaft angedeutet, seine Unternehmensanteile zu reduzieren, berichtete Finanzstaatssekretär Klaus Feiler am Mittwoch dem Hauptausschuss im Abgeordnetenhaus.

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