Offener Brief: End ExxonMobil’s privileged access to the European Parliament – strip it of its lobby badges


To: Members of the Conference of Presidents of the European Parliament, leaders of the political groups
CC: Chairs and Vice-Chairs of the Committee on the Environment, Public Health and Food Safety and the Committee on Petitions
MEPs: End ExxonMobil’s privileged access to the European Parliament – strip it of its lobby badges

https://www.youtube.com/watch?v=5r8ptK6Ih2A

Dear Members of the European Parliament,

we are writing to you to ask you to remove the access badges of ExxonMobil because it failed to appear at the European Parliament’s hearing without sufficient justification, failed to answer legitimate questions about its role in undermining climate science and action, and simultaneously attempted to discredit the proceedings behind the scenes.

Following a petition by Food & Water Europe1), the European Parliament’s Committees on Environment, Public Health and Food Safety and on Petitions invited ExxonMobil to appear before them for a public hearing on its climate change denialism on March 21st. ExxonMobil declined to attend the hearing, citing in its email response2) “ongoing climate-change related litigation in the United States” and that it is “important to ensure that public commentary does not prejudice those proceedings”.

ExxonMobil’s excuse of ongoing litigation is an unacceptable and insufficient justification to refuse cooperation with the European Parliament. It appears to be an attempt to avoid being held publicly accountable for its actions by the European Parliament. The oil and gas major, responsible for 3.2% of global emissions from 1751 to 20103), has continued to issue4) “public commentary” regarding the court cases since they began. Weiterlesen

Chevron fürchtet Fracking-Verbot und fordert Investitionsschutz mit TTIP & CETA

Zitat

Michel Reimon am 9. Oktober bei einer Diskussionsrunde LIVE ORF 2:

Fracking Freies Artland - STOP

„Hier habe ich den Lobbybrief von Chevron. Die wollen, dass Frackingvorkommen, die sie in Europa haben, mit Investitionsschutz gedeckt sind. Bei TTIP & CETA. Die haben EU-weit große Schiefergasvorkommen und haben Angst, dass wir im Europaparlament ein [Fracking-] Verbot beschliessen und hätten gerne diesen Investitionsschutz. Da finde ich dann im EU Parlament [für ein Fracking-Verbot] keine Mehrheit mehr, weil Ihre (ÖVP/SPÖ) Abgeordneten dann sagen: ,Da kömma nicht mitbeschließen, bei den Schadensersatzzahlungen. Das können wir uns nicht leisten.‘ Das ist das Problem. Wir kommen nie zum Gesetzesbeschluss. Ich krieg keine Mehrheiten [für ein Fracking-Verbot] mehr, wenn diese Schadensersatzzahlungen im Raum stehen.“ (Facebook)

Beispiel: Die kanadische Firma Lone Pine fordert über eine Tochterfirma in den USA 250 Millionen von Kanada, weil die Provinz Québec ein Fracking-Moratorium erlassen hat. Grundlage dieses Verfahrens sind die Investitionsschutzklauseln des Nordamerikanischen Freihandelsabkommens (NAFTA).

 

Wassertisch-Beschwerde erfolgreich. Presserat erkennt in Berichterstattung Verstoß gegen Pressekodex

Der Berliner Wassertisch war mit seiner Beschwerde beim Presserat gegen die Tageszeitung Junge Welt erfolgreich.

(4. August 2016) Der Autor der Jungen Welt Benedict Ugarte Chacón hat bei verschiedenen Artikeln nicht kenntlich gemacht, dass er an den von ihm dargestellten Vorgängen in der Berliner Wasserthematik beteiligt war. Ugarte Chacón ist Aktivist der Initiative Berliner Wassertisch e.V. „um die SPD-Frau Gerlinde Schermer“ (berliner-wassertisch.net), die sich 2011 vom Berliner Wassertisch (localhost/wassertisch/) abgespalten und selbstständig gemacht hat. Sowohl der sogenannte SPD-Wassertisch als auch Ugarte Chacón haben mehrfach versucht, die juristische Aufarbeitung der Wasser-Privatisierung zu verhindern. Der Berliner Wassertisch bemängelte das Vorgehen der Jungen Welt und des Autors Ugarte Chacón, da dieser seine Position in die Wasser-Berichterstattung einfließen ließ, ohne dass dies für die Leser erkennbar gewesen wäre. Weiterlesen

Vortrag Broß: Überlegungen zu den Grundlagen von Staatenverbindungen – mit Bemerkungen zu der Problematik der Freihandelsabkommen

freiburg

  • Soeben erschienen ist im Nomos-Verlag: Siegfried Broß: Privatisierung staatlicher Infrastrukturbereiche in der “sozialen Demokratie” Probleme, Risiken, verfassungs- und gemeinschaftsrechtliche Bindungen, Folgerungen für die Mitbestimmung und strategische Überlegungen. Baden-Baden 2015, bestellbar hier.
  • Siegfried Broß: Rechtliche Beurteilung des TTIP. Kurzvortrag bei der gemeinsamen TTIP – Veranstaltung der IHK Karlsruhe und der HWK Karlsruhe am 23. November 2015 in Karlsruhe (pdf).
  • Siegfried Broß: TTIP und CETA – Überlegungen zur Problematik der geplanten Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit den Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada. Mit einem Vorwort von Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW). In: Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge. Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 4. Berlin, Juni 2015 (pdf).
  • Siegfried Broß: Freihandelsabkommen, einige Anmerkungen zur Problematik der privaten Schiedsgerichtsbarkeit. In: Report. Januar 2015. Herausgegeben von der Hans Böckler-Stiftung (pdf).

PPP – Demokratie adé

Wie lässt sich das Menschenrecht auf Zugang zu sauberem Trinkwasser und sanitärer Grundversorgung umsetzen? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Symposium am 17. Januar 2014 in Berlin.
Professorin Silke Laskowski wies in ihrem Vortrag darauf hin, dass sich private „Partner“ ab einer Beteiligung von 25% oftmals die Betriebsführung zusichern lassen. Dies ist zwar verfassungswidrig, wird aber dennoch so gemacht. Das war auch bei dem PPP-Projekt Berliner Wasserbetriebe der Fall. Trotz einer Minderheitsbeteiligung wurden die BWB von den privaten „Partnern“ Veolia (von Veolia eingesetzter Vorsitzender der BWB: Jörg Simon) und RWE (von RWE eingesetzter Vorsitzender: Frank Bruckmann) geführt.
ppp
Powerpointpräsentation als (pdf)

Jeronim Capaldo: Ausgeleierte Freihandelsdogmen in der Diskussion über TTIP

03.05.2015
Jeronim Capaldo (Tufts University, Medford, MA): Vorhersage der Auswirkungen von TTIP: Was von verschiedenen ökonomischen Modellen zu erwarten ist

Bildschirmfoto 2015-05-18 um 15.00.02Dieses Papier bezieht sich auf die Kritik von ECIPE an einer Studie Capaldos vom Herbst 2014, in der er die übliche Vorhersagemethode für die wirtschaftlichen Auswirkungen eines Freihandelsabkommen kritisierte. Als Einstieg in die Problematik ist dieser Artikel von Florian Rötzer nützlich.

Zum Originaltext pdf (englisch)
Zur Übersetzung: pdf (deutsch)

Die Zukunft unserer öffentlichen Wasserversorgung — Weltweite Erfahrungen mit der Rekommunalisierung

Our public water future
The global experience with remunicipalisation

 
 

Veröffentlichung vom April 2015 durch Transnational Institute (TNI), Public Services International Research Unit (PSIRU), Multinationals Observatory, Municipal Services Project (MSP) and the European Federation of Public Service Unions (EPSU)
Amsterdam, London, Paris, Cape Town and Brussels
ISBN 978-90-70563-50-9

Introduction: Calling
for progressive water policies

Emanuele
Lobina

 

Global list of
remunicipalisations

 

Chapter 1 Water
in public hands:

Remunicipalisation in the United
States

Mary
Grant

 

Chapter 2 An
end to the struggle?

Jakarta residents reclaim their
water system

Irfan
Zamzami and Nila Ardhianie

 

Chapter 3 German
municipalities take back control of water

Christa
Hecht

 

Chapter 4 Turning
the page on water privatisation in France

Christophe
Lime

 

Chapter 5 Taking
stock of remunicipalisation in Paris.

A conversation with Anne Le Strat

Olivier
Petitjean

 

Chapter 6 Remunicipalisation
and workers:

Building new alliances

Christine
Jakob and Pablo Sanchez

 

Chapter 7 You
are public…now what?

News ways of measuring success

David
A. McDonald

 

Chapter 8 Trade
agreements and investor protection:

A global threat to public water

Satoko
Kishimoto

 

Conclusion: Reclaiming
public water through remunicipalisation

Satoko
Kishimoto, Olivier Petitjean and Emanuele Lobina

 
 

Referat vor Studierenden der HU-Berlin
zum Stand der politischen Debatte zur Wasser-Privatisierung

Privatisierung des Wassers

Input-Referat von Wolfgang Rebel, Berliner-Wassertisch (Muskauer Straße)
anlässlich eines Studienkollegs am 6. Juli 2014 an der Humboldt-Universität Berlin

Guten Tag. Vielen Dank, dass ich heute zu Ihnen als Vertreter der Bürgerinitiative Berliner-Wassertisch sprechen darf. Thema ist der Stand der politischen Debatte zur Wasser-Privatisierung, wobei in Berlin dazu besondere Erfahrungen gemacht werden konnten. Um der Sache einigermaßen gerecht zu werden, muss ich ein klein wenig ausholen, bevor ich auf Details der Wasserprivatisierung zu sprechen komme.

  1. Privatisierung – für und wider (generell)

Da ist zunächst einmal die ganz allgemein gestellte Frage: Was spricht für – was gegen Privatisierung? Was soll privatisiert werden – was soll in der Hand des Staates verbleiben? Da gibt es häufig das Argument, die Privaten könnten es besser als der Staat, die Privaten stünden für Leistung und Dynamik, der Staat aber repräsentiere Schlendrian und Unfähigkeit. Staatliche Institutionen seien häufig nur dazu da, um Posten für abgehalfterte Politiker bereitzustellen.

Auch wenn an dieser Sichtweise durchaus etwas dran ist, lässt Sie folgendes außer Acht: Der Staat arbeitet entsprechend der Verfassung nach demokratischen Prinzipien. Entscheidungen kommen über eine Kette von demokratisch legitimierten Entscheidungen zustande. An deren Spitze steht der Bürger als Souverän. Er kann die politischen Entscheidungsträger wählen oder abwählen. Private Unternehmen müssen dagegen ihren Gewinn und ihr Bestehen am Markt im Auge haben. Bei Aktiengesellschaften steht es sogar klipp und klar im Gesetz: Die Vorstände einer AG sind nur ihren Aktionären verpflichtet.

  1. Privatisierungen in der Daseinsvorsorge

So sehr man auch im Allgemeinen darüber streiten mag, was der Staat und was private Unternehmen tun sollen: im Bereich der Daseinsvorsorge kann diese Frage ganz klar beantwortet werden: alles, was zur kommunalen Infrastruktur gehört wie Wasser, Gas, Strom, Verkehr und Gesundheit, gehört in kommunale Hand und darf nicht dem Profitinteresse von privaten Unternehmen unterworfen werden. Das wird inzwischen von Bürgerinnen und Bürger auch nicht mehr anders gesehen. So waren 2013 bei einer Umfrage des Tagesspiegels 97 % gegen eine Privatisierung der Wasserversorgung in Europa.

  1. Die Rolle der Konkurrenz bei der Wasserversorgung

Neben der Qualität sind die in der Daseinsvorsorge anfallenden Kosten ein ganz heißes Thema. So entzündete sich die Diskussion über die Folgen der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe zunächst an den stark gestiegenen Wasserpreisen. Eine Konkurrenz verschiedener Anbieter gibt hier nicht. Wasser und Abwasser sind sogenannte „natürliche Monopole“. Es können eben nicht mehrere Trinkwasser- oder Abwassernetze parallel betrieben werden, um eine Konkurrenzsituation und damit einen Markt zu schaffen. Trotzdem wurde aber so etwas Ähnliches – man kann es kaum glauben – in der EU eine Zeit lang diskutiert. Hintergrund waren die in der EU Administration äußerst starken marktliberalen Tendenzen. Es wurde überlegt, die Frischwassernetze der einzelnen Wasserversorger miteinander zu verbinden und dadurch dem Verbraucher die Wahl eines beliebigen Frischwasseranbieters zu ermöglichen. Diese Initiative scheiterte dann allerdings am Widerstand der Wasserversorger, die zu Recht große qualitative Probleme bei der Mischung unterschiedlichster Wässer darlegen konnten.

Da es sich beim Wasser um ein natürliches Monopol handelt, ist das für private Unternehmen besonders attraktiv. Der ehemalige Vizepräsident des Bundeskartellamt Dr. Stockmann brachte es im Januar bei einem Vortrag in der Urania Berlin auf den Punkt: „Wenn aus öffentlichen Monopolen private Monopole werden, werden private Unternehmen das immer ausnutzen. Aus Löwen macht man keine Veganer.“

  1. Anhaltende weltweite Bestrebungen zur Ausweitung der Marktorientierung – aktuell besonders durch sogenannte Freihandelsabkommen wie TTIP und TISA – setzen die Wasserprivatisierung erneut auf die Tagesordnung

Weil das Wasser selbst aufgrund seines Monopolcharakters – anders als z.B. die Telekommunikation – nicht der Konkurrenz unterworfen werden kann, muss trotzdem der Markt als Lösungsansatz für alle Probleme auch hier herhalten. Um dies gegenüber einer zunehmend skeptischen Öffentlichkeit durchzusetzen, bedienen sich die Befürworter der Wasserprivatisierung eines einfachen Taschenspielertricks. Wenn nicht das Wasser selbst der Konkurrenz ausgesetzt werden kann, soll nun eine Konkurrenz der Wasser-Dienstleister um Wasser-Dienstleistungen ins Werk gesetzt werden. Da es keine Konkurrenz im Markt geben kann, muss eine Konkurrenz um den Markt geschaffen werden. Dazu hatte die EU-Kommission eine Dienstleistungskonzessionsrichtlinie entworfen, die zu einer europaweiten Ausschreibungspflicht für die meisten kommunalen Wasserversorger und damit zu Privatisierungen durch die Hintertür geführt hätte. Nun könnte man sagen, das ist doch prima: Wenn der billigste Anbieter gewinnt, dann können doch auch die Wasserpreise sinken und alle sind zufrieden. Worin besteht denn dann eigentlich der Taschenspielertrick? Aufgepasst: er besteht in Folgendem: er lässt außer Acht, dass ich Wasser in guter gleichbleibender Qualität jeden Tag brauche während eine neue Dienstleistungskonzession aber nur alle 20 bis 30 Jahre benötigt wird. Ob der Konzessionsnehmer kontinuierlich eine preislich und qualitativ gute Dienstleistung abliefert, kann innerhalb dieses langen Zeitraums kein Markt regeln. Das geht nur hilfsweise: Über Festlegungen in entsprechenden Konzessionsverträgen und über eine staatliche Kontrolle der dort festgelegten Qualitätsmerkmale und Leistungen. Um solch eine Kontrolle zu gewährleisten muss der Staat aber eine Regulierungsbehörde als Kontrollinstanz aufbauen. Oder er spart sich gleich diese Kosten und vertraut den privaten Dienstleistungsunternehmen.

Das Ganze nennt sich dann meist Öffentlich Private Partnerschaft ÖPP oder englisch Public Private Partnership, abgekürzt PPP. Der Begriff Partnerschaft soll Gleichberechtigung und Vertrauen in der Öffentlichkeit suggerieren. Denn was in der Praxis üblicherweise passiert ist ja Folgendes: Zuerst versuchen die Privaten, die Preise zu erhöhen. Dann werden die Investitionen zurückgefahren. Das geht auch eine Zeit lang gut. Bei einem Zeithorizont von 20 bis 30 Jahren und bei einer möglichen Nutzungsdauer von 100 Jahren bei Rohren und Kanälen machen die Privaten natürlich keine nachhaltige Investitionsplanung. Wenn unumgängliche Reparaturen am Netz als Investitionen ausgewiesen werden, fällt der Investitionsrückgang nicht zu sehr auf. Sind die Schäden schließlich doch zu groß, muss dann wieder der Staat einspringen. (So z. B. geschehen beim Engagement von RWE bei der Londoner Wasserversorgung)

Vor allem kleinere Kommunen fürchten den Aufwand und die Kosten für Ausschreibungen. Da die abzuschließenden Verträge einerseits sehr wichtig, andererseits aber immer rechtlich kompliziert sind, fallen dafür hohe Beratungskosten an. Bei europaweiten oder weltweiten Ausschreibungen kommen verständlicherweise eher die großen internationalen Wasserkonzerne zum Zuge, denn sie werden die günstigsten Angebote abgeben, um den Konzessionsmarkt aufzurollen und ihre Machtpositionen auszubauen. Außerdem können sie sich eine große Rechtsabteilung leisten.

  1. Bürgerengagement sorgt 2013 für die Herausnahme des Wassersektors aus der europäischen Dienstleistungskonzessionsrichtlinie

Die europäische Bürgerinitiative right2water – „Wasser ist ein Menschenrecht“ sammelte ca. 1,6 Mio. Unterschriften gegen die Marktorientierung der EU-Kommission beim Wasser und erreichte damit – quasi als Nebeneffekt – die Herausnahme des Wassersektors aus der Konzessionsrichtlinie.

Aber schon ist die nächste Runde der Auseinandersetzung um die Wasserprivatisierung eingeläutet. Sogenannte Freihandelsabkommen wie TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) zwischen USA und der EU sowie TISA (Trade in Services Agreement), sollen jetzt auch den Boden für erneute Wasserprivatisierung bereiten. Das weltweite TISA Abkommen soll sogar die Bestimmung enthalten, dass jede Privatisierung einer öffentlichen Dienstleistung niemals mehr rückgängig gemacht werden darf. Eine weitere Europäische Bürgerinitiative wird gegen TTIP vorbereitet.

  1. Wasser gehört zur kommunalen Infrastruktur, zur „Daseinsvorsorge“

–       Wasser ist absolut existenziell

Sauberes Trinkwasser ist für uns Menschen absolut existentiell. Wir können wesentlich länger ohne Nahrung auskommen als ohne Wasser. Die Kindersterblichkeit hat unmittelbar etwas mit der Versorgung mit sauberem Trinkwasser zu tun. Knapp eine Milliarde Menschen haben keinen Zugang zu sauberem Wasser, für 2,6 Milliarden Menschen gibt es keinen Zugang zu sanitären Einrichtungen. Am 28. Juli 2010 wurde das Recht auf Zugang zu sauberem Wasser von der Vollversammlung der Vereinten Nationen als Menschenrecht anerkannt.

–       Gefahren für die Verfügbarkeit und Qualität des Wassers abzuwehren ist Sache des Staates

Sauberes Wasser gehört zu den Gütern der Daseinsvorsorge, die der einzelne Bürger sich nicht selbst verschaffen kann. Deshalb muss es Aufgabe des Staates sein, Gefahren für die Verfügbarkeit und Qualität des Wassers abzuwehren. Diese generelle Verantwortung des Staates für die öffentliche Infrastruktur der Daseinsvorsorge ist eine unmittelbare Ausprägung des Sozialstaatsprinzips unseres Grundgesetzes.

  1. Privatisierungen um Geld in die Staatskassen zu bekommen

Privatisierungen erfreuen sich besonders dann großer Beliebtheit, wenn die öffentlichen Kassen klamm sind oder bereits große Löcher aufweisen. Der in diesem Zusammenhang häufig verwendet Begriff des „Tafelsilbers“, suggeriert, dass etwas Überflüssiges verkauft würde. Das Problem dabei ist nur: man kann es nur einmal verkaufen. Wenn z.B. ein Wasserbetrieb wieder vollständig zurück in kommunale Hand kommen soll, dann wird das sehr schwierig, oder zu teuer. Häufig ist es unmöglich.

Weil aber in den öffentlichen Haushalten ständig Geld fehlt, gibt es angeblich immer wieder Gründe für Privatisierungen – auch im Bereich der Daseinsvorsorge.

  1. Privatisierungen der Daseinsvorsorge berühren die Staatsstrukturprinzipien des Grundgesetzes, die jedoch nicht unmittelbar einklagbar sind

–       Rechtsstaatlichkeit bedeutet, dass die Ausübung staatlicher Macht nur auf der Grundlage der Verfassung und von verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen mit dem Ziel der Gewährleistung von Menschenwürde, Freiheit, Gerechtigkeit und Rechtssicherheit zulässig ist. Wird aber staatliche Macht an private Unternehmen übertragen, können sich hier Probleme ergeben. So basiert die von der Fraktion der Piraten im Abgeordnetenhaus von Berlin gegen den Senat vor kurzem eingereichte Organklage in Sachen Wasser auf der Tatsache, dass die staatlichen Privatisierungsbefürworter versäumt hatten, die in den Wasserverträgen enthaltene Gewinn-Ausfallgarantie durch ein Gesetz zu legitimieren.

–       Der Sozialstaat verfolgt das Ziel, Menschen insbesondere in unverschuldeten Notlagen, die sie aus eigener Kraft nicht mehr bewältigt werden können, zur Seite zu stehen und darüber hinaus durch langfristig angelegte Maßnahmen diesen Notlagen vorzubeugen. Es wird dabei oft übersehen: die öffentliche Infrastruktur im Bereich der Daseinsvorsorge ist unmittelbar eine Ausprägung des Sozialstaatsprinzips. Wenn der Staat in solchen unverschuldeten Notlagen den Menschen nicht mehr helfen will oder nicht mehr helfen kann ist die Demokratie in Gefahr, da dies populistische radikalen Tendenzen verstärkt, wie das jetzt beispielsweise in Griechenland beobachtet werden kann.

–       Das Demokratieprinzip bedeutet unter anderem, dass es eine vom Souverän – also vom Wähler – ausgehende ununterbrochene Legitimationskette geben muss – bis hin zu derjenigen Person, die letztlich wichtige Entscheidungen im Bereich der Daseinsvorsorge trifft. Das wäre z.B. im Bereich Wasser die Entscheidung, ob eine Verbesserung bei der Behandlung des Abwassers eingeführt wird, auch wenn das teure zusätzliche Anlagen erfordert. Dieses Prinzip wurde nach unserer Auffassung bei der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe größtenteils außer Kraft gesetzt.

  1. Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe

–       Historie

Die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe wurde 1999 von der Großen Koalition aus CDU und SPD durchgesetzt. Sie wurde begründet mit der schwierigen finanziellen Situation des Landes. Die Vorbereitungen dazu hatten aber schon wesentlich früher begonnen: 1996 mit einer SPD Arbeitsgruppe zur Vermögensaktivierung. Mitte 1998 wurde zur Vorbereitung der Privatisierung die Berlinwasser-Holding AG gegründet. Im Haushalt waren für 1998 6 Mrd. DM als Einnahmen aus Verkäufen eingeplant. Die Finanzsenatorin Fugmann-Heesing hatte sich damit in eine Situation gebracht, in der der Teilverkauf der Wasserbetriebe zu einem hohen Preis unbedingt gelingen musste. Im Parlament wurde dann die Teilprivatisierung in der letzten Sitzung des Abgeordnetenhauses der 13. Wahlperiode beschlossen. Das neue Parlament war da schon gewählt, die Abgeordneten hatten sich wegen des Wahlkampfes kaum mit dem Thema beschäftigen können.

–       Die gesellschaftsrechtliche Konstruktion

Die gesellschaftsrechtliche Konstruktion der Wasserbetriebe ist seitdem äußerst kompliziert. Neben den eigentlichen Wasserbetrieben in Form einer Gesellschaft des Öffentlichen Rechts wurden extra eine Holding gegründet und drei Stille Gesellschaften, über die sich die privaten Wasserkonzerne formal an der Holding AG, faktisch aber auch an den eigentlichen Wasserbetrieben, also der AöR beteiligen. Über die Investitionsgesellschaft erlangten RWE und Veolia als Investoren mithilfe des Vorschlagsrechts für die Vorstände direkten steuernden Einfluss auf die gesamten Wasserbetriebe, obwohl sie formal nur eine Minderheit der Aktien, nämlich 49,9 % halten. (GRAFIK)

–       Die wechselseitige Verschränkung von Privatisierungsverträgen und Teilprivatisierungsgesetz

Der rechtliche Rahmen der Privatisierung bestand aus zwei Dingen: den privatrechtlichen Verträgen und aus dem eigens geschaffenen Teilprivatisierungsgesetz. Diese beiden Elemente sind miteinander verschränkt und wechselseitig aufeinander bezogen. Im Teilprivatisierungsgesetz wurde etwa ermöglicht, dass sich auch eine juristische Person des privaten Rechts mit einer stillen Gesellschaft an den BWB als Anstalt öffentlichen Rechts beteiligen konnte. Außerdem erlaubte das Gesetz bei der Festlegung der Wassertarife, dass in die Kalkulation der Wasserpreise auch eine kalkulatorische Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals der BWB eingehen konnte, wodurch die Wasserpreise und der Gewinn der BWB steigen konnten. Die Höhe dieser kalkulatorischen Verzinsung wurde ebenfalls in diesem Gesetz festgelegt, wobei nach einer Ableitung der Zinshöhe aus der Rendite von Bundesanleihen noch einmal einfach 2 % obendrauf gelegt wurden.

–       Die Gewinngarantie

In den Privatisierungsverträgen, die der Senat mit den privaten Wasserkonzernen abschloss war auch eine Gewinngarantie, genauer eine Gewinnausfallgarantie enthalten. Hier verpflichtete sich das Land Berlin dazu, unter bestimmten Umständen Gewinne des Landes aus den Wasserbetrieben an die Privaten abzutreten oder sogar aus dem Landeshaushalt auszugleichen. Die war für den Fall vorgesehen, dass ein Verfassungsgericht den im Teilprivatisierungsgesetz erlaubten kalkulatorischen Kostenansatz bei der Tarifgestaltung ganz oder in Teilen aufheben könnte. Um es kurz zu machen: dieser Fall trat auch tatsächlich ein und zwar kurz vor der Zustimmung des Abgeordnetenhauses zur Teilprivatisierung selbst.

–       Akteure der auslaufenden Debatte

–       Bürgerinitiative

Der Berliner Wassertisch hielt diese Konstruktion von Anfang an für verfassungswidrig und erreichte 2011 die Offenlegung der bis dahin geheimen Wasserverträge durch einen erfolgreichen Volksentscheid. Auf seine Initiative hin, reichte die Piratenfraktion Ende April eine Organklage gegen die Beschneidung des parlamentarischen Budgetrechts und die vertragliche Gewinngarantie ein. Diese Klage wurde jetzt am 20. Juni 2014 wegen Verfristung vom Verfassungsgericht zurückgewiesen. Das Gericht hat sich deshalb mit den offensichtlich verfassungswidrigen Privatisierungsverträgen nicht inhaltlich befasst. Immerhin führte die Einreichung der Organklage mit dazu, dass sich 2013 neben RWE auch der zweite Wasserkonzern Veolia aus dem Berliner Wassergeschäft zurückzog.

–       Parteien

Alle Parteien hatten nach dem Volksentscheid geäußert, dass man solche Verträge niemals wieder abschließen würde. SPD und CDU als Regierungsparteien waren zwar in einem Sonderausschuss zur Prüfung der Verträge, lehnten aber die Finanzierung von unabhängigen Gutachten ab. Dafür wurde kein Cent bewilligt. Die Oppositionsparteien stimmten dem Abschlussbericht des Sonderausschusses nicht zu, sondern verfassten alternative Abschlussberichte.

–       Die Wasserkonzerne

Sie berufen sich darauf, dass immer alles nach Recht und Gesetz zugegangen sei. Nach seinem Rückzug verkündete Veolia, nun kein Geld mehr für Projekte etwa im Naturschutz zur Verfügung zu stellen.

–       Positionen der gegenwärtigen Debatte

SPD und CDU behaupten, der Rückkauf der Anteile der beiden privaten Anteilseigner erfülle den Wunsch der Bürger nach einer Rekommunalisierung der Wasserbetriebe. De facto hat sich jedoch nach dieser formalen Rekommunalisierung nicht wirklich etwas geändert.

Die Bürgerinitiative stellt fest, dass der Einfluss des Landes auf die Wasserbetriebe nicht wirklich zugenommen hat. Die von den Privaten eingesetzten Vorstände sind nach wie vor im Amt, Veolia stellt einen Sitz im Aufsichtsrat der Wasserbetriebe. Die alte gesellschaftsrechtliche Konstruktion ist nach wie vor in Kraft.

Insbesondere die SPD und der parteilose Finanzsenator behaupten, der Rückkauf der Anteile der Privaten sei zu einem günstigen Preis und haushaltsneutral erfolgt.

Oppositionsfraktionen und Bürgerinitiative sagen: Der Rückkaufpreis war überhöht, weil der Unternehmenswert durch die Kartellamtsverfügung (ca. um 30 % missbräuchlich erhöhte Wasserpreise) hätte sinken müssen. Die Finanzierung über die bisherigen Gewinne von RWE und Veolia aus den Wasserpreisen ist unsozial und unsolide. Dazu müssen die Wasserpreise dauerhaft hoch bleiben. Die niedrigen Darlehenszinsen können über die Laufzeit von 30 Jahren höchstwahrscheinlich nicht aufrechterhalten werden. In der Kalkulation der Wasserpreise sind nach wie vor hohe kalkulatorische, d.h. fiktive Kosten enthalten, die als unsoziale Sondersteuern von allen Berlinerinnen und Berlinern bezahlt werden müssen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

 

Referat als PDF

Sinkende Abwasserpreise – ein Geschenk des Senats?

Kommentar Wassertisch
13.09.2014

Sinkende Abwasserpreise – ein Geschenk des Senats an die Berliner*innen?
von Wolfgang Rebel

Foto: Martin (xor81) CC-BY_SA 2.0

Faultürme – Foto: Martin (xor81) CC-BY-SA 2.0

Senat und Berliner Presse berichteten am 11. September, dass die Abwasserpreise in Berlin von 2015 an um 6,1 % sinken sollen. Es heißt, Finanzsenator Nußbaum werte dies als Beleg dafür, dass die Rekommunalisierung der Wasserbetriebe den Berlinern Vorteile bringe. Tatsache ist aber: Diese Preissenkung hat nichts mit der Rekommunalisierung zu tun. Der Rückkauf des Klärwerks Waßmannsdorf war schon länger geplant. Die dadurch geringeren Kosten mussten auf der Grundlage der auch nach der Rekommunalisierung unveränderten Kalkulationsgrund­lagen zur Senkung der Abwassergebühren führen. Das Sale-and-lease-back-Geschäft von 1997, das mit dem Rückkauf des Klärwerks 2013 beendet wurde, war für die Wasserbetriebe so ungünstig, dass jetzt nach der Auflösung dieses Geschäfts neben den 6,1 %-Almosen für die Berliner Wasserkunden auch noch 46 Mio € Gewinn für das Land Berlin bis 2019 herausspringen. Dies ergibt sich aus der Antwort des Senats auf eine schriftliche Anfrage der Abgeordneten Heidi Kosche (Drs. S17-13932) und einer darauf basierenden Analyse des Grundeigentum-Verlags (dessen Einschätzung der Wasser-Teilprivatisierung wir allerdings nicht teilen).[expand title=“ weiterlesen …“ swaptitle=“ “ trigclass=“arrowright“ alt=““]

Auch die vorübergehend sinkenden Frischwasserpreise sind kein Geschenk des Senats
Allein die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes vom 04.06.2012 ist der Grund dafür, dass die Frischwasserpreise bis zum Jahr 2018 vorübergehend sinken. Danach wird der Senat nicht weiter auf Gewinne aus den Wasserbetrieben verzichten wollen. Nach 2018 werden wieder nur die bisherigen Kalkulationsgrundlagen die Frischwasserpreise bestimmen, es sei denn, die Politik würde an den gesetzlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen rund um die Wasserbetriebe zugunsten der Wasserkunden etwas ändern. Bisher ist das trotz der formalen Rekommunalisierung nicht zu erkennen.
Das Bundeskartellamt wird nach 2018 keine direkte Möglichkeit mehr haben, die Frischwasserpreise erneut auf Preismissbrauch zu untersuchen. Es war ein Sonderfall, dass der damalige Wirtschaftssenator Wolf (Linke) das Bundeskartellamt einschaltete. Normalerweise ist die Landeskartellbehörde zuständig. Es ist nicht davon auszugehen, dass dieser Weg von einem Senatsmitglied noch einmal beschritten wird.

Privatrechtliche Rückzahlungsansprüche für missbräuchlich erhöhte Wasserpreise bestehen für die Jahre 2010 und 2011
Das Bundeskartellamt hatte sich in seiner Preissenkungsverfügung ausdrücklich vorbehalten, auch für die Jahre 2009 bis 2011 Erstattungen an die Wasserkunden zu verlangen. In einem Vergleich mit den Wasserbetrieben wurde aber stattdessen vereinbart, anstelle der Rückzahlungen für 2009 bis 2011 den Zeitraum für die Preissenkungen über das Jahr 2015 hinaus bis zum Jahr 2018 auszudehnen. Wie uns Prof. Dr. Markert, Direktor beim Bundeskartellamt a. D., mitteilte, können trotzdem privatrechtliche Rückzahlungsansprüche (wegen Verjährung nicht mehr für 2009) für die Jahre 2010 und 2011 geltend gemacht werden. Durch den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 24.02.2014 wurde unanfechtbar festgestellt, dass die Trinkwasserpreise der BWB ab 2009 im Umfang ihrer Überhöhung auch gegen das Missbrauchsverbot des § 19 Abs. 4 Nr. 2 GWB verstoßen und damit insoweit wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot unwirksam waren. Die Zahlungen der Kunden sind damit insoweit ohne Rechtsgrund erfolgt und können aus ungerechtfertigter Bereicherung nach § 812 BGB zurückgefordert werden.

Kalkulationsgrundlagen müssen für Frischwasser und für Abwasser geändert werden
Die hohen Frischwasserpreise und die hohen Abwassergebühren in Berlin ergeben sich – wie das Bundeskartellamt festgestellt und das OLG Düsseldorf bestätigt hat – aus den hohen kalkulatorischen Kosten, die zwar in gewinnorientierten Unternehmen üblich sind, aber in kommunalen Betrieben der Daseinsvorsorge nichts zu suchen haben. Kalkulatorische Kosten sind reine Rechengrößen. Sie treten in der Realität nicht als wirkliche Kosten in Erscheinung. Diese preistreibenden kalkulatorischen Kosten führen zu einer Sonderabgabe der Berliner Bürgerinnen und Bürger über die Wasser und Abwasserpreise. Dies ist unsozial, da Bezieher geringer Einkommen damit überproportional belastet werden. Diese kalkulatorischen Kosten müssen deshalb sowohl aus den Kalkulationsvorschriften für Frischwasser als auch für Abwasser verbannt werden.
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