Nicht offengelegte Dokumente

Die im „Gesetz für die vollständige Offenlegung von Geheimverträgen zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe vom 4. März 2011“ in § 1 festgeschriebene Offenlegungspflicht umfasst auch Beschlüsse und Nebenabreden. Diese wurden aber nach Auffassung des Wassertischs nicht vollständig offengelegt.

Liste der noch nicht veröffentlichten Unterlagen (Stand 23.01.2013)

  1. Vereinbarungen über die konkrete betriebliche Berechnung des betriebsnotwendigen Kapitals gem. der Anlage zur WassertarifVO von 1999.
  2. Verzinsungsplan auf die zu erwartende Entwicklung des betriebsnotwendigen Kapitals als Grundlage für die Berechnung des Ertragswertes der BWB zum Verkaufszeitpunkt. Die Bewertung der BWB erfolgte nach einem Ertragswertverfahren, in das die zu erwartende Zinshöhe eingeht. (Die Bewertung für RWE wurde nach diesem Verfahren durch Credit Suisse First Boston, CSFB, durchgeführt.)
  3. Absprachen über die konkrete Berechnungsart der Abschreibungen zu Wiederbeschaffungszeitwerten (WBZW) nach Umstellung der Abschreibungsmethode in der 5. Änderungsvereinbarung 2003. Die konkrete Berechnungsart ist Gegenstand von Verhandlungen vor dem geheimen! Schiedsgericht, da es dazu Differenzen zwischen den privaten Investoren und dem Senat gibt. Die Beschlüsse, Nebenabreden etc., die diesen Differenzen zugrunde liegen, wurden bisher nicht veröffentlicht.
  4. Genauere Regelungen, wie konkret zwischen den „Partnern“ (Land Berlin und den privaten Investoren) Verluste aufgeteilt werden.
  5. Regelungen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).
  6. Regelungen über die Verwertung der nicht betriebsnotwendigen Immobilien der BWB seit 1999. Von der Fa. Grundconsult Immoblien Gesellschaft mbH (Frankfurt a.M., mit Niederlassung in Berlin) wurden im Jahr 2002 360 Grundstücke der BWB mit 700 Mio. Euro bewertet. (Die Einlagen der privaten Investoren betrugen 1,687 Mio. Euro, allein der Wert der Grundstücke machte fast die Hälfte dieses Betrages aus.)
  7. Regelungen über die Verwertung der bei der Teilprivatisierung mit veräußerten 75 nationalen und internationalen Patente.
  8. Regelungen über die Verwertung der in Zusammenarbeit mit der TUB im Kompetenzzentrum Wasser Berlin (KWB) erarbeiteten Innovationen und Patente.
  9. Regelungen über die Verwertung der sogenannten Wettbewerbsgesellschaften.
  10. Regelungen über die Abgrenzung der Geschäfte der Berlinwasser International AG gegenüber den internationalen Geschäften der beiden privaten Investoren.
  11. Regelungen über die jährlich zu tätigenden Investitionen bis 2020 nach Bereichen (Wasserwerke, Klärwerke, Sanierung und Erweiterung von Rohr- und Abwasserkanälen, Regenwasser- und Mischwasserkanälen), getrennt nach Erneuerungs-. und Erweiterungsinvestitionen.
  12. Regelungen seit Teilprivatisierung zwischen BWB AöR mit der Umweltbehörde zur Umsetzung des Abwasserbeseitigungsplans von 2001, des Wasserversorgungsplans sowie der Umsetzung der 4. Reinigungsstufe.
  13. Absprachen zur Höhe der Konzessionsabgabe, die durch die Wasserbetriebe zu zahlen ist.
  14. Ergebnisprotokoll des Abstimmungsgesprächs aufgrund des Vollzugsdokuments Teil 1, Notiz vom 2.11.1999 Seite 34 und 35 Punkt 3 hinsichtlich des ausstehenden Anpassungsbedarfs nach dem VerfGH Urteil vom 21.10.1999.
  15. Beschlussprotokolle der „Kamingespräche“ vor den jeweiligen Aufsichtsratssitzungen als Nebenabreden.
  16. Beschlüsse der Schiedsgerichte als Fortschreibung der Wasservertrags-Inhalte.
  17. Die Vollzugsdokumente vom 29.10.1999 enthalten auf S. 35 ein Protokoll, in dem unter Abs. 3. Zu lesen ist: „Die Parteien werden unverzüglich nach dem Closing … den Anpassungsbedarf aus dem Verfassungsgerichtsurteil feststellen und die Möglichkeiten der Abhilfe abstimmen.“ Ein Dokument über die daraus sich ergebende Nebenabrede fehlt aber.

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Wassertisch: Veolia blockiert größeren Einfluß Berlins bei Wasserbetrieben

Berliner Umschau
04.02.2013

Wassertisch: Veolia blockiert größeren Einfluß Berlins bei Wasserbetrieben

Auch gut zwei Jahre nach dem Berliner Wasser-Volksbegehren sitzen die privaten Miteigner an den Berliner Wasserbetrieben (BWB) fest im Sattel. Zumindest hat der Rückkauf der RWE-Anteile den Einfluss des Landes Berlin auf die Geschäftspolitik und betriebliche Führung der Wasserbetriebe nicht erhöht, wie eine Anfrage des Berliner Wassertischs ergeben hat. Der Miteigentümer Veolia hat dem Land Berlin demnach den Beitritt zum sogenannten Shareholders‘ Agreement verweigert, teilte der Wassertisch am Montag mit.

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Eine halbe Milliarde für nichts? – PRESSEMITTEILUNG VOM 04.02.2013

(Berlin, 4. Februar 2013) Der Rückkauf der RWE-Anteile hat den Einfluss des Landes Berlin auf die Geschäfts-politik und betriebliche Führung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) nicht erhöht, wie eine Anfrage des Berliner Wassertischs ergeben hat.

Der Miteigentümer Veolia hat dem Land Berlin den Beitritt zum sogenannten Shareholders‘ Agreement verweigert. Das Shareholders‘ Agreement regelt, in welcher Weise die betriebliche Führung der Berliner Wasserbetriebe von RWE und Veolia ausgeübt wird. Laut Rückkaufvertrag sollte das Land Berlin den Platz von RWE am Lenkrad des Konzerns übernehmen. Dies wird von Veolia jedoch abgelehnt – Berlin bleibt weiterhin nur der Platz auf der Rückbank. Der Konzern sichert sich mithilfe der Aussperrung des Landes aus dem Shareholders‘ Agreement weiterhin die alleinige betriebliche Führung der BWB. Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Mehr als eine halbe Milliarde Euro wurde RWE in den Rachen geworfen. Nun erweist sich der Rückkauf als völlig wertlos.“

Damit wurde umgesetzt, was Verbraucherschutzsenator Heilmann (CDU) schon mit Veolia-Lobbyisten in einem geheimen Moratorium vereinbart hatte: die alleinige Geschäftsführung für Veolia, den Konzern, der für die derzeitig missbräuchlich überhöhten Preise in Höhe von 20–30 Prozent verantwortlich ist. Vorsorglich wurde RWE als Verkäufer im Rückkaufvertrag genau für den nun eingetretenen Fall von jeder Haftung als Anteilsverkäufer befreit – ein weiteres großes Geschenk für den aus der Beteiligung ausgeschiedenen Konzern. Der Berliner Wassertisch hat diese Information nur zufällig erhalten. Der Senat begründet so die Ablehnung eines Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), in dem der Berliner Wassertisch die Offenlegung dieses geheimen Bestandteils des Rückkaufvertrags gefordert hatte. Dazu Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Volksentscheids: „Der Rückkauf war keine Rekommunalisierung. Der Senat setzt nahtlos seine Politik von 1999 fort: Geheimverträge, Gewinngarantie, Geschäftsführung für Konzerne und Geheimverhandlungen zu Lasten der Bürger.“

Kontakt :
Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info
Rainer Heinrich Telefon: 030 / 343 332
Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Wasserkampf geht juristisch weiter

Neues Deutschland
31.01.2013

Wasserkampf geht juristisch weiter
von Martin Kröger

Initiativen und Opposition erwägen, die Teilprivatisierung vorm Verfassungsgericht zu kippen

Wie weiter im Kampf gegen die Privatisierung des Wassers? Das ist die zentrale Frage, die sich die zahlreichen Initiativen in Berlin, die im Februar 2011 gemeinsam den erfolgreichen Volksentscheid zum Wasser gestemmt hatten, aber auch die Oppositionsparteien Grüne, Piraten und Linkspartei derzeit stellen. Denn nach dem Abschluss des Sonderausschusses im Abgeordnetenhaus und dem Rückkauf der RWE-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben (BWB) droht das Thema Wasser-Rekommunalisierung von der politischen Agenda zu verschwinden. Dabei ist Privatisierung des Wassers durch die aktuellen Bemühungen der EU-Kommission, die Wasserprivatisierung in Europa zwangsweise zu verordnen, hochaktuell.
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