LINKSFRAKTION im Bundestag erhebt Organklage & Verfassungsbeschwerden gegen CETA

Linksfraktion07.07.2016 Dietmar Bartsch, Klaus Ernst, Sahra Wagenknecht:

CETA ist nicht nur politisch falsch, sondern auch verfassungswidrig

DIE LINKE will auch weiterhin die politische Auseinandersetzung um das Freihandelsabkommen CETA führen. Darüber hinaus werden die Bundestagsfraktion DIE LINKE und ihre Abgeordneten gegen die Ratifizierung von CETA Organklage und Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht erheben. Das Freihandelsabkommen nicht nur politisch falsch, sondern auch verfassungswidrig. Über Hintergründe, Inhalt und Stand der Klagevorbereitung informieren die Fraktionsvorsitzenden, Sahra Wagenknecht und Dietmar Bartsch, Fraktionsvize Klaus Ernst sowie der Verfahrensbevollmächtigte Professor Andreas Fischer-Lescano.

Zum Video (Youtube)

Handout Klage CETA Linksfraktion pdf

Klageschrift (pdf)

Vgl. auch: Rede 06.07.2016 – Klaus Ernst: Schluss mit den Tricksereien um CETA

Medienresonanz:

Ceta-Abkommen: Die Linke zieht vor Gericht. Der Unmut über das Ceta-Abkommen wächst: Die Linke klagt in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht. Und in Bayern sammelten Ceta-Gegner mehr als 50 000 Unterschriften. In: Südwestpresse, 19.07.2016
Handelsabkommen Ceta. Linke reicht in Karlsruhe Verfassungsklage ein. In: Deutschlandfunk, 18.07.2016.
„Die Linke hat vor dem Bundesverfassungsgericht Klage gegen das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada eingereicht.“

Ceta: Linke klagt in Karlsruhe gegen Freihandelsabkommen mit Kanada. In: Fokus. 18.07.2016

Außerdem:
Bundestag; 182. Sitzung vom 06.07.2016
Ernst, Klaus (Die Linke), Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE.
Keine CETA-Ratifizierung ohne Beteiligung von Bundestag und Bundesrat

Zeitleiste:
07.07.2016 Linksfraktion Bundestag stellt in einer Pressekonferenz die CETA-Klage vor
15.07.2016 Prozessbevollmächtigter Prof. Dr. Andreas Fischer-Lescano reicht die Klageschrift ein
18.07.2016 Pressemitteilung der Linksfraktion

Reaktionen auf die Brexit-Entscheidung

Peter Bofinger

„Die Brexit-Entscheidung und die Trump-Wahl sind eine Revolte gegen die Globalisierung.“ Aus: Peter Bofinger: Entschädigt die Verlierer der Globalisierung! Die Brexit-Befürworter und die Trump-Wähler sind zu Recht unzufrieden. Viele Länder tun zu wenig für den sozialen Ausgleich. In: DIE ZEIT Nr. 51/2016, 8. Dezember 2016.

Splitter: „Brexit, TTIP, Ceta – das Unbehagen vieler Menschen angesichts der Folgen der Globalisierung findet zunehmend Ausdruck in realer Politik von unten. Bei der Volksabstimmung in Großbritannien ging es nicht nur um die EU als Institution, sondern auch um einen Protest gegen zunehmende Ungleichheit. […]“ Aus: Daniel Stelter: Der Verlust der Mitte. Wie die Gesellschaft in Schieflage geraten ist. In: Frankfurter Rundschau, 21.07.2016.

Splitter: „die neue britische Premierministerin Theresa May [hat] die Bekämpfung gesellschaftlicher Ungleichgewichte als eines ihrer Ziele ausgegeben [..]. In ihrer Bewerbungsrede für die Führung der Konservativen vergangene Woche erwähnte sie dabei nicht nur den Abstand zwischen London und dem Rest des Landes sowie den zwischen Topmanagern und gewöhnlichen Angestellten. […]“ Aus: Julia Löhr: Die britischen Millennials sind abgehängt. In: Faz.net, 18.07.2016

Weiterlesen

Wie die EU Frankreich zu Arbeitsrechtsreformen drängte

Corporate Europe Observatory
27.06.2016

How the EU pushed France to reforms of labour law
Teilübersetzung: Wassertisch

Demo FrankreichDer aktuelle Kampf in Frankreich über Reformen des Arbeitsrechts ist nicht nur ein Kampf zwischen der Regierung und den Gewerkschaften – es ist vielmehr ein europäischer Kampf. Die Angriffe auf die sozialen Rechte stammen zum großen Teil aus einem Geflecht von EU-Regeln, die als „wirtschaftspolitische Steuerung“ („Economic Governance“) erdacht wurden, um eine Austeritätspolitik über die Mitgliedstaaten durchzusetzen.

Streiks und Aktionen gegen Reformen des Arbeitsrechts des Landes, bekannt als El Khomri Gesetz, zeigen in ganz Frankreich die immense Unpopularität der Maßnahmen, die von der französischen Regierung vorgeschlagen wurden. Das sind vor allem Versuche, lokale Vereinbarungen über Löhne und Arbeitsbedingungen einzuführen auch wenn die Bedingungen in diesen Vereinbarungen ungünstiger sind als es die nationalen Gesetze vorsehen. Dies ist ein offener Versuch, Tarifverhandlungen zu untergraben und den Einfluss der Gewerkschaften zurückzudrängen.

Letztlich hat die französische Regierung die formale Verantwortung für die Schwächung des Arbeitsrechtes. Aber es ist unbestreitbar, dass die Europäische Union eine wichtige und vielleicht entscheidende Rolle bei den Angriffen auf die Arbeitnehmerrechte spielt. Was wir sehen ist, dass die EU ihr Regelwerk den französischen Arbeitern praktisch ins Gesicht wirft. So gut wie alle neuen Vorschriften der sogenannten „Economic Governance“, die im Anschluss an die Eurokrise eingeführt wurden, werden angewandt und machen aus Frankreich einen EU-Testfall. Die Europäische Kommission hat mit Unterstützung des Rates die Regeln gegenüber defizitären Mitgliedstaaten genutzt, um Druck auszuüben und mit Sanktionen zu drohen, falls die französische Regierung nicht nachgeben und ernsthaft seine Arbeitsgesetze reformieren sollte. Einfacher gesagt, wird von Frankreich mit Nachdruck verlangt, eine höhere Rentabilität für Unternehmen sicherzustellen, indem die Löhne gedrückt werden sollen.

zum vollständigen englischen Artikel hier

 

Neuer Beitrag von Siegfried Broß: Überlegungen zu den Grundlagen von Staatenverbindungen

Broß

Siegfried Broß: Überlegungen zu den Grundlagen von Staatenverbindungen. In: Grundgesetz und Europa. Liber Amicorum für Herbert Landau zum Ausscheiden aus dem Bundesverfassungsgericht. Hrsg. v. Volker Bouffier et al. Tübingen 2016, S. 29–42. (Zum Verlag)

Kommentar Berliner Wassertisch: Diese neue Publikation vom RiBVerfG a.D. Prof. Dr. Dr. hc. Siegfried Broß nimmt aus verfassungsrechtlicher Perspektive Stellung zu CETA und TTIP. Er zeigt, dass es bei diesen sogenannten „Freihandelsabkommen“ gar nicht um Freihandel geht, sondern vornehmlich um die Gründung von Staatenverbindungen. Dafür aber seien, so Broß, „weder national noch gemeinschaftsrechtlich die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen gegeben“ (34). Er legt dar, wie durch die privaten Schiedsgerichte und den Investorschutz Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip unterlaufen und ausgehöhlt werden.  Sowohl der regulatorischen Zusammenarbeit als auch den „privaten Schiedsgerichten, aber auch einem allgemeinen internationalen Handelsgericht [seien] eine unmissverständliche Absage“ zu erteilen (38). Den privaten Schiedsgerichten fehle „von vornherein der rechtsstaatlich-demokratische Legitimationsstrang“ (38).

Publikationen von Siegfried Broß zum Thema CETA & TTIP u.a.:

  • Siegfried Broß: Rechtliche Beurteilung des TTIP. Kurzvortrag bei der gemeinsamen TTIP – Veranstaltung der IHK Karlsruhe und der HWK Karlsruhe am 23. November 2015 in Karlsruhe. In: Juristische Fachtexte zu Freihandelsabkommen (JFF). Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 1. Berlin, Februar 2016. (pdf) (eingestellt bei der Zentral- und Landesbibliothekt Berlin)
  • Siegfried Broß: Privatisierung staatlicher Infrastrukturbereiche in der “sozialen Demokratie” Probleme, Risiken, verfassungs- und gemeinschaftsrechtliche Bindungen, Folgerungen für die Mitbestimmung und strategische Überlegungen. Baden-Baden 2015, bestellbar hier.
  • Siegfried Broß: TTIP und CETA – Überlegungen zur Problematik der geplanten Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit den Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada. Mit einem Vorwort von Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW). In: Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge. Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 4. Berlin, Juni 2015 (pdf).
  • Siegfried Broß: Freihandelsabkommen, einige Anmerkungen zur Problematik der privaten Schiedsgerichtsbarkeit. In: Report. Januar 2015. Herausgegeben von der Hans Böckler-Stiftung (pdf).

 

Kommentar Wilfried Pürsten zu Däubler-Gmelin

Wilfried Pürsten (01.07.2016): „Der vorzügliche Artikel von Herta Däubler-Gmelin richtet sich zu Recht  gegen den Demokratie verachtenden Zynismus von Kommissionspräsident Juncker. Die Kritik wird leider dadurch sehr entwertet, dass die Bundesregierung mit einem fadenscheinigen Argument aus der Schusslinie genommen wird. Die Frage, was die Bundesregierung tun könne, beantwortet die Autorin mit derselben Gedankenlosigkeit, mit der auch Merkel, Gabriel dies tun: Sie könnten leider gar nichts tun, dazu wäre bekanntlich die Einstimmigkeit im Ministerrat erforderlich, und die sei nicht erreichbar, leider. Dieser rechtliche Schutzschild ist jedoch nichts als ein Phantom, eines von des Kaisers neuen Kleidern: Die Regeln des sog. ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens, auf das sich Juncker und Co berufen, gelten gar nicht im Ratifizierungsverfahren.

Selbst wenn es so wäre, könnten die Mitgliedsstaaten auch im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren eine Änderung herbeiführen, wenn sie die absurden, die Demokratie verachtenden Vorschläge der Kommission schlicht ablehnten. Dazu ist auch dort unstreitig die qualifizierte Mehrheit ausreichend. Das Verfahren ist ausführlich u.a. in dem Artikel von Norbert Häring beschrieben, auf seinem Newsblog vom 29. 6: Wie Merkel und Gabriel mit Juncker gemeinsame Sache machen, um CETA durchzuschummeln.“ Irgendwelche rechtlichen Erwägungen, die die Existenz dieses von Merkel, Gabriel und nun auch von Däubler-Gmelin verwendeten Schutzschildes begründen könnten, sind mir nicht bekannt.“

Vgl. auch Wilfried Pürstens Beitrag: CETA – Poker: Entmachtung des Ministerrats durch die Kommission?