Regulatorische Zusammenarbeit – schon länger schlimmer als gedacht!

Studie über Regulatorische Zusammenarbeit„Regulatorische Zusammenarbeit“ auch „Regulatorische Kooperation“ genannt ist gegenwärtig ein vieldiskutiertes Thema im Rahmen der Diskussion über das Transatlantische Freihandelsabkommen TTIP.

Die Regulatorische Zusammenarbeit ist kein neues Instrument. Es ist vielmehr eine seit 1995 zwischen den USA und der EU bestehende Praxis, die im Rahmen des TTIP allerdings massiv ausgeweitet werden soll und einen wesentlich höheren Stellenwert bekommen würde. Die Idee des transatlantischen Freihandelsabkommens ist aus dem Wunsch heraus entstanden, die bereits bestehende Regulatorische Zusammenarbeit mithilfe dieses Instrumentes „Freihandel“ für die großen internationalen Unternehmen weiter zu öffnen, ihren Anwendungsbereich zu vergrößern und sie vor allen Dingen obligatorisch zu machen.

Die neue Studie von Corporate Europe Observatory (CEO) und Lobby Control, die im Januar 2016 auch in deutscher Sprache erschienen ist, widmet sich jetzt dieser etwas anderen historischen Sicht auf die regulatorische Zusammenarbeit – unbedingt lesenswert: PDF

 

TiSA bedroht uns wie TTIP

Pressemitteilung Europaabgeordnete Helmut Scholz, Martina Michels und Thomas Händel (DIE LINKE.)

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TiSA bedroht uns wie TTIP

Abgeordnete der Delegation DIE LINKE. im EP kommentieren die Annahme der Empfehlung des Europaparlaments zu den noch laufenden Verhandlungen um das internationale Dienstleistungsabkommen TiSA. Das Europaparlament beschloss heute seine Position mit breiter Mehrheit der Fraktionen. Die Linksfraktion stimmte gegen die Resolution, nachdem zuvor die meisten der von den Linken gestellten Änderungsanträge abgelehnt worden waren.

tisa„Aus unserer Sicht sollte sich die EU-Kommission aus den TiSA-Verhandlungen zurückziehen,“ betont Helmut Scholz, handelspolitischer Koordinator der Linksfraktion. „Im Plenum konnten wir aber immerhin für unsere Forderung nach Einbau einer Revisionsklausel eine Mehrheit finden, durch die Privatisierungen wieder rückgängig gemacht werden könnten, oder durch die die EU das TiSA-Abkommen nach negativen Erfahrungen auch wieder verlassen könnte. Sehr wichtig war auch der Erfolg unseres Antrages, dass die acht ILO Kernnormen von allen TiSA-Parteien ratifiziert und umgesetzt werden müssen.“

In weiteren Anträgen forderten die Linken unter anderem die Anwendung des Bestimmungslandprinzips bei der Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards, den Schutz von Kleinen und Mittelständischen Unternehmen (KMUs) vor der Konkurrenz multi- und internationaler Großkonzerne, die Einfügung eines Kapitels mit bindenden Bestimmungen für ökologische und soziale Nachhaltigkeit; sowie Klarstellungen zur Verteidigung der Kompetenzen der Kommunen, so zum Beispiel, dass Flächennutzungsvorschriften nicht als Handelshemmnisse definiert werden sollen. Erfolgreich war der Antrag auf Erhalt des Prinzips der Universaldienste, also gleichwertiger Versorgung auch in entlegeneren Regionen. Alle weiteren eingebrachten Anträge wurden jedoch mit meist sehr knapper Mehrheit im Plenum abgelehnt.

Dazu Helmut Scholz weiter: „In den Kompromissverhandlungen im Handelsausschuss übernahm die Berichterstatterin Viviane Reding zwar eine Reihe unserer Forderungen, die den zivilgesellschaftlichen Unmut und einige der in der Bevölkerung bestehenden Sorgen reflektieren. Doch fanden zu viele wesentliche Anliegen der Kommunen, der Gewerkschaften und der Verbraucherschutzverbände, die wir mit weiteren Anträgen transportierten, keinen Platz im Kompromisstext und auch heute knapp keine Mehrheit.“ So enthält die von der Parlamentsmehrheit angenommene Empfehlung an die EU-Kommission nicht die Forderung, nur jene Dienstleistungen zu liberalisieren, die ausdrücklich benannt werden (Positivliste), sondern lässt das umgekehrte Verfahren weiter zu, nach dem alles dem Markt unterworfen wird, was nicht ausdrücklich ausgenommen ist (Negativliste).

Angenommen wurde hingegen mit 345 zu 343 Stimmen die Forderung an die Kommission nach Ablehnung der Ratchet- und Stillstandsklauseln für Marktzugang und Inländerbehandlung von Unternehmen. Durch diese heute im Text des Abkommens enthaltenen Klauseln, würde der bei Vertragsabschluss bestehende Liberalisierungsstand für ganze Sektoren als Minimum festgeschrieben werden und die spätere Rücknahme einer Liberalisierung verbieten. „In manchen Punkten konnten wir so die Expertise der meinungsgebenden Fachausschüsse des Europaparlaments wieder einbringen, darunter des Entwicklungs-, des Regional- und des Beschäftigungsausschusses, die die aus Sicht ihrer jeweiligen Fachbereiche notwendigen Schutzmaßnahmen jedoch leider meist vergeblich empfahlen.“, bedauert Scholz.

„Ich bezweifle, dass diese Resolution eine Veränderung der Verhandlungsführung der EU-Kommission in den TiSA-Verhandlungen bewirken wird, zumal Handelskommissarin Malmström in der Debatte noch einmal ihr Festhalten am vom Rat erteilten Mandat bekräftigte. Das bestärkt meine Sorge, dass die berechtigten Bedenken der Gesellschaften letztlich und einmal mehr den Profitinteressen einiger weniger Unternehmen werden weichen müssen – die Gründe weshalb wir TTIP und CETA ablehnen, sind im Wesentlichen auch die Gründe, weshalb wir TiSA ablehnen: Wirklich fairer Handel ist unter solchen Bedingungen nicht möglich.“

Martina Michels, Mitglied des Ausschusses für Regionale Entwicklung (REGI), ergänzt: „Gerade auch aus regionalpolitischer Sicht wäre die Revisionsklausel wichtig, sie steht aber noch nicht im Vertragsentwurf drin. Im Entwurf stehen dafür Sperr- und Stillhalteklauseln. Damit würde die Organisation und die Re-Kommunalisierung von öffentlichen Dienstleistungen durch TiSA weiter erschwert, denn sie sollen ja Liberalisierungsschritte unumkehrbar machen. Der richtige Verweis in der Resolution, dass die europäischen, nationalen und kommunalen Behörden weiterhin uneingeschränkte Rechtsetzungs- und Durchführungsmöglichkeit betreffs öffentlicher Dienstleistungen behalten sollen, wäre damit de facto nutzlos. Dass es eine knappe Mehrheit für einen Antrag gegen solche Klauseln gab, ist umso erfreulicher.

Jetzt wir müssen der EU-Kommission genau auf die Finger beziehungsweise den Vertragstext sehen, und darauf bestehen, dass der Entwurf geändert wird. Als Kultur- und Medienpolitikerin hatte ich außerdem gefordert, klarzustellen, dass digitale Dienste nicht von vornherein als markttaugliche Güter angesehen werden, sondern entsprechend des ursprünglichen Kontextes ihrer analogen Vorläufer eingestuft werden sollten. Hierfür hatten die Liberalisierungsbefürworter kein Ohr.“

Thomas Händel, Vorsitzender des Ausschusses für Beschäftigung und Soziales (EMPL) betont aus arbeitsrechtlicher Perspektive: „Die nun angenommene Stellungnahme des Europaparlaments erscheint auf den ersten Blick nicht durch und durch schlecht. Viele Forderungen wurden aufgenommen, erfolgreich wurde auch die Ratifizierung und Implementierung der ILO Kernarbeitsnormen verankert und eine Revisionsklausel aufgenommen. Doch sind die vermeintlich guten Dinge nicht mehr als erhobene Zeigefinger, nicht selten verklausuliert in unverbindlichen Formulierungen. Wer schon einmal Verträge verhandelt hat weiß, dass Regeln nur dann einen Sinn ergeben, wenn sie verbindlich und sanktionierbar sind.

Der EMPL-Ausschuss empfahl eine Verankerung verbindlicher Mindeststandards und besonders deren Einklagbarkeit, der Bericht reflektiert dies nicht. Das Erreichte ist zu wenig, unsere Erfahrung lehrt uns, was von Beteuerungen und Absichtserklärungen zu halten ist. Sinnbildlich dafür steht die Ablehnung eines Antrages, der die Kommission auf eine Einhaltungen der Grundlinien dieses Berichtes in den bevorstehenden Verhandlungen verpflichten wollte. Wir stehen TiSA solange ablehnend gegenüber, wie Kommission und Verhandlungsteam nicht glaubwürdig darlegen können, dass Standards eingehalten und sozialer Fortschritt erreicht werden.“

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Neue Studie zeigt Gefahren von EU-Handelsabkommen für Energiewende

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Neue Studie zeigt Gefahren von EU-Handelsabkommen für Energiewende

Berlin, 04. Februar 2016. Die geplanten Sonderklagerechte für Investoren in Handelsabkommen wie TTIP und CETA gefährden den Klimaschutz. Dies ist das Fazit einer neuen von PowerShift e.V., Corporate Europe Observatory (CEO) und weiteren europäischen NGOs veröffentlichten Studie mit dem Titel: „Ein Paradies für Umweltsünder – Wie Investorenrechte in EU-Handelsabkommen die Energiewende blockieren“.

psDie Studie zeigt, wie die hochgefährlichen Investor-Staat-Schiedsgerichte (ISDS) klima­freundliche Gesetzgebung verhindern können. Durch entsprechende Klauseln in Handels­verträgen würde es ausländischen Unternehmen erlaubt, Regierungen vor eigens eingerichteten Schiedsgerichten wegen klima- und energiepolitischer Maßnahmen zu verklagen. Dabei betreffen 35% aller bekannten derartigen Forderungen die Bereiche Öl, Bergbau, Erdgas oder Elektrizität. Klagen im Energiesektor steigen stetig an. Vom deutschen Atomausstieg bis hin zum Fracking-Moratorium der kanadischen Provinz Quebec – große Konzerne nutzen die unfairen Schiedsgerichtsklauseln, um praktisch jede Form progressiver Gesetzgebung zu verhindern oder deren Kosten zu sozialisieren. Letztes Beispiel hierfür ist die 15 Milliarden US$-Klage des Konzerns Transcanada wegen der von US-Präsident Obama gestoppten Keystone XL-Pipeline.

Im 21. Jahrhundert muss es um entschlossenen Klimaschutz und ökologische Gerechtigkeit gehen. Da ist kein Platz für Abkommen, welche Emissionen hochschnellen lassen und Klimaschutzmaßnahmen kriminalisieren“ sagt Peter Fuchs von der energie- und handelspolitischen Organisation PowerShift. „Verträge zugunsten der Klimasünder und zulasten der Klimagerechtigkeit müssen gekündigt werden. Pläne für eine Ausweitung von Konzern-Klagerechten wie in TTIP und CETA gehören gestrichen.

 

Trotz jüngster Reformversprechen seitens der EU-Kommission bleibt ISDS so lebendig und gefährlich wie eh und je.“ konstatiert Pia Eberhardt von Corporate Europe Observatory. „Es ist skandalös, dass Klimasündern und Anwaltsfirmen mit Investitionsschutz-Klauseln ein Freischein erteilt wird, um Regierungen mit Klagen zu überziehen. Wenn wir einen gefährlich hohen Anstieg der Erderwärmung verhindern wollen, müssen diese konzernfreundlichen Verträge gestoppt werden.

Die Studie in voller Länge finden Sie hier.

Also available in Englisch / Aussi disponible en français / También disponible en español

Kontakt:
Pia Eberhardt, Corporate Europe Observatory (EN, DE), pia@corporateeurope.org, +49 –(0) 1525 – 6309 102
Peter Fuchs, PowerShift e.V., Peter.Fuchs@power-shift.de; Mobil: +49 – (0)177 – 633 4900

Deutschland braucht mehr gesunde Moore

NABU-Pressemitteilung vom 1. Febr. 2016

Großes Torfmoor in Nordrhein-Westfalen

  Großes Torfmoor in NRW | Foto: NABU / Felix Grützmacher

Berlin – Anlässlich des morgigen Welttags der Feuchtgebiete (2. Februar) kritisiert der NABU, dass Moore als lebenswichtige CO2- und Wasserspeicher in Deutschland und Europa immer noch nicht ausreichend geschützt werden. „Gesunde Moore speichern weltweit doppelt so viel Kohlenstoff wie alle Wälder der Erde zusammen. Doch nur noch fünf Prozent unserer deutschen Moore sind heute überhaupt noch in einem naturnahen Zustand“, so NABU-Bundes­geschäfts­führer Leif Miller.

Dabei hatte die Bundesregierung in ihrer 2007 verabschiedeten Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt dem Schutz der Moore höchste Priorität eingeräumt. „Bis heute bleibt es in vielen Punkten aber leider bei einer reinen Ankündigungspolitik“, bemängelte der NABU-Bundesgeschäftsführer. Mit Blick auf den Klimawandel und immer dramatischere Hochwasserlagen sei es dringend notwendig, Moore endlich effektiver schützen. Das gelte für die Bundesregierung, aber auch für jeden Garten- und Balkonbesitzer – denn fast jeder könne zum Schutz der Moore beitragen, so Miller.

Ein Teil der Moore landet Jahr für Jahr in Europas Gärten. Denn die Mehrheit aller verkauften Substrate basiert auf Torf, einem Abbauprodukt aus Mooren. Um Moore effektiver zu schützen, muss der Torfanteil in Blumenerden und im Gartenbau daher reduziert werden. Das hat auch die Bundesregierung als eines der wichtigsten Ziele definiert. Doch wie eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen kürzlich zeigte, plant die Bundesregierung in diesem entscheidenden Bereich zu wenig. Zwar wird künftig weniger Torf in Deutschland abgebaut werden, doch die in Deutschland eingesparten Mengen werden eins zu eins durch Importe, beispielsweise aus dem Baltikum, ersetzt. „Deutschland exportiert seinen ökologischen Fußabdruck damit in andere europäische Länder“, kritisierte der NABU-Bundesgeschäftsführer. Die aus dem Torfabbau resultierenden dramatischen Folgen für Klima und Natur blieben weiter bestehen.

Der NABU fordert daher die Bundesregierung auf, sich endlich stärker und effektiver für den Schutz der Moore einzusetzen. „Wir brauchen eine ganzheitliche Strategie, die auch die Förderung von Ersatzstoffen für Torf berücksichtigt und diese nicht für andere Zwecke vergeudet. Sonst werden wir in zehn Jahren immer noch keinen Schritt weiter sein“, so NABU-Moorschutzexperte Felix Grützmacher. Dazu sei es notwendig, mit allen Beteiligten zusammenzuarbeiten, um das Ende der Abhängigkeit von diesem fossilen und damit endlichen Rohstoff einzuläuten.

Hintergrund Moore: Moore sind bedeutende Lebensräume. Sie beherbergen eine einzigartige Artenvielfalt. Sie filtern das Grundwasser und dienen mit ihrer enormen Wasserspeicherkapazität dem natürlichen Hochwasserschutz. In natürlichem Zustand sind sie CO2-Senken und tragen damit aktiv zum Klimaschutz bei.

Mehr zum Moorschutz und zur NABU-Aktion „Torffrei Gärtnern“ unter:
www.NABU.de/moorschutz und www.NABU.de/torffrei

Kostenfreie Pressebilder: www.NABU.de/presse/fotos/#moore

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen zum Stand des Moorschutzes in Deutschland: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/071/1807197.pdf

Für Rückfragen:
Sebastian Kolberg, NABU-Experte für Moorschutz, Tel: 030-284984-1635, E-Mail: Sebastian.Kolberg@NABU.de

 

Die Rolle von Veolia in der Wasser-Tragödie von Flint, Michigan

The Huffington Post
28.01.2016

Is the Tragedy in Flint an Opening for Privatization?
Ist die Tragödie in Flint der Auftakt für eine Privatisierung?
von Donald Cohen (Teilübersetzung: Wassertisch)

Inzwischen sind vielen die tragischen Einzelheiten der Wasser-Krise in Flint, Michigan, bekannt. Ein wesentlicher Gesichtspunkt in dieser Angelegenheit wird jedoch übersehen.

Leitungswasser in Flint (Michigan)

  Photo: courtesy of Shutterstock >Shutterstock (2015)

Im Februar 2015, fast ein ganzes Jahr bevor die Nachricht von der umfassenden Vergiftung in die Schlagzeilen kam, begutachtete der größte private Wasserkonzern Veolia, das Wasser in Flint als sicher. Veolia war von der Stadt beauftragt worden, die Wasserqualität zu begutachten, über die sich viele Einwohner beschwert hatten. Eine Frabrik von General Motors hatte sogar die Verwendung des Flinter Leitungswassers gestoppt, weil es bei Autoteilen Rost verursachte.

Veolia, ein französischer transnationaler Konzern, bewertete Flints Wasser als „in Übereinstimmung stehend mit staatlichen und Bundes-Gesetzen.“ Während der Konzern geringe Änderungen vorschlug, um Farbe und Qualität des Wassers zu verbessern, erwähnte der Bericht nicht das enthaltene Blei.

Das Wassersystem der Stadt Flint muss auf jeden Fall instandgesetzt werden, egal was das kosten wird. Aber eine Sache sollte vollständig vom Tisch sein: eine Privatisierung.

zum englischen vollständigen Artikel in der Huffington Post

TTIP-Leseraum: Keine Fotos, keine Handys, keine eigenen Stifte

Spiegel Online
28.01.206

Gabriels TTIP-Leseraum: Einsicht unter Aufsicht
Von Annett Meiritz

Keine Fotos, keine Handys, keine eigenen Stifte: Abgeordnete dürfen bald geheime TTIP-Dokumente einsehen – unter strengen Bedingungen. Wirtschaftsminister Gabriel präsentiert den neuen Leseraum voller Stolz.

Zum Artikel