Niedersachsen: „Dreckiger Deal“: Landtag streitet über Förderabgabe

NDR
27. Januar 2021

„Dreckiger Deal“: Landtag streitet über Förderabgabe
Im Landtag hat die Opposition der rot-schwarzen Landesregierung vorgeworfen, Millionen-Geschenke an die Gas- und Ölindustrie zu verteilen. Hintergrund ist ein Konflikt um die Förderabgabe.

Mit scharfen Worten haben am Mittwoch die Grünen, aber auch die FDP die Landesregierung attackiert. „Die Große Koalition vergoldet das schmutzige und klimaschädliche Geschäft der Öl- und Gasindustrie“, sagte der frühere Umweltminister Stefan Wenzel. Sie sei ohne Not einen Deal mit der Industrie eingegangen. Der FDP-Abgeordnete und Ex-Wirtschaftsminister Jörg Bode sprach von einem „dreckigen Deal“, der in seiner Ausgestaltung und wegen der finanziellen Folgen für das Land nicht angemessen sei. Gegen die Senkung der Förderabgabe protestierten am Mittwochmorgen vor dem Landtag auch etliche Demonstranten mit Plakaten.
Senkung der Förderabgabe soll Rechtsstreit beenden

Streitpunkt ist die Förderabgabe, die das Land von den Öl- und Gasunternehmen erhält, damit diese in Niedersachsen Rohstoffe fördern dürfen. Das Land will die Abgabe senken, um damit einen jahrelangen Rechtsstreit mit der Industrie beizulegen. Mehrere Unternehmen hätten vor dem Hintergrund einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts die niedersächsischen Abgabebescheide für die Jahre 2013 bis 2018 angefochten. […]

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https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Niedersachsen-verzichtet-auf-Foerderabgabe-fuer-Oel-und-Gas,foerderabgabe100.html

https://www.sueddeutsche.de/politik/landtag-hannover-streit-ueber-vergleich-zur-senkung-der-oel-und-gasabgabe-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-210127-99-190045

Pressemitteilung Berliner Wassertisch: Termin für Urteil der Delius-Klage steht fest

Zwei Mitglieder des Berliner Wassertischs werden vom ehemaligen Fraktionsvorsitzenden der Berliner Piratenfraktion Martin Delius (jetzt DIE LINKE) und dem Ex-Geschäfts­führer Heiko Herberg (jetzt SPD) zur Zahlung von 25.000 € verklagt.* Ein Vergleichsvorschlag der Richter wurde bislang nicht angenommen. Der zweitinstanzliche Urteilstermin ist am Mittwoch.

(Berlin, 06.08.19) Die Richter schlugen vor, dass die Liquidatoren der Piratenfraktion, Delius und Herberg, die Klage zurückziehen und jede Partei ihre Anwaltskosten selbst bezahlt. Ihr Anwalt hat den Vorschlag der Richter jedoch abgelehnt. Dazu Rainer Heinrich, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Die Berliner Wasserbetriebe spülen mittlerweile Millionen in den Berliner Landeshaushalt. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Privatpersonen, die hierzu beigetragen haben, zur Zahlung von 25.000 Euro verklagt werden.“

Hintergrund: In ihrem Wahlprogramm hatte die PIRATENPARTEI als einzige Partei versprochen, juristisch gegen die Wasserverträge vorzugehen. Dies trug zu ihrem Wahlerfolg 2011 bei. Als 2013 unklar war, ob die Fraktion eine Organklage gegen die Wasserprivatisierung bezahlen könne, bot der Wassertisch eine Spende an. Nachdem die Klage eingereicht worden war, machte der verbliebene Wasserkonzern Veolia den Weg zur Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe frei. Die Organklage war eines der letzten Mosaiksteine der erfolgreichen Wasserrekommunalisierung. Allerdings konnte sie aus Fraktionsmitteln bezahlt werden. Folglich teilte 2014 der damalige erste Fraktionsvorsitzende Alexander Spies (der auch die jetzige Delius-Klage ablehnt) dem Berliner Wassertisch mit, dass mit einer Inanspruchnahme der Spende nicht mehr zu rechnen sei.

Nicht alle Piratenabgeordneten befürworteten seinerzeit jedoch die juristische Aufarbeitung der Wasserverträge. Delius und Herberg gehörten zu den wenigen Gegnern der Organklage. Sie verließen auch die PIRATENPARTEI vor Ende der Legislaturperiode. Das Spendenangebot klagen die beiden Nachwuchspolitiker mittlerweile als Liquidatoren einer Fraktion ein, deren Partei sie nicht angehören. Martin Delius ist Mitglied der LINKEN, Heiko Herberg Mitglied der SPD.

Dazu Sigrun Franzen: „Wir befinden uns in der paradoxen Situation, dass wir unser Spendenangebot der Fraktion der PIRATENPARTEI gemacht haben, die für die Organklage war. Nun werden wir von Mitgliedern der Partei DIE LINKE und der SPD verklagt, die Gegner das Wasservolksbegehrens waren. Die Berliner PIRATEN selbst lehnen die Delius-Klage ab. Die Ablehnung des Vergleichs zeigt, dass die Justiz offensichtlich missbraucht wird, alte politische Rechnungen zu begleichen. Den Schritt in die nächste Instanz behalten wir uns vor.“

Verkündungstermin ist am Mittwoch, 07.08.2019 – 12.00 Uhr – Raum 145, Kammergericht Berlin

* Weitere Infos: Belügt Linken-Wahlkämpfer Delius die Öffentlichkeit?PRESSEMITTEILUNG vom 05.06.2016

Kontakt: Berliner Wassertisch
c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin
Sigrun Franzen, Telefon: 0157 713 122 56
Rainer Heinrich, Telefon: 030 / 915 092 41
E-Mail: webmaster@berliner-wassertisch.info
Web: www.berliner-wassertisch.info
Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

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JEFTA im EU-Parlament. Wie haben die Abgeordneten aus Deutschland abgestimmt?

„Wer nicht gegen JEFTA gestimmt hat, der ist für uns nicht wählbar“ – Ein erster Wahlprüfstein „Gerechter Welthandel“ & „Schutz der öffentlichen Daseinsvorsorge“ für die EU-Wahl 2019: So stimmten die deutschen Europaabgeordneten am 12. Dezember 2018 zu JEFTA

Berlin, 14. Dezember 2018 [aktualisiert: 18. Dezember]

„Sozialdemokraten“ – Keine Wahlempfehlung für die Europawahl 2019

20 „Sozialdemokraten“ stimmten zunächst für das un-sozialdemokratische Abkommen: Udo Bullmann, Knut Fleckenstein, Evelyne Gebhardt, Jens Geier, Iris Hoffmann, Petra Kammerervert, Constanze Krehl, Bernd Lange, Arne Lietz, Susanne Melior, Norbert Neuser, Gabriele Pruess, Ulrike Rodust, Peter Simon, Birgit Sippel, Jakob von Weizsäcker, Martina Werner, Kerstin Westphal, Tiemo Wölken. Auch Sylvia Yvonne Kaufmann (Berlin), deren Büro unser Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen! am 7.11. besucht hatte, um sie über die Gefahren für die öffentliche Wasserversorgung durch JEFTA zu informieren, hat für das Abkommen gestimmt. Nur fünf SPD-Abgeordnete – Ertug Ismail, Michael Detjen, Dietmar Köster, Maria Noichl und Joachim Schuster sprachen sich gegen das Abkommen aus. Arndt Kohn enthielt sich. Tiemo Wölken korrigierte sein Votum zu einer Enthaltung, da er fand, „dass Japan nicht klar genug gemacht hat, dass die ILO Kernarbeitsnormen ratifiziert werden.“ Jo Leinen fehlte. Das ist insgesamt sehr niederschmetternd. Als Spitzenkandidatin für die Europawahl 2019 hat die SPD Katharina Barley gewählt, die im Bundestag für das Freihandelsabkommen CETA gestimmt hat. Die Sozialdemokraten sind unter den Aspekten  „Gerechter Welthandel“ & „Schutz der öffentlichen Daseinsvorsorge“ – wie auch CDU, CSU, FDP – für uns nicht wählbar.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – gespaltene Fraktion

Erschreckt hat uns, dass von den 11 GRÜNEN nur 6 gegen ein so un-grünes Abkommen wie JEFTA stimmten. Da hätten wir Einstimmigkeit erwartet. Reinhard Bütikhofer hat nach eigener Aussage „eine Ja-Stimme erwogen“ und sich dann lediglich aus „Loyalität gegenüber“ seiner Fraktion enthalten. Michael Cramer und Helga Trübel enthielten sich ebenfalls. Rebecca Harms und Maria Heubuch fehlten bei der Abstimmung. Gegen JEFTA stimmten Romeo Franz, Sven Giegold, Martin Häusling, Ska Keller, Barbara Lochbihler, Terry Reintke

Die ersten 10 Kandidaten der am 11. November gewählten EUROPALISTE von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind: Platz 1. Ska Keller, 2. Sven Giegold, 3. Terry Reintke, 4. Reinhard Bütikofer, 5. Hannah Neumann, 6. Martin Haeusling, 7. Anna Cavazzini, 8. Erik Marquardt, 9. Katrin Langensiepen, 10. Romeo Franz

Von den Abgeordneten, die sich enthalten (bzw. gefehlt) haben, findet sich also glücklicherweise nur noch Reinhard Bütikofer auf den ersten 10 Plätzen. [Bütikofer wird bei Lobbypedia als Mitglied des Transatlantic Policy Network aufgeführt, das sich z.B. für TTIP eingesetzt hat. Auch einsehbar hier] Die Liste ist ansonsten unter den Aspekten „Gerechter Welthandel“ & „Schutz der öffentlichen Daseinsvorsorge“ vielversprechend.

Piratenpartei – hoffentlich dabei

Julia Reda, die ebenfalls gegen JEFTA gestimmt hat, tritt bei der Europawahl 2019 nicht an. Zum Spitzenkandidaten der Piratenpartei wurde der promovierte Jurist Dr. Patrick Breyer gewählt, ein seit langem aktiver Kritiker der neuen Generation von Freihandelsabkommen wie TTIP, CETA und JEFTA. Unter den Gesichtspunkten „Gerechter Welthandel“ & „Schutz der öffentlichen Daseinsvorsorge“ definitiv eine Wahlempfehlung.

DIE LINKE – alles im grünen Bereich

Bei den LINKEN fehlten Martina Michels und Gabriele Zimmer. Alle anderen sprachen sich gegen JEFTA aus: Stefan Eck, Cornelia Ernst, Thomas Händel, Sabine Lösing, Martin Schirdewan und Helmut Scholz. Die Aufstellung der Kandidaten erfolgt erst 2019. Der Bundesausschuss der LINKEN hat jedoch bereits Martin Schirdewan als einen Spitzenkandidaten für die Europawahl nominiert. Mit einem Kreuz bei DER LINKEN wird man bei der EU-Wahl 2019 unter den Gesichtspunkten „Gerechter Welthandel“ & „Schutz der öffentlichen Daseinsvorsorge“ mit beinahe hundertprozentiger Sicherheit ebenfalls richtig liegen.

* Die Grafik wurde dankenswerterweise erstellt vom Netzwerk Gerechter Welthandel

Das Netzwerk Gerechter Welthandel hat einen Blogbeitrag zu der Abstimmung verfasst:

(13.12.2018, Berlin) „Gestern wurde das EU-Japan-Abkommen JEFTA im EU-Parlament ratifiziert. Trotz der zivilgesellschaftlichen Proteste wurde das Abkommen mit einer Mehrheit von 474 zu 152 Stimmen angenommen (bei 40 Enthaltungen). Insbesondere die sozialdemokratische Fraktion war gespalten: Während beispielsweise alle 5 österreichischen sozialdemokratischen Abgeordneten gegen JEFTA stimmten, gab es unter den 27 deutschen Sozialdemokrat/innen nur 5 „Nein“-Stimmen.

Da JEFTA keinen Investitionsschutz für Konzerne enthält, kann es ohne weitere Ratifizierung in den EU-Mitgliedsstaaten vollständig in Kraft treten. Dies soll bereits am 1. Februar 2019 passieren. JEFTA ist das bislang größte Handelsabkommen, das die EU abschließend verhandelt hat. Die beiden Wirtschaftsräume umfassen mehr als 600 Millionen Menschen und rund ein Drittel des globalen Bruttoinlandsproduktes. Bereits Anfang November hattten wir alle deutschen EU-Abgeordneten in einem Offenen Brief dazu aufgefordert, JEFTA sorgfältig zu prüfen und nicht zu ratifizieren, solange die zahlreichen Probleme für Nachhaltigkeit, bäuerliche Landwirtschaft und Demokratie nicht behoben sind. Über 1700 Personen haben sich an unserer Email-Aktion beteiligt und den Offenen Brief an ihre/n Europaabgeordnete/n gesendet.

Unsere Pressemitteilung zur Abstimmung im EU-Parlament, 11.12.2018: EU-Japan-Handelsabkommen (JEFTA) nicht ratifizieren!

Einen Rückblick auf unsere Kampagne sowie weiterführenden Informationen zu JEFTA gibt es unter https://www.gerechter-welthandel.org/jefta-im-europarlament-stoppen/

Niedersachsen: Land will Fracking nicht mehr ausschließen

Update: 14.05.2018


NDR

14.05.2018

Wegen Fracking-Vorstoß: BBU kritisiert Althusmann

Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU) kritisiert die Aussagen von Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) in Bezug auf Fracking. Der Minister hatte vor wenigen Tagen Probebohrungen zum Fracking in unkonventionellen Lagerstätten nicht mehr ausgeschlossen. Der BBU hält den Vorstoß von Althusmann für einen „Angriff auf die Umwelt“. Oliver Kalusch vom geschäftsführenden Vorstand des Dachverbandes zahlreicher Bürgerinitiativen wirft dem Wirtschaftsminister unter Verweis auf den Koalitionsvertrag „Lippenbekenntnisse“ vor. Aus den USA sei bekannt, dass Fracking zu erheblichen Grundwasserkontaminationen führen könne. Hinzu kämen weitere Gefahren, etwa durch Erdbeben und durch Verpressungen des Lagerstättenwassers aus Fracking-Bohrungen in den Untergrund. Dies stehe in deutlichem Gegensatz zum Koalitionsvertrag, indem sich die Landesregierung bekennt, dass der Schutz des Trinkwassers „absoluten Vorrang“ vor wirtschaftlichen Interessen habe. […] Zum Beitrag

 


NDR

09.05.2018
Niedersachsen schließt das unkonventionelle Fracking bei der Suche nach Erdgas möglicherweise nicht mehr wie bisher aus. Das bestätigte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums auf Anfrage von NDR.de. Zunächst hatte NDR 1 Niedersachsen darüber berichtet. Wie Sprecher Eike Frenzel sagte, will Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) Probebohrungen für unkonventionelles Fracking künftig nicht mehr aus politischen Gründen gänzlich ausschließen. Kommerzielles unkonventionelles Fracking ist laut Bundesrecht bis 2021 verboten. Lediglich insgesamt vier wissenschaftlich begleitete Erprobungsmaßnahmen können laut Bundesregierung erlaubt werden. […]

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Reaktionen:

„IG Schönes Lünne weiterhin gegen Fracking

Laut Medienberichten spricht sich der niedersächsische Wirtschaftsminister Herr Althusmann für Fracking im Schiefergestein aus und will Probebohrungen in NDS ermöglichen.

Als Interessengemeinschaft Schönes Lünne lehnen wir dieses Vorgehen auf das Schärfste ab. Wir stehen auch weiterhin dafür ein, dass keine giftigen Chemikalien mit hohem Druck in den Untergrund gepresst werden. Unter dem Deckmantel von „Probebohrungen“ soll scheinbar der Einstieg in ein flächendeckendes Fracking im Schiefergestein hergestellt werden. Dabei sind schon heute die Gefahren für das Grundwasser und die Umwelt bekannt; Probebohrungen sind reine Augenwischerei.

Dass gerade Niedersachsen hier als einziges Bundesland vorprescht, verwundert. Gerade in der jüngeren Vergangenheit haben die handelnden Unternehmen in Niedersachsen immer wieder durch Unfälle und Umweltschädigungen deutlich gemacht, dass die aufgezeigten Risiken reale Gefahren sind.“

BBU-Pressemitteilung
14.05.2018

BBU: Althusmanns Fracking-Vorstoß ist ein Angriff auf die Umwelt

(Bonn, Hannover, 14.05.2018) Auf scharfe Kritik des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) ist der Vorstoß des niedersächsischen Wirtschaftsministers Bernd Althusmann gestoßen, Probebohrungen unter Anwendung der Fracking-Technik im Schiefergestein zuzulassen. Der Umweltverband wirft dem CDU-Politiker vor, die gefährliche Gasfördermethode ohne Rücksicht auf die mit dieser Technik verbundenen erheblichen Umweltschäden etablieren zu wollen. Der BBU fordert von der niedersächsischen Landesregierung, Althusmanns Fracking-Plänen umgehend einen Riegel vorzuschieben.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu:
„Noch im Koalitionsvertrag von SPD und CDU in Niedersachsen stand das Bekenntnis ‚Der Schutz des Trinkwassers hat für uns absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen‘. Mit seiner Fracking-Offensive zeigt Althusmann, dass dies für ihn nur Lippenbekenntnisse sind. Denn gerade aus den USA ist bekannt, dass Fracking zu erheblichen Grundwasserkontaminationen führen kann. Hinzu kommen Gefahren durch Erdbeben und durch die Verpressung des Lagerstättenwassers aus Fracking-Bohrungen in den Untergrund. Um den Gaskonzernen den Einstieg in die Fracking-Technik im Schiefergestein in Deutschland zu ermöglichen, wirft Althusmann zudem juristische Nebelkerzen. So ist seine Aussage irreführend, ein pauschaler Ausschluss von Probebohrungen in unkonventionellen Lagerstätten sei rechtlich fragwürdig. Denn die von der Bundesregierung beschlossene Fracking-Gesetzgebung besagt, dass diese Erprobungsmaßnahmen der Zustimmung der jeweiligen Landesregierung bedürfen. Legt die Landesregierung fest, dass die öffentlichen Interessen Umwelt- und Gesundheitsschutz absoluten Vorrang haben, können Anträge auf Fracking-Probebohrungen im Schiefergestein problemlos abgelehnt werden. Doch genau dies will Althusmann nicht.“

Für den BBU ist es zudem befremdlich, dass der niedersächsische Umweltminister Olaf Lies, der während seiner Zeit als früherer Wirtschaftsminister Fracking im Sandstein (Tight-Gas-Reservoirs) durchgesetzt hat, nun die Rolle des Althusmann-Kritikers spielt, während Ministerpräsident Stephan Weil schweigt. Denn die Kritik von Lies bleibt folgenlos, wenn sich die niedersächsische Landesregierung nicht klar und öffentlich gegen Althusmanns Fracking-Vorstoß positioniert. Der BBU fordert daher die niedersächsische Landesregierung und den Ministerpräsidenten Weil auf, ihr Schweigen aufzugeben und Althusmanns Fracking-Plänen eine klare Absage zu erteilen.

Engagement unterstützen

Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter
http://www.bbu-online.de und telefonisch unter 0228-214032. Die
Facebook-Adresse lautet www.facebook.com/BBU72
<http://www.facebook.com/BBU72>. Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str.
55, 53113 Bonn.

Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen,
Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat
seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und
engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die
themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken.
Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche
Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen
die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für
umweltfreundliche Energiequellen.

Zur Finanzierung seines vielfältigen Engagements bittet der BBU um
Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse
Bonn, IBAN: DE62370501980019002666, SWIFT-BIC: COLSDE33.