Gekaufte Wissenschaft: Keine Transparenz an Hochschulen. Die Forschung bleibt anonym

TAZ
17.07.2015

Transparenz an Hochschulen. Die Forschung bleibt anonym
Ralf Pauli

Die Verwaltung der Bundesländer wird immer transparenter. Nicht aber die der Universitäten – zum Schutz mächtiger Sponsoren.

Mit einem Statement von:

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Der Präsident der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, Georg Krausch will Forschung und Lehre vor einer öffentlichen Kontrolle schützen, und auch die Uni Köln hält einen Kooperationsvertrag mit Pharmakonzern Bayer unter Verschluss. Gekaufte Wissenschaft. Hier handelt es sich auch um eine Form der Privatisierung.

 

 

Fehlende Transparenz bei TTIP: Lammert fordert Zugang zu TTIP-Dokumenten

ZEITONLINE
18.07.2015

Freihandelsabkommen. Lammert fordert Zugang zu TTIP-Dokumenten

Die US-Botschaft in Berlin müsse Bundestagsabgeordneten die Einsicht in TTIP-Verhandlungsprotokolle ermöglichen, verlangt der Parlamentspräsident.

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Transparent oder intransparent. TTIP und CETA müssen gestoppt werden.

Stop TTIP Stop CETA

Bundestagsabgeordneten Marco Bülow (SPD), Ulla Jelpke (DIE LINKE) und Markus Kurth (Grüne) fordern ‪“TTIP stoppen

Die drei Bundestagsabgeordneten Marco Bülow (SPD), Ulla Jelpke (DIE LINKE) und Markus Kurth (Grüne) fordern ‪“TTIP stoppen“.

Seit Monaten erleben wir eine kritische Diskussion über das Freihandelsabkommen TTIP. Es wird immer deutlicher, dass TTIP auch massive Auswirkungen auf die Länder und Städte haben wird. Bei einer solch wichtigen Debatte ist es deshalb unumgänglich, parteiübergreifend Kritik zu üben.


Deshalb fordern wir Dortmunder Bundestagsabgeordneten die Bundesregierung und die Europäische UNION auf, die Verhandlungen mit den USA über die Transatlantische Handels und Investitionspartnerschaft (TTIP) zu stoppen.

TTIP steht für den Abbau von Sozial-, Umwelt,- Verbraucher,- und Kulturstandards, für Intransparenz und die Aushöhlung der Demokratie. Es gibt gute Gründe, TTIP abzulehnen.

· Völlige Intransparenz: Die Verhandlungen über die verschiedenen Vertragsbedingungen sind völlig intransparent und laufen unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

· Abbau von Standards: TTIP bedeutet den Abbau von EU-Standards in vielen Bereichen. Zu befürchten sind Eingriffe in die Arbeitnehmerrechte, Absenkungen von Sozialstandards, Senkungen des Verbraucher- und Umweltschutzes, Verhinderung der Regulierung der Finanzmärkte, Deregulierung von Kulturgütern und die Gefahr von Privatisierungswellen in den Kommunen.

· Regulatorische Zusammenarbeit: TTIP ist ein Freifahrtschein für Lobbyisten. Neue Gesetze werden Konzernvertretern vorgelegt, und das bevor die Abgeordneten sie überhaupt zu Gesicht bekommen.

· Schiedsgerichte: TTIP soll ausländischen Unternehmen das Recht einräumen, Staaten vor Sonderschiedsgerichten verklagen zu können. So können Unternehmen bereits dann Klage erheben, wenn eine Umweltschutzauflage oder andere staatliche Maßnahmen die Investitionsgewinne eines Unternehmens beeinträchtigen. Diese Schiedsgerichte stehen außerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit und führen die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit – ohne Möglichkeiten der Berufung oder Revision.

· Paradies für Wirtschaftslobbyisten: In der Vorbereitungsphase der Verhandlungen fanden zum Beispiel zwischen Januar 2012 und April 2013 von 560 Treffen der EU-Kommission insgesamt 92% mit Unternehmenslobbyisten statt, dagegen nur 4% mit Gewerkschaften, Verbraucherschützern und zivilgesellschaftliche Organisationen.

Bei TTIP geht es um die schleichende Entmachtung der demokratisch gewählten Parlamente und die Aufweichung des Rechtssystems durch eine parallele Struktur privater Schiedsgerichte. Das Sonderklagerecht ist absurd. Die versprochenen positiven ökonomischen Effekte sind höchst zweifelhaft. Das TTIP-Abkommen ist ein weiterer Versuch, alle Bereiche des öffentlichen Lebens aus rein ökonomischer Sicht zu betrachten. Die Demokratie wird ausgehöhlt, das Abkommen wird in einer nicht hinzunehmenden geheimen, nicht legitimierten Art und Weise ausgehandelt.

Hiergegen wehren wir uns!

Wir benötigen eine ökologisch und sozial nachhaltige Handelspolitik mit einem politischen Ordnungsrahmen. Dieser ist notwendig, um Unternehmen einerseits an bestehende Umwelt- und Sozialstandards zu binden, und andererseits neue Regelungen für Ressourcenschonung, Umweltschutz, soziale Gerechtigkeit und Menschenrechte zu erlassen. Darüber hinaus müssen alle Verfahren einer transparenten und demokratischen Kontrolle unterliegen.

Dafür setzen wir uns ein.

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Arbeitnehmerrechte bei T-Mobile US und in transnationalen Konzernen stärken

Deutscher Bundestag

Deutscher Bundestag


 
Petition an den Bundestag – jetzt online zeichnen!
Arbeitnehmerrechte bei T-Mobile US und in transnationalen Konzernen stärken

 

Im Unternehmen T-Mobile US werden internationale Arbeitsstandards unterlaufen und gewerkschaftlich engagierte Beschäftigte häufig drangsaliert. Die Deutsche Telekom AG (DTAG) ist Haupteigentümerin des Unternehmens T-Mobile US, das wiederholt gegen das Arbeitnehmerrecht auf Vereinigungsfreiheit verstößt und GewerkschafterInnen diskriminiert. Wer das Anliegen unterstützen möchte, dass die Telekom die Rechte ihrer Beschäftigten weltweit respektiert, kann sich der Petition an den Deutschen Bundestag anschließen.
petition telekom
 

 

Per Direktlink zum Bundestagsforum: http://bit.ly/1M9OZ8X

 

Anstatt die Kultur der Mitbestimmung als Exportschlager zu begreifen, lässt die Telekom es zu, dass das Management des US-Betriebs sogar die vergleichsweise schwache Arbeitsgesetzgebung der USA noch unterläuft und die Betriebsführung durch eine Kultur der Einschüchterung und Angst geprägt ist.

 

Behinderung von Gewerkschaftern stoppen – Einfluss nehmen
Die Deutsche Telekom verweist immer mit Stolz auf die internen Regelwerke wie den Code of Conduct und die Guiding Principles (Leitlinien), gegen die allerdings im Ausland ständig mit Wissen und Duldung der Konzernspitze verstoßen wird. Das muss sich ändern. Es kann nicht angehen, dass ein Unternehmen wie die Telekom, die zu 31 Prozent im Besitz der Bundesrepublik Deutschland ist, im Ausland vergisst, dass Beschäftigten mit Anstand, Fairness und Respekt begegnet werden muss. Mit einer Petition an den Bundestag soll bewirkt werden, dass die Bundesregierung ihren Einfluss als Anteilseigner geltend macht und kontrolliert, dass in den ausländischen Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen der DTAG die international geltenden Arbeitnehmerrechte zur Anwendung kommen und die Diskriminierung von Gewerkschaftern beendet wird.

 

Die Petition für die Wahrung von Arbeitnehmerrechten – Mitzeichnen!
Die Petition fordert die Bundesregierung dazu auf, dafür zu sorgen, dass Arbeitnehmerrechte und internationale Arbeitsstandards (ILO / OECD) bei ausländischen Tochterunternehmen und Beteiligungen der Deutschen Telekom eingehalten werden. Die Petition trägt den Titel: „Deutsche Telekom AG – Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland als Anteilseigner im Hinblick auf die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten bei Unternehmen im Ausland.“

 

Ab sofort kann die Petition an den Deutschen Bundestag online gezeichnet werden. Hier gelangen Sie per Direktlink zum Petitions-Forum des Bundestags und können die Petition zeichnen. 

 


Jede und jeder, der eine E-Mail-Adresse hat, kann mitmachen. Bitte helfen Sie uns dabei, eine Anhörung im Petitionsausschuss zu erlangen, dafür braucht das Anliegen 50.000 Unterstützer. Jede Stimme zählt!
Auf den Weg gebracht wurde die Petition vom ver.di-Vorsitzenden Frank Bsirske und dem Leiter des ver.di-Fachbereichs TK/IT Lothar Schröder. Weitere Informationen finden Sie hier auf unserer Internetseite.

 

Für eine Stimme im Betrieb!
Seit 2001, dem Jahr, in dem die Deutsche Telekom das amerikanische Mobilfunkunternehmen Voicestream kaufte und in T- Mobile US umbenannte, kämpft die amerikanische Kommunikationsgewerkschaft Communications Workers of America (CWA) für gewerkschaftliche Anerkennung und die Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten. Dieser Kampf wird seit vielen Jahren auch von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di maßgeblich unterstützt. Im Rahmen der internationalen Kampagne WE EXPECT BETTER wollen wir erreichen, dass die Beschäftigten fair, anständig und mit Respekt behandelt werden. Die Kampagne wird organisiert und getragen von den Gewerkschaften ver.di und CWA, dem DGB, dem Internationalen Gewerkschaftsbund, dem US-amerikanischen Gewerkschaftsdachverband AFL-CIO, sowie von der internationalen Dachorganisation der Dienstleistungsgewerkschaften UNI Global Union.

 

Besten Dank und Gruß
Uwe Wötzel

IVKK erfreut über Entscheidung der EU-Kommission, nach der Krankenhäuser keine Angelegenheit des Binnenmarktes sind

IVKK

 

 

 

Krankenhäuser keine Angelegenheit des Binnenmarktes

(Berlin, 14.07.2015) Zur Entscheidung der Europäischen Kommission C (2015) 2796 über die Einordnung von öffentlichen Ausgleichszahlungen an fünf Krankenhäuser in Tschechien (Verfahren SA.37432 (2015/NN)) erklärt der Vorsitzende des Interessenverbandes kommunaler Krankenhäuser, Bernhard Ziegler:

„Es handelt sich dabei um einen Fall, der für das laufende Verfahren am Bundesgerichtshof gegen den Landkreis Calw*, aber auch grundsätzlich für das deutsche Krankenhauswesen relevant sein dürfte.

Unabhängig von der Frage, dass wir als IVKK davon ausgehen, dass solche Themen überhaupt nicht Sache der Europäischen Union sein dürfen, weil das Grundgesetz dies in seinem nicht veränderbaren Teil verbietet (>Lissabon-Urteil< des Bundesverfassungsgerichts), sieht auch die Kommission nach dieser Entscheidung staatliche Verlustausgleiche an öffentliche Kliniken dann nicht als unerlaubte Beihilfen an, wenn es an einem grenzüberschreitenden Einzugsbereich (um den Begriff >Markt< bewusst nicht zu verwenden) mangelt. Eben das ist sowohl in Calw als auch regelmässig an deutschen Kliniken der Fall: Keine Patienten aus dem EU-Ausland, keine Zuständigkeit für die EU.
Auch die andere Komponente des europäischen Wettbewerbsrechts, wonach ein ausländischer Betreiber (mit Sitz und Steuerpflicht in einem anderen EU-Mitgliedsland) in dem jeweiligen lokalen Einzugsbereich Leistungen anbietet, ist ganz regelmässig in Deutschland im Krankenhausbereich nicht der Fall.

Wir glauben, wie Sie wissen, dass die Anwendung des EU-Rechts hierzu grundgesetzlich unzulässig sein dürfte, weshalb wir auf grundsätzliche Klärung vor dem BVerfG drängen.  Dennoch begrüßen wir, dass die EU-Kommission auch für diesen Teil der Daseinsvorsorge anerkennt, dass Krankenhausleistungen ohne grenzüberschreitende Effekte/Einzugsbereiche (dies ist im Krankenhauswesen allein schon abrechnungstechnischen Gründen die Regel) nicht Angelegenheiten des >Binnenmarktes< sind und demzufolge auch keine unerlaubten Beihilfen sein können.

Die Entscheidung wurde am 19.06.2015 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Materialien:

EUROPEAN COMMISSION: Subject: SA.37432 (2015/NN) – Czech Republic Funding to
public hospitals in the Hradec Králové Region (pdf)
* Zum Fall Calw vgl. Jens Flintrop und Sabine Rieser: Streit um Krankenhaussubventionen. In: ÄrzteZeitung. Januar 2014.
Aus verfassungsrechtlicher Perspektive vgl. Siegfried Broß: Krankenhäuser – kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates? (2014)
Weitere Berichte und Artikel zum Thema Calw finden sich hier: IVKK und hier: Berliner Wassertisch

 
Wie der Interessenverband kommunaler Krankenhäuser (IVKK) ist auch der Berliner Wassertisch erfreut über die Entscheidung der EU-Kommission. Danach darf die Krankenhausversorgung auch weiterhin staatlich subventioniert werden. Wäre dem nicht so, müssten die Kliniken auf kurz oder lang privatisiert werden. Eine Privatisierung der Daseinsvorsorge, worunter die Krankenhausversorgung zählt, lehnt der Berliner Wassertisch ab. Im Mittelpunkt der Krankenversorgung muss das Wohl des Patienten (auch der Angestellten und Ärzte) stehen – und nicht die Renditeerwartung von Konzernen.

Wasserwirtschaft kritisiert massive Verzögerung bei Nitrat-Reduzierung

BDEW Pressemitteilung
14.07.2015

BDEW zum Thema Wasserqualität in Deutschland
Wasserwirtschaft kritisiert massive Verzögerung bei Nitrat-Reduzierung

Logo BDEWAuch bei Arzneimittel-Rückständen Verursacher- und Vorsorgeprinzip stärken / Wasserwirtschaft lehnt Breitbandkabel-Ausbau in Abwasserkanälen ab

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hält auch den neuen Entwurf der Dünge-Verordnung und den Entwurf für ein Dünge-Gesetz für ungeeignet, das Problem der Nitratbelastungen wirksam zu reduzieren. Zugleich kritisiert der Verband die erhebliche Verzögerung bei der Umsetzung der Novelle. „Trotz der intensiven Diskussionen und trotz des laufenden EU-Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland erleben wir eine seit Monaten andauernde politische Blockade“, sagte Jörg Simon, BDEW-Vizepräsident Wasser/Abwasser heute in Berlin.

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